Allerhöchster Gnadenakt zur Erhebung des Bürgerlichen Herrn Dr. Benedikt Dregger in den erblichen Ritter- und Adelsstand durch Seine Durchlaucht, Fürst Heinrich XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz

  • Deutscher Adelsverband e.V. - Pressemitteilung


    Seine Durchlaucht, Fürst Heinrich XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz, hat sich entschlossen, in einem seit Vorgang, der seit mehr als 100 Jahren nicht mehr erfolgt ist, von seinem Prärogativ des Fons honorum als Chef eines ehemals regierenden Hauses I. Abteilung des G.G.H. und Thronprätendent für das Fürstentum Reuß-Schleiz-Greiz, welches zusammen mit Reuß jüngerer und älterer Linie den Reußischen Haus- und Staatsverband bildete, Gebrauch zu machen. Als langjähriger Freund unseres Präsidenten, Seiner Durchlaucht, des Fürsten Luitpold Carl Adalbert von Burghausen, ist Fürst Heinrich XXVIII. (dessen Ordnungszahl einen notwendigen Namensbestandteil darstellt, da seit Jahrhunderten sämtliche Erstgeborene der reußischen Häuser Heinrich heißen), davon überzeugt, dass der Adel auch im republikanischen Regime von Zeit zu Zeit durch neue Mitglieder verjüngt werden muss, und dass niemandem zum Vorwurf gemacht werden kann, dass er zur falschen Zeit im falschen Land geboren wurde.


    Es ist die erste Erhebung einer bürgerlichen Person in den Adelsstand seit dem Ende der Monarchien in Deutschland. Der Deutsche Adelsverband e.V. sieht sich in seiner Rolle als legitimistische Organisation und Erneuerer des Adels verpflichtet, solche Adelserhebungen anzuerkennen.


    Herrn Dr. Benedikt Dregger wird aufgrund seiner außergewöhnlichen Verdienste für das Vaterland und die monarchistische Idee, für Taten und Betragen, welche ihn als im Geiste Adeligen auszeichnen, in den Ritterstand erhoben. Der Rittertitel vererbt sich im absteigenden Mannesstamm, also jeweils vom ältesten Sohn zum ältesten Sohn, alle anderen Mitglieder der Familie nach salischem Recht führen den untitulierten Adel und damit lediglich das Prädikat "von".


    Wir freuen uns, Dr. Benedikt Ritter von Dregger schon bald als neuen Standesgenossen in unserer Vereinigung zu begrüßen, wenn er den Adel annimmt.


    Selbstverständlich tritt die Adelsverleihung nur bei Zustimmung des zu Nobilitierenden in Kraft. Ein "Nein danke" ist also möglich und ist in der Geschichte des Adels durchaus vorgekommen. Dr. Dregger hat einen Monat Zeit, um der Adelsverleihung zuzustimmen, ansonsten gilt diese als ausgeschlagen.


    Zwei weitere Personen wurden ebenfalls für eine Adelsverleihung nominiert, für sie werden gesonderte Pressemitteilungen und Adelspatente bald veröffentlicht.

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    ALLERHÖCHSTER GNADENAKT ZUR ERHEBUNG EINES BÜRGERLICHEN IN DEN ERBLICHEN RITTER- UND ADELSSTAND (-ADELSPATENT-)

    Zu SCHLEIZ, der Zwölfte des Monats Juni im Jahre des Herrn Zweitausendeinundzwanzig.


    Wir, Fürst Heinrich der XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz, Herr in den reußischen Landen, als solcher von allen reußischen Häusern anerkannter Thronfolger ruhender Krone für das Fürstentum Reuß-Schleiz-Greiz, Mitherr über den Adel deutscher Zunge in Reuß-Schleiz-Greiz und allen reußischen und deutschen Landen, entschließen Uns, in Ausübung des Uns mit der Krone zuständigen Prädikats der Quelle aller Ehre, einen Allerhöchsten Gnadenakt zu beschließen mit dem Zwecke, den Großbürger und Kaufmann Doktor Benedikt Dregger, geboren am Sechsten des Monates Mai im Jahre des Herrn Neunzehnhundertfünfzig zu Erfurt im einst preußischen Thüringen, wohnhaft zu Erfurt, für seine Verdienste und Heldentaten für das Vaterland zu beehren mit der Erhebung in den erblichen Ritter- und Adelsstand deutscher Zunge seiner, seines Weibes und aller Mündel seines Blutes.


    Dem geehrten Doktor Benedikt Dregger erteilen Wir den in Primogenitur, an den ältesten Sohn und von da abgehend stets den ältesten Sohn, erblichen Ritteradel mit dem Namen Doktor Benedikt Ritter von Dregger und ansonsten Ritter von Dregger, an die Ehefrau sowie die weiblichen und nachgeborenen Nachkommen im Mannesstamme der Ritter von Dregger erteilen Wir hingegen den vollständig erblichen einfachen Adel ritterlichen Blutes mit dem Namen von Dregger, mit der Anrede Hochwohlgeboren für alle.


    Der geehrte Doktor Benedikt Dregger bei seiner Adelung zum geehrten Doktor Benedikt Ritter von Dregger als Stammvater, und alle Ritter von Dregger und Adeligen ritterlichen Blutes von Dregger mögen vom Zeitpunkt der Nobilitierung an das ritterliche Geschlecht derer von Dregger bilden, mit einem Wappen, welches zeige in gespaltenem Schild rechts in Silber eine aufwärts wachsende, schwarz gefiederte goldene Adlerklaue am Spalt, links in Rot einen silbernen Balken, darin einen grünen Dreiberg auf der Teilungslinie. Auf dem Helm mit rot-silbernen Decken die Adlerklaue zwischen zwei Straußenfedern, die rechte rot, die linke silbern.


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    Die Rechtswirkung dieses Gnadenaktes möge eintreten, wenn der zu Erhebende seinen Namen und Wappen wie von Uns vorgegeben annimmt und diesen Unseren Allerhöchsten Gnadenakt zur Kenntnis nimmt in Huldigung Unserer Person und Unseres Thrones, kraft seiner Unterschrift, ansonsten, wenn der zu Erhebende seinen Namen oder Wappen oder beides verändern mag und aber diesen Unseren Allerhöchsten Gnadenakt zur Kenntnis nimmt in Huldigung Unserer Person und Unseres Thrones, sobald Unser Heroldmeister zu Reuß-Schleiz-Greiz, oder aber ein ihn zu vertretender Heroldmeister, den Namen und das Wappen der Zensur zugetragen und gebilligt hat. Dabei gelte eine Frist von einem Monat vom Tage Unserer Unterschrift an, nach der ohne Kenntnisnahme und Huldigung der Adel als ausgeschlagen gelte, diese Frist ende mit der Unterschrift und sei nicht durch die Zensur des Heroldmeisters gefährdet, ob die Veränderungen des Namens oder des Wappens als zu vertreten anzusehen seien oder nicht.



    GEZEICHNET


    Seine Durchlaucht

    Fürst Heinrich XXVIII. Andreas von Reuß-Schleiz-Greiz

    als Landesherr über Reuß-Schleiz-Greiz

    als Mitherr über den Deutschen Adel

    als Befugte Fürstlichkeit in Ausübung des Prärogativs des Allerhöchsten Gnadenaktes



    GEGENGEZEICHNET UND RATIFIZIERT


    Seine Durchlaucht

    Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen

    als Präsident des Deutschen Adelsverbandes




    ZUR KENNTNIS GENOMMEN UND IN HULDIGUNG DES ERTEILENDEN HERREN UND SEINES THRONES ANGENOMMEN:


    - Unterschrift wird erwartet -

    Seine Durchlaucht

    Fürst Luitpold Carl Adalbert von Burghausen


    Chef des Hauses Burghausen

    Vorsitzender und Fideikommissar der Fürstlich Burghausischen Stiftungen

    Präsident des Deutschen Adelsverbandes

    3 Mal editiert, zuletzt von Luitpold Fürst von Burghausen ()