Die Debatte dauert 3 Tage an
TH 007|001 - Antrag auf Verabschiedung einer GO
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- Debatte
- Dr. Dominick Gwinner
- Geschlossen
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Der BUW wünscht die Weiterführung der bisherigen GO.
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Der BUW wünscht die Weiterführung der bisherigen GO.
Dann hat der BUW das entsprechend zu beantragen.
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Der BUW wünscht die Weiterführung der bisherigen GO.
Ist dies ein Gegenantrag?
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Wenn Herr Präsident es so sehen mögen, dann Jawoll.
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Der BUW wünscht die Weiterführung der bisherigen GO.
Da der Kollege Wildungen einen Gegenantrag gestellt hat debattieren wir nun in dieser Debatte über beide Anträge. Bei der Abstimmung wird es dann so verlaufen, dass es 2 Abstimmungen gibt:
BEISPIEL:
Stimmen sie dem Antrag der SDP Fraktion zu?
Ja
Nein
Enthaltung
Und direkt darunter wird dann über den Gegenantrag abgestimmt
Stimmen sie dem Gegenantrag des BUW zu?
Ja
Nein
Enthaltung
Wenn sie dann zum Beispiel dem Antrag der SDP zustimmen, wäre es dann natürlich sinnvoll den Antrag des BUW abzulehnen
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Der BUW wünscht die Weiterführung der bisherigen GO.
Da der Kollege Wildungen einen Gegenantrag gestellt hat debattieren wir nun in dieser Debatte über beide Anträge. Bei der Abstimmung wird es dann so verlaufen, dass es 2 Abstimmungen gibt:
BEISPIEL:
Stimmen sie dem Antrag der SDP Fraktion zu?
Ja
Nein
Enthaltung
Und direkt darunter wird dann über den Gegenantrag abgestimmt
Stimmen sie dem Gegenantrag des BUW zu?
Ja
Nein
Enthaltung
Wenn sie dann zum Beispiel dem Antrag der SDP zustimmen, wäre es dann natürlich sinnvoll den Antrag des BUW abzulehnen
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
ich denke das in so einem Fall üblicherweise beide Anträge gegeneinander Abgestimmt werden, also
Welchem Antrag zur GO stimmen Sie zu?
- dem Antrag der SDP-Fraktion- dem Antrag der BUW-Fraktion
- Enthaltung
Korrigieren Sie mich bitte, wenn ich falsch liege.
Vielen Dank. -
Dann werden wir so verfahren. Ich habe mich vertan!
Der BUW wünscht die Weiterführung der bisherigen GO.
Da der Kollege Wildungen einen Gegenantrag gestellt hat debattieren wir nun in dieser Debatte über beide Anträge. Bei der Abstimmung wird es dann so verlaufen, dass es 2 Abstimmungen gibt:
BEISPIEL:
Stimmen sie dem Antrag der SDP Fraktion zu?
Ja
Nein
Enthaltung
Und direkt darunter wird dann über den Gegenantrag abgestimmt
Stimmen sie dem Gegenantrag des BUW zu?
Ja
Nein
Enthaltung
Wenn sie dann zum Beispiel dem Antrag der SDP zustimmen, wäre es dann natürlich sinnvoll den Antrag des BUW abzulehnen
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
ich denke das in so einem Fall üblicherweise beide Anträge gegeneinander Abgestimmt werden, also
Welchem Antrag zur GO stimmen Sie zu?
- dem Antrag der SDP-Fraktion- dem Antrag der BUW-Fraktion
- Enthaltung
Korrigieren Sie mich bitte, wenn ich falsch liege.
Vielen Dank. -
Herr Präsident,
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen,
Meine sehr verehrten Damen und Herren.
Die letzte Legislaturperiode hat gezeigt, dass die jetzigen Ordnungsmaßnahmen unserer GO nicht ausreichen. Daher hat die SDP die Möglichkeit genutzt und das Ende der Legislaturperiode ausgenutzt, um eine neue GO für die 7. Wahlperiode einzuführen. Wir wollen mit unserem Entwurf die Ordnungsmaßnahmen verschärfen und Fehlverhalten stärker bestrafen!
Herzlichen Dank
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Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich muss gestehen, ich stehe dieser Änderung der Geschäftsordnung auch skeptisch gegenüber. Natürlich ist es richtig disziplinarische Maßnahmen zu definieren, zu präzisieren und, aus den Erfahrungen der vergangenen Legislaturperiode, zu verschärfen. Wir haben uns dahingehend in der vergangenen Legislaturperiode nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert was die DIskussionskultur in unserem Parlament betrifft. Weiterhin ist es richtig, dass in einer Debatte zur Sache gesprochen wird und dementsprechend disziplinarische Maßnahmen des Landtagspräsidiums nicht Gegenstand dieser Debatte sein dürfen.
Aber eins geht gar nicht. Das Landtagspräsidium für unfehlbar zu erklären, in dem man keine Möglichkeit innerhalb der Geschäftsordnung schafft auch Entscheidungen des Landtagspräsidiums zu hinterfragen und gegebenenfalls auch zu revidieren. Es darf in einer Demokratie nicht sein, dass einer Person Befugnisse gegeben werden über richtig oder falsch, über angemessen oder unangemessen ohne das Widerspruch möglich ist. Das wäre in meinen Augen diktatorisch.
Natürlich haben wir die Möglichkeit durch Misstrauensvotum Teile oder das ganze Landtagspräsidium ihres Postens zu erheben. Aber dies sollte nur die letzte Möglichkeit einer Auseinandersetzung sein.
Also wenn wir die in der oben genannten Geschäftsordnung Punkte einfügen wollen, müssen wir gleichzeitig ein Gremium schaffen, in dem es möglich ist sich mit dem Verhalten des Landtagspräsidiums auseinander zu setzen, sich zu beschweren, es zu kritisieren und auch zu revidieren. Dazu sollten alle Fraktionen eingeladen sein und auch gemeinsam eine Entscheidung für oder wider einer Maßnahme des Präsidiums treffen können.
Man kann dies Ältestenrat oder auch anders nennen, aber der Zweck muss sein, die Möglichkeit zu schaffen auch das Verhalten des Präsidiums hinterfragen zu können und hier keine "diktatorische" Sitzungsleitung aufkommen zu lassen.
Der Antrag in der jetzigen Form ist abzulehnen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
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Sehr geehrter Herr Präsident,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich muss gestehen, ich stehe dieser Änderung der Geschäftsordnung auch skeptisch gegenüber. Natürlich ist es richtig disziplinarische Maßnahmen zu definieren, zu präzisieren und, aus den Erfahrungen der vergangenen Legislaturperiode, zu verschärfen. Wir haben uns dahingehend in der vergangenen Legislaturperiode nicht unbedingt mit Ruhm bekleckert was die DIskussionskultur in unserem Parlament betrifft. Weiterhin ist es richtig, dass in einer Debatte zur Sache gesprochen wird und dementsprechend disziplinarische Maßnahmen des Landtagspräsidiums nicht Gegenstand dieser Debatte sein dürfen.
Aber eins geht gar nicht. Das Landtagspräsidium für unfehlbar zu erklären, in dem man keine Möglichkeit innerhalb der Geschäftsordnung schafft auch Entscheidungen des Landtagspräsidiums zu hinterfragen und gegebenenfalls auch zu revidieren. Es darf in einer Demokratie nicht sein, dass einer Person Befugnisse gegeben werden über richtig oder falsch, über angemessen oder unangemessen ohne das Widerspruch möglich ist. Das wäre in meinen Augen diktatorisch.
Natürlich haben wir die Möglichkeit durch Misstrauensvotum Teile oder das ganze Landtagspräsidium ihres Postens zu erheben. Aber dies sollte nur die letzte Möglichkeit einer Auseinandersetzung sein.
Also wenn wir die in der oben genannten Geschäftsordnung Punkte einfügen wollen, müssen wir gleichzeitig ein Gremium schaffen, in dem es möglich ist sich mit dem Verhalten des Landtagspräsidiums auseinander zu setzen, sich zu beschweren, es zu kritisieren und auch zu revidieren. Dazu sollten alle Fraktionen eingeladen sein und auch gemeinsam eine Entscheidung für oder wider einer Maßnahme des Präsidiums treffen können.
Man kann dies Ältestenrat oder auch anders nennen, aber der Zweck muss sein, die Möglichkeit zu schaffen auch das Verhalten des Präsidiums hinterfragen zu können und hier keine "diktatorische" Sitzungsleitung aufkommen zu lassen.
Der Antrag in der jetzigen Form ist abzulehnen.
Ich danke für die Aufmerksamkeit.
Ruft vom Abgeordnetenplatz "Es wird doch ein Ausschuss für Wahlprüfung Immunität und Geschäftsordnung! Oder nicht?
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Natürlich kann man diesen Ausschuss dazu nutzen, aber dann man muss man das auch definieren, sowohl in den Aufgaben des Ausschusses als auch in der GO im Zusammenhang mit den geforderten Einfügungen.
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Da noch Redebedarf besteht verlängere ich die Debatte um 3 Tage
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Herr Präsident ,
wie schon gesagt , wir lehnen den neuen Antrag rigoros ab und sind anderer Meinung als Sie ,was die alte GO betrifft.
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bittet um Einleitung der Abstimmung...
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Die Debatte ist beendet.
bittet um Einleitung der Abstimmung...
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Dr. Dominick Gwinner
Hat das Thema geschlossen -
Dr. Dominick Gwinner
Hat das Thema aus dem Forum Thüringer Landtag nach Archiv verschoben