der Fraktion der VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten und des Abgeordneten Jan Friedländer
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
A. Problem und Ziel
Das Konstrukt der „Rasse“ dient seit dem 18. Jahrhundert als Rechtfertigung von Sklaverei und kolonialer Herrschaft. Schließlich wurden auch die „Rassentheorien“ als Zentrum der nationalsozialistischen Ideologie dazu verwendet, den planmäßigen Massenmord an Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma und zahlreichen anderen Menschengruppen zu rechtfertigen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert, dass die Verwendung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz Vorstellungen von der Existenz menschlicher „Rassen“ gesetzlich darstellt. Dem ist natürlich nicht so. Es gibt keine Menschlichen Rassen. Der Begriff Rasse muss demzufolge aus unseren Gesetzen verschwinden.
B. Lösung
Streichung des Begriffs „Rasse“ und Einfügung des Begriffs „rassistisch“ sowie einer Schutz- und Förderklausel gegen rassistische Diskriminierungen in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen und für die sonstigen Kosten haben die Grundgesetzänderungen keine unmittelbaren Folgen.
Anlage 1
Begründung
Durch die vorgeschlagene Änderung wird ein schon lange thematisierter Widerspruch im Grundgesetz aufgelöst. Denn nach dem gegenwärtigen Wortlaut von Artikel 3 Absatz 3 GG müssen Betroffene im Falle rassistischer Diskriminierung geltend machen, aufgrund ihrer „Rasse“ diskriminiert worden zu sein; sie müssen sich quasi selbst einer bestimmten „Rasse“ zuordnen und sind so gezwungen, rassistische Begrifflichkeiten zu verwenden. Damit wird die Vorstellung von der Existenz menschlicher Rassen rechtlich vorausgesetzt. Die bloße Streichung des Begriffs Rasse wäre nicht zielführend, da die Existenz von Rassismus es gerade erforderlich macht, diesen beim Namen zu nennen, um so gegen ihn vorgehen zu können. Damit die diskriminierende Wirkung des Wortes „Rasse“ vermieden wird, wird hier daher der Begriff der „rassistischen Benachteiligung“ vorgeschlagen. Dabei bietet das Wort „rassistisch“ den Vorteil, dass es im Gegensatz zum Wort „Rasse“ bereits ein Unwerturteil enthält. Es grenzt sich von der Vorstellung, es gäbe „Rassen“ von Menschen, deutlich ab und zugleich wird deutlich gemacht, dass derartige Fehlvorstellungen gesellschaftlich nicht akzeptiert werden.
der Fraktion VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten und des Abgeordneten Jan Friedländer
Nord Stream 2 die politische Unterstützung entziehen und den Bau stoppen
Anlage 1
Nord Stream 2 die politische Unterstützung entziehen und den Bau stoppen
Der Deutsche Bundestag möge beschließen:
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dass sich die Bundesregierung umgehend von der Pipeline Nord Stream 2 distanziert und die Fertigstellung über geeignete Maßnahmen verhindert.
Verordnung zum Vorkaufsrecht des Bundes im Rahmen des Kulturgutschutzes in Deutschland
Verordnung zum Vorkaufsrecht des Bundes im Rahmen des Kulturgutschutzes in Deutschland
Der Bundestag möge folgendes beschließen:
1.) Die Einführung eines staatlichen Vorkaufsrechtes an Kulturgütern.
2.) Als Kaufpreis der ist übliche Marktpreis zu entrichten. 3.) Der Bund kann das Vorkaufsrecht auch im Namen von Bundesland und/oder Gemeinden ausüben.
4.) Der Bund muss dem Auktionshaus binnen vierzehn Tagen eine schriftliche Bestätigung schicken, damit der Erwerb per Vorkaufsrecht wirksam werden kann.
5.) Diese Verordnung tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Begründung:
Es muss die Abwanderung aller kulturell bedeutsamen Werke verhindert werden!
Verordnung zum Vorkaufsrecht des Bundes im Rahmen des Kulturgutschutzes in Deutschland
Verordnung zum Vorkaufsrecht des Bundes im Rahmen des Kulturgutschutzes in Deutschland
Der Landtag möge folgendes beschließen:
1.) Die Einführung eines staatlichen Vorkaufsrechtes an Kulturgütern.
2.) Als Kaufpreis der ist übliche Marktpreis zu entrichten. 3.) Der Bund kann das Vorkaufsrecht auch im Namen von Bundesland und/oder Gemeinden ausüben.
4.) Der Bund muss dem Auktionshaus binnen vierzehn Tagen eine schriftliche Bestätigung schicken, damit der Erwerb per Vorkaufsrecht wirksam werden kann.
5.) Diese Verordnung tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Begründung:
Es muss die Abwanderung aller kulturell bedeutsamen Werke verhindert werden!
der Fraktion der Fraktion von VORWÄRTS! und des Abgeordneten Jan Friedländer
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
(Änderung des Artikels 3 Absatz 3 – Einfügung des Merkmals sexuelle Identität)
Vom …
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen; Artikel 79 Absatz 2 des Grundgesetzes ist eingehalten:
Artikel 1 Änderung des Grundgesetzes
In Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 100-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. März 2019 (BGBl. I S. 404) geändert worden ist, werden nach den Wörtern „wegen seines Geschlechtes,“ die Wörter „seiner sexuellen Identität,“ eingefügt.
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Antrag zum Vorkaufsrecht des Bundes im Rahmen des Kulturgutschutzes in Deutschland
Antrag zum Vorkaufsrecht des Bundes im Rahmen des Kulturgutschutzes in Deutschland
Der
deutsche Bundestag fordert die deutsche Bundesregierung dazu auf,
eine Verordnung zum Vorkaufsrecht des Bundes im Rahmen des
Kulturgutschutzes in Deutschland zu erlassen, die folgende Punkte
enthält:
1.) Die Einführung eines staatlichen Vorkaufsrechtes an Kulturgütern.
2.) Als Kaufpreis der ist übliche Marktpreis zu entrichten. 3.) Der Bund kann das Vorkaufsrecht auch im Namen von Bundesland und/oder Gemeinden ausüben. 4.) Der Bund muss dem Auktionshaus binnen vierzehn Tagen eine schriftliche Bestätigung schicken, damit der Erwerb per Vorkaufsrecht wirksam werden kann.
5.) Diese Verordnung tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
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