Deutscher Adelsverband e.V.
Noblesse oblige
Willkommen beim bundesweiten Verband des Adels deutscher Zunge. Wir repräsentieren die Interessen des Standes und sichern unsere Werte und Traditionen für die kommenden Generationen. Wir sind eine offen legitimistische Organisation, die für die Monarchie eintritt und den Thronanspruch Seiner Königlichen Hoheit, des Prinzen Georg Friedrich von Preußen, anerkennt. Doch die Monarchie muss auf friedlichem, demokratischem Wege und nur mit Zustimmung des Volkes zurückgebracht werden.
Vollmitgliedschaft
mit Stimmrecht, Bewerbung auf alle Ämter innerhalb des Deutschen Adelsverbandes möglich
Vollmitglieder können nur Adelige sein. Doch wer ist adelig? Zur Grundlage für die Beantwortung dieser Frage ziehen wir das bis 1918 geltende, jahrhundertalte Adelsrecht, das Lex salica, heran, doch davon kann in Einzelfällen auch abgewichen werden.
- alle nach salischem Recht in legitimer oder nachträglich legitimierter, ehelicher Abstammung von einem erbadeligen (nicht persönlich-adeligen) Vater geborenen Personen, Frauen sofern sie nicht oder in der Ehe mit einem Adeligen verheiratet sind und einen nach Möglichkeit adelsrechtlich korrekten Namen tragen
- alle in der Ehe mit einem Nichtadeligen verheirateten adeligen Frauen, wenn sie eine Erlaubnis aufgrund Höchster Entschließung oder Beschluss des Adelsrechtsausschusses zur Weiterführung des Adels in der Ehe ohne Mitnobilitierung des Mannes erhalten haben
- alle nichtadelig geborenen Frauen in der Ehe mit einem adeligen Mann bei Annahme seines Adels, die Zugehörigkeit zum Adel geht im Falle einer Scheidung verloren
- alle Personen, die aufgrund Höchster Entschließung, Beschlusses der Nobilitierungskommision oder des Adelsrechtsausschusses ohne Vorliegen der obigen Bedingungen aufgrund besonderer Verdienste vor dem Vaterland oder in einem Akt der Gnade den erblichen oder persönlichen Adel erhalten (Nobilitierung, Mitnobilitierung, Nichtbeanstandung)
Eine Adoption allein oder die Annahme des adeligen Namens der Ehefrau begründet keinen Adel, denn Adels- und Namensrecht sind in Deutschland auseinandergegangen! Die Namens-, Wappen- und Adelsübernahme bedarf in diesem Fall Höchster Genehmigung und begründet einen neuen adeligen Stamm. Wer ohne Befugnis einen adeligen Namen führt, gilt als nichtadeliger Namensträger und erfährt von uns nur Verachtung, ein ehrlicher Bürgerlicher hingegen erhält wie jeder andere anständige Mensch Respekt!
Die Mitgliedschaft kann bei grober Verletzung der Standesehre mit dem Adel entzogen werden (Adelsentziehung), davon bleiben bereits geborene adelige Kinder unberührt. Insbesondere, wer seinen Namen wissentlich entgegen dem Adelsrecht weitergibt und daraus auch noch einen Vorteil zieht, kann damit rechnen, den Adel zu verlieren!
Sondermitgliedschaft
ohne Stimmrecht und Wählbarkeit, aber dennoch in der Regel Einladung zu allen Veranstaltungen
bei Nichtvorliegen obiger Bedingungen:
- alle von einer adeligen Mutter abstammenden Kinder
- bei Erlaubnis des Adelsrechtsausschusses illegitim abstammende, nicht legitimierte Kinder adeliger Väter
- adelige Frauen nach Heirat mit einem nichtadeligen Mann, sofern keine Ausnahmen oder Nobilitierungen (s.o.) beschlossen wurden (aus dem Adel ausgeheiratete Töchter)
- nichtadelige Ehemänner adeliger Frauen, wenn diese Frauen eine Erlaubnis aufgrund Höchster Entschließung oder Beschluss des Adelsrechtsausschusses zur Weiterführung des Adels in der Ehe ohne Mitnobilitierung des Mannes erhalten haben
- Nachfahren im Mannesstamm eines persönlich-Adeligen
Organe und Unterorganisationen:
- Vorstand
- Verband der Landesherren e.V. - beinhaltet alle Angehörigen der zur I. Abteilung des Gothaischen Genealogischen Handbuches zählenden Häuser
- Verband der Standesherren e.V. - beinhaltet alle Angehörigen der zur II. Abteilung des Gothaischen Genealogischen Handbuches zählenden Häuser
- Deutscher Adelsrechtsausschuss - überwacht in Nachfolge der Heroldsämter die Einhaltung des salischen Adelsrechtes und die korrekte Führung adeliger Namen, bekämpft Scheinadel und nichtadelige Namensträger, entscheidet bei Anrufung über Fragen der Nachfolge und Ebenbürtigkeit
- Deutsche Nobilitierungskommission - überwacht die Neuverleihung von Adelstiteln an jene, die nicht nach salischem Recht adelig sind (Nichtbeanstandungen und Nobilitierungent) sowie Standeserhöhungen, Umwandlung des persönlichen in erblichen Adel und die Aufnahme ausländischer Edelleute in den Deutschen Adel
- Wappenamt des Deutschen Adels - überwacht die Gestaltung, Besserung und Führung von Wappen durch Adelige, kann als Auskunftgeber durch verwandte bürgerliche Geschlechter angerufen werden, wenn diese auch ein Wappen führen
- Jugendverband des Deutschen Adels - unsere Jugendorganisation, dient der Vernetzung von Jugendlichen, der Vermittlung standesgemäßer Bekanntschaften, der Unterstützung standesgemäßer Erziehung und der Karriereförderung
- Ehrengericht des Deutschen Adels - schreitet bei Disputen ein und dient als Berufungsinstanz bei Entscheidungen des Adelsrechtsausschusses und der Nobilitierungskommission; entzieht den Adel denjenigen, die ihrem Stand nicht gerecht werden
- Deutsches Adelshilfswerk e.V. - hilft bedürftigen Standesgenossen und deren Kindern, einen standesgemäßen Lebensstil aufrechtzuerhalten und die finanzielle Unabhängigkeit zurückzuerlangen
Für Ämter innerhalb des Deutschen Adelsverbandes kann sich jedes Vollmitglied bewerben:
Präsident
Seine Durchlaucht
Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen
Chef des Hauses Burghausen
Vorsitzender und Fideikommissar der Fürstlich Burghausischen Stiftungen
Vizepäsident
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Schatzmeister
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weitere Vorstandsmitglieder
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Pressesprecher
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Vorsitzender des Deutschen Adelsrechtsausschusses
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Mitglieder des Deutschen Adelsrechtsausschusses
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Vorsitzender der Deutschen Nobilitierungskommission
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Mitglieder der Deutschen Nobilitierungskommission
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zur Nobilitierung befugte Häuser-Chefs der I. Abteilung, die sich bereiterklärt haben, dieses Recht in Anspruch zu nehmen
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Heroldmeister des Deutschen Adels
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Jugendpräsident
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Vorsitzender Ehrenrichter
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weitere Ehrenrichter
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Präsident des Deutschen Adelshilfswerkes
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Nobilitierungen
Ich bin bürgerlich geboren und männlich. Kann ich trotzdem in die Kreise des Adels eintreten?
Ja, das ist möglich!
Allerdings nicht durch Kauf oder Adoption, sondern allein durch Höchste Entschließung des Oberhauptes eines Hauses. Denn diese Personen wären in einer Monarchie Staatsoberhäupter, und nur Monarchen hatten die Befugnis, den Adel zu verleihen. Diese Entscheidungen werden durch die Nobilitierungskommission geprüft, sie legt auch fest, welche Kandidaten den Häuser-Chefs überhaupt vorgestellt werden.
Es kann erblicher oder persönlicher Adel verliehen werden. Nur beim erblichen Adel sind die Kinder auch adelig. Dann allerdings werden auch alle bereits geborenen Nachkommen im Mannesstamm in den Adelsstand erhoben. Somit sind in Einzelfällen auch Adelsverleihungen nach dem Tode möglich!
Der Adel wird auf solch meritokratischem Wege nur in wenigen Fällen verliehen, um die Exklusivität und Legitimation unserer Kreise zu wahren. Dabei ist reiner finanzieller Wohlstand kein ausschlaggebendes Kriterium, es geht vielmehr darum, ob eine Person die charakterlichen Voraussetzungen an einen Adeligen erfüllt.
Um eine Adelsverleihung kann man gesuchen, oder dafür vorgeschlagen werden (in dem Fall kann man natürlich ablehnen). Wer den Adel verliehen bekommt, darf unserem Verband beitreten und genießt alle Vorzüge und Rechte der Vollmitglieder, er wird in Ebenbürtigkeitsfragen wie ein Briefadeliger desselben Standes angesehen.
Folgende Gründe werden berücksichtigt, je mehr davon in je höherem Maße erfüllt sind, desto wahrscheinlicher ist die Adelsverleihung:
- Besondere Leistungen in Wirtschaft, Politik, Kultur, Wissenschaft und Militär oder Heldentaten, auch von einem Vorfahren im Mannesstamm (sofern er dafür wahrscheinlich den Adel erhalten hätte)
- Vorfahren, die im aktiven Widerstand gegen den Nationalsozialismus tätig waren, da insbesondere die Teilnehmer der "Operation Walküre"
- Vorfahren, die im Krieg gefallen sind, für den 2. Weltkrieg muss allerdings ideologische Unbedenklichkeit, d.h. keine besonderen Sympathien für den Nationalsozialismus, nachgewiesen werden
- Erhalt hoher Auszeichnungen, etwa des Nobelpreises. Am Wichtigsten hierbei sind dynastische Auszeichnungen, deren Erhalt durch Bürgerliche historisch den Adel bewirkte.
- Eine Persönlichkeit und Stellung, die als Bereicherung für den Adel angesehen werden kann, dazu zählt ein nicht allzu luxuriöser Lebenswandel, soziales Engagement für die Gemeinschaft, tadelloses und ehrwürdiges Verhalten
- Abstammung von einem nichtadeligen aber dennoch vornehmen Geschlecht, etwa Unternehmer seit vielen Generationen, Hanseat oder Patrizier
- Mitgliedschaft in mit dem Adel assoziierten Organisationen, etwa dem Johanitterorden
- Zwingend ist auf jeden Fall das Bekenntnis zu unseren Werten, eine christlich-patriotische Einstellung und im Idealfall eine Befürwortung der monarchischen Staatsform notwendig
- Für persönlich Adelige sowie Sondermitglieder sind die Schranken natürlich niedriger, da sie als bereits dem Erbadel angenähert gelten. Wer in 3. Generation den persönlichen Adel erhält oder Vorfahren nachweisen kann, die in 3 sukzessiven Generationen den persönlichen Adel innehatten, hat Anspruch auf erblichen Adel. Und wer selbst bürgerlich ist, aber von Adeligen abstammt, ist natürlich aufgerufen, sich den Adel durch rechte Tat zurückzuholen. Historisch gesehen waren Adelsverleihungen oft ein Prozess, der über mehrere Generationen andauerte!
Der Adel kann auch auf Initiative eines zur Verleihung befugten Haus-Chefs der I. Abteilung verliehen werden, etwa in Verbindung mit einem dynastischen Orden.
Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie nobilitiert werden, in der Regel keine bürgerliche Namensänderung erfahren können. Ihren Adel beziehungsweise Titel dürfen Sie aber im Rahmen unserer Veranstaltungen führen und sie werden von anderen Adeligen auch so angesprochen. Alle Adeligen in Österreich haben dieses Problem, man kann damit leben. Natürlich wird der adelsrechtlich korrekte Name mitsamt allen Titeln im Gothaischen Genealogischen Handbuch sowie in unseren Mitgliederverzeichnissen geführt. Selbstverständlich werden wir, wenn Sie eine adelige Frau gleichen Standes heiraten, eine Verbindung Ihrer beider Namen nicht beanstanden.
In Einzelfällen behalten sich der Adelsrechtsausschuss bzw. die Nobilitierungskommission vor, einzelnen Personen in Verbindung mit einer Namensübernahme den Adel und die Erlaubnis zur Wappenübernahme zu erteilen. Dabei handelt es sich in der Regel um Adoptionen und Einheiraten in Familien, die ansonsten im Mannesstamm aussterben würden. Dafür gibt es in der Geschichte auch im hohen Adel genügend Präzedenzfälle, und wir sind keine Unmenschen. Es muss aber klar sein, dass die Adoption nicht aus merkantilen Gründen, sondern auf Grundlage eines realen Vertrauensverhältnisses getätigt wird. Bei der Heirat eines Bürgerlichen mit einer adeligen Frau muss aber, sofern der Wille zum Verbleiben bzw. zur Aufnahme in den Adelsstand vorhanden ist, der ordentliche Nobilitierungsprozess durchgemacht werden
Standeserhebungen innerhalb des Adels unterliegen denselben Regeln und Prozeduren wie Adelsverleihungen an Nichtadelige.
Werte
Als unsere Werte erachten wir die Werte der CILANE, der internationalen Vereinigung der Adelsverbände. Diese Werte sind für jeden Adeligen Grundsatz in allen Angelegenheiten und Entscheidungen des Lebens und bilden die geistigen Aspekte des Adels, die viel wichtiger sind als Titel und Namen.
"Im Anschluß an die Versammlung der europäischen Adelsorganisation C.I.L.A.N.E. (Commission d´Information et de Liaison des Associations Nobles d´Europe) im portugiesischen Porto verabschiedeten die offiziellen europäischen Adelsverbände am 2.September 1989 (vollständig abgedruckt im Dt. Adelsblatt, Jg.XXXVII, Kirchbrak 1998, S.9-10) eine aktuelle Resolution zum Verhaltenskodex des Adels, an dem sich im 21.Jahrhundert jeder Edelmann messen lassen muß und dem auch der deutsche organisierte Adel beigetreten ist:
In diesem "Ethischen Kodex des europäischen Adels", der auch von den deutschen Adelsverbänden unterstützt wird, empfiehlt der europäische Adel seinen Mitgliedern den persönlichen Einsatz für das Wohl einer europäischen Gesellschaft, die sich im Umbruch befindet und zwar auf drei Ebenen: Im geistig-moralischen, im familiären und im gesellschaftlichen Bereich.
Bei geistig-moralischen Werten sei es gleichgültig, welcher Religion oder philosophischen Weltanschauung der Adelige angehöre, er müsse in jedem Fall andere religiöse oder philosophische Traditionen respektieren und sich zu einem geistigen Erbe bekennen, das der Würde der Person einen hohen Stellenwert beimißt, aber jede Art von Intoleranz und Sektierertum ausschließt. Ferner soll jeder Edelmann die Förderung der Menschenrechte unabhängig von Herkunft, sozialer Lage und Rasse verwirklichen helfen und außerdem anstreben:
"Kultivierung der Ehrenhaftigkeit und des Sinnes für Ehre; besonders soll darauf Wert gelegt werden, seine Verpflichtungen zu erfüllen und sein Wort zu halten.
Den Sinn der Freiheit [ist] darin zu sehen, Herausragendes anzustreben, Verantwortung zu übernehmen und uneigennützig zu dienen."
Die familiären Werte setzen einen weiteren wichtigen Schwerpunkt. Die Familie müsse für jeden Adeligen Ausgangspunkt der Gesellschaft sein, denn nur sie kann Dreh- und Angelpunkt erfolgreichen kontinuierlichen Wirkens zum Allgemeinwohl sein. Gepflegt werden müsse die "Schönheit der ehelichen Liebe" und die Würde der Ehe, das Ehepaar solle sich außerdem durch "verantwortliche Fruchtbarkeit" der Zukunft öffnen. Der Schutz des kulturellen Erbes, die Erinnerung an die Verstorbenen, die Erhaltung der Familientraditionen, Familiensolidarität und -sinn, Achtung zwischen den Generationen und Betätigung im Familienverband seien zu fordern.
Als gesellschaftliche Werte schälen sich aus der traditionellen adeligen Gesinnung der Wunsch heraus, leitende Funktionen auszuüben und und den Geist des Dienens aufrecht zu erhalten. Der Adel dürfe nicht der Degeneration anheimfallen, sondern müsse sich berufen fühlen, zu führen und Verantwortung für ein größeres Ganzes zu übernehmen, aber nicht um der eigenen Vorteile willen, sondern zum Wohl Aller.
Daher soll jeder Adelige Sprachkenntnisse erwerben und alle anderen Fähigkeiten und Kenntnisse, die ihn zum Führen prädestinieren. Er soll jede Mittelmäßigkeit durch professionelle Ausbildung vermeiden, eine Haltung pflegen, die sich nicht an unmittelbarem Profit und an Macht orientiert, Verantwortung aus der Geschichte entwickeln, Unternehmergeist und Mut zur Opferbereitschaft zeigen, aktiv am Aufbau Europas teilnehmen, Bürgersinn und gemeinwohlorientiertes Handeln praktizieren.
Der Erhaltung eines bestimmten Lebenstiles, beinhaltend die Sorge um das Wohlergehen Anderer, insbesondere Schwächerer, der Wahrung der Höflichkeit und Praktizierung ebensolcher Umgangsformen, der Verwurzelung in der örtlichen Gemeinde, der Verbundenheit mit Grund und Boden, dem Heimatsinn und dem berechtigten Nationalstolz müsse ferner Priorität eingeräumt werden. Bei der Berufswahl des Jungadels darf nicht auf Prestige und Verdienst, sondern muß auf den Nutzen für die Gesellschaft geblickt werden.
Ferner gehören der Umweltschutz und die Bewahrung der natürlichen Ressourcen ebenso wie die Anerkennung der positiven Rolle des Humors in der Gesellschaft (sic!) zu den Grundpfeilern adeligen Denkens, das als Vorbild für Mitmenschen wirken soll."