Änderung des §5b vDGB

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    § 5b

    WECHSEL UND AUSWAHL DES BUNDESLANDES


    (1) Wird ein Bundeslandwechsel gewünscht, so ist ein öffentlicher Antrag an die technische Administration zu stellen.

    (2) Ein Wechsel in ein Bundesland ist nur dann möglich, wenn in diesem innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Landtagswahlen oder die Bundestagswahl stattfindet.

    (3) Nach einem Wechsel des Bundeslandes ist ein erneuter Wechsel desselben frühestens nach acht Wochen möglich.

    (4) Das erstmalige beziehen eines Landes ist bis einen Tag vor der Landtags oder Bundestagswahl möglich.

    (5) Ein Tag vor Wahlbeginn wird die jeweilige Benutzergruppe geschlossen und ein Eintritt ist für niemanden mehr möglich, bis nach der Wahl.


    NEU

    § 5b

    WECHSEL UND AUSWAHL DES BUNDESLANDES


    (1) Die Benutzergruppen der Länder werden von der Bundeswahlleitung geführt.

    (2) Ein Wechsel in ein Bundesland ist nur dann möglich, wenn in diesem innerhalb der nächsten zwei Wochen keine Landtagswahlen oder die Bundestagswahl stattfindet.

    (3) Nach einem Wechsel des Bundeslandes ist ein erneuter Wechsel desselben frühestens nach acht Wochen möglich.

    (4) Das erstmalige beziehen eines Landes ist bis einen Tag vor der Landtags- oder Bundestagswahl möglich.

    (5) Am Tag der Wahl gilt die jeweilige Benutzergruppe als geschlossen und ein Eintritt ist für niemanden mehr möglich, bis nach der Wahl.


    Begründung:


    Zunächst wird sich schon seit langem nicht daran gehalten einen öffentlichen Antrag zu stellen wenn man ein Bundesland wechseln will. Daher kann man dies nun auch ganz lassen, gleichzeitig bekommt die Bundeswahlleitung die Gruppenleitungen und man muss nicht mehr auf die Landtagspräsidien oder Admins warten, dass Bewerbungen angenommen werden. Die Parlamentsgruppen bleiben weiterhin bei den Präsidien, es geht hierbei nur um die allgemeinen Ländergruppen! So vereinfacht es auch für die Bundeswahlleitung die Überwachung, damit niemand wechselt obwohl er es nicht darf!

    Vorher gabs die Fehlformulierung das sowohl das erstmalige beziehen einen Tag vorher erlaubt sei, aber im nächsten Satz auch einen Tag vorher die Gruppen geschlossen werden. Natürlich sollte das immer heißen das am Wahltag die Gruppe nicht mehr betreten werden kann.


    5 Tage Debatte.