Doppelaccounts - und nun?

  • Hallo liebe Mitspieler,


    inzwischen haben wir uns seit ein paar Monaten geeinigt, Doppelaccounts abseits der bekannten Medienaccounts zu tolerieren. Bekanntermaßen müssen diese der Administration angezeigt werden und sind nicht wahlberechtigt. Im Gegensatz zu diesen elementaren Grundlagen für die Führung von Doppelaccounts scheinen andere Vorschläge aus der Diskussion damals untergegangen zu sein. Felix Neuheimer hatte beispielsweise damals z.B. ein öffentlich einsehbares DA-Register vorgeschlagen, das sich später aber nicht durchsetzen konnte. Denkt ihr, wir sollten hier nachjustieren um ein wenig Klarheit in das aktuelle DA-Wirrwar zu bringen?

    Wäre es für Neumitglieder hilfreich, einen kurzen DA-Guide in verständlicher Sprache zu haben, der einen Überblick darüber gibt, was toleriert wird und was nicht? Sicher brauchen wir kein neues neun Seiten langes Gesetz, doch eine formlose Zusammenfassung schadet sicher nicht.


    Dieser Thread soll dazu dienen, noch einmal einen Blick auf das Thema zu werfen, bisherige Erfahrungen zu bewerten und natürlich auch neue Ideen einzubringen.

  • Doppelaccounts abseits der bekannten Medienaccounts zu tolerieren.

    Wann wurde das so gesagt? Ich erinnere mich daran nicht.


    eine formlose Zusammenfassung

    Formlos finde ich schlecht, weil man dann keine Grundlage hat, Verstöße hiergegen zu sanktionieren.


    Generell finde ich die Idee, DAs zuzulassen nicht prinzipiell schlecht, man muss das dann halt klar genug definieren und es muss auch technisch so umgesetzt werden können, dass diese auch in Sim-Off-Abstimmungen kein Stimmrecht haben - also am besten ne eigene BG für DAs oder so.

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    Administrator


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  • Ganz so klar per Beschluss wurde das mW nicht festgelegt, sondern eher locker aus den Spielregeln abgeleitet. Maßgeblich ging es im Rahmen der Diskussion um das OG um das Thema DA und wie wir das handhaben wollen.


    Unsere Richter

    Club der hoffnungslosen Jura-Seelen


    Tom Schneider hatte das ganz gut zusammengefasst.

    Soweit ich das auf dem Schirm hab, sind DAs immer erlaubt, wenn sie angemeldet werden und nicht in Parteien oder Benutzergruppen sind, die dem Account das wählen ermöglichen. Auf der Grundlage sind ja auch Medienaccounts erlaubt.


    Formlos finde ich schlecht, weil man dann keine Grundlage hat, Verstöße hiergegen zu sanktionieren.

    Es ist natürlich schön, alles bis ins kleinste Detail in Stein zu meißeln, aber irgendwo müssen wir auch einen Strich ziehen. Die Spielregeln als vDGB plus OGG plus ModAdminG haben bereits jetzt ein eigenes Level an Verwaltungssimulation erreicht, das alle Vorgängersimulationen dahingehend übertroffen hat.

    Meiner Meinung nach hat es bei diesem Thema bisher auch ohne Bürokratismus geklappt. Das größere Problem scheint eher die Schwammigkeit bei der Umsetzung zu sein.

  • Meiner Meinung nach hat es bei diesem Thema bisher auch ohne Bürokratismus geklappt. Das größere Problem scheint eher die Schwammigkeit bei der Umsetzung zu sein.

    Joa mir persönlich ist das egal. Aber dann auch bitte keine Beschwerde, wenn sich Leute einfach nicht an die Abmachung halten und dann keine Sanktionierung erfolgen kann.



    Tom Schneider hatte das ganz gut zusammengefasst.

    Joa, das ist auch so. Aber kann man derzeit überhaupt Accounts erstellen, die nicht wahlberechtigt sind und nicht in der Medien-BG?



    Das größere Problem scheint eher die Schwammigkeit bei der Umsetzung zu sein.

    Naja, aber wenn du das jetzt schon bemängelst und wir das ohnehin verschriftlichen wollen, dann können wir das ja auch gleich ins vDGB oder so implementieren. Es widerspricht sich ja, einerseits klare Regeln haben und andererseits nur irgendwelche Agreements schließen zu wollen.

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  • Man hat DA für das Richteramt vorgeschlagen und zugelassen.

    Gegen ein Register ist absolut nichts einzuwenden.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Ich begrüße den Vorschlag von Kathrin Hirsch für ein DA-Register sehr.

    Tom Schneider

    Träger d. Gr. Verdienstkreuzes m. Stern u. Schulterband u. des Nds. Großen Verdienstkreuzes

    Ministerpräsident v. Nds. a.D.
    Präsident d. Bundesrats a.D.
    MdL Nds. a.D.
    Nds. Landesminister a.D.
    Mitglied des nds. Landtagspräsidiums a.D.

    MdB a.D.
    Parteivorsitzender SDP a.D.
    stv. Parteivorsitzender der SDP a.D.
    Landesvorsitzender der SDP Nds. a.D.


  • Das Problem liegt einerseits in der Übersichtlichkeit, deshalb finde ich es gut, dass das angesprochen wird. Andererseits habe ich in den letzten Tagen nochmal das Regelwerk durchsucht und wie schon vor wenigen Wochen festgestellt, haben wir eigentlich gar keine Regeln bezüglich DAs. Ich finde das solte evtl. nochmal geregelt werden, auch weil ich finde, dass Richteraccounts nicht gleichzeitig Mitglied eines Bundeslandes sein können, denn dadurch besitzen sie theoretisch ein Stimmrecht bei Wahlen oder können im Landtag reden. Wenn das mit der aktuell intransparenten Auslegung gehandhabt wird, kann es durchaus dazu kommen, dass man mit mehreren aktiven DAs spielt, ohne dass es auffällt. Ich denke auch dahingehend könnte man nochmal nachjustieren.

  • Alle derzeitigen Richter, die nen DA haben, haben meines Wissens alle BGs außer die OG-BG verlassen.


    Aber bisschen Regeln schadet in meinen Augen nie. Aber das sehen auch nicht alle so:D:D

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  • Alle derzeitigen Richter, die nen DA haben, haben meines Wissens alle BGs außer die OG-BG verlassen.


    Aber bisschen Regeln schadet in meinen Augen nie. Aber das sehen auch nicht alle so:D:D

    Beispielsweise ist Dr. Hedwig von Hasenstein Mitglied in Thüringen. Nach Regelwerk ist das aber nicht explizit verboten. Deshalb bin ich darauf gekommen.

    Doch, weil der Account in TH dann wahlberechtigt ist soweit ich weiß. Dies wäre verboten.

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  • Alle derzeitigen Richter, die nen DA haben, haben meines Wissens alle BGs außer die OG-BG verlassen.


    Aber bisschen Regeln schadet in meinen Augen nie. Aber das sehen auch nicht alle so:D:D

    Beispielsweise ist Dr. Hedwig von Hasenstein Mitglied in Thüringen. Nach Regelwerk ist das aber nicht explizit verboten. Deshalb bin ich darauf gekommen.

    Doch, weil der Account in TH dann wahlberechtigt ist soweit ich weiß. Dies wäre verboten.

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  • Alle derzeitigen Richter, die nen DA haben, haben meines Wissens alle BGs außer die OG-BG verlassen.


    Aber bisschen Regeln schadet in meinen Augen nie. Aber das sehen auch nicht alle so:D:D

    Beispielsweise ist Dr. Hedwig von Hasenstein Mitglied in Thüringen. Nach Regelwerk ist das aber nicht explizit verboten. Deshalb bin ich darauf gekommen.

    Doch, weil der Account in TH dann wahlberechtigt ist soweit ich weiß. Dies wäre verboten.

    Ein bekannter Admin meinte das Gegenteil zu mir. Aber ich habe auch keine Regeln dafür gefunden.

  • Spricht um so mehr dafür, das klar zu regeln. :)

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    Administrator


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  • Die Richter-ID sollten einen Bundesland angehören, schließlich sind sie nicht vom Himmel gefallen.

    Man kann deren Land-Bundestagswahlfunktionen sperren, aber die Richterwahl offen lassen, da gibt es sicher Möglichkeiten.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Die Richter-ID sollten einen Bundesland angehören, schließlich sind sie nicht vom Himmel gefallen.

    Man kann deren Land-Bundestagswahlfunktionen sperren, aber die Richterwahl offen lassen, da gibt es sicher Möglichkeiten.

    Jo, das ist dann Sache der Admins. Man kann dafür ja eig auch die DA-BG nutzen, wenn man eine machen will. Dann könnten wir ja definieren, welche Rechte DAs haben sollten und welche Positionen sie genau inne haben dürfen.

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    Administrator


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  • DAs sind tatsächlich mächtig unterreglementiert. Z.B. gibt es tatsächlich so viel ich weiß auch keinen Passus, der verbietet, dass Doppelaccounts bei einer Parteigründung unterstützen.


    In anderen Sims gab es das Problem nicht, weil DAs da i.d.R. verboten waren.

  • Bei der Parteiunterstützung würde ich nicht so päpstlich sein, es genüg wen der DA nich wählen darf.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


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    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • DAs sind tatsächlich mächtig unterreglementiert. Z.B. gibt es tatsächlich so viel ich weiß auch keinen Passus, der verbietet, dass Doppelaccounts bei einer Parteigründung unterstützen.


    In anderen Sims gab es das Problem nicht, weil DAs da i.d.R. verboten waren.

    Das ist in meinen Augen der springende Punkt.
    Auf der einen Seite wird dadurch verhindert, dass jeder eine neue Partei gründet und somit eine Konsensbildung schwieriger wird. Auf der anderen Seite kann das auch den politischen Wettbewerb einschränken...