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Soso ein Ermächtigungsgesetzt also.
Ich glaube, da sollte jemand mehr Zeit in seine Lesekompetenz und zur Auffrischung seiner geschichtlichen Bildung nutzen. Wenn man den Gesetzesentwurf nämlich richtig gelesen hätte, wüsste man, dass das Gesetz eine gesetzliche Grundlage für den Infektionsschutz gegen Corona schaffen soll, damit in Zukunft die Rechtsverordnungen reduziert werden können. Meiner Meinung nach ist das Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich (Ermächtigungsgesetz) von 1933 etwas anderes. Es ermächtigte die Reichsregierung zum Erlassen von Gesetzten, die alles betreffen konnten außer Sachen des Reichstags, des Reichsrates und des Reichspräsidenten. Das von der Thüringischen Landesregierung vorgeschlagene Gesetz stärkt sogar die Rolles des Parlamentes. Es rücken also Entscheidungen des Landtages an die Stelle von vielen Rechtsverordnungen.