ANTRÄGE | Anträge an das Bundestagspräsidium

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    2. Wahlperiode



    Antrag


    der Fraktion VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten, vertreten durch den Abgeordneten Jan Friedländer.



    Änderung des Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG)


    das Gesetz wird wie folgt geändert:





    Alt:


    § 1 Mindestlohn

    (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.

    (2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2015 brutto 8,50 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.
    (3) Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet.




    Alt:


    § 1 Mindestlohn
    (1) Jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer hat Anspruch auf Zahlung eines Arbeitsentgelts mindestens in Höhe des Mindestlohns durch den Arbeitgeber.

    (2) Die Höhe des Mindestlohns beträgt ab dem 1. Januar 2021 brutto 11,00 Euro je Zeitstunde. Ab dem 1. Januar 2022 brutto 12,00 Euro je Zeitstunde. Ab dem 1. Januar 2023 brutto 13,00 Euro je Zeitstunde. Die Höhe des Mindestlohns kann auf Vorschlag einer ständigen Kommission der Tarifpartner (Mindestlohnkommission) durch Rechtsverordnung der Bundesregierung geändert werden.

    (3) Die Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und der auf ihrer Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen gehen den Regelungen dieses Gesetzes vor, soweit die Höhe der auf ihrer Grundlage festgesetzten Branchenmindestlöhne die Höhe des Mindestlohns nicht unterschreitet.




    Begründung:


    Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von derzeit 9,19 Euro pro Stunde ist zu niedrig. Er verhindert keine Niedriglohnbeschäftigung, da er weit unterhalb der
    Niedriglohnschwelle liegt. Diese Schwelle, die zwei Drittel des mittleren Einkommens in Deutschland markiert, lag bereits 2010 bei 10,36 Euro pro Stunde, 2014 bei 11,09
    Euro. Der Mindestlohn muss weiterhin so bemessen sein, dass nach einem vollen Arbeitsleben eine armutsfeste Rente erreicht wird. Die Bundesregierung selbst berechnet, dass das derzeit 12,63 Euro pro Stunde sind. Deshalb muss der Mindestlohn perspektivisch auf 13 Euro pro Arbeitsstunde erhöht werden. Dies soll bis zum Jahr 2023 erfolgen.


  • Ich stelle dies so zur Debatte, bitte aber derweil um eine korrigierte Fassung, die den Anforderungen des Handbuchs der Rechtsförmlichkeit des BMJ entspricht ( http://hdr.bmj.de/page_f.3.html ).

    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator

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    2. Wahlperiode



    Antrag


    der Fraktion VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten, vertreten durch den Abgeordneten Jan Friedländer.



    Änderung des Grundgesetzes


    das Gesetz wird wie folgt geändert:


    Alte Fassung:



    Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland wird wie folgt geändert:


    Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

    Art 3

    (1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
    (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
    (3) Niemand darf
    rassistisch oder wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Der Staat gewährleistet den tatsächlichen Schutz vor Diskriminierung, fördert die Durchsetzung des Diskriminierungsverbots und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.



    Inkrafttreten
    Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.



    Begründung:


    erfolgt mündlich im Plenum



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    2. Wahlperiode


    Kleine Anfrage


    von Christopher Heusinger, Konservative Partei


    an den Bundesminister der Verteidigung Charly Roth


    Zur Lage der Luftwaffe


    1. Allgemeine Fragen zur Luftwaffe
      1. Wie beurteilen Sie die Ausstattung und Flugbereitschaft der Luftwaffe?
      2. Wie ist die Flugbereitschaft der Luftwaffe nach Flugzeugtyp?
      3. Sehen Sie zukünftig Investitionsbedarf?
      4. Wie beurteilen Sie die Moral in der Truppe?
      5. Was sind Ihre Ziele bzw. was ist Ihr Plan für die verbleibende Legislaturperiode?
      6. Wo sehen Sie die Zukunft der Luftwaffe?

    2. Flugzeugtyp spezifische Fragen

      1. Können Sie Stellung zu dem gestrigen Vorfall am Flugplatz in Rostock – Laage nehmen?
      2. Was ist der momentane Standpunkt zur Frage des Tornado Nachfolgers? Wann plant die Bundesregierung einen Ersatz für den Tornado zu beschaffen?
      3. Wie stehen Sie zu dem vorzeitigen Programmabbruchs des P-3C Orion Seefernaufklärers?
      4. Wie wird der Programmabbruch der P-3C Orion genau aussehen?
      5. Wie wird die Nachfolgelösung der P-3C Orion aussehen?
      6. Wie lang wird es Dauern bis ein Nachfolgelösung einsatzbereit ist?
      7. Wie plant die Bundesregierung mit einer möglichen Fähigkeitslücke in Hinsicht auf die bestehenden internationalen Verpflichtungen umgehen?


    Vielen Dank!