Umgang mit aufgelösten Parteien

  • Hallo an alle!


    Ich wollte an der Stelle mal fragen, wie wir mit Parteien umgehen wollen, die keine (aktiven) Mitglieder mehr haben. Die Frage stellt sich mir gerade wegen der Situation mit Forum und KonP, ich finde nämlich, da ist die Situation momentan ziemlich unübersichtlich, ob diese Parteien noch existieren bzw. wie es mit diesen Parteien weiter geht.


    Eure Ricarda

  • Hallo an alle!


    Ich wollte an der Stelle mal fragen, wie wir mit Parteien umgehen wollen, die keine (aktiven) Mitglieder mehr haben. Die Frage stellt sich mir gerade wegen der Situation mit Forum und KonP, ich finde nämlich, da ist die Situation momentan ziemlich unübersichtlich, ob diese Parteien noch existieren bzw. wie es mit diesen Parteien weiter geht.


    Eure Ricarda

    Das gleiche kann ja auch im Zusammenhang mit der UPS gefragt werden.

  • Also technisch gesehen haben die Parteien ja noch aktive Mitglieder. Außerdem sind sie offiziell in einem (Forum) bzw. drei Landtagen (KonP) vertreten. Insofern denke ich, dass sich diese Frage erst stellt, falls die Parteien bald in keinem Parlament mehr vertreten sind und auch über längere Zeit nicht mehr als Organisationen in Erscheinung treten. Um etwaige Karteileichen zu vermeiden, könnte man dann die verbleibenden Mitglieder bitten, die Partei zu reaktivieren oder aufzulösen.

  • Damals gab es ja die Regel das man nicht mehrfach an Wahlen fehlen darf, die gibt es nicht mehr. Wir sollten den Parteien zumindest eine Zeitlang die Möglichkeit geben auch aus einer inaktiven Phase wieder herauszutreten. Wenn eine Partei aber über Monate an keinen Wahlen mehr teilnimmt sollte man über eine Auflösung nachdenken, die dann vielleicht über eine globale Abstimmung laufen müsste gibt ja keine offizielle Vorgabe dafür.

  • Interessante und wichtige Frage glaube ich.

    Ich gebe Ricarda recht! Ich finde die Situation momentan auch mehr als unübersichtlich, gerade auch für neuere Spieler. Dennoch wäre es mMn falsch die Parteien einfach aufzulösen. Eine Regel, wie wir sie einmal bereits hatten, wäre sicherlich nicht verkehrt.

    Vor meinem Wechsel zur KonP hatte ich innerhalb der Partei bei den letzten halbwegs aktiven Mitgliedern die Möglichkeit einer Parteiauflösung angesprochen. Ich glaube es ist ja recht offensichtlich, dass die KonP mehr oder weniger tot ist. Ich stand mit meiner Meinung jedoch recht alleine da. Man wollte die KonP behalten und "Neubeleben". Passiert ist seit dem offensichtlich aber auch noch nichts.

  • Vielleicht in der Form.


    Ist eine Partei in keinem Parlament mehr vertreten kann die Bundeswahlleitung das Verfahren zur Auflösung eröffnen. Dafür wird eine öffentliche Bekanntmachung ausgegeben und alle die der Auflösung widersprechen müssen sich darauf melden. Widersprechen können nur parteilose oder Mitglieder dieser Partei. Es müssen sich mindestens halb soviele wie für eine Neugründung einer Partei melden dafür ist eine Frist von zwei Wochen zu setzen. Melden sich nicht genug ist die Partei nach zwei Wochen aufgelöst. Melden sich ausreichend, bleibt die Partei bestehen. Ein erneutes Verfahren kann zur nächsten Bundestagswahl beginnen wenn die Bedingungen wieder erfüllt sind.

  • Hallo an alle!


    Ich wollte an der Stelle mal fragen, wie wir mit Parteien umgehen wollen, die keine (aktiven) Mitglieder mehr haben. Die Frage stellt sich mir gerade wegen der Situation mit Forum und KonP, ich finde nämlich, da ist die Situation momentan ziemlich unübersichtlich, ob diese Parteien noch existieren bzw. wie es mit diesen Parteien weiter geht.


    Eure Ricarda

    Das gleiche kann ja auch im Zusammenhang mit der UPS gefragt werden.

    Nein, kann man nicht. Wir sind nach wie vor aktiv beteiligt und in der Landesregierung. Nur weil wir bei der BTW keine Stimmen bekommen haben, sind wir ja nicht weg.

  • Hallo an alle!


    Ich wollte an der Stelle mal fragen, wie wir mit Parteien umgehen wollen, die keine (aktiven) Mitglieder mehr haben. Die Frage stellt sich mir gerade wegen der Situation mit Forum und KonP, ich finde nämlich, da ist die Situation momentan ziemlich unübersichtlich, ob diese Parteien noch existieren bzw. wie es mit diesen Parteien weiter geht.


    Eure Ricarda

    Das gleiche kann ja auch im Zusammenhang mit der UPS gefragt werden.

    Nein, kann man nicht. Wir sind nach wie vor aktiv beteiligt und in der Landesregierung. Nur weil wir bei der BTW keine Stimmen bekommen haben, sind wir ja nicht weg.

    Ok. Hab es nur erwähnt weil die UPS ja bei der Bundestagswahl sehr schlecht abgeschnitten ist. KonP und Forum sind ja auch in Landtagen vertreten.

  • Vielleicht in der Form.


    Ist eine Partei in keinem Parlament mehr vertreten kann die Bundeswahlleitung das Verfahren zur Auflösung eröffnen. Dafür wird eine öffentliche Bekanntmachung ausgegeben und alle die der Auflösung widersprechen müssen sich darauf melden. Widersprechen können nur parteilose oder Mitglieder dieser Partei. Es müssen sich mindestens halb soviele wie für eine Neugründung einer Partei melden dafür ist eine Frist von zwei Wochen zu setzen. Melden sich nicht genug ist die Partei nach zwei Wochen aufgelöst. Melden sich ausreichend, bleibt die Partei bestehen. Ein erneutes Verfahren kann zur nächsten Bundestagswahl beginnen wenn die Bedingungen wieder erfüllt sind.

    Im RL verliert eine Partei ihre Parteieigenschaft, wenn Sie mehr als 7 Jahre lang an keiner Wahl teilgenommen hat. Eine ähnliche Fristenlösung würde ich mir auch für vB wünschen.


    Ein Vorschlag: Nimmt eine Partei an zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen nicht teil, wird geprüft, ob die Partei seit der vorletzten Bundestagswahl in min. einem Bundesland an einer Landtagswahl teilgenommen hat. Ist das der Fall, bleibt die Partei bestehen. Hat eine Partei seit der vorletzten Bundestagswahl an überhaupt keiner Wahl (weder Bund noch Land) teilgenommen, gilt sie als aufgelöst.

  • Vielleicht in der Form.


    Ist eine Partei in keinem Parlament mehr vertreten kann die Bundeswahlleitung das Verfahren zur Auflösung eröffnen. Dafür wird eine öffentliche Bekanntmachung ausgegeben und alle die der Auflösung widersprechen müssen sich darauf melden. Widersprechen können nur parteilose oder Mitglieder dieser Partei. Es müssen sich mindestens halb soviele wie für eine Neugründung einer Partei melden dafür ist eine Frist von zwei Wochen zu setzen. Melden sich nicht genug ist die Partei nach zwei Wochen aufgelöst. Melden sich ausreichend, bleibt die Partei bestehen. Ein erneutes Verfahren kann zur nächsten Bundestagswahl beginnen wenn die Bedingungen wieder erfüllt sind.


    Kann man die beiden Vorschläge nicht miteinander kombinieren? Vielleicht so:


    Antrag
    auf Ergänzung des vDGB um einen Paragraphen zur Regelung von Parteiauflösungen


    Die Spielerschaft möge beschließen:


    Nach § 7 wird ein folgender, neuer § 8 in das vDGB eingefügt:


    § 8 Parteiauflösung


    (1) Nimmt eine Partei nicht unter Einreichung einer eigenen Parteiliste an zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen teil, und ist sie in keinem Parlament mehr vertreten, kann die Bundeswahlleitung ein Verfahren zur Auflösung der Partei eröffnen.


    (2) Zur Eröffnung eines Parteiauflösungsverfahrens gibt die Bundeswahlleitung eine öffentliche Bekanntmachung über die Einleitung eines solchen Verfahrens aus, der alle Mitspieler wiedersprechen können, die parteilos oder Mitglied der betreffenden Partei sind.


    (3) Eine Parteiauflösung gilt als abgewendet, wenn innerhalb von zwei Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung mindestens halb soviele Spieler widersprechen, wie für eine Neugründung einer Partei notwendig sind.


    (4) Eine Parteiauflösung gilt als beschlossen, wenn innerhalb von zwei Wochen nach öffentlicher Bekanntmachung weniger als halb soviele Spieler widersprechen, wie für eine Neugründung einer Partei notwendig sind.


    (5) Gilt eine Parteiauflösung als beschlossen, so sind der entsprechende Parteiclan und die entsprechende Benutzergruppe durch die Administratoren zu löschen.



  • Hier der sehr gut zusammengefasste Vorschlag von Ricarda.


    Zwischenfrage, zur Gründung werden 10% der Zweitstimmen gebraucht. Aktuell wären das 5,1. In den Regeln steht es wird gerundet, ist damit mathematisch gemeint also 5 oder aber "menschlich" es gibt keinen 0,1 Menschen also werden 6 gebraucht?

  • Hier der sehr gut zusammengefasste Vorschlag von Ricarda.


    Zwischenfrage, zur Gründung werden 10% der Zweitstimmen gebraucht. Aktuell wären das 5,1. In den Regeln steht es wird gerundet, ist damit mathematisch gemeint also 5 oder aber "menschlich" es gibt keinen 0,1 Menschen also werden 6 gebraucht?

    Ich denke mal mathematisch also 5,1 entspricht 5.

  • Ich denke, bei dem Vorschlag würde es nicht sehr häufig zu Auflösungen kommen. Würde mich zwar auch nicht stören, aber wenn man die Erfüllung der Bedingungen so einfach macht, braucht man eine entsprechende Regelung eigentlich auch gar nicht. Ich würde nur die Zugehörigkeit zum Bundestag und zu Landtagen als Bedingungen verwenden. Wenn eine Partei den Einzug in den Bundestag [deutlich] verpasst oder zumindest wenn eine Partei (k)eine Stimme bei einer Bundestagswahl erhält, sollte man auch keine Unterscheidung zur Nichtteilnahme vornehmen. Und darüber, ob ein einziges Mandat in allen Landtagen ausreichen sollte, damit eine Auflösung nicht möglich wäre, kann man auch streiten.

  • Alternativ eine ganz einfache Lösung.


    Eine Partei verliert ihren Parteienstatus sobald sie weniger als drei Mandate hält. Das kann in Bundestag sowie Landtagen sein. Hilfsweise: wird diese Anzahl unterschritten muss bei der nächstmöglichen Wahl die Anzahl wieder erreicht werden. Erreicht die Partei die drei Mandate nicht, wird sie von der Bundeswahlleitung als aufgelöst erklärt.

  • Alternativ eine ganz einfache Lösung.


    Eine Partei verliert ihren Parteienstatus sobald sie weniger als drei Mandate hält. Das kann in Bundestag sowie Landtagen sein. Hilfsweise: wird diese Anzahl unterschritten muss bei der nächstmöglichen Wahl die Anzahl wieder erreicht werden. Erreicht die Partei die drei Mandate nicht, wird sie von der Bundeswahlleitung als aufgelöst erklärt.

    Also sollen dann auf einmal auch aktive Parteien aufgelöst werden, wenn diese nicht erfolgreich genug sind? Ich verstehe ja, wenn man inaktive Parteien auflöst, aber aktive?

  • Aktive Parteien haben keinerlei Probleme 3 Landtagsmandate zu bekommen. Jede Stimme ist 1 Landtagsmandat, also braucht es nur 3 aktive Mitglieder die in einem Landtag sind.

    Wenn jetzt aber nur 2 Personen in der Partei aktiv sind - dann ist die Partei dennoch aktiv, kann aber keine drei Mandate bekommen, nest-ce pas?


    Eine derartige Regelung würde nur Sinn machen, wenn man unabhängige Listen wieder erlauben würde, so dass diese beiden dennoch aktiv an der Sim in Ihrer Gänze teilnehmen könnten.

  • Da muss man aber ehrlich sein, irgendwo muss es eine Grenze geben ab wann man eine Partei ist, die auch noch ein Forum erhält was mit Aufwand verbunden ist. Und zwei Personen sind in meinen Augen leider keine Partei die das rechtfertigen. Es gibt nicht ohne Grund die Regel, eine Partei darf sich mit 10% der letzten Zweitstimmen gründen. In der Regel sind das derzeit 5 Gründungsmitglieder. Und man würde nun dulden das 3 aktive Mitglieder reichen um den Status als Partei zu erhalten.