Deutscher Adelsverband e.V.

  • Deutscher Adelsverband e.V.

    Noblesse oblige


    Willkommen beim bundesweiten Verband des Adels deutscher Zunge. Wir repräsentieren die Interessen des Standes und sichern unsere Werte und Traditionen für die kommenden Generationen. Wir sind eine offen legitimistische Organisation, die für die Monarchie eintritt und den Thronanspruch Seiner Königlichen Hoheit, des Prinzen Georg Friedrich von Preußen, anerkennt. Doch die Monarchie muss auf friedlichem, demokratischem Wege und nur mit Zustimmung des Volkes zurückgebracht werden.


    Vollmitgliedschaft

    mit Stimmrecht, Bewerbung auf alle Ämter innerhalb des Deutschen Adelsverbandes möglich

    Vollmitglieder können nur Adelige sein. Doch wer ist adelig? Zur Grundlage für die Beantwortung dieser Frage ziehen wir das bis 1918 geltende, jahrhundertalte Adelsrecht, das Lex salica, heran, doch davon kann in Einzelfällen auch abgewichen werden.

    • alle nach salischem Recht in legitimer oder nachträglich legitimierter, ehelicher Abstammung von einem erbadeligen (nicht persönlich-adeligen) Vater geborenen Personen, Frauen sofern sie nicht oder in der Ehe mit einem Adeligen verheiratet sind und einen nach Möglichkeit adelsrechtlich korrekten Namen tragen
    • alle in der Ehe mit einem Nichtadeligen verheirateten adeligen Frauen, wenn sie eine Erlaubnis aufgrund Höchster Entschließung oder Beschluss des Adelsrechtsausschusses zur Weiterführung des Adels in der Ehe ohne Mitnobilitierung des Mannes erhalten haben
    • alle nichtadelig geborenen Frauen in der Ehe mit einem adeligen Mann bei Annahme seines Adels, die Zugehörigkeit zum Adel geht im Falle einer Scheidung verloren
    • alle Personen, die aufgrund Höchster Entschließung, Beschlusses der Nobilitierungskommision oder des Adelsrechtsausschusses ohne Vorliegen der obigen Bedingungen aufgrund besonderer Verdienste vor dem Vaterland oder in einem Akt der Gnade den erblichen oder persönlichen Adel erhalten (Nobilitierung, Mitnobilitierung, Nichtbeanstandung)

    Eine Adoption allein oder die Annahme des adeligen Namens der Ehefrau begründet keinen Adel, denn Adels- und Namensrecht sind in Deutschland auseinandergegangen! Die Namens-, Wappen- und Adelsübernahme bedarf in diesem Fall Höchster Genehmigung und begründet einen neuen adeligen Stamm. Wer ohne Befugnis einen adeligen Namen führt, gilt als nichtadeliger Namensträger und erfährt von uns nur Verachtung, ein ehrlicher Bürgerlicher hingegen erhält wie jeder andere anständige Mensch Respekt!


    Die Mitgliedschaft kann bei grober Verletzung der Standesehre mit dem Adel entzogen werden (Adelsentziehung), davon bleiben bereits geborene adelige Kinder unberührt. Insbesondere, wer seinen Namen wissentlich entgegen dem Adelsrecht weitergibt und daraus auch noch einen Vorteil zieht, kann damit rechnen, den Adel zu verlieren!


    Sondermitgliedschaft

    ohne Stimmrecht und Wählbarkeit, aber dennoch in der Regel Einladung zu allen Veranstaltungen

    bei Nichtvorliegen obiger Bedingungen:

    • alle von einer adeligen Mutter abstammenden Kinder
    • bei Erlaubnis des Adelsrechtsausschusses illegitim abstammende, nicht legitimierte Kinder adeliger Väter
    • adelige Frauen nach Heirat mit einem nichtadeligen Mann, sofern keine Ausnahmen oder Nobilitierungen (s.o.) beschlossen wurden (aus dem Adel ausgeheiratete Töchter)
    • nichtadelige Ehemänner adeliger Frauen, wenn diese Frauen eine Erlaubnis aufgrund Höchster Entschließung oder Beschluss des Adelsrechtsausschusses zur Weiterführung des Adels in der Ehe ohne Mitnobilitierung des Mannes erhalten haben
    • Nachfahren im Mannesstamm eines persönlich-Adeligen


    Organe und Unterorganisationen:

    • Vorstand
    • Verband der Landesherren e.V. - beinhaltet alle Angehörigen der zur I. Abteilung des Gothaischen Genealogischen Handbuches zählenden Häuser
    • Verband der Standesherren e.V. - beinhaltet alle Angehörigen der zur II. Abteilung des Gothaischen Genealogischen Handbuches zählenden Häuser
    • Deutscher Adelsrechtsausschuss - überwacht in Nachfolge der Heroldsämter die Einhaltung des salischen Adelsrechtes und die korrekte Führung adeliger Namen, bekämpft Scheinadel und nichtadelige Namensträger, entscheidet bei Anrufung über Fragen der Nachfolge und Ebenbürtigkeit
    • Deutsche Nobilitierungskommission - überwacht die Neuverleihung von Adelstiteln an jene, die nicht nach salischem Recht adelig sind (Nichtbeanstandungen und Nobilitierungent) sowie Standeserhöhungen, Umwandlung des persönlichen in erblichen Adel und die Aufnahme ausländischer Edelleute in den Deutschen Adel
    • Wappenamt des Deutschen Adels - überwacht die Gestaltung, Besserung und Führung von Wappen durch Adelige, kann als Auskunftgeber durch verwandte bürgerliche Geschlechter angerufen werden, wenn diese auch ein Wappen führen
    • Jugendverband des Deutschen Adels - unsere Jugendorganisation, dient der Vernetzung von Jugendlichen, der Vermittlung standesgemäßer Bekanntschaften, der Unterstützung standesgemäßer Erziehung und der Karriereförderung
    • Ehrengericht des Deutschen Adels - schreitet bei Disputen ein und dient als Berufungsinstanz bei Entscheidungen des Adelsrechtsausschusses und der Nobilitierungskommission; entzieht den Adel denjenigen, die ihrem Stand nicht gerecht werden
    • Deutsches Adelshilfswerk e.V. - hilft bedürftigen Standesgenossen und deren Kindern, einen standesgemäßen Lebensstil aufrechtzuerhalten und die finanzielle Unabhängigkeit zurückzuerlangen


    Für Ämter innerhalb des Deutschen Adelsverbandes kann sich jedes Vollmitglied bewerben:


    Präsident

    Seine Durchlaucht

    Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen

    Chef des Hauses Burghausen

    Vorsitzender und Fideikommissar der Fürstlich Burghausischen Stiftungen


    Vizepäsident

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    Schatzmeister

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    weitere Vorstandsmitglieder

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    Pressesprecher

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    Vorsitzender des Deutschen Adelsrechtsausschusses

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    Mitglieder des Deutschen Adelsrechtsausschusses

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    Vorsitzender der Deutschen Nobilitierungskommission

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    Mitglieder der Deutschen Nobilitierungskommission

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    zur Nobilitierung befugte Häuser-Chefs der I. Abteilung, die sich bereiterklärt haben, dieses Recht in Anspruch zu nehmen

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    Heroldmeister des Deutschen Adels

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    Jugendpräsident

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    Vorsitzender Ehrenrichter

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    weitere Ehrenrichter

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    Präsident des Deutschen Adelshilfswerkes

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    Nobilitierungen


    Ich bin bürgerlich geboren und männlich. Kann ich trotzdem in die Kreise des Adels eintreten?


    Ja, das ist möglich!


    Allerdings nicht durch Kauf oder Adoption, sondern allein durch Höchste Entschließung des Oberhauptes eines Hauses. Denn diese Personen wären in einer Monarchie Staatsoberhäupter, und nur Monarchen hatten die Befugnis, den Adel zu verleihen. Diese Entscheidungen werden durch die Nobilitierungskommission geprüft, sie legt auch fest, welche Kandidaten den Häuser-Chefs überhaupt vorgestellt werden.


    Es kann erblicher oder persönlicher Adel verliehen werden. Nur beim erblichen Adel sind die Kinder auch adelig. Dann allerdings werden auch alle bereits geborenen Nachkommen im Mannesstamm in den Adelsstand erhoben. Somit sind in Einzelfällen auch Adelsverleihungen nach dem Tode möglich!


    Der Adel wird auf solch meritokratischem Wege nur in wenigen Fällen verliehen, um die Exklusivität und Legitimation unserer Kreise zu wahren. Dabei ist reiner finanzieller Wohlstand kein ausschlaggebendes Kriterium, es geht vielmehr darum, ob eine Person die charakterlichen Voraussetzungen an einen Adeligen erfüllt.


    Um eine Adelsverleihung kann man gesuchen, oder dafür vorgeschlagen werden (in dem Fall kann man natürlich ablehnen). Wer den Adel verliehen bekommt, darf unserem Verband beitreten und genießt alle Vorzüge und Rechte der Vollmitglieder, er wird in Ebenbürtigkeitsfragen wie ein Briefadeliger desselben Standes angesehen.


    Folgende Gründe werden berücksichtigt, je mehr davon in je höherem Maße erfüllt sind, desto wahrscheinlicher ist die Adelsverleihung:


    • Besondere Leistungen in Wirtschaft, Politik, Kultur, Wissenschaft und Militär oder Heldentaten, auch von einem Vorfahren im Mannesstamm (sofern er dafür wahrscheinlich den Adel erhalten hätte)
    • Vorfahren, die im aktiven Widerstand gegen den Nationalsozialismus tätig waren, da insbesondere die Teilnehmer der "Operation Walküre"
    • Vorfahren, die im Krieg gefallen sind, für den 2. Weltkrieg muss allerdings ideologische Unbedenklichkeit, d.h. keine besonderen Sympathien für den Nationalsozialismus, nachgewiesen werden
    • Erhalt hoher Auszeichnungen, etwa des Nobelpreises. Am Wichtigsten hierbei sind dynastische Auszeichnungen, deren Erhalt durch Bürgerliche historisch den Adel bewirkte.
    • Eine Persönlichkeit und Stellung, die als Bereicherung für den Adel angesehen werden kann, dazu zählt ein nicht allzu luxuriöser Lebenswandel, soziales Engagement für die Gemeinschaft, tadelloses und ehrwürdiges Verhalten
    • Abstammung von einem nichtadeligen aber dennoch vornehmen Geschlecht, etwa Unternehmer seit vielen Generationen, Hanseat oder Patrizier
    • Mitgliedschaft in mit dem Adel assoziierten Organisationen, etwa dem Johanitterorden
    • Zwingend ist auf jeden Fall das Bekenntnis zu unseren Werten, eine christlich-patriotische Einstellung und im Idealfall eine Befürwortung der monarchischen Staatsform notwendig
    • Für persönlich Adelige sowie Sondermitglieder sind die Schranken natürlich niedriger, da sie als bereits dem Erbadel angenähert gelten. Wer in 3. Generation den persönlichen Adel erhält oder Vorfahren nachweisen kann, die in 3 sukzessiven Generationen den persönlichen Adel innehatten, hat Anspruch auf erblichen Adel. Und wer selbst bürgerlich ist, aber von Adeligen abstammt, ist natürlich aufgerufen, sich den Adel durch rechte Tat zurückzuholen. Historisch gesehen waren Adelsverleihungen oft ein Prozess, der über mehrere Generationen andauerte!


    Der Adel kann auch auf Initiative eines zur Verleihung befugten Haus-Chefs der I. Abteilung verliehen werden, etwa in Verbindung mit einem dynastischen Orden.


    Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie nobilitiert werden, in der Regel keine bürgerliche Namensänderung erfahren können. Ihren Adel beziehungsweise Titel dürfen Sie aber im Rahmen unserer Veranstaltungen führen und sie werden von anderen Adeligen auch so angesprochen. Alle Adeligen in Österreich haben dieses Problem, man kann damit leben. Natürlich wird der adelsrechtlich korrekte Name mitsamt allen Titeln im Gothaischen Genealogischen Handbuch sowie in unseren Mitgliederverzeichnissen geführt. Selbstverständlich werden wir, wenn Sie eine adelige Frau gleichen Standes heiraten, eine Verbindung Ihrer beider Namen nicht beanstanden.


    In Einzelfällen behalten sich der Adelsrechtsausschuss bzw. die Nobilitierungskommission vor, einzelnen Personen in Verbindung mit einer Namensübernahme den Adel und die Erlaubnis zur Wappenübernahme zu erteilen. Dabei handelt es sich in der Regel um Adoptionen und Einheiraten in Familien, die ansonsten im Mannesstamm aussterben würden. Dafür gibt es in der Geschichte auch im hohen Adel genügend Präzedenzfälle, und wir sind keine Unmenschen. Es muss aber klar sein, dass die Adoption nicht aus merkantilen Gründen, sondern auf Grundlage eines realen Vertrauensverhältnisses getätigt wird. Bei der Heirat eines Bürgerlichen mit einer adeligen Frau muss aber, sofern der Wille zum Verbleiben bzw. zur Aufnahme in den Adelsstand vorhanden ist, der ordentliche Nobilitierungsprozess durchgemacht werden


    Standeserhebungen innerhalb des Adels unterliegen denselben Regeln und Prozeduren wie Adelsverleihungen an Nichtadelige.



    Werte


    Als unsere Werte erachten wir die Werte der CILANE, der internationalen Vereinigung der Adelsverbände. Diese Werte sind für jeden Adeligen Grundsatz in allen Angelegenheiten und Entscheidungen des Lebens und bilden die geistigen Aspekte des Adels, die viel wichtiger sind als Titel und Namen.


    "Im Anschluß an die Versammlung der europäischen Adelsorganisation C.I.L.A.N.E. (Commission d´Information et de Liaison des Associations Nobles d´Europe) im portugiesischen Porto verabschiedeten die offiziellen europäischen Adelsverbände am 2.September 1989 (vollständig abgedruckt im Dt. Adelsblatt, Jg.XXXVII, Kirchbrak 1998, S.9-10) eine aktuelle Resolution zum Verhaltenskodex des Adels, an dem sich im 21.Jahrhundert jeder Edelmann messen lassen muß und dem auch der deutsche organisierte Adel beigetreten ist:

    In diesem "Ethischen Kodex des europäischen Adels", der auch von den deutschen Adelsverbänden unterstützt wird, empfiehlt der europäische Adel seinen Mitgliedern den persönlichen Einsatz für das Wohl einer europäischen Gesellschaft, die sich im Umbruch befindet und zwar auf drei Ebenen: Im geistig-moralischen, im familiären und im gesellschaftlichen Bereich.

    Bei geistig-moralischen Werten sei es gleichgültig, welcher Religion oder philosophischen Weltanschauung der Adelige angehöre, er müsse in jedem Fall andere religiöse oder philosophische Traditionen respektieren und sich zu einem geistigen Erbe bekennen, das der Würde der Person einen hohen Stellenwert beimißt, aber jede Art von Intoleranz und Sektierertum ausschließt. Ferner soll jeder Edelmann die Förderung der Menschenrechte unabhängig von Herkunft, sozialer Lage und Rasse verwirklichen helfen und außerdem anstreben:

    "Kultivierung der Ehrenhaftigkeit und des Sinnes für Ehre; besonders soll darauf Wert gelegt werden, seine Verpflichtungen zu erfüllen und sein Wort zu halten.

    Den Sinn der Freiheit [ist] darin zu sehen, Herausragendes anzustreben, Verantwortung zu übernehmen und uneigennützig zu dienen."

    Die familiären Werte setzen einen weiteren wichtigen Schwerpunkt. Die Familie müsse für jeden Adeligen Ausgangspunkt der Gesellschaft sein, denn nur sie kann Dreh- und Angelpunkt erfolgreichen kontinuierlichen Wirkens zum Allgemeinwohl sein. Gepflegt werden müsse die "Schönheit der ehelichen Liebe" und die Würde der Ehe, das Ehepaar solle sich außerdem durch "verantwortliche Fruchtbarkeit" der Zukunft öffnen. Der Schutz des kulturellen Erbes, die Erinnerung an die Verstorbenen, die Erhaltung der Familientraditionen, Familiensolidarität und -sinn, Achtung zwischen den Generationen und Betätigung im Familienverband seien zu fordern.

    Als gesellschaftliche Werte schälen sich aus der traditionellen adeligen Gesinnung der Wunsch heraus, leitende Funktionen auszuüben und und den Geist des Dienens aufrecht zu erhalten. Der Adel dürfe nicht der Degeneration anheimfallen, sondern müsse sich berufen fühlen, zu führen und Verantwortung für ein größeres Ganzes zu übernehmen, aber nicht um der eigenen Vorteile willen, sondern zum Wohl Aller.

    Daher soll jeder Adelige Sprachkenntnisse erwerben und alle anderen Fähigkeiten und Kenntnisse, die ihn zum Führen prädestinieren. Er soll jede Mittelmäßigkeit durch professionelle Ausbildung vermeiden, eine Haltung pflegen, die sich nicht an unmittelbarem Profit und an Macht orientiert, Verantwortung aus der Geschichte entwickeln, Unternehmergeist und Mut zur Opferbereitschaft zeigen, aktiv am Aufbau Europas teilnehmen, Bürgersinn und gemeinwohlorientiertes Handeln praktizieren.

    Der Erhaltung eines bestimmten Lebenstiles, beinhaltend die Sorge um das Wohlergehen Anderer, insbesondere Schwächerer, der Wahrung der Höflichkeit und Praktizierung ebensolcher Umgangsformen, der Verwurzelung in der örtlichen Gemeinde, der Verbundenheit mit Grund und Boden, dem Heimatsinn und dem berechtigten Nationalstolz müsse ferner Priorität eingeräumt werden. Bei der Berufswahl des Jungadels darf nicht auf Prestige und Verdienst, sondern muß auf den Nutzen für die Gesellschaft geblickt werden.

    Ferner gehören der Umweltschutz und die Bewahrung der natürlichen Ressourcen ebenso wie die Anerkennung der positiven Rolle des Humors in der Gesellschaft (sic!) zu den Grundpfeilern adeligen Denkens, das als Vorbild für Mitmenschen wirken soll."

    Seine Durchlaucht

    Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen


    Chef des Hauses Burghausen

    Vorsitzender und Fideikommissar der Fürstlich Burghausischen Stiftungen

    Präsident des Deutschen Adelsverbandes

    7 Mal editiert, zuletzt von Luitpold Fürst von Burghausen ()

  • Bewerbungen um eine Mitgliedschaft Adeliger

    Auch die Anerkennung ausländischen Adels in Deutschland (Adelsnaturalisation) ist so zu beantragen. Dabei wird der Adelsrechtsausschuss festlegen, welchem der deutschen Stände der ausländische Adel am Ehesten entspricht, nicht immer ist die Naturalisation in der namensgleichen Adelsklasse zu erwarten, da das System und manchmal sogar die Reihenfolge der Ränge von Land zu Land verschieden sein kann. Anträge auf Wiedererlangung verdunkelten, aber weiterhin im Mannesstamm zu beanspruchenden Adels (z.B. Adelssuspensionen aufgrund nicht standesgemäßer Berufe, Nichtführung von Adelstiteln) sind auch hierüber zu stellen.


    Österreichischer, liechtensteinischer, schweizerischer, luxemburgischer, belgischer und niederländischer Adel gilt von vornhinein als inländischer Adel.

    Adel ursprünglich deutschen Blutes oder Rechtes, der von in Deutschland erteiltem oder immatrikuliertem Adel abstammt (etwa in Polen lebende Nachfahren preußisch Nobilitierter, Angehörige der Szlachta, deren Adel durch deutsche Organe anerkannt wurde, deutschbaltischer Adel) gilt auch als inländischer Adel.


    Bürgerlicher Name:

    Geburtsdatum:

    Vollständiger adelsrechtlicher Name, an dem auch der Stand erkennbar ist:

    wenn Auslandsadel: welcher Titel und welches Land?

    Art der angestrebten Mitgliedschaft (Voll- oder Sondermitgliedschaft):

    Begründung der Mitgliedschaft (bei Vollmitgliedschaft Adel im eigenen oder bei angeheirateten Frauen im Recht des Ehemannes, bei Sondermitgliedschaft das anzuwendende Kriterium):


    Wird eine besondere Position (Haus-Chef) eingenommen?

    Familienstand (unverh., verh., gesch., verw.):

    bei Vollmitgliedern Personen, die mit in das Verzeichnis aufzunehmen sind (Ehefrau, Söhne, un- oder mit Adeligen verheiratete Töchter):


    Wir behalten uns vor, bei zweifelhafter Adelszugehörigkeit Adelsnachweise - von Auszügen aus dem GGH bis hin zu ausführlichen Ahnenproben - zu verlangen.



    Gesuche/Nominierungen um eine Nobilitierung oder Standeserhebung

    !!!BITTE BEACHTEN SIE: Aktuell können Nobilitierungsgesuche Nichtadeliger nicht entschieden werden, da dazu befugte Chefs von Häusern der I. Abteilung des GGH fehlen. Gesuche werden aber sehr wohl aufgenommen und aufgezeichnet, sodass sie bei einer Änderung der Verhältnisse geprüft werden können!!!


    Eigengesuch oder Nominierung eines Anderen?

    Bei Nominierung: eigener Name!

    Bei Nominierung: weiß der Nominierte vom Gesuch und hat er sein Einverständnis gegeben?


    Bürgerlicher Name:

    Geburtsdatum:

    Vollständiger adelsrechtlicher Name, an dem auch der Stand erkennbar ist (bei Standeserhöhungsanträgen):

    Angestrebter adelsrechtlicher Name (wir behalten uns vor, diesen zu ändern), unter dem Sie ins GGH eingetragen werden:


    Derzeitiger Stand (bürgerlich oder bereits vorliegender Adelstitel):

    Angestrebter Stand (Nobilitierungen Bürgerlicher werden in den seltensten Fällen über den einfachen Adelsstand hinaus gewährt!):
    Art der angestrebten Neuaufnahme (Nobilitierung im eigenen Recht aufgrund von Verdiensten, An-Adelung/Nichtbeanstandung bei Adoption oder Ehe mit einer adeligen Frau):

    Wird eine persönliche oder erbliche Adelsverleihung bzw. Standeserhöhung beantragt? Beim erblichen Adel sind wir sehr zurückhaltend.

    Derzeitiger Beruf:


    Ausführliche Begründung (ggf. für den Nominierten, für eine Standeserhebung entsprechend die Anforderungen an den höheren Stand beachten):

    - Warum denken Sie, dass Sie den Adel verdienen?

    - Warum denken Sie, dass Sie einen adeligen Charakter haben? Welche Ihrer Charaktereigenschaften und Handlungen sind als adelig anzusehen?

    - Welcher ist Ihr größter Verdienst? Haben Sie Heldentaten begangen?

    - Was haben Sie in Ihrem zukünftigen Leben vor?

    - Welchen Mehrwert können Sie dem historischen Adel bieten, warum sind Sie für uns eine Bereicherung?

    - Wie werden Sie sich ändern, wenn Sie den Adel erhalten? Was werden Sie tun, um Ihrem Stand gerecht zu werden?

    - Was macht Ihrer Meinung nach den Adel aus, welche unserer Werte sind Ihnen am Wichtigsten?

    - Haben Sie Vorfahren, die adelig sind/waren oder den Adel verdienen würden? Warum glauben Sie, Anspruch auf ihren Adel zu haben, was haben Sie getan, um sie und ihre Verdienste zu ehren?


    ggf. (im Idealfall adelige Bürgen):

    Familienstand (unverh., verh., gesch., verw.):

    Personen, die automatisch mitzunobilitieren sind (Ehefrau, Söhne, un- oder mit Adeligen verheiratete Töchter):

    Personen, die automatisch eine Sondermitgliedschaft erhalten würden (siehe Bestimmungen):

    sonstige Bemerkungen:


    Bei erfolgreicher Nobilitierung wird sofort eine Mitgliedschaft gewährt, eine gesonderte Bewerbung ist nicht notwendig.


    Wer in den Adel aufgenommen wird, verpflichtet sich, unsere Werte zu achten und bei Vorliegen eines Adelsnamens diesen nicht auf adelsrechtlich illegitime Weise weiterzugeben. Die Annahme oder Ablehnung der Gesuche bedarf keiner Begründung. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf den Adel oder auf Mitgliedschaft in unseren Vereinigungen.


    !!!SPENDEN ODER ZAHLUNGEN, EGAL IN WELCHER HÖHE, FÜHREN NICHT ZU EINER SCHNELLEREN BEARBEITUNG UND ERHÖHEN NICHT DIE CHANCEN EINES POSITIVEN VERFAHRENSAUSGANGES!!! ADEL IST NICHT KÄUFLICH.

    Seine Durchlaucht

    Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen


    Chef des Hauses Burghausen

    Vorsitzender und Fideikommissar der Fürstlich Burghausischen Stiftungen

    Präsident des Deutschen Adelsverbandes

    7 Mal editiert, zuletzt von Luitpold Fürst von Burghausen ()

  • Register der Mitglieder

    Die Mitgliederliste ist ein abgekürztes genealogisches Verzeichnis aller lebenden Mitglieder, welches nach Stämmen, Geschlechtern bzw. Häusern geordnet ist. Ein adeliger Stamm bzw. Geschlecht beinhaltet alle Nachfahren eines Stammvaters. Bei Uradeligen ist es der oder die ersten männlichen Vertreter des Geschlechtes, bei Briefadeligen derjenige, der den Adel erhielt. Alle Mitglieder sind verpflichtet, Statusänderungen wie die Geburt neuer Familienmitglieder sofort zu melden, um eine Aktualisierung dieses Verzeichnisses zu ermöglichen.

    Hausoberhäupter werden fett angegeben, lebende Stammväter nobilitierter Häuser unterstrichen, Sondermitglieder werden kursiv angegeben, nichtadelige Namensträger gesondert aufgeführt sofern bürgerlicher und adelsrechtlicher Name sich voneinander erheblich unterscheiden, wird nach Ermessen beides vergleichend angegeben


    * = geb.

    n. = nobilitiert als nichtadelig Geborener

    mn. = mitnobilitiert als bereits geborener Nachfahre im salischen Recht eines Nobilitierten

    b. = vom adelsrechtlichen Namen stark abweichender bürgerlicher Name, in der Regel bei Nobilitierungen Bürgerlicher

    • I. Abteilung
    • II. Abteilung
      • Fürsten von BURGHAUSEN (Durchlaucht)
        • S.D. Fürst L u i t p o l d Carl Adalbert von Burghausen (*1961) I.D. Fürstin C h a r l o t t e Desirée Antonia von Burghausen geb. Gräfin von Hornbach-Langenstein (*1972)
          • S.D. Erbprinz E r n s t Heinrich Ignatius Johann von Burghausen (*1998) I.D. Erbprinzessin Henriette Waltraud geb. Gräfin von Castell-Castell-Lohr
          • I.D. Prinzessin A m a l i a Maria Fredericia von Burghausen (*2002)
          • I.D. Prinzessin M a r i a Theresia Johanna von Burghausen (*2004)
          • S.D. Prinz W i l h e l m Friedrich Stephanus von Burghausen (*2006)
      • Reichsgrafen von WILDUNGEN* (Erlaucht)
    • Gräfliche Häuser
    • Freiherrliche Häuser
    • Ritterliche und Edle Häuser
      • Ritter von KLIEMANN (Hochwohlgeboren, Ritter primogen + Adelig erblich)
        • S.Hwg. Dr. F r a n k Ritter von Kliemann (*1954, n. 2021, b. Kliemann) ⚭ I.Hwg. M a r g a r e t e von Kliemann geb. Riederer (*1957, mn. 2021, b. Kliemann)
          • S.Hwg. M a r k u s Ritter von Kliemann (*1979, mn. 2021, b. Kliemann) ⚭ I.Hwg. A n g e l a von Kliemann geb. Brenner (1989, mn. 2021, b. Kliemann)
      • Ritter von FUHRMANN (Hochwohlgeboren, Ritter primogen + Adelig erblich)
    • Adelige Häuser
    • Persönlicher Adel aller Stände
    • Sondermitglieder, die keinem Hause zuzuordnen sind




    *Aufgrund Präsidialbeschluss in Bezug auf die Reichseigenschaft des Titels der II. Abteilung mit der Anrede "Erlaucht" zugeordnet und damit Ebenbürtigkeit mit den Standesherren hergestellt. Sobald ein Haus-Chef I. Abteilung zu uns stößt, werden wir uns um eine Standesbestätigung bemühen.



    Nichtadelige Namensträger

    gehören nicht dem Adel an und sind von jeglicher Interaktion mit dem Deutschen Adel, ob sozialer oder geschäftlicher Natur, ausgeschlossen

    Seine Durchlaucht

    Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen


    Chef des Hauses Burghausen

    Vorsitzender und Fideikommissar der Fürstlich Burghausischen Stiftungen

    Präsident des Deutschen Adelsverbandes

    20 Mal editiert, zuletzt von Luitpold Fürst von Burghausen ()

  • Register der Gesuche, Nobilitierungen und Standeserhöhungen

    N.a.h.I. = Nobilitierung auf höchste Initiative

    N.a.N. = Nobilitierung auf Nominierung

    N.a.G. = Nobilitierung auf Gesuch

    S.a.h.I. = Standeserhöhung auf höchste Initiative

    S.a.N. = Standeserhöhung auf Nominierung

    S.a.G. = Standeserhöhung auf Gesuch


    Nr.Datum d. EinleitungArtEntscheidungName und Stand zu AnfangName und Stand erstrebtBemerkungen
    112.06.2021N.a.h.I.12.06.2021 positiv abgeschlossen
    Annahme steht an
    Dr. Benedikt Dregger Dr. Benedikt Ritter von Dregger
    Primogen-ritterlich + erblich-adelig
    213.06.2021N.a.h.I.13.06.2021 positiv abgeschlossen
    13.06.2021 angenommen
    13.06.2021 nobilitiert
    Dr. Frank Kliemann Dr. Frank Ritter von Kliemann
    Primogen-ritterlich + erblich-adelig
    1. Nobilitierung seit 1918
    313.06.2021N.a.h.I.13.06.2021 positiv abgeschlossen
    13.06.2021 angenommen
    13.06.2021 nobilitiert
    Paul Fuhrmann Paul Ritter von Fuhrmann
    Primogen-ritterlich + erblich-adelig




    Seine Durchlaucht

    Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen


    Chef des Hauses Burghausen

    Vorsitzender und Fideikommissar der Fürstlich Burghausischen Stiftungen

    Präsident des Deutschen Adelsverbandes

    6 Mal editiert, zuletzt von Luitpold Fürst von Burghausen ()