Regenbogenfreunde - Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen

  • Ich bedanke mich für die Aufnahme und freue mich auf die Gründungsversammlung.


    Sofern mein Dienstplan dieses mir ermöglicht, werde ich am besagten Termin gerne anwesend sein.


    Mit bunten Grüßen


    SE

  • Mitgliedsforumular für die Regenbogenfreunde -

    Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen



    Name: Kretschma
    Vorname: Winfried

    Bundesland: Thüringen
    Mitgliedsbeitrag: 50 Euro pro Monat

    Sonstige Mitgliedschaften (optional): Mitglied bei den Freien Thüringern



    Thüringen, 06. April 2022


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  • Mitgliedsforumular für die Regenbogenfreunde -


    Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen



    Name: Ramelow
    Vorname: Bernd

    Bundesland: Bayern
    Mitgliedsbeitrag: 100 Euro pro Monat

    Sonstige Mitgliedschaften (optional): Mitglied bei der SDP





    Dortmund, 29. Juni 2022

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Bernd Ramelow ()

  • Mitgliedsforumular für die Regenbogenfreunde -

    Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen



    Name: Dr. Liebermann
    Vorname: Anastasya Katharina

    Bundesland: Nordrhein-Westfalen

    Mitgliedsbeitrag: 25€/Monat und 50€ einmalige Aufnahmegebühr

    Sonstige Mitgliedschaften: Liberal-Konservative Allianz, Schachclub Schwarze Dame e.V., Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie & Intensivmedizin


    Berlin, 02.07.2022

    Ort, Datum


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    Unterschrift

    Ministerpräsidentin von NRW a.D.


    Wahladministrator

    Erbarmungslose Jägerin von Doppelaccounts

  • Mitgliedsforumular für die Regenbogenfreunde -

    Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen



    Name: Mus
    Vorname: Leon

    Bundesland: Thüringen

    Mitgliedsbeitrag: 500€, 100€ monatlich

    Sonstige Mitgliedschaften (optional):


    Erfurt, 21.07.2022

    Ort, Datum


    Leon Mus

    Unterschrift

    Mitglied des 14. Thüringer Landtags


    Ministerpräsident des Freistaates Thüringen a.D.

    Präsident des Bundesrates a.D.

    Minister für Finanzen und Gesundheit Thüringen a.D.

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  • Anbei wäre meine Frage, wie aktiv dieser Verein noch ist? Wäre nicht mal eine Mitgliederversammlung angezeigt? :)

    Vorsitzender der Regenbogenfreunde e.V.


  • Mitgliedsforumular für die

    Regenbogenfreunde



    Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen





    Name: von Angern
    Vorname: Ella

    Bundesland: Thüringen

    Mitgliedsbeitrag: 50 Euro pro Monat

    Sonstige Mitgliedschaften (optional): Die Grünen

    Gotha, 27.10.2022


  • Ich befürchte der ehemalige Vorstand ist verschollen. Antrag beim AG einen kommissarischen Vorstand bestellen, Neuwahlen und ab gehts wieder.

  • Ich denke ich kann hier Aufklärung leisten: Da die Regenbogenfreunde sich nie offiziell gegründet haben, weil ich zwar zur Gründungsversammlung geladen hatte, sie aber nicht stattgefunden hat, gibt und gab es auch keinen Vorstand. Wir können also einfach zur Gründungsversammlung laden, dass kann theoretisch jeder hier, und erst bei und ab Gründung sind wir dann an Formalitäten gebunden. Mein Vorschlag ist daher, sich einfach auf ein Datum für die Gründung zu einigen, zu gründen und sich dann beim OG offiziell eintragen zu lassen. Satzung und Entwurf für die Einladung liegen immer noch vor.

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    Cornelius Sommer, MdHB, MdB

    Senator für Bildung und Berufsausbildung der Freien Hansestadt Hamburg

    Geschäftsführer der Regenbogenfreunde e.V.

    Mitglied des Bündnisses Deutschland bleibt bunt

  • Einladung zur Gründungsversammlung der Regenbogenfreunde i.G.



    R e g e n b o g e n f r e u n d e  i.G.

    Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen





    Hamburg, den 05. November 2022





    Regenbogenfreunde i.G. - Der Interimsvorsitzende - Cornelius Sommer



    An alle Gründungsmitglieder

    der Regenbogenfreunde i.G.






    Einladung zur Gründungsversammlung der Regenbogenfreunde i.G.


    Sehr geehrte Damen, Herren und Diverse,

    liebe Gründungsmitglieder,



    hiermit lade ich euch und Sie herzlich zur Gründungsversammlung der Regenbogenfreunde i.G. ein. Die Gründungsversammlung findet am



    Sonntag, den 06. November 2022 um 16:00Uhr

    in der Messe Köln, Messeplatz 1, 50679 Köln,



    statt. Die vorläufige Tagesordnung sieht wie folgt aus:



    1. Begrüßung und Eröffnung der Gründungsversammlung durch den Interimsvorsitzenden

    2. Formalitäten

    a) Festlegung der Tagesordung

    b) Wahl einer Versammlungsleitung

    3. Verabschiedung einer Satzung für die Regenbogenfreunde (Anlage 1)

    a) Diskussion über den vorliegenden Satzungsentwurf

    b) Abstimmung über den vorliegenden Satzungsentwurf

    4. Wahl eines Vorstandes

    a) Festlegung der Größe des Vorstandes

    b) Vorstellung der Kandidat:innen

    c) Wahl von zwei gleichberechtigten Vorsitzenden

    d) Wahl der Geschäftsführung

    e) Wahl weiterer Vorstandsmitglieder

    5. Anträge

    a) Antrag auf Ausschluss des Gründungsmitglieds Herbert Müller (Anlage 2)

    b) Weitere Anträge

    6. Verschiedenes



    Mit freundlichen Grüßen

    3954-cornelius-sommer-png

    Cornelius Sommer

    Interimsvorsitzender




    Anlage 1:



    Satzungsentwurf für die Regenbogenfreunde i.G.


    Satzung der



    R e g e n b o g e n f r e u n d e  i.G.

    Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen



    Beschlossen auf der Gründungsversammlung am 06.11.2022







    Präambel

    Die Regenbogenfreunde sind ein Verein, der sich für die Rechte und gegen die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen einsetzt. Dabei sehen sich die Regenbogenfreunde in der Tradition der queeren Bewegungen, die maßgeblich bei den Ausschreitungen in der Christopher Street 1969 sichtbar wurden. Die Regenbogenfreunde bekennen sich zur Demokratie und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und wollen etwaige Reformen auf demokratischem Wege erreichen. Die Regenbogenfreunde sind offen für Unterstützer:innen auch außerhalb der queeren Szene, sofern sie diese Anliegen teilen.


    § 1

    Allgemeine Bestimmungen



    (1) Der Verein führt den Namen "Regenbogenfreunde - Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen". Die Kurzbezeichnung lautet "Regenbogenfreunde".



    (2) Der Tätigkeitsbereich der "Regenbogenfreunde" ist das Gebiet der vBundesrepublik Deutschland.



    (3) Sitz der "Regenbogenfreunde" ist Köln.



    (4) Die "Regenbogenfreunde" streben eine Eintragung ins Vereinsregister an und führen danach die Zusatzbezeichnung "e.V.".


    § 2

    Mitgliedschaft



    (1) Zu den "Regenbogenfreunden" gehört jede natürliche Person, die die Mitgliedschaft erworben hat. Es darf aufgenommen werden, wer sich zu den Grundsätzen des Vereins bekennt und keine antidemokratischen Vereinigung angehört sowie das 14. Lebensjahr vollendet hat.

    (2) Die Mitgliedschaft erwirbt, wer gegenüber dem Bundesvorstand die Absicht erklärt den "Regenbogenfreunden" angehören zu wollen.



    (3) Gegen den Erwerb der Mitgliedschaft durch eine natürliche Person kann jedes Mitglied binnen sieben Tagen nach Absichtserklärung des Erwerbenden Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich zu begründen.



    (4) Über Einsprüche entscheidet die Mitgliederversammlung. Sollte dem Einspruch stattgegeben werden, gilt der Mitgliedschaftserwerb als nichtig.



    (5) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder nach 14-tägiger Inaktivität.



    (6) Der Austritt ist gegenüber dem Vereinsvorstand zu erklären.



    (7) Jedes Mitglied hat das Recht sich im Rahmen dieser Satzung an der vereinsinternen Willensbildung und den Wahlen und Abstimmungen sowie an den Aktivitäten des Vereins zu beteiligen. Es hat Antrags- und Stimmrecht innerhalb des Vereins und auf den Mitgliederversammlungen.



    (8) Jedes Mitglied hat die Pflicht die Ziele der "Regenbogenfreunde" zu unterstützen.



    (9) Mitglieder werden für langjährige Mitgliedschaft geehrt. Näheres dazu regelt der Vereinsvorstand durch Beschluss.


    § 3

    Organe und Gliederung



    (1) Die Organe der "Regenbogenfreunde" sind die Mitgliederversammlung, der Vereinsvorstand und die Arbeitsgruppen.



    (2) Die "Regenbogenfreunde" gliedern sich in den Bundesverband und die Landesverbände.





    § 4

    Die Mitgliederversammlung



    (1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der "Regenbogenfreunde" und findet mindestens alle sechs Monate statt.



    (2) Die Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorstand mindestens 14 Tage im Vorraus schriftlich einberufen.



    (3) Die Einberufung eine Mitgliederversammlung kann auch auf Antrag von 1/3 der Mitgliedschaft unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung verlangt werden. In diesem Falle hat der Vereinsvorstand unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen.



    (4) Die Mitgliederversammlung tagt öffentlich. Auf Antrag kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.



    (5) Die Mitgliederversammlung ist für die Wahl des Vereinsvorstandes, die Abwahl des Vereinsvorstandes oder einzelner Mitglieder des Vereinsvorstandes, die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vereinsvorstandes, die Entlastung des Vereinsvorstandes, die Beschlussfassung über Anträge, die Beschlussfassung über Aktionen, die Anerkennung von Landesverbänden, die Verhinderung der Mitgliedsaufnahme, den Ausschluss von Mitgliedern mit 3/4- Mehrheit, die Änderung dieser Satzung mit 2/3-Mehrheit und die Auflösung dieses Vereines mit 3/4-Mehrheit zuständig.





    § 5

    Der Vereinsvorstand



    (1) Der Vereinsvorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Vereinsvorsitzenden und der Geschäftsführung.



    (2) Die Mitgliederversammlung kann beschließen, weitere Mitglieder in den Vereinsvorstand zu wählen, wobei die Anzahl der Vorstandsmitglieder stehts ungerade sein muss.



    (3) Der Vereinsvorstand wird von der Mitgliederversammlung für eine Dauer von sechs Monaten gewählt.



    (4) Der Vereinsvorstand hat auf Einladung der Vereinsvorsitzenden mindestens alle drei Monate zu tagen.



    (5) Der Vereinsvorstand ist für die laufenden Geschäfte des Vereins zuständig. Dazu gehören die Einberufung der Mitgliederversammlung, die Leitung der Mitgliederversammlung, die Vertretung des Vereins in der Öffentlichkeit und die Umsetzung geltender Beschlüsse.



    (6) Der Vereinsvorstand hat die Mitglieder über ihre Beschlüsse zu informieren und muss der Mitgliedschaft am Ende seiner Amtszeit einen Rechenschaftsbericht vorlegen.





    § 6

    Die Arbeitsgruppen



    (1) Für die Arbeit an bestimmten Themen oder die Planung von Aktionen kann die Mitgliederversammlung Arbeitsgruppen bilden, an denen jedes Mitglied die Möglichkeit haben muss, teilzunehmen.



    (2) Die Arbeitsgruppen können der Mitgliederversammlung Beschlussempfehlungen aussprechen.


    § 7

    Anträge



    (1) Anträge sind schriftlich beim Vereinsvorstand einzureichen.



    (2) Der Vereinsvorstand kann zur Form von Anträgen Vorschriften festlegen und diese nach seinem Ermessen abändern, wenn dadurch der ursprüngliche Wortlaut des Antrages nicht verändert wird.



    (3) Der Vereinsvorstand hat Anträge auf der nächsten Mitgliederversammlung zur Debatte zu stellen.



    (4) Der Vereinsvorstand hat den Antrag nach Debattenende unverzüglich zur Abstimmung zu stellen.



    (5) Abstimmungen finden geheim statt. Mitglieder können eine offene Abstimmung verlangen. Diese ist zu gewähren, wenn einer offenen Abstimmung keine schützenswerten Interessen entgegenstehen.



    (6) Sofern diese Satzung nichts anderes regelt, gelten Anträge bei einer einfachen Mehrheit als angenommen.


    § 8

    Ämter und Wahlen



    (1) Jedes Mitglied besitzt das passive Wahlrecht zu vereinsinternen Ämtern.



    (2) Kandidaturen sind in einer, der Wahl vorangehenden, Kandidaturenphase auf einer Mitgliederversammlung zu erklären.



    (3) Der Vereinsvorstand hat nach dem Ende der Kandidaturenphase unverzüglich die Wahl einzuleiten. Die Möglichkeit alle zur Wahl stehenden Kandidaten abzulehnen ist einzuräumen.



    (4) Vereinsiinterne Ämter werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.



    (5) Erreicht kein Kandidat die erforderliche Mehrheit ist eine Stichwahl abzuhalten. Hierbei sind die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen zu berücksichtigen. Ist eine Stichwahl nicht möglich oder scheitert, ist eine neue Kandidaturenphase einzuleiten.



    (6) Steht mehr als ein Parteiamt zur Wahl, entspricht die Anzahl der zu verteilenden Stimmen der Anzahl der zur Wahl stehenden Ämter.



    (7) Sofern diese Satzung nichts anderes vorschreibt gilt als gewählt, wer die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnte.


    § 9

    Vorzeitiges Ende der Amtszeiten



    (1) Die Amtszeit eines Amtsträgers endet vorzeitig, wenn er seit vierzehn Tagen keinen öffentliche Wortmeldung abgegeben hat, die Mitgliedschaft endet, ihm das Misstrauen ausgesprochen wird oder auf eigenen Wunsch.



    (2) Um einem Amtsträger das Misstrauen auszusprechen ist ein Antrag beim Bundesvorstand einzureichen. Die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 finden keine Anwendung. Dem betroffenen Amtsträger ist es innerhalb von vierundzwanzig Stunden zu ermöglichen eine Stellungnahme abzugeben; sollte auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet werden ist die Abstimmung unverzüglich einzuleiten.



    (3) Innerhalb einer Amtszeit sind maximal drei Anträge zur Aussprache des Misstrauens je Amtsträger zulässig.



    (4) Sollte das betroffene Amt neu gewählt werden richtet sich die Amtszeit nach der verbleibenden Dauer der Amtszeit des Vereinsvorstandes.



    (5) Beträgt die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Wahl des vakanten Amtes weniger als 10 Tage, so entfällt die Nachwahl.





    § 10

    Die Landesverbände



    (1) Auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern der "Regenbogenfreunde" aus demselben Bundesland kann ein Landesverband der "Regenbogenfreunde" in einem der Bundesländer Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen oder Thüringen gegründet werden. Mitglied eines Landesverbands ist dann jedes Mitglied mit Hauptwohnsitz im Wirkungsbereich des Landesverbands. Zur Gründung ist ein Antrag an die Mitgliederversammlung und eine anschließende Gründungsversammlung erforderlich.



    (2) Die Mitglieder des Landesverbands wählen aus ihrer Mitte einen Landesvorstand und dürfen nur in ihrem eigenen Landesverband abstimmen.



    (3) Landesverbände können eigene Satzungen und Statuten beschließen. Die Landessatzungen dürfen den Bestimmungen dieser Satzung nicht widersprechen.



    (4) Die Zusammensetzung des Landesvorstands wird in den Landessatzungen festgeschrieben. Der Landesvorstand muss aus mindestens einem Landesvorsitzenden bestehen. Die Amtszeit des Landesvorstands beträgt sechs Monate.



    § 11

    Der Eddy-Preis



    (1) Der Vereinspreis der "Regenbogenfreunde" heißt Eddy-Preis, benannt nach einem LGBTQ-Aktivisten aus Sierra Leone. Er wird Mitgliedern für herausragende Leistungen um Deutschland und die "Regenbogenfreude" verliehen.



    (2) Der Vereinsvorstand kann durch einstimmigen Beschluss Mitglieder nominieren. Auf Verlangen von fünf Mitgliedern kann hiervon abweichend eine Nominierung vorgenommen werden. Nominierungen sind schriftlich zu begründen.



    (3) Die Verleihung des Preises ist nur nach vorheriger vereinsöffentlicher Abstimmung möglich. Sie findet auf einer Mitgliederversammlung statt.


    § 12

    Vereinsausschluss



    (1) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich und grob gegen die Bestimmungen dieser Satzung oder gegen die Grundprinzipien der "Regenbogenfreunde" verstößt.



    (2) Durch Beschluss des Vereinsvorstandes oder auf Verlangen dreier Mitglieder wird auf einer Mitgliederversammlung über den Ausschluss beraten.



    (3) Das Auszuschließende Mitglied ist zu hören.



    (4) Der Vereinsausschluss wird von der Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit beschlossen.





    § 13

    Schlussbestimmungen



    (1) Diese Satzung tritt durch Beschluss der Gründungsversammlung in Kraft.



    (2) Sie kann auf Antrag und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen geändert oder neugefasst werden.



    (3) Abweichungen von dieser Satzung können durch ein Mitglied beantragt werden. Über den Antrag wird mit vorangegangener Debatte abgestimmt. Sie gelten bei einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen als angenommen. Sie dürfen sich nur auf den Einzelfall beziehen und ihnen darf kein schützenswertes Interesse entgegenstehen.






    Anlage 2:


    Antrag an die Regenbogenfreunde i.G.



    R e g e n b o g e n f r e u n d e i.G.

    Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen







    Hamburg, den 05. November 2022







    Regenbogenfreunde i.G. - Der Interimsvorsitzende - Cornelius Sommer



    An alle Gründungsmitglieder

    der Regenbogenfreunde i.G.





    Antrag auf Ausschluss des Gründungsmitgliedes Herbert Müller aus den Regenbogenfreunden i.G.




    Sehr geehrte Damen, Herren und Diverse,

    liebe Gründungsmitglieder,



    hiermit beantrage ich, Cornelius Sommer, den Ausschluss des Gründungsmitgliedes Herbert Müller aus den Regenbogenfreunden i.G.





    Begründung:



    Die Regenbogenfreunde i.G. sehen sich als eine demokratische Organisation. Die Vorfälle um den ehemaligen Bundeskanzler Herbert Müller im November und Dezember 2021, bei denen dieser die Beobachtung einer konkurrierenden Partei zum Zwecke der Diffamierung vom Verfassungsschutz anwies, lassen Zweifel an der demokratischen Gesinnung von Herrn Herbert Müller aufkommen. Um Schaden von den Regenbogenfreunden zu wenden, ist ein Ausschluss des Gründungsmitgliedes Herbert Müller geboten.



    Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.





    Mit freundlichen Grüßen

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    Cornelius Sommer

    Interimsvorsitzender



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    Cornelius Sommer, MdHB, MdB

    Senator für Bildung und Berufsausbildung der Freien Hansestadt Hamburg

    Geschäftsführer der Regenbogenfreunde e.V.

    Mitglied des Bündnisses Deutschland bleibt bunt

  • Mitgliedsforumular für die Regenbogenfreunde -

    Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen



    Name: Dr. Schmidt
    Vorname: Carmen

    Bundesland: Nordrhein-Westfalen

    Mitgliedsbeitrag: 25€/Monat und 50€ einmalige Aufnahmegebühr

    Sonstige Mitgliedschaften: vPiratenpartei, Deutscher Beamtenbund


    Berlin, 05.11.2022

    Ort, Datum


    Schmidt

    Unterschrift

    Dr. Carmen Schmidt, MdL, MdBR

    Ministerialrätin a.D.

    ---------------------------------------------------------------------------

    8368-carmen-midi-png

    Die Ministerin

    Völklinger Straße 49 | 40221 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@bm.nrw-regierung.de

    ---------------------------------------------------------------------------

    8376-landtag-nrw-png

    Die Präsidentin des Landtags Nordrhein-Westfalen
    Platz des Landtags 1 | 40221 Düsseldorf

    Carmen.Schmidt@landtag.nrw.de

    ---------------------------------------------------------------------------

  • Mitgliedsforumular für die Regenbogenfreunde -

    Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen



    Name: Linner
    Vorname: Dr. Matthias

    Bundesland: Bayern

    Mitgliedsbeitrag: 100 € / Monat und 50 € einmalige Aufnahmegebühr

    Sonstige Mitgliedschaften: Die Grünen


    München, 05.11.2022



    Unterschrift_Linner_klein.png


    Dr. Matthias Linner


  • Alle Antragssteller:innen sind aufgenommen und zur morgigen Gründungsversammlung eingeladen. Die Ausstellung der Mitgliedsausweise erfolgt nach der Gründungsversammlung.

    3953-cornelius-sommer-rot-png

    Cornelius Sommer, MdHB, MdB

    Senator für Bildung und Berufsausbildung der Freien Hansestadt Hamburg

    Geschäftsführer der Regenbogenfreunde e.V.

    Mitglied des Bündnisses Deutschland bleibt bunt

  • Hat heute sowieso alles nötige im Präsidium erledigt und gönnt sich morgen ein Tagesausflug in die größte Vorstadt von Düsseldorf :D

  • Mitgliedsforumular für die Regenbogenfreunde -

    Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen



    Name: Meier
    Vorname: Enrico

    Bundesland: Meier

    Mitgliedsbeitrag: 50 € / Monat und 50 € einmalige Aufnahmegebühr

    Sonstige Mitgliedschaften: Internationale Linke, Mission Lifeline, attac, Antifa e.V.


    Hmaburg, 05.11.2022



    Enrico Meier


    Enrico Meier



  • Mitgliedsforumular für die Regenbogenfreunde -

    Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen



    Name: Friedländer
    Vorname: Jan

    Bundesland: NRW

    Mitgliedsbeitrag: 200 € / Monat und 50 € einmalige Aufnahmegebühr

    Sonstige Mitgliedschaften: Sozialdemokratische Partei


    Berlin, 06.11.2022




    Jan Friedländer


  • Enrico Meier und Jan Friedländer sind aufgenommen. Die Mitgliedskarte wird zeitnah vergeben.

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    Cornelius Sommer, MdHB, MdB

    Senator für Bildung und Berufsausbildung der Freien Hansestadt Hamburg

    Geschäftsführer der Regenbogenfreunde e.V.

    Mitglied des Bündnisses Deutschland bleibt bunt


  • Mitgliedsforumular für die

    Regenbogenfreunde







    Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen


    Name: Haßelmann
    Vorname: Katharina

    Bundesland: Nordrhein-Westfalen

    Mitgliedsbeitrag: 50 Euro pro Monat

    Sonstige Mitgliedschaften (optional): Die Grünen

    Lübbecke, 06.11.2022


    Katharina Haßelmann


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    Ministerin für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW


  • Ebenfalls aufgenommen.

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    Cornelius Sommer, MdHB, MdB

    Senator für Bildung und Berufsausbildung der Freien Hansestadt Hamburg

    Geschäftsführer der Regenbogenfreunde e.V.

    Mitglied des Bündnisses Deutschland bleibt bunt

  • Liebe Vereinskolleg*innen,


    wie auf unserer Gründungsversammlung beschlossen, informiere ich euch darüber, dass der Vorstand die Eintragung in das Vereinsregister angemeldet hat. Eine Kopie des Schreibens wird angehängt.


    Vorsitzender der Regenbogenfreunde e.V.