Regenbogenfreunde - Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen

  • Mitgliedsforumular für die Regenbogenfreunde -

    Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen



    Name: Schulz

    Vorname: Lukas Felix

    Bundesland: Hamburg

    Mitgliedsbeitrag: 25 Euro pro Monat

    Sonstige Mitgliedschaften (optional):



    Hamburg, 07. November 2021


    Schulz

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    Mitgliedsformular für für die Regenbogenfreunde -
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    Name: Sommer                                                        

    Vorname: Cornelius

    Bundesland: Hamburg

    Mitgliedsbeitrag: 25€ pro Monat

    Sonstige Mitgliedschaften (optional):
    Sozialdemokratische Partei, Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Pazifistische Union i.G.,
    Bündnis Deutschland bleibt bunt e.V.


    Ort, Datum

    Hamburg, 08. März 2022


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    Unterschrift


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    Cornelius Sommer, MdHB, MdB

    Senator für Bildung und Berufsausbildung der Freien Hansestadt Hamburg

    Geschäftsführer der Regenbogenfreunde e.V.

    Mitglied des Bündnisses Deutschland bleibt bunt

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    Name: Lemke



    Vorname: Katrin

    Bundesland: Bayern



    Mitgliedsbeitrag: 300 Euro pro Monat

    Sonstige Mitgliedschaften (optional):





    Bayern, 08. März 2022


    Lemke

    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Katrin Lemke ()

  • Da sich die Initiatorin Ricarda Fährmann derzeit im Ausland befindet, übernehme ich nach telefonischer Rücksprache mit ihr kommissarisch die Leitung, sofern es keine Einwände gibt.

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    Cornelius Sommer, MdHB, MdB

    Senator für Bildung und Berufsausbildung der Freien Hansestadt Hamburg

    Geschäftsführer der Regenbogenfreunde e.V.

    Mitglied des Bündnisses Deutschland bleibt bunt

  • Mitgliederliste (Stand: 09. März 2022):


    1. Ricarda Fährmann, Thüringen

    2. Hildegard Schumann, Thüringen

    3. Felix Schwalbenbach, Bayern

    4. Dr. Dominick Gwinner, Thüringen
    5. Herbert Müller, Nordrhein-Westfalen

    6. Leonhard Breitenberger, Bayern

    7. Lukas Felix Schulz, Hamburg

    8. Cornelius Sommer, Hamburg


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    Cornelius Sommer, MdHB, MdB

    Senator für Bildung und Berufsausbildung der Freien Hansestadt Hamburg

    Geschäftsführer der Regenbogenfreunde e.V.

    Mitglied des Bündnisses Deutschland bleibt bunt

    4 Mal editiert, zuletzt von Cornelius Sommer ()

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    Cornelius Sommer, MdHB, MdB

    Senator für Bildung und Berufsausbildung der Freien Hansestadt Hamburg

    Geschäftsführer der Regenbogenfreunde e.V.

    Mitglied des Bündnisses Deutschland bleibt bunt

    Einmal editiert, zuletzt von Cornelius Sommer ()

  • Kurze Frage Dr. Katrin Lemke: Steffi Lemke oder Katrin Lemke?

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    Cornelius Sommer, MdHB, MdB

    Senator für Bildung und Berufsausbildung der Freien Hansestadt Hamburg

    Geschäftsführer der Regenbogenfreunde e.V.

    Mitglied des Bündnisses Deutschland bleibt bunt

  • Ups… meinte Katrin :D

  • Satzungsentwurf für die Regenbogenfreunde i.G.


    Satzung der

    R e g e n b o g e n f r e u n d e  i.G.

    Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen



    Beschlossen auf der Gründungsversammlung am XX.03.2022



    Präambel


    Die Regenbogenfreunde sind ein Verein, der sich für die Rechte und gegen die Diskriminierung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen einsetzt. Dabei sehen sich die Regenbogenfreunde in der Tradition der queeren Bewegungen, die maßgeblich bei den Ausschreitungen in der Christopher Street 1969 sichtbar wurden. Die Regenbogenfreunde bekennen sich zur Demokratie und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und wollen etwaige Reformen auf demokratischem Wege erreichen. Die Regenbogenfreunde sind offen für Unterstützer:innen auch außerhalb der queeren Szene, sofern sie diese Anliegen teilen.



    § 1

    Allgemeine Bestimmungen


    (1) Der Verein führt den Namen "Regenbogenfreunde - Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen". Die Kurzbezeichnung lautet "Regenbogenfreunde".

    (2) Der Tätigkeitsbereich der "Regenbogenfreunde" ist das Gebiet der vBundesrepublik Deutschland.

    (3) Sitz der "Regenbogenfreunde" ist Köln.

    (4) Die "Regenbogenfreunde" streben eine Eintragung ins Vereinsregister an und führen danach die Zusatzbezeichnung "e.V.".



    § 2

    Mitgliedschaft


    (1) Zu den "Regenbogenfreunden" gehört jede natürliche Person, die die Mitgliedschaft erworben hat. Es darf aufgenommen werden, wer sich zu den Grundsätzen des Vereins bekennt und keine antidemokratischen Vereinigung angehört sowie das 14. Lebensjahr vollendet hat. (2) Die Mitgliedschaft erwirbt, wer gegenüber dem Bundesvorstand die Absicht erklärt den "Regenbogenfreunden" angehören zu wollen.

    (3) Gegen den Erwerb der Mitgliedschaft durch eine natürliche Person kann jedes Mitglied binnen sieben Tagen nach Absichtserklärung des Erwerbenden Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich zu begründen.
    (4) Über Einsprüche entscheidet die Mitgliederversammlung. Sollte dem Einspruch stattgegeben werden, gilt der Mitgliedschaftserwerb als nichtig.
    (5) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt, Ausschluss oder nach 14-tägiger Inaktivität.
    (6) Der Austritt ist gegenüber dem Vereinsvorstand zu erklären.

    (7) Jedes Mitglied hat das Recht sich im Rahmen dieser Satzung an der vereinsinternen Willensbildung und den Wahlen und Abstimmungen sowie an den Aktivitäten des Vereins zu beteiligen. Es hat Antrags- und Stimmrecht innerhalb des Vereins und auf den Mitgliederversammlungen.
    (8) Jedes Mitglied hat die Pflicht die Ziele der "Regenbogenfreunde" zu unterstützen.

    (9) Mitglieder werden für langjährige Mitgliedschaft geehrt. Näheres dazu regelt der Vereinsvorstand durch Beschluss.



    § 3

    Organe und Gliederung


    (1) Die Organe der "Regenbogenfreunde" sind die Mitgliederversammlung, der Vereinsvorstand und die Arbeitsgruppen.

    (2) Die "Regenbogenfreunde" gliedern sich in den Bundesverband und die Landesverbände.


    § 4
    Die Mitgliederversammlung


    (1) Die Mitgliederversammlung ist das höchste Organ der "Regenbogenfreunde" und findet mindestens alle sechs Monate statt.

    (2) Die Mitgliederversammlung wird vom Vereinsvorstand mindestens 14 Tage im Vorraus schriftlich einberufen.

    (3) Die Einberufung eine Mitgliederversammlung kann auch auf Antrag von 1/3 der Mitgliedschaft unter Angabe einer vorläufigen Tagesordnung verlangt werden. In diesem Falle hat der Vereinsvorstand unverzüglich eine Mitgliederversammlung einzuberufen.

    (4) Die Mitgliederversammlung tagt öffentlich. Auf Antrag kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

    (5) Die Mitgliederversammlung ist für die Wahl des Vereinsvorstandes, die Abwahl des Vereinsvorstandes oder einzelner Mitglieder des Vereinsvorstandes, die Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vereinsvorstandes, die Entlastung des Vereinsvorstandes, die Beschlussfassung über Anträge, die Beschlussfassung über Aktionen, die Anerkennung von Landesverbänden, die Verhinderung der Mitgliedsaufnahme, den Ausschluss von Mitgliedern mit 3/4- Mehrheit, die Änderung dieser Satzung mit 2/3-Mehrheit und die Auflösung dieses Vereines mit 3/4-Mehrheit zuständig.



    § 5

    Der Vereinsvorstand


    (1) Der Vereinsvorstand besteht aus zwei gleichberechtigten Vereinsvorsitzenden und der Geschäftsführung.

    (2) Die Mitgliederversammlung kann beschließen, weitere Mitglieder in den Vereinsvorstand zu wählen, wobei die Anzahl der Vorstandsmitglieder stehts ungerade sein muss.

    (3) Der Vereinsvorstand wird von der Mitgliederversammlung für eine Dauer von sechs Monaten gewählt.

    (4) Der Vereinsvorstand hat auf Einladung der Vereinsvorsitzenden mindestens alle drei Monate zu tagen.

    (5) Der Vereinsvorstand ist für die laufenden Geschäfte des Vereins zuständig. Dazu gehören die Einberufung der Mitgliederversammlung, die Leitung der Mitgliederversammlung, die Vertretung des Vereins in der Öffentlichkeit und die Umsetzung geltender Beschlüsse.

    (6) Der Vereinsvorstand hat die Mitglieder über ihre Beschlüsse zu informieren und muss der Mitgliedschaft am Ende seiner Amtszeit einen Rechenschaftsbericht vorlegen.



    § 6

    Die Arbeitsgruppen


    (1) Für die Arbeit an bestimmten Themen oder die Planung von Aktionen kann die Mitgliederversammlung Arbeitsgruppen bilden, an denen jedes Mitglied die Möglichkeit haben muss, teilzunehmen.

    (2) Die Arbeitsgruppen können der Mitgliederversammlung Beschlussempfehlungen aussprechen.



    § 7
    Anträge


    (1) Anträge sind schriftlich beim Vereinsvorstand einzureichen.

    (2) Der Vereinsvorstand kann zur Form von Anträgen Vorschriften festlegen und diese nach seinem Ermessen abändern, wenn dadurch der ursprüngliche Wortlaut des Antrages nicht verändert wird.

    (3) Der Vereinsvorstand hat Anträge auf der nächsten Mitgliederversammlung zur Debatte zu stellen.

    (4) Der Vereinsvorstand hat den Antrag nach Debattenende unverzüglich zur Abstimmung zu stellen.

    (5) Abstimmungen finden geheim statt. Mitglieder können eine offene Abstimmung verlangen. Diese ist zu gewähren, wenn einer offenen Abstimmung keine schützenswerten Interessen entgegenstehen.

    (6) Sofern diese Satzung nichts anderes regelt, gelten Anträge bei einer einfachen Mehrheit als angenommen.



    § 8

    Ämter und Wahlen


    (1) Jedes Mitglied besitzt das passive Wahlrecht zu vereinsinternen Ämtern.

    (2) Kandidaturen sind in einer, der Wahl vorangehenden, Kandidaturenphase auf einer Mitgliederversammlung zu erklären.

    (3) Der Vereinsvorstand hat nach dem Ende der Kandidaturenphase unverzüglich die Wahl einzuleiten. Die Möglichkeit alle zur Wahl stehenden Kandidaten abzulehnen ist einzuräumen.

    (4) Vereinsiinterne Ämter werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt.

    (5) Erreicht kein Kandidat die erforderliche Mehrheit ist eine Stichwahl abzuhalten. Hierbei sind die beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen zu berücksichtigen. Ist eine Stichwahl nicht möglich oder scheitert, ist eine neue Kandidaturenphase einzuleiten.

    (6) Steht mehr als ein Parteiamt zur Wahl, entspricht die Anzahl der zu verteilenden Stimmen der Anzahl der zur Wahl stehenden Ämter.

    (7) Sofern diese Satzung nichts anderes vorschreibt gilt als gewählt, wer die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigen konnte.




    § 9

    Vorzeitiges Ende der Amtszeiten


    (1) Die Amtszeit eines Amtsträgers endet vorzeitig, wenn er seit vierzehn Tagen keinen öffentliche Wortmeldung abgegeben hat, die Mitgliedschaft endet, ihm das Misstrauen ausgesprochen wird oder auf eigenen Wunsch.

    (2) Um einem Amtsträger das Misstrauen auszusprechen ist ein Antrag beim Bundesvorstand einzureichen. Die Bestimmungen des § 6 Abs. 2 finden keine Anwendung. Dem betroffenen Amtsträger ist es innerhalb von vierundzwanzig Stunden zu ermöglichen eine Stellungnahme abzugeben; sollte auf die Abgabe einer Stellungnahme verzichtet werden ist die Abstimmung unverzüglich einzuleiten.

    (3) Innerhalb einer Amtszeit sind maximal drei Anträge zur Aussprache des Misstrauens je Amtsträger zulässig.

    (4) Sollte das betroffene Amt neu gewählt werden richtet sich die Amtszeit nach der verbleibenden Dauer der Amtszeit des Vereinsvorstandes.

    (5) Beträgt die Dauer bis zur nächsten ordentlichen Wahl des vakanten Amtes weniger als 10 Tage, so entfällt die Nachwahl.



    § 10
    Die Landesverbände


    (1) Auf Antrag von mindestens zwei Mitgliedern der "Regenbogenfreunde" aus demselben Bundesland kann ein Landesverband der "Regenbogenfreunde" in einem der Bundesländer Bayern, Hamburg, Nordrhein-Westfalen oder Thüringen gegründet werden. Mitglied eines Landesverbands ist dann jedes Mitglied mit Hauptwohnsitz im Wirkungsbereich des Landesverbands. Zur Gründung ist ein Antrag an die Mitgliederversammlung und eine anschließende Gründungsversammlung erforderlich.

    (2) Die Mitglieder des Landesverbands wählen aus ihrer Mitte einen Landesvorstand und dürfen nur in ihrem eigenen Landesverband abstimmen.

    (3) Landesverbände können eigene Satzungen und Statuten beschließen. Die Landessatzungen dürfen den Bestimmungen dieser Satzung nicht widersprechen.
    (4) Die Zusammensetzung des Landesvorstands wird in den Landessatzungen festgeschrieben. Der Landesvorstand muss aus mindestens einem Landesvorsitzenden bestehen. Die Amtszeit des Landesvorstands beträgt sechs Monate.



    § 11

    Der Eddy-Preis


    (1) Der Vereinspreis der "Regenbogenfreunde" heißt Eddy-Preis, benannt nach einem LGBTQ-Aktivisten aus Sierra Leone. Er wird Mitgliedern für herausragende Leistungen um Deutschland und die "Regenbogenfreude" verliehen.

    (2) Der Vereinsvorstand kann durch einstimmigen Beschluss Mitglieder nominieren. Auf Verlangen von fünf Mitgliedern kann hiervon abweichend eine Nominierung vorgenommen werden. Nominierungen sind schriftlich zu begründen.

    (3) Die Verleihung des Preises ist nur nach vorheriger vereinsöffentlicher Abstimmung möglich. Sie findet auf einer Mitgliederversammlung statt.



    § 12

    Vereinsausschluss


    (1) Ein Mitglied kann ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich und grob gegen die Bestimmungen dieser Satzung oder gegen die Grundprinzipien der "Regenbogenfreunde" verstößt.

    (2) Durch Beschluss des Vereinsvorstandes oder auf Verlangen dreier Mitglieder wird auf einer Mitgliederversammlung über den Ausschluss beraten.

    (3) Das Auszuschließende Mitglied ist zu hören.

    (4) Der Vereinsausschluss wird von der Mitgliederversammlung mit 3/4-Mehrheit beschlossen.



    § 13

    Schlussbestimmungen


    (1) Diese Satzung tritt durch Beschluss der Gründungsversammlung in Kraft.

    (2) Sie kann auf Antrag und mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen geändert oder neugefasst werden.
    (3) Abweichungen von dieser Satzung können durch ein Mitglied beantragt werden. Über den Antrag wird mit vorangegangener Debatte abgestimmt. Sie gelten bei einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen als angenommen. Sie dürfen sich nur auf den Einzelfall beziehen und ihnen darf kein schützenswertes Interesse entgegenstehen.


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    Cornelius Sommer, MdHB, MdB

    Senator für Bildung und Berufsausbildung der Freien Hansestadt Hamburg

    Geschäftsführer der Regenbogenfreunde e.V.

    Mitglied des Bündnisses Deutschland bleibt bunt

  • Dr. Katrin Lemke Sie sind aufgenommen.

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    Cornelius Sommer, MdHB, MdB

    Senator für Bildung und Berufsausbildung der Freien Hansestadt Hamburg

    Geschäftsführer der Regenbogenfreunde e.V.

    Mitglied des Bündnisses Deutschland bleibt bunt

  • Die Regenbogenfreunde bekennen sich zur Demokratie und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und wollen etwaige Reformen auf demokratischem Wege erreichen.

    Wie positionieren sich die "Regenbogenfreunde" eigentlich zu einem ihrer zahlkräftigsten Mitglieder, namentlich Herrn Müller aus Nord-Rhein-Westfalen?

  • Die Regenbogenfreunde bekennen sich zur Demokratie und zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung und wollen etwaige Reformen auf demokratischem Wege erreichen.

    Wie positionieren sich die "Regenbogenfreunde" eigentlich zu einem ihrer zahlkräftigsten Mitglieder, namentlich Herrn Müller aus Nord-Rhein-Westfalen?

    Wir befinden uns derzeit noch im Aufbau. Mir sind die Ereignisse rund um Herrn Herbert Müller bekannt und wir werden uns auf der Gründungsversammlung mit dem Thema befassen. Ich persönlich distanziere mich von Herrn Müller und seinen Aktivitäten im November und Dezember letzen Jahres. Allerdings sind wir auch an Recht und Gesetz gebunden, und Herrn Müller wurde seinerzeit ordnungsgemäß aufgenommen.

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    Cornelius Sommer, MdHB, MdB

    Senator für Bildung und Berufsausbildung der Freien Hansestadt Hamburg

    Geschäftsführer der Regenbogenfreunde e.V.

    Mitglied des Bündnisses Deutschland bleibt bunt

  • Mitgliedsformular für für die Regenbogenfreunde -

    Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen





    Name: Fischer

    Vorname: Dr. Edelgard

    Bundesland: NRW

    Mitgliedsbeitrag: 800€ pro Monat

    Sonstige Mitgliedschaften (optional):
    Sozialdemokratische Partei, Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di), Deutscher Lehrerverband, Allgemeine Schulleitungsverband Deutschlands (ASD)


    Ort, Datum

    Düsseldorf, den 26. März 2022


    Dr. Edelgard Fischer

    Unterschrift

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    Ministerialdirektorin Dr. Edelgard Fischer

    Persönliche Referentin und Sprecherin der Bundespräsidentin


    Bundespräsidialamt

    Spreeweg 1 | 10557 Berlin

    edelgard.fischer@bpra.bund.de


    Presseanfragen sind via Konversation an mich zu richten!

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  • Mitgliedsformular für für die Regenbogenfreunde -

    Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen



    Name: Ende                                                        

    Vorname: Sascha

    Bundesland: Nordrhein-Westfahlen

    Mitgliedsbeitrag: 100€ pro Monat

    Sonstige Mitgliedschaften (optional):

    Deutsches Rotes Kreuz, Deutscher Jagdverband e.V., Landesjagdverband Nordrhein-Westfahlen e.V.




    Ort, Datum

    Düsseldorf, 27. März 2022


    Dr. phil. Sascha Ende

    Unterschrift

  • Dr. Edelgard Fischer  Dr. phil. Sascha Ende Sie sind beide aufgenommen. Herzlich willkommen bei den Regenbogenfreunden.

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    Cornelius Sommer, MdHB, MdB

    Senator für Bildung und Berufsausbildung der Freien Hansestadt Hamburg

    Geschäftsführer der Regenbogenfreunde e.V.

    Mitglied des Bündnisses Deutschland bleibt bunt

  • Mitgliederliste (Stand: 27. März 2022):


    01. Ricarda Fährmann, Thüringen

    02. Hildegard Schumann, Thüringen

    03. Felix Schwalbenbach, Bayern

    04. Dr. Dominick Gwinner, Thüringen
    05. Herbert Müller, Nordrhein-Westfalen

    06. Leonhard Breitenberger, Bayern

    07. Lukas Felix Schulz, Hamburg

    08. Cornelius Sommer, Hamburg

    09. Dr. Kathrin Lemke, Bayern

    10. Dr. Edelgard Fischer, Nordrhein-Westfalen

    11. Dr. phil. Sascha Ende, Nordrhein-Westfalen

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    Cornelius Sommer, MdHB, MdB

    Senator für Bildung und Berufsausbildung der Freien Hansestadt Hamburg

    Geschäftsführer der Regenbogenfreunde e.V.

    Mitglied des Bündnisses Deutschland bleibt bunt

  • Ricarda Fährmann  Felix Schwalbenbach  Dr. Dominick Gwinner  Herbert Müller  Leonhard Breitenberger  Lukas F. Schulz  Cornelius Sommer Dr. Katrin Lemke  Dr. Edelgard Fischer  Dr. phil. Sascha Ende


    Einladung zur Gründungsversammlung der Regenbogenfreunde i.G.


    R e g e n b o g e n f r e u n d e i.G.

    Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen



    Hamburg, den 27. März 2022


    Regenbogenfreunde i.G. - Der Interimsvorsitzende - Cornelius Sommer

    An alle Gründungsmitglieder

    der Regenbogenfreunde i.G.



    Einladung zur Gründungsversammlung der Regenbogenfreunde i.G.



    Sehr geehrte Damen, Herren und Diverse,

    liebe Gründungsmitglieder,


    hiermit lade ich euch und Sie herzlich zur Gründungsversammlung der Regenbogenfreunde i.G. ein. Die Gründungsversammlung findet am


    Sonntag, den 10. April 2022 um 19:00Uhr

    in der Messe Köln, Messeplatz 1, 50679 Köln,


    statt. Die vorläufige Tagesordnung sieht wie folgt aus:


    1. Begrüßung und Eröffnung der Gründungsversammlung durch den Interimsvorsitzenden

    2. Formalitäten

    a) Festlegung der Tagesordung

    b) Wahl einer Versammlungsleitung

    3. Verabschiedung einer Satzung für die Regenbogenfreunde (Anlage 1)

    a) Diskussion über den vorliegenden Satzungsentwurf

    b) Abstimmung über den vorliegenden Satzungsentwurf

    4. Wahl eines Vorstandes
    a) Festlegung der Größe des Vorstandes

    b) Vorstellung der Kandidat:innen

    c) Wahl von zwei gleichberechtigten Vorsitzenden

    d) Wahl der Geschäftsführung
    e) Wahl weiterer Vorstandsmitglieder

    5. Anträge

    a) Antrag auf Ausschluss des Gründungsmitglieds Herbert Müller (Anlage 2)

    b) Weitere Anträge

    6. Verschiedenes


    Zur besseren Planung bitte ich um Anmeldungen bis Freitag, den 08. April 2022.



    Mit freundlichen Grüßen

    3954-cornelius-sommer-png
    Cornelius Sommer
    Interimsvorsitzender



    Anlage 1:


    Anlage 2:


    Antrag an die Regenbogenfreunde i.G.


    R e g e n b o g e n f r e u n d e i.G.

    Verein für die Rechte von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgendern, Asexuellen und Queeren Menschen und deren Unterstützer:innen



    Hamburg, den 27. März 2022



    Regenbogenfreunde i.G. - Der Interimsvorsitzende - Cornelius Sommer

    An alle Gründungsmitglieder

    der Regenbogenfreunde i.G.




    Antrag auf Ausschluss des Gründungsmitgliedes Herbert Müller aus den Regenbogenfreunden i.G.



    Sehr geehrte Damen, Herren und Diverse,

    liebe Gründungsmitglieder,


    hiermit beantrage ich, Cornelius Sommer, den Ausschluss des Gründungsmitgliedes Herbert Müller aus den Regenbogenfreunden i.G.


    Begründung:
    Die Regenbogenfreunde i.G. sehen sich als eine demokratische Organisation. Die Vorfälle um den ehemaligen Bundeskanzler Herbert Müller im November und Dezember 2021, bei denen dieser die Beobachtung einer konkurrierenden Partei zum Zwecke der Diffamierung vom Verfassungsschutz anwies, lassen Zweifel an der demokratischen Gesinnung von Herrn Herbert Müller aufkommen. Um Schaden von den Regenbogenfreunden zu wenden, ist ein Ausschluss des Gründungsmitgliedes Herbert Müller geboten.


    Ich bitte um Zustimmung zu diesem Antrag.



    Mit freundlichen Grüßen

    3954-cornelius-sommer-png
    Cornelius Sommer
    Interimsvorsitzender


    3953-cornelius-sommer-rot-png

    Cornelius Sommer, MdHB, MdB

    Senator für Bildung und Berufsausbildung der Freien Hansestadt Hamburg

    Geschäftsführer der Regenbogenfreunde e.V.

    Mitglied des Bündnisses Deutschland bleibt bunt