Allerhöchster Gnadenakt zur Erhebung des Bürgerlichen Herrn Dr. Frank Kliemann in den erblichen Ritter- und Adelsstand durch Seine Durchlaucht, Fürst Heinrich XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz - Rechtswirksame Nobilitierung vollzogen

  • Deutscher Adelsverband e.V. - Pressemitteilung



    Die Unterschrift von Dr. Benedikt Dregger auf seinem Adelspatent steht noch aus.


    Doch der zweite der drei durch Seine Durchlaucht, Fürst Heinrich XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz für die Nobilitierung vorgesehenen Herren hat dafür seines bereits unterschrieben. Anders als ursprünglich vorgesehen wurde er nicht in den einfachen Adelsstand, sondern ebenfalls in den Ritterstand erhoben. Dr. Frank Kliemann ist soeben rechtswirksam nobilitiert und in den Deutschen Adelsverband e.V. aufgenommen worden, nachdem er das vorgeschlagene Wappen und den vorgeschlagenen Namen angenommen hat.


    Damit wurde zum ersten Mal seit mehr als hundert Jahren eine bürgerliche Person tatsächlich allein aufgrund ihrer Verdienste in den Adelsstand erhoben. Der Präsident des Deutschen Adelsverbandes e.V., Seine Durchlaucht Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen, gratuliert zu diesem geschichtsträchtigen Ereignis.


    Das neue ritterliche Geschlecht derer von Kliemann steht nun vor einem langen Integrationsprozess, welchen alle Adelige einmal durchgehen mussten. Doch aufgrund der vom Stammvater bewiesenen Tugenden kann von der Familie sicher bereits in der nahen Zukunft Großes erwartet werden.


    Der Präsident des Deutschen Adelsverbandes betont, dass die Nobilitierungen den ursprünglichen Charakter des Adels betonen: einer Aristokratie, die auf meritokratischem Wege entsteht.


    Was bis jetzt nur, und auch nicht in allen, Monarchien möglich ist, steht nun trotz des republikanischen Regimes auch jedem Deutschen offen: durch Dienst für das eigene Vaterland, besondere Leistungen zugunsten des Volkes und einen einwandfreien Charakter in den erblichen Adel aufzusteigen.

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    ALLERHÖCHSTER GNADENAKT ZUR ERHEBUNG EINES BÜRGERLICHEN IN DEN ERBLICHEN RITTER- UND ADELSSTAND (-ADELSPATENT-)

    Zu SCHLEIZ, der Dreizehnte des Monats Juni im Jahre des Herrn Zweitausendeinundzwanzig.


    Wir, Fürst Heinrich der XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz, Herr in den reußischen Landen, als solcher von allen reußischen Häusern anerkannter Thronfolger ruhender Krone für das Fürstentum Reuß-Schleiz-Greiz, Mitherr über den Adel deutscher Zunge in Reuß-Schleiz-Greiz und allen reußischen und deutschen Landen, entschließen Uns, in Ausübung des Uns mit der Krone zuständigen Prädikats der Quelle aller Ehre, einen Allerhöchsten Gnadenakt zu beschließen mit dem Zwecke, den Großbürger und Kaufmann Doktor Frank Kliemann, geboren am Sechzehnten des Monates Mai im Jahre des Herrn Neunzehnhundertsiebenundfünfzig im einst preußischen Thüringen, für seine Verdienste und Heldentaten für das Vaterland zu beehren mit der Erhebung in den erblichen Ritter- und Adelsstand deutscher Zunge seiner, seines Weibes und aller Mündel seines Blutes.


    Dem geehrten Doktor Frank Kliemann erteilen Wir den in Primogenitur, an den ältesten Sohn und von da abgehend stets den ältesten Sohn, erblichen Ritteradel mit dem Namen Doktor Frank Ritter von Kliemann und ansonsten Ritter von Kliemann, an die Ehefrau sowie die weiblichen und nachgeborenen Nachkommen im Mannesstamme der Ritter von Kliemann erteilen Wir hingegen den vollständig erblichen einfachen Adel ritterlichen Blutes mit dem Namen von Kliemann, mit der Anrede Hochwohlgeboren für alle.


    Der geehrte Doktor Frank Kliemann bei seiner Adelung zum geehrten Doktor Frank Ritter von Kliemann als Stammvater, und alle Ritter von Kliemann und Adeligen ritterlichen Blutes von Kliemann mögen vom Zeitpunkt der Nobilitierung an das ritterliche Geschlecht derer von Kliemann bilden, mit einem Wappen, welches zeige in Silber einen schwarzen, gold gekrönten Löwen. Auf dem gekrönten Helm mit schwarz-silbernen Decken der Löwe wachsend zwischen einem silbernen Flug.


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    Die Rechtswirkung dieses Gnadenaktes möge eintreten, wenn der zu Erhebende seinen Namen und Wappen wie von Uns vorgegeben annimmt und diesen Unseren Allerhöchsten Gnadenakt zur Kenntnis nimmt in Huldigung Unserer Person und Unseres Thrones, kraft seiner Unterschrift, ansonsten, wenn der zu Erhebende seinen Namen oder Wappen oder beides verändern mag und aber diesen Unseren Allerhöchsten Gnadenakt zur Kenntnis nimmt in Huldigung Unserer Person und Unseres Thrones, sobald Unser Heroldmeister zu Reuß-Schleiz-Greiz, oder aber ein ihn zu vertretender Heroldmeister, den Namen und das Wappen der Zensur zugetragen und gebilligt hat. Dabei gelte eine Frist von einem Monat vom Tage Unserer Unterschrift an, nach der ohne Kenntnisnahme und Huldigung der Adel als ausgeschlagen gelte, diese Frist ende mit der Unterschrift und sei nicht durch die Zensur des Heroldmeisters gefährdet, ob die Veränderungen des Namens oder des Wappens als zu vertreten anzusehen seien oder nicht.



    GEZEICHNET


    Seine Durchlaucht

    Fürst Heinrich XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz

    als Landesherr über Reuß-Schleiz-Greiz

    als Mitherr über den Deutschen Adel

    als Befugte Fürstlichkeit in Ausübung des Prärogativs des Allerhöchsten Gnadenaktes



    GEGENGEZEICHNET UND RATIFIZIERT


    Seine Durchlaucht

    Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen

    als Präsident des Deutschen Adelsverbandes




    ZUR KENNTNIS GENOMMEN UND IN HULDIGUNG DES ERTEILENDEN HERREN UND SEINES THRONES ANGENOMMEN:


    Seine Hochwohlgeboren

    Dr. Frank Ritter von Kliemann

    als Nobilitierter


    - DAMIT RECHTSWIRKSAM -

    Seine Durchlaucht

    Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen


    Chef des Hauses Burghausen

    Vorsitzender und Fideikommissar der Fürstlich Burghausischen Stiftungen

    Präsident des Deutschen Adelsverbandes

    Einmal editiert, zuletzt von Luitpold Fürst von Burghausen ()

  • Reichte es nicht einmal?

    100 Jahre lang wurde der Adel nicht mehr verliehen. In nächster Zeit wird es sehr oft passieren, da wir teilweise auch tote Personen (und damit ihre Nachkommen) in den Adelsstand erheben wollen. Denn niemand ist daran schuld, zur falschen Zeit (nach dem Staatsstreich 1918/19) im falschen Land (einem republikanischen Regime) zu leben.

    Seine Durchlaucht

    Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen


    Chef des Hauses Burghausen

    Vorsitzender und Fideikommissar der Fürstlich Burghausischen Stiftungen

    Präsident des Deutschen Adelsverbandes

  • Das „republikanische Regime“ wurde im Gegensatz zu der, von ihnen propagierten, Monarchie von einer Mehrheit des Volkes durch Wahlen legitimiert. Aber das war es nicht, was ich meinte.

    Die "Mehrheit des Volkes" wurde irregeleitet und bedroht, und noch dazu war es keinesfalls eine "Mehrheit des Volkes", sondern eine kleine Clique sozialistischer Rädelsführer, die den Staatsstreich 1918/19 durchführten.

    Seine Durchlaucht

    Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen


    Chef des Hauses Burghausen

    Vorsitzender und Fideikommissar der Fürstlich Burghausischen Stiftungen

    Präsident des Deutschen Adelsverbandes

  • Luitpold Fürst von Burghausen

    Hat den Titel des Themas von „Allerhöchster Gnadenakt zur Erhebung des Bürgerlichen Herrn Dr. Frank Kliemann in den erblichen Ritter- und Adelsstand durch Seine Durchlaucht, Fürst Heinrich XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz“ zu „Allerhöchster Gnadenakt zur Erhebung des Bürgerlichen Herrn Dr. Frank Kliemann in den erblichen Ritter- und Adelsstand durch Seine Durchlaucht, Fürst Heinrich XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz - Rechtswirksame Nobilitierung vollzogen“ geändert.
  • Das „republikanische Regime“ wurde im Gegensatz zu der, von ihnen propagierten, Monarchie von einer Mehrheit des Volkes durch Wahlen legitimiert. Aber das war es nicht, was ich meinte.

    Die "Mehrheit des Volkes" wurde irregeleitet und bedroht, und noch dazu war es keinesfalls eine "Mehrheit des Volkes", sondern eine kleine Clique sozialistischer Rädelsführer, die den Staatsstreich 1918/19 durchführten.

    Wie heisst nochmal dieses Organ, das 1919 tagte…Weimarer Nationalversammlung oder so?

  • Sie Verwundern mich:

    Von den Reußischen Linien existiert heute nur noch Reuß-Köstritz, zugehörig zur jüngeren Linie. Ein Reuß Schleiz-Greiz hat es nie gegeben.

    Da haben Sie aber in Geschichte nicht aufgepasst. Der dritte und gleichzeitig größte reußische Staat, angeführt von der 1704 abgespaltenen Linie Reuß-Schleiz-Greiz. Da kennen Sie sich vielleicht einfach nicht so gut aus.


    Seine Durchlaucht

    Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen


    Chef des Hauses Burghausen

    Vorsitzender und Fideikommissar der Fürstlich Burghausischen Stiftungen

    Präsident des Deutschen Adelsverbandes

  • Da haben Sie mich erwischt, Ich bleibe allerdings verwundert: In Deutschland dürfen keine Adelstitel mehr vergeben werden. Wie vereinbaren sie dieses Zeremoniell mit dem Verbot?

    Das Verbot der Vergabe von Adelstiteln laut §109 WRV ist nur namensrechtlich wirksam. Die bürgerlichen Namen der Nobilitierten ändern sich nicht, nur erhalten sie einen zusätzlichen adelsrechtlichen Namen, mit dem sie von uns angesprochen werden, sowie ein Wappen, sofern sie nicht bereits eins haben.


    Wenn im Rahmen des Deutschen Adelsverbandes ein Adelstitel vergeben wird, so hat das mangels einer Anerkennung des Adels als gesetzlichen Stand keine gesetzliche Wirkung, sondern nur eine sonderprivatrechtliche. Der Deutsche Adelsverband e.V. entscheidet im Rahmen des Sonderprivatrechtes, wer Mitglied werden darf. Und das sind einerseits Personen, die Abstammung im ungebrochenen ehelichen Mannesstamm von einer Person nachweisen können, die zum Zeitpunkt seiner Abschaffung im Jahre 1919 dem gesetzlich geschützten Adelsstand angehörten, andererseits wiederum Personen, die auch ohne diese Eigenschaft von uns das im salischen Recht vererbliche Recht zum Beitritt zuerkannt bekommen. Wir laden diese Menschen zu unseren Veranstaltungen und Bällen ein und geben ihnen unsere Töchter.


    Würde der Gesetzgeber uns verbieten, in diesem Sinne gesetzlich gesehen inoffiziellen Neuadel zu schaffen, so wäre das ein schwerer Eingriff in die sonderprivatrechtliche Autonomie und würde zudem gegen die egalitär-meritokratischen Prinzipien, die die Bundesrepublik zu achten vorgibt, verstoßen, da der Staat damit das Adelsrecht als öffentliches Recht und auch strenger als wir auslegen würde.


    Kurzum: wen wir in unsere Kreise aufnehmen, hat Sie nichts zu kümmern, da es sich um unser adeliges Sonderprivatrecht handelt. Wen der Adel nicht interessiert, der ist davon auch nicht betroffen.

    Seine Durchlaucht

    Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen


    Chef des Hauses Burghausen

    Vorsitzender und Fideikommissar der Fürstlich Burghausischen Stiftungen

    Präsident des Deutschen Adelsverbandes