Dies und das, vDGB & Wiki, ...

  • Hallo allerseits :)


    Viele von euch kennen mich wahrscheinlich noch nicht, da ich noch nicht weiter aktiv war und bisher hauptsächlich eine beobachtende Rolle eingenommen habe, aber dadurch hatte ich auch die Gelegenheit und Zeit, mich mit dem vDGB auseinanderzusetzen. Da sich infolge einiger Beobachtungen manche Fragen in Bezug auf das vDGB ergeben haben, musste ich wieder die liebe Jade belästigen und zudem Herrn Dr. Holler und Herrn Dr. Müller konsultieren ^^


    Nun wurde mir empfohlen, unter Umständen doch mal einen öffentlichen Thread zu der Thematik zu erstellen. Ich hoffe, das ist an dieser Stelle halbwegs richtig :) Folgend würde ich dann einfach mal auflisten, was mir bisher mit Blick auf das vDGB alles aufgefallen ist, was ich kritisieren oder eventuell gerne ändern würde und noch ein paar Fragen. Es soll einfach nur dazu dienen, vielleicht eine Diskussion anzuregen und weitere Vorschläge hervorzubringen :)

    • Gesetzesstichtag

    Herr Dr. Müller hat sich der Klärung dieses Sachverhalts freundlicherweise bereits angenommen. Im vDGB kann ich leider nirgendwo ausfindig machen, welche realen Gesetze hier gültig sind und welche nicht. Das einzige, was ersichtlich wird, ist dass gesetzliche Bestimmungen, die im expliziten Widerspruch zum vDGB stehen, nicht gelten, weil dieses ja das oberste Gesetz ist. Ansonsten wird nur darauf hingewiesen, dass die in § 20a genannten Umstände irrelevant sind. Dass es so etwas wie einen Stichtag geben soll, habe ich leider erst auf Nachfrage erfahren. Ich denke, so eine wichtige Regelung sollte im Interesse neuer Mitspieler*innen präzise festgehalten werden und nicht nur ungeschriebenes Recht sein. Bitte den Gesetzesstichtag mit den notwendigen Erklärungen ins vDGB aufnehmen :)

    • Likes und Dislikes

    Im vDGB steht, Likes und Dislikes sind SIM-Off zu werten. Heißt das, ich darf es einfach nur nicht Likes und Dislikes nennen oder darf ich die Information gar nicht verwenden? Letzteres wäre meiner Meinung nach blöd. Ich würde beides IC zwar nicht so nennen, aber es handelt sich schon um eine offensichtliche Bekundung von Zustimmung oder Ablehnung, die alle Personen meiner Meinung nach auch so bezeichnen dürfen sollten. Da sehe ich kein Problem, wenn Leute sagen, dass der*diejenige Zustimmung oder Ablehnung zum Ausdruck gebracht hat oder meinetwegen auch eine Bezeichnung als Beifall oder Missfallen, als Applaus oder Buhrufe. Je nach Kontext der Situation. Falls die Information nur OOC gelten soll, wäre ich sehr dafür, das abzuändern oder ansonsten Likes und Dislikes komplett abzuschaffen.

    • Kooperation mit den Virtuellen Vereinigten Staaten

    Laut vDGB sind alle Ereignisse und Handlungen der Simulation „Virtuelle Staaten von Amerika“ relevant für die vBundesrepublik und umgekehrt. Die amtierende US-Regierung wäre dann ja nicht die Biden-Administration, egal wie inaktiv die Virtuellen Staaten sind? Ich hatte nämlich mal auf dieser Seite reingeschaut, und da läuft ja seit längerer Zeit nichts mehr beziehungsweise aktuell wird wohl ein Neustart geplant. Das wäre ja sehr verwirrend und das lässt sich ja eigentlich gar nicht sauber lösen und ins RP integrieren. Wenn Biden jetzt doch Präsident ist, wäre es komisch, und noch verwirrender wäre es, wenn die US-Community komplett neu startet, aber hier alles noch bekannt wäre, was dort vorher geschehen ist. Das sind wohl Probleme, die es gibt, wenn zwei Communities kooperieren, aber nicht alles miteinander absprechen ^^ Nur so etwas wie den G7-Gipfel könnte es ohne die US-Beteiligung ja aktuell eigentlich auch kaum geben, sodass das ja wie Fail-RP wäre, keine Ahnung wie man das hier am besten bezeichnet ^^ Denn aktuell ist die Regel ja eigentlich weiterhin in Kraft, sodass die Situation der Vereinigten Staaten ja ziemlich unklar sein dürfte? Ich denke, hier bedarf es dringend einer Lösung. Zumindest wenn man Außenpolitik simulieren will, sonst wäre der Verzicht darauf natürlich auch eine Lösung ^^

    • Komplizierter Prozess der Archivierung

    Gesetze müssen aktuell nach der erfolgreichen Annahme durch das jeweilige Parlament durch das Staatsoberhaupt beziehungsweise den*die Regierungschef*in im entsprechenden Gesetz- und Verordnungsblatt ausgefertigt werden. Doch dann sind Gesetze noch nicht in Kraft getreten. Erst nach der Verkündigung können und dürfen die Gesetze durch die zuständigen Parteien im Wiki archiviert werden. Wenn die Gesetze archiviert wurden, treten sie schließlich in Kraft. Ein äußerst bürokratischer Prozess, den anscheinend nur wenige Politiker*innen auch befolgen. In Thüringen wurden zwei von 14 Initiativen archiviert. Ich weiß nicht, ob das in anderen Parlamenten besser aussieht. Zudem hilft die Doppelung mit der zwingend notwendigen Überprüfung des Wikis nicht gerade dabei, den Überblick zu behalten. Besonders für Anfänger*innen ist das nicht gerade ein freundliches Konzept. Ich denke, das kann ich mit Fug und Recht behaupten, wenn sogar die hier tätigen Richter*innen den Überblick verlieren. Nun ist es sicher möglich, darüber diskutieren, ob auch Verordnungen, Richtlinien und dergleichen darunter fallen, wenn im Wortlaut des vDGB bezüglich der Archivierung nur von Gesetzen die Rede ist. Ehrlich gesagt, weiß ich es nicht, ich bin keine Juristin, aber es würde sonst für mich nur alles noch weniger Sinn ergeben, wenn Verordnungen vor Inkrafttreten nicht archiviert werden müssten und Gesetze schon. Denn die Archivierung soll ja wahrscheinlich entweder der Übersichtlichkeit oder als Backup dienen. Dann nur die Archivierung von Gesetzen zu verlangen, wäre absolut unlogisch. Falls Gesetze anders als Richtlinien, Verordnungen usw. behandelt werden, sollte man das gleichstellen. Egal, in welche Richtung.


    Übersichtlich finde ich das Wiki momentan aber tatsächlich nicht, sondern das Gesetz- und Verordnungsblatt viel besser. Das ist im Forum, die Gesetze sind alle auf einem Blick und es muss nicht lange gesucht werden. Ich verstehe die Archivierung im Wiki in der Hinsicht, dass die Threads früher oder später wahrscheinlich wirklich unübersichtlich werden, und das Wiki bietet natürlich den Vorteil der Kategorisierung. Aber dann braucht es konkrete Regelungen für die Archivierung. Ich weiß nicht, ob es die jetzt schon gibt, aber dann wäre es hilfreich das irgendwo gut sichtbar für alle Spieler*innen auf der Seite zu platzieren. Es sollte jedenfalls so sein, dass alle Gesetze und Verordnungen und sonstigen Erlässe nach den gleichen Regelungen gespeichert werden, wenn das Prinzip beibehalten werden soll. Am besten das Bundesland, die Legislaturperiode, das Datum der Archivierung, der*die Antragsteller*in, die Partei und eventuell auch das Politikfeld, falls solch eine detaillierte Erfassung möglich ist. Sodass ich dann nach all diesen Kategorien sortieren und suchen kann, sofern sich das mit dem Wiki so handhaben lässt. Und die Navigation sollte bitte auch geändert werden, falls möglich. Kann so etwas wie der Link zu den Kategorien in der Hauptnavigation des Wikis aufgeführt werden? Das wäre wirklich nett.


    Vielleicht wäre es auch sinnvoll, sofern die Archivierung beibehalten und es nicht vollkommen unübersichtlich für alle werden soll, dass die Archivierung in Zukunft in einer bestimmten Frist vorgenommen werden muss und, dass es noch einen Thread im Forum gibt, in dem alle neuen Wiki-Beiträge verkündet werden müssen oder zumindest im jeweiligen Parlament. Wahrscheinlich letzteres sogar besser, da es dann auch nach Ländern sortiert wäre. Und dann vielleicht immer innerhalb der laufenden Legislaturperiode oder innerhalb von zwei Wochen nach der Verkündung. Denn sonst sieht ja irgendwann niemand mehr durch, wenn irgendwelche Gesetze ein halbes Jahr nach Parlamentsbeschluss oder noch später im Wiki veröffentlicht werden und damit erst in Kraft treten würden. Das würde den Prozess zwar noch bürokratischer machen, aber übersichtlicher, da wahrscheinlich die wenigsten Leute regelmäßig das Wiki durchblättern, um zu schauen, was archiviert wurde und was noch nicht. Zudem wäre direkt sichtbar, wann was archiviert wurde, was beim Wiki wahrscheinlich nur für alle sichtbar ist, die auch dort eingeloggt sind. Das wäre dann auch für neue Spieler*innen hilfreich. Sonst müssen alle ohne Wiki-Account bei der Angabe des Inkrafttretens auf die Ersteller*innen vertrauen ^^


    Allgemein würde ich allen dazu raten, zu überprüfen, ob die eigenen Gesetze im Wiki archiviert wurden :) Insbesondere den Thüringer Abgeordneten.

    • Doppelmandate

    In § 5 des Regelwerks wurde festgehalten, welche Ämter nicht miteinander vereinbar sind. Es steht dort nirgendwo, dass es eine Unvereinbarkeit von Bundestags- und Landtagsmandaten gibt. Doch es steht auch nirgendwo, dass die Ämter zwingend und unter allen Voraussetzungen miteinander vereinbar sein müssen. Da es ein im Regelwerk nicht geregelter Sachverhalt ist, müssten in Thüringen die Doppelmandate gemäß Abgeordnetengesetz verboten sein und in Niedersachsen gemäß der Landesverfassung. In der Realität finde ich das Verbot nicht verkehrt und meinetwegen soll es die Möglichkeit dieser Regelung auch hier für die Bundesländer geben, aber bei der aktuellen Anzahl an Spieler*innen ist es wahrscheinlich weniger sinnvoll.


    Ich weiß sowieso nicht, ob das so gewollt ist, denn umgesetzt wurde das Verbot der Doppelmandate in beiden Ländern meines Wissens nach bisher nicht. Meine bloße Vermutung wäre, dass das an verschiedenen Gründen liegt. Die Leute sind der Annahme, dass lediglich die im vDGB aufgeführten Fälle unvereinbar sind. Es wurden ausgerechnet und wahrscheinlich wirklich eher zufällig mit Niedersachsen und Thüringen die meines Wissens nach einzigen Bundesländer ausgewählt, die Doppelmandate verbieten. Und die Leute kennen die entsprechenden gesetzlichen Regelungen in Thüringen und Niedersachsen nicht oder sie dachten, sie wären nicht gültig, weil das vDGB die Doppelmandate nicht explizit verbietet. Das wären alles berechtigte Gründe und ich kann auch gut die Meinung verstehen, dass es mittlerweile ohnehin schon Gewohnheitsrecht ist, aber ich würde eine andere Auffassung vertreten. Denn das Regelwerk ist ja eigentlich nur das oberste Gesetz und daher wären meiner Meinung nach alle realen Gesetze untergeordnet, aber trotzdem gültig, sofern sie nicht explizit im Widerspruch zum Regelwerk stehen, was bei den Doppelmandaten ja nicht der Fall wäre. Sollte die Möglichkeit des Verbots nicht gewünscht sein, sollte das vDGB meiner Meinung nach ergänzt werden, sodass klar ersichtlich wird, dass Bundestags- und Landtagsmandate zwingend und unter allen Voraussetzungen miteinander vereinbar sind.

    • Berufene Bürger*innen

    Etwas kleinlich, aber ich habe tatsächlich sehr lange gebraucht, um eigenständig das Konzept der berufenen Bürger*innen im vDGB ausfindig zu machen. Das liegt daran, dass mir der Begriff zuerst im Forum über den Weg gelaufen ist und ich anschließend die Wörtersuche im vDGB benutzt habe. Dort finde ich allerdings nicht viel zu Bürger*innen, sondern Details zu der wichtigen Regelung für Anfänger*innen erst im letzten Punkt zu Landtagswahlen versteckt unter der Bezeichnung als Mitglieder eines Bundeslandes. Es wäre schön, wenn im Zuge der nächsten Änderung des vDGB vielleicht der Begriff angepasst werden könnte, damit es nicht zig unterschiedliche Ausdrücke dafür gibt. Egal, ob mitwirkende oder berufene Bürger*innen oder etwas anderes, aber Hauptsache eine Vereinheitlichung :) Nichts wichtiges, aber ich wollte es nur gleich mit erwähnt wissen, weil meiner Meinung nach eine Menge unterschiedlicher Begriffe anfangs schon verwirren können.

    • Leitfaden

    Das hat zwar nichts mit dem vDGB zu tun, aber es wäre sehr schön, wenn der Leitfaden mit den ersten Schritten für Anfänger*innen leicht auffindbar wäre und zum Beispiel ähnlich wie das vDGB als Unterpunkt des Wiki in der Navigation der Webseite verankert werden könnte. Eventuell müsste überprüft werden, ob alles auf dem aktuellsten Stand ist und zum Beispiel auch dort das Prinzip berufenen Bürger*innen, der Stichtag und ähnliches erklärt werden.


    Freue mich auf eure Meinungen, Anregungen, Ideen und Kritik zum vDGB oder auch zum Wiki :) Falls mir noch etwas einfällt, werde ich das natürlich auch gerne nachtragen. Eventuell wäre es ja möglich, gemeinsam mehrere Vorschläge zur Änderung des vDGB zu sammeln und diese zeitnah zur Abstimmung zu bringen. Ach so, sorry, wenn es etwas viel Text geworden ist ^^ Und bitte bleibt lieb zu mir ^^

  • Laut vDGB sind alle Ereignisse und Handlungen der Simulation „Virtuelle Staaten von Amerika“ relevant für die vBundesrepublik und umgekehrt. Die amtierende US-Regierung wäre dann ja nicht die Biden-Administration, egal wie inaktiv die Virtuellen Staaten sind?

    Dazu gab oder gibt es unterschiedliche Auffassungen. Die Formulierung aus dem vDGB stammt noch aus der Anfangszeit, als die Virtuellen Staaten von Amerika ein Teil dieses Forums waren. Später wurde dann Election Day als neue externe US-Simulation gegründet. ED ist kein Teil von vB und unterliegt nicht dem vDGB, sodass man die begründete Meinung vertreten kann, dass ED für vB keine Rolle spielt.


    Ich hatte schon im Januar auf die Probleme hingewiesen, die sich ergeben können, wenn man eine kaum aktive externe US-Simulation an die Stelle der echten USA setzt. Da aber teilweise die Weitsicht fehlte und auch einige Admins großes persönliches Interesse an ED hatten, gab es Widerstand gegen den Versuch, die Lage zu klären.


    Natürlich war der damalige Vorschlag, erstmal ein paar Monate die Aktivitätsentwicklung von ED abzuwarten und dann zu entscheiden, ob man es als Teil des Sim-Universums anerkennt, letztlich vollkommen richtig. Wäre man so verfahren, gäbe es die von dir angesprochenen Unklarheiten nicht und man hätte in den letzten Monaten auf alle interessanten Ereignisse in den echten USA reagieren können. Stattdessen taucht der Name Biden laut Suchfunktion in keinem einzigen Sim-on-Thread dieses Jahres auf und die einzige nennenswerte Wechselwirkung mit Election Day war ein überaus peinlicher Deutschlandbesuch des Vizepräsidenten. ^^

  • Okay, das war mir nicht bekannt :) Aber irgendwie müssen die Foren ja immer noch verbunden sein, weil es ja laut vDGB eine Benutzergruppe für den Austausch zwischen beiden Simulationen geben soll. Und über die Navigation dieses Forums findet man ja auch dorthin und umgekehrt. Das Wiki scheint auch geteilt zu werden. Ich kenne jedoch auch die dortigen Regeln usw. nicht, ich hatte nur mal aus Neugierde den Link angeklickt und mich dann ein wenig umgesehen und festgestellt, dass hier ja vielleicht teilweise schon wenig los ist, aber dort ja absolut gar nichts ^^ Aufgrund der Regelungen des vDGB hatte mich dann der G7-Beschluss verwundert, den der Herr Finanzminister vor ein paar Tagen verkündet hatte. Denn in dem anderen Forum sah es nicht so aus, als hätte daran jemand aktiv mitgewirkt ^^


    Aber die Regel steht ja eigentlich so im vDGB drin und wurde sich ja sicher durch Mehrheitsbeschluss selbst so auferlegt? Das vDGB muss ja aber dort nicht gelten, damit der Paragraph hier gültig ist. Im vDGB stehen ja sicherlich bloß die Regeln, die die vBundesrepublik sich gegeben hat. Die einzige Bedingung, die man meiner Ansicht nach für die Gültigkeit herauslesen könnte, wäre die Gegenseitigkeit der Relevanz der Handlungen im jeweils anderen Forum. Was man wahrscheinlich sagen könnte, wäre, dass die Regel außer Kraft tritt, sobald in den Virtuellen Staaten von Amerika nicht mehr alle Ereignisse und Handlungen der vBundesrepublik relevant sein sollten. Dann wäre diese Gegenseitigkeit ja nicht vorhanden. Keine Ahnung, ob das jetzt schon der Fall ist, aber wahrscheinlich eher nicht? Besonders wenn es etwas wie Staatsbesuche und dergleichen gab oder gibt. Und selbst wenn die Virtuellen Staaten von vorne starten würden und die Ereignisse und Handlungen der vBundesrepublik dort weiterhin relevant wären und anerkannt werden würden, wäre die Bedingung ja irgendwie schon weiterhin erfüllt :/ Schwieriges Thema. Durch die Verlinkungen, die verbundenen Benutzergruppen und so weiter sollte die Regelung wohl gültig sein, solange sie nicht abgeschafft oder durch die Virtuellen Staaten gebrochen wird.


    Es braucht auf jeden Fall eine Lösung. Eine Option wäre, dass die Regel abgeschafft wird und die realen Vereinigten Staaten relevant sind. Eine andere Möglichkeit wäre, dass die Regel abgeschafft wird und komplett auf Außenpolitik verzichtet wird. Möglich wäre auch, dass man einfach beide Foren gleichzeitig von vorne startet, was aber sicherlich hier eher nicht gewünscht werden würde. Es würde auch gehen, dass nur die Virtuellen Staaten von Null anfangen, aber trotzdem den gleichen Stichtag für Gesetze, internationale Abkommen und so weiter wie hier verwenden. Nur müsste die Geschichte der Amtsträger*innen und der außenpolitischen Handlungen der Virtuellen Staaten dann dort trotz eines Neustaats wahrscheinlich übernommen werden, damit das kongruent bleibt. Möglich wäre natürlich auch noch, dass die Virtuellen Staaten einfach ohne Neustart probieren, das Forum wiederzubeleben, und weitermachen. Vielleicht und bestimmt gibt es da auch noch andere Optionen, aber mehr fällt mir erstmal nicht ein. Am besten sollte aber wohl mal das Gespräch mit den Vertreter*innen des anderen Forums gesucht werden, um eine Lösung zu finden :)

  • [Abstimmung] Spielregeländerung: Likes und Dislikes - SIM-On oder SIM-Off?


    Ich habe jetzt die Abstimmung zum Beschluss zu den Likes und Dislikes finden können und es stellen sich mir viele Fragen. Ich verstehe zwar immer noch nicht genau, was der Beschluss wirklich bedeutet, aber anscheinend soll es wohl bewirken, dass Leute Likes und Dislikes nicht nur nicht so bezeichnen, sondern die Informationen gar nicht verwenden dürfen. Das finde ich ziemlich blöd und ich vertrete die Ansicht, dass gemäß der Vorgaben des vDGB keine Mehrheit für den Beschluss zustande kam. Herr Friedländer hatte meiner Meinung nach bei der Diskussion über das Ergebnis der Abstimmung absolut Recht und ich bin verwundert, dass ihm keine Moderator*innen und anderen Spieler*innen unterstützend zur Seite gesprungen sind.


    Es fand eine Abstimmung mit vier Optionen statt. Gemäß damaliger Vorgaben des vDGB wurde für Regeländerungen eine einfache Mehrheit benötigt. Die Definition der einfachen Mehrheit findet sich auch im vDGB und wird dort ja unter § 9, Absatz 1 vollkommen korrekt als die Mehrheit der abgegebenen Stimmen ohne die Berücksichtigung der Enthaltungen betitelt. Dementsprechend hätte ein Vorschlag eine Mehrheit, der mehr Stimmen als alle anderen Vorschläge zusammen auf sich vereint.


    Bei der Abstimmung über Likes und Dislikes konnte der Vorschlag mit den meisten Stimmen jedoch lediglich 32 Prozent auf sich vereinen, die anderen Vorschläge erhielten zusammen 68 Prozent. Das ist keine einfache Mehrheit und auch nicht gemäß vDGB, da dort eine absolut richtige Definition verwendet wird, die aber leider so nicht umgesetzt wurde. Der Vorschlag, der ins vDGB aufgenommen wurde, hatte keine Mehrheit der Stimmen, sondern nur die meisten Stimmen und damit eine relative und keine einfache Mehrheit. Durch die Doppelung des Begriffs der Mehrheit ist es vielleicht etwas schwierig, denn auch die relative Mehrheit ist ja eine Form der Mehrheit. Daher auch die meiner Ansicht nach falsche Argumentation von Herrn Neuheimer und Herrn Brandstätter. Aber die Formulierungen in Artikel 63, Absatz 4 des Grundgesetz zur relativen Mehrheit (gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält) und in Artikel 42, Absatz 2 des Grundgesetzes zur einfachen Mehrheit (die Mehrheit der abgegebenen Stimmen) und die Übereinstimmung der Formulierung zur einfachen Mehrheit unter § 9, Absatz 1 im vDGB (eine Mehrheit der abgegebenen Stimmen) sollten mehr als ausreichend sein. Und wären die unterschiedlichen Formulierungen nicht relevant, wäre auch die Auflistung unter § 9, Absatz 5 nicht notwendig.


    Ich möchte auch noch auf einen mutmaßlichen Fehler im vDGB aufmerksam machen. Unter § 9, Absatz 5 heißt es laut Unterpunkt 1, dass „die meisten Stimmen“ für eine einfache Mehrheit gelten und gemäß Unterpunkt 2, dass „die Mehrheit der abgegebenen Stimmen“ für eine einfache Mehrheit gilt. Ich hoffe jedenfalls nicht, dass das so beabsichtigt ist, dass sowohl die meisten Stimmen als auch die Mehrheit der abgegeben Stimmen in den Gesetzen in der Simulation einer einfachen Mehrheit entsprechen sollen, sondern dass in Unterpunkt 1 ein Fehler vorliegt und von einer relativen Mehrheit die Rede sein müsste.


    Der § 9 ist aber sowieso etwas undurchsichtig. Es kann auch durchaus sein, dass der von mir so eingeschätzte Fehler auch so beabsichtigt ist, denn unter Absatz 1 ist auch von keiner relativen Mehrheit die Rede. Verwirrend wäre dann aber, dass unter Absatz 1 die einfache Mehrheit nur als Mehrheit der abgegebenen Stimmen bezeichnet wird und unter Absatz 5 zusätzlich als die meisten Stimmen. Eventuell könnte es auch so sein, dass Absatz 1 nur die allgemeine Definition liefert, die beispielsweise auch für Abstimmungen über das vDGB gültig ist und Absatz 5 die Definition für die in Gesetzen üblichen Formulierungen in der Simulation, also im Spielgeschehen. Doch Absatz 5 schließt dann innerhalb des Spiels die Verwendung der Bezeichnung einer Mehrheit mit den meisten Stimmen als relative Mehrheit auch nicht aus, und auch nicht die Verwendung der klassischen Definition der einfachen Mehrheit.


    Absatz 5 ist meiner Ansicht nach, so wie aktuell formuliert, unnötig oder ich bin zu blöd ^^ Kann auch sein. Aber ich verstehe nicht, wieso man versucht Formulierungen und dergleichen, die eigentlich vollkommen klar und leicht verständlich sind, kompliziert zu regeln und Dinge wie den Gesetzesstichtag, die wirklich Relevanz hätten, nicht im vDGB erwähnt. Würde ich jetzt davon ausgehen, dass es gewollt ist, wäre meine Interpretation, dass es keine relative Mehrheit gibt, wenn in Gesetzen von den meisten Stimmen die Rede ist, sondern auch diesem Fall die einfache Mehrheit erforderlich ist. Ausschließen würde das die Verwendung der relativen Mehrheit ja aber trotzdem nicht. Nämlich dann wenn einfach von der relativen Mehrheit gesprochen wird. Meiner Ansicht nach muss ein großer Fehler vorliegen oder ich habe einen großen Denkfehler ^^ Hilfe ist gerne gesehen ^^


    Um aber nochmal den Bogen zur Abstimmung über die Likes und Dislikes zu spannen, dürfte diese unabhängig von meinen obigen Überlegungen und der Richtigkeit dieser eh ungültig gewesen sein, da gemäß § 9, Absatz 2 des vDGB eine Enthaltungs-Option bei Umfragen verpflichtend zur Verfügung zu stellen ist, wenn eine Abstimmung eine absolute oder einfache Mehrheit benötigt. Bei der Abstimmung über Likes und Dislikes gab es jedoch vier Optionen und eine dieser vier Auswahlmöglichkeiten, nämlich den damaligen Status quo beizubehalten, wurde einfach zusätzlich noch als Enthaltung bezeichnet. Nun könnte auch argumentiert werden, dass im vDGB ja nirgendwo geregelt wird, wie die Möglichkeit der Enthaltung auszugestalten ist, aber diejenigen, die nun für die Option gestimmt hatten, hatten sich ja nicht enthalten, sondern sich aktiv dafür ausgesprochen, alles beim Alten zu belassen. Das wäre ja so, wie wenn ich bei einer Abstimmung mit zwei Optionen eine der beiden Haltungen einfach mit den Enthaltungen zusammenfassen würde, ohne eine separate Möglichkeit der Enthaltung anzubieten. Die Option der Enthaltung sollte ja normalerweise schon eine vollkommen eigenständige Antwort darstellen.


    Herrn Friedländer wurde in Bezug auf die Abstimmung der Rechtsweg nahegelegt. Ich weiß nicht, ob ich Zeit und Lust darauf hätte. Mit großer Wahrscheinlichkeit eher nicht. Und irgendwie finde ich es auch etwas albern. Es hat bestimmt alles seine Berechtigung und gute Gründe, wahrscheinlich wurde sogar auch das durch die Spieler*innen so beschlossen. Aber dann finde ich diese Regelung halt nicht gut. Einerseits soll Spieler*innen die Möglichkeit der Mitgestaltung gegeben werden, andererseits müssen solche einfachen Dinge mutmaßlich durch die Spieler*innen selbst auferlegt so kompliziert gemacht werden. So etwas sollte doch eigentlich schnell über die Moderator*innen, die Administrator*innen oder dergleichen zu regeln sein. Sonst wird das doch alles sehr formell und bürokratisch und wirkt dann wie eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für das Gericht oder alternativ als Möglichkeit der Abschreckung für Spieler*innen. Vielleicht lerne ich ja auch noch früher oder später die Vorzüge dieses Systems kennen, aber ich bin da erstmal skeptisch ^^


    Vollkommen unabhängig von der Abstimmung sollte § 9 des vDGB vielleicht mal komplett neu formuliert werden :)