Änderung des ModAdminG - Thema „Anhörungen“

  • Antrag:


    § 14
    Anhörung


    (1) Vor der Verhängung einer Sanktion kann der Spieler durch das zuständige Organ angehört werden. Eine Anhörung soll insbesondere dann vorgenommen werden, wenn das zuständige Organ noch Klärungsbedarf oder Rückfragen sieht.


    (2) Die Anhörung ist durch zumindest zwei Vertreter des zuständigen Organs vorzunehmen. Das Beisein von Vertretern nicht zuständiger Organe oder Dritten, die nicht Beteiligte des Verfahrens im Sinne dieses Gesetzes sind, bei einer Anhörung ist unzulässig.


    (3) Auf Antrag des Bestraften ist zu begründen, warum auf eine Anhörung verzichtet wurde.



    Liebe Alle,


    hiermit beantrage ich das ModAdminG zu ändern. Aus der Regelungspraxis der Moderation, der Erfahrung und ein Stück weit auch der Logik, möchte ich, dass die obligatorischen Anhörungen wegfallen. Sie haben sich als nicht praktikabel erwiesen und stellen eine zusätzliche Belastung dar, die man sich sparen kann. Ich sage es ganz deutlich: Die Erfahrungen auch aus den letzten Tagen würden ein bürokratisches Monstrum erzeugen. Für jede Beleidigung und jede Diskriminierung eine Anhörung stattfinden zu lassen, ist ein immenser Aufwand vonnöten und es macht für mich auch keinen Sinn. Warum sollte man jede Beleidigung sich darlegen lassen? Anhörungen sind für mich ein Instrument bei Unklarheiten und Rückfragen und kein regelmäßiges Instrument. Ich würde diese Regel gerne im Sinne der Praktikabilität anpassen. Sagt gerne, wie ihr dazu steht.

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Abgelehnt , derBetroffene ist unbedingt zu hören, denn ich befürchte das man aus eigener politischer Ansicht abstaft.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Abgelehnt , derBetroffene ist unbedingt zu hören, denn ich befürchte das man aus eigener politischer Ansicht abstaft.


    Es wird nicht aus eigener politischer Absicht bestraft. Es gibt einen Unterschied zwischen legitimer Debatte und hartem Ton auf der einen Seite und Beleidigung/Diskriminierung auf der anderen Seite. Es wird bestraft, wenn Grenzen überschritten werden.

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Abgelehnt , derBetroffene ist unbedingt zu hören, denn ich befürchte das man aus eigener politischer Ansicht abstaft.


    Es wird nicht aus eigener politischer Absicht bestraft. Es gibt einen Unterschied zwischen legitimer Debatte und hartem Ton auf der einen Seite und Beleidigung/Diskriminierung auf der anderen Seite. Es wird bestraft, wenn Grenzen überschritten werden.

    Vor allem existiert in Form des Obersten Gerichts noch eine Revisionsinstanz, welche eine Bestrafung aus parteilichen Gründen ausschließt. Denn das Gericht muss sich mit jedem Einspruch dialektischauseinandersetzen und am Ende einen detaillierten Beschluss schreiben. So wird völlig klar, warum jetzt sanktioniert wurde oder nicht.

    Vizepräsident des Obersten Gerichts

  • Ich würde hier gerne weitere Meinungen haben.

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Ich bin für diesen Vorschlag, da es wichtig ist, dass die Moderation gut, gerecht und effektiv arbeitet und dies auch tun kann. Wenn es für die Moderation ein immenser Aufwand ist obligatorische Anhörungen durchzuführen, dann wäre es sicherlich nicht falsch diese abzuschaffen, zumal in diesem Antrag auch die Möglichkeit besteht als Bestrafter eine Begründung zu verlangen, weswegen keine Anhörung stattfindet. Außerdem gibt es - wie Dr. Helmut Müller bereits gesagt hat - auch das OG als Revisionsinstanz. Ich bin für diesen Antrag.

  • Werte Herrschaften, welchen Prüfungsumfang hat das Gericht denn????

  • Werte Herrschaften, welchen Prüfungsumfang hat das Gericht denn????

    Prüfungsumfang der Moderation letzte Woche: 15 Meldungen bis heute. Werden minütlich mehr. Es ist auch nicht verkehrt, die Meldefunktion zu nutzen, ich ermutige sogar dazu, weil es uns erspart, jeden Thread vollständig lesen zu müssen. Aber die Threads (diese Woche v.a. Kitabesuch, Büro Dr. Dregger und Reise nach Ungarn) sind auch ziemlich umfangreich und müssen dann doch alle gelesen werden, weil man nicht ausschließen kann, dass nur selektives Melden stattfand.

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    Elias Jakob Lewerentz

    Landtagsabgeordneter für den Saale-Holzland-Kreis I

    Landtagspräsident des Thüringer Landtages

    Stellvertretender Ministerpräsident des Freistaates Thüringen

    Landesminister für Gesundheit und Soziales

    Mitglied der Konservativen Partei (KonP)

  • Ich finde den Antrag auch ok.

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    Anfragen können hier eingereicht werden.

  • Werte Herrschaften, welchen Prüfungsumfang hat das Gericht denn????

    Im Falle eines Einspruchs gegen eine Sanktion der Moderation führt das Gericht eine formelle und materielle Prüfung des Sachverhalts durch. Weitere Informationen sind im ModAdminG und vDGB zu finden.

    Werter Herr Dr. Müller, besten Dank für die Aufklärung! Sollte der Moderation kein einer gerichtlichen Kontrolle entzogener Ermessensspielraum verbleiben, erscheint ein Verzicht auf das Anhörungserfordernis überlegenswert. Gleichwohl sollte eine vorige Anhörung obligatorisch bleiben, sofern im konkreten Fall eine (temporäre) Sperre als Sanktion im Raum steht!

  • Ich finde den Vorschlag ebenfalls vernünftig.