Antrag:
§ 14
Anhörung
(1) Vor der Verhängung einer Sanktion kann der Spieler durch das zuständige Organ angehört werden. Eine Anhörung soll insbesondere dann vorgenommen werden, wenn das zuständige Organ noch Klärungsbedarf oder Rückfragen sieht.
(2) Die Anhörung ist durch zumindest zwei Vertreter des zuständigen Organs vorzunehmen. Das Beisein von Vertretern nicht zuständiger Organe oder Dritten, die nicht Beteiligte des Verfahrens im Sinne dieses Gesetzes sind, bei einer Anhörung ist unzulässig.
(3) Auf Antrag des Bestraften ist zu begründen, warum auf eine Anhörung verzichtet wurde.
Liebe Alle,
hiermit beantrage ich das ModAdminG zu ändern. Aus der Regelungspraxis der Moderation, der Erfahrung und ein Stück weit auch der Logik, möchte ich, dass die obligatorischen Anhörungen wegfallen. Sie haben sich als nicht praktikabel erwiesen und stellen eine zusätzliche Belastung dar, die man sich sparen kann. Ich sage es ganz deutlich: Die Erfahrungen auch aus den letzten Tagen würden ein bürokratisches Monstrum erzeugen. Für jede Beleidigung und jede Diskriminierung eine Anhörung stattfinden zu lassen, ist ein immenser Aufwand vonnöten und es macht für mich auch keinen Sinn. Warum sollte man jede Beleidigung sich darlegen lassen? Anhörungen sind für mich ein Instrument bei Unklarheiten und Rückfragen und kein regelmäßiges Instrument. Ich würde diese Regel gerne im Sinne der Praktikabilität anpassen. Sagt gerne, wie ihr dazu steht.