Deutscher Adelsverband e.V. - Pressemitteilung
Die Unterschrift von Dr. Benedikt Dregger auf seinem Adelspatent steht noch aus.
Doch der zweite der drei durch Seine Durchlaucht, Fürst Heinrich XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz für die Nobilitierung vorgesehenen Herren hat dafür seines bereits unterschrieben. Anders als ursprünglich vorgesehen wurde er nicht in den einfachen Adelsstand, sondern ebenfalls in den Ritterstand erhoben. Dr. Frank Kliemann ist soeben rechtswirksam nobilitiert und in den Deutschen Adelsverband e.V. aufgenommen worden, nachdem er das vorgeschlagene Wappen und den vorgeschlagenen Namen angenommen hat.
Damit wurde zum ersten Mal seit mehr als hundert Jahren eine bürgerliche Person tatsächlich allein aufgrund ihrer Verdienste in den Adelsstand erhoben. Der Präsident des Deutschen Adelsverbandes e.V., Seine Durchlaucht Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen, gratuliert zu diesem geschichtsträchtigen Ereignis.
Das neue ritterliche Geschlecht derer von Kliemann steht nun vor einem langen Integrationsprozess, welchen alle Adelige einmal durchgehen mussten. Doch aufgrund der vom Stammvater bewiesenen Tugenden kann von der Familie sicher bereits in der nahen Zukunft Großes erwartet werden.
Der Präsident des Deutschen Adelsverbandes betont, dass die Nobilitierungen den ursprünglichen Charakter des Adels betonen: einer Aristokratie, die auf meritokratischem Wege entsteht.
Was bis jetzt nur, und auch nicht in allen, Monarchien möglich ist, steht nun trotz des republikanischen Regimes auch jedem Deutschen offen: durch Dienst für das eigene Vaterland, besondere Leistungen zugunsten des Volkes und einen einwandfreien Charakter in den erblichen Adel aufzusteigen.
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ALLERHÖCHSTER GNADENAKT ZUR ERHEBUNG EINES BÜRGERLICHEN IN DEN ERBLICHEN RITTER- UND ADELSSTAND (-ADELSPATENT-)
Zu SCHLEIZ, der Dreizehnte des Monats Juni im Jahre des Herrn Zweitausendeinundzwanzig.
Wir, Fürst Heinrich der XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz, Herr in den reußischen Landen, als solcher von allen reußischen Häusern anerkannter Thronfolger ruhender Krone für das Fürstentum Reuß-Schleiz-Greiz, Mitherr über den Adel deutscher Zunge in Reuß-Schleiz-Greiz und allen reußischen und deutschen Landen, entschließen Uns, in Ausübung des Uns mit der Krone zuständigen Prädikats der Quelle aller Ehre, einen Allerhöchsten Gnadenakt zu beschließen mit dem Zwecke, den Großbürger und Kaufmann Doktor Frank Kliemann, geboren am Sechzehnten des Monates Mai im Jahre des Herrn Neunzehnhundertsiebenundfünfzig im einst preußischen Thüringen, für seine Verdienste und Heldentaten für das Vaterland zu beehren mit der Erhebung in den erblichen Ritter- und Adelsstand deutscher Zunge seiner, seines Weibes und aller Mündel seines Blutes.
Dem geehrten Doktor Frank Kliemann erteilen Wir den in Primogenitur, an den ältesten Sohn und von da abgehend stets den ältesten Sohn, erblichen Ritteradel mit dem Namen Doktor Frank Ritter von Kliemann und ansonsten Ritter von Kliemann, an die Ehefrau sowie die weiblichen und nachgeborenen Nachkommen im Mannesstamme der Ritter von Kliemann erteilen Wir hingegen den vollständig erblichen einfachen Adel ritterlichen Blutes mit dem Namen von Kliemann, mit der Anrede Hochwohlgeboren für alle.
Der geehrte Doktor Frank Kliemann bei seiner Adelung zum geehrten Doktor Frank Ritter von Kliemann als Stammvater, und alle Ritter von Kliemann und Adeligen ritterlichen Blutes von Kliemann mögen vom Zeitpunkt der Nobilitierung an das ritterliche Geschlecht derer von Kliemann bilden, mit einem Wappen, welches zeige in Silber einen schwarzen, gold gekrönten Löwen. Auf dem gekrönten Helm mit schwarz-silbernen Decken der Löwe wachsend zwischen einem silbernen Flug.
Die Rechtswirkung dieses Gnadenaktes möge eintreten, wenn der zu Erhebende seinen Namen und Wappen wie von Uns vorgegeben annimmt und diesen Unseren Allerhöchsten Gnadenakt zur Kenntnis nimmt in Huldigung Unserer Person und Unseres Thrones, kraft seiner Unterschrift, ansonsten, wenn der zu Erhebende seinen Namen oder Wappen oder beides verändern mag und aber diesen Unseren Allerhöchsten Gnadenakt zur Kenntnis nimmt in Huldigung Unserer Person und Unseres Thrones, sobald Unser Heroldmeister zu Reuß-Schleiz-Greiz, oder aber ein ihn zu vertretender Heroldmeister, den Namen und das Wappen der Zensur zugetragen und gebilligt hat. Dabei gelte eine Frist von einem Monat vom Tage Unserer Unterschrift an, nach der ohne Kenntnisnahme und Huldigung der Adel als ausgeschlagen gelte, diese Frist ende mit der Unterschrift und sei nicht durch die Zensur des Heroldmeisters gefährdet, ob die Veränderungen des Namens oder des Wappens als zu vertreten anzusehen seien oder nicht.
GEZEICHNET
Seine Durchlaucht
Fürst Heinrich XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz
als Landesherr über Reuß-Schleiz-Greiz
als Mitherr über den Deutschen Adel
als Befugte Fürstlichkeit in Ausübung des Prärogativs des Allerhöchsten Gnadenaktes
GEGENGEZEICHNET UND RATIFIZIERT
Seine Durchlaucht
Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen
als Präsident des Deutschen Adelsverbandes
ZUR KENNTNIS GENOMMEN UND IN HULDIGUNG DES ERTEILENDEN HERREN UND SEINES THRONES ANGENOMMEN:
Seine Hochwohlgeboren
Dr. Frank Ritter von Kliemann
als Nobilitierter
- DAMIT RECHTSWIRKSAM -