Debatte VIII/10 | Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung zur Einführung eines Landesbeauftragten für Umwelt- und Klimaschutz

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich rufe nun die Debatte zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Verfassung zur Einführung eines Landesbeauftragten für Umwelt- und Klimaschutz auf.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich will zu dem Entwurf gar keine großen Worte verlieren, da ich die Intention dahinter richtig finde und der Entwurf ohnehin nur eine gesetzliche Grundlage für den Landesbeauftragten für Umwelt- und Klimaschutz liefern soll, derer wir Grüne uns sicherlich nicht verschließen werden. Bei der konkreten Ausgestaltung der Aufgaben und ihrer Erfüllung gibt es dann sicherlich etwas mehr Diskussionsgrundlage.


    Einzig eine Frage hätte ich an die Staatsregierung: Der neu zu schaffende Art. 33b BV orientiert sich ja offenkundig stark am bereits existierenden Art. 33a BV. Verzichtet wurde jedoch im vorliegenden Entwurf auf die explizite Nennung, dass eine Wiederwahl zulässig ist und dass der Landesbeauftragte vom Landtag abberufen werden kann, wenn entsprechende Voraussetzungen vorliegen. Sollen jene zwei Dinge für den Landesbeauftragten für Umwelt- und Klimaschutz nicht gelten oder welche Gründe gab es, besagte zwei Sätze aus Art. 33a BV nicht zu übernehmen?


    Vielen Dank!

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    Anfragen können hier eingereicht werden.

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich kann dem Kollegen Holler hier nur zustimmen: die Gründe dafür würden mich sehr interessieren.


    Näheres soll dann durch Gesetz geregelt werden. Welches Gesetz, frage ich mich da. Auf Grund des Sachzusammenhangs sollte man dies doch im selben Gesetz regeln, oder etwa nicht? Es ist meine Überzeugung, dass das zusammengehört, und deswegen werde ich Ihnen hierzu einen Änderungsantrag vorschlagen.


    Vielen Dank.

  • Herr Präsident!


    Dem kann ich mich nur anschließen. Es wäre denkbar, das im BayKlimaG zu regeln und die Landesbeauftragte als ständiges Mitglied in den Bayerischen Klimarat einzubinden.

  • Stimmen Sie dem Änderungsantrag zu? 2

    1. JA (2) 100%
    2. NEIN (1) 50%
    3. ENTHALTUNG (0) 0%

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    es ist ein Änderungsantrag eingegangen. Die Debatte wird pausiert so lange das Ergebnis der Abstimmung über den Änderungsantrag noch aussteht.