ANTRÄGE | Anträge an das Bundestagspräsidium

  • Anbei der Antrag der Bundesregierung. Seitens des Bundesrates gab es keinen Einspruch.


  • Frau Präsidentin des Bundesrats,


    mir ist unklar, warum Sie auch diesen Antrag an den Bundestag zurückschicken, wenn es keinen Einspruch gab?


    Hochachtungsvoll


  • Sehr geehrtes Präsidium des Bundestages,


    ich bin ein wenig verwundert darüber, dass eine Anfrage meiner Fraktion geschlossen wurde, ohne dass all unsere Fragen umfänglich beantwortet wurden.


    Ich bitte sie höflich, dies zu prüfen und unsere Anfrage zu öffne und auch den Herrn Bundesminister Müller endlich zu einer Antwort zu bewegen - denn in Bayern kann er ja Reden schwingen, also sollte das auch im Bundestag keine Herausforderung sein.


    Mit kollegialen Grüßen,
    Dr. Maria Cortez

  • Sehr geehrtes Präsidium des Bundestages,


    ich bin ein wenig verwundert darüber, dass eine Anfrage meiner Fraktion geschlossen wurde, ohne dass all unsere Fragen umfänglich beantwortet wurden.


    Ich bitte sie höflich, dies zu prüfen und unsere Anfrage zu öffne und auch den Herrn Bundesminister Müller endlich zu einer Antwort zu bewegen - denn in Bayern kann er ja Reden schwingen, also sollte das auch im Bundestag keine Herausforderung sein.


    Mit kollegialen Grüßen,
    Dr. Maria Cortez

    Verzeihung, das ist mir tatsächlich entgangen.

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Fünfte Wahlperiode



    Drucksache V/XXX


    Gesetzentwurf

    des Abgeordneten Jan Friedländer und der Fraktion Vorwärts - die Linksdemokraten


    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen





    A. Problem und Ziel

    Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem Raserei auf den Autobahnen keine Grenzen kennt. Untersuchungen zeigen, dass die Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit um fünf Prozent zu einer Minderung der Unfälle um zehn und sogar zu einer Reduzierung der tödlichen Unfälle um 20 Prozent führt. Alle europäischen Staaten praktizieren längst eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit auf ihren Autobahnen. Wir praktizieren weiterhin die Mentalität der Autobahnen als Rennstrecken. Dabei stehen dabei tausende Menschenleben auf dem Spiel und unsere Umwelt wird unnötiger Weise belastet.





    B. Lösung

    Auf bundesdeutschen Autobahnen wird ein allgemeines Tempolimit von 130 km/h eingeführt.

    C. Alternativen

    keine



    D. Kosten

    keine





    Anlage 1



    Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen

    (Tempolimit-Gesetz)



    Vom 24. Februar 2021



    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:





    Artikel 1

    Zweck des Gesetzes



    (1) Das Gesetz hat die Einführung eines allgemeinen Tempolimits auf Deutschen Autobahnen zum Ziel.

    (2) Das Tempolimit wird auf 130 km/h begrenzt.



    Artikel 2

    Änderung der StVO



    (1) Die Straßenverkehrs-Ordnung vom 6. März 2013 (BGBl. I S. 367), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 04. April 2020 geändert worden ist wird wie folgt geändert:



    (2) In § 3 Absatz 3 werden die Sätze 2 und 3 durch folgenden Satz ersetzt:

    „Davon abweichend gilt auf Autobahnen (Zeichen 330.1), auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, sowie auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben, eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h.“ ‘



    Artikel 3

    Aufhebung der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen

    (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V)



    Aufhebung der Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V). Die Verordnung über eine allgemeine Richtgeschwindigkeit auf Autobahnen und ähnlichen Straßen (Autobahn-Richtgeschwindigkeits-V) vom 21. November 1978 (BGBl. I S. 1824), die zuletzt durch Artikel 5 der Verordnung vom 5. August 2009 (BGBl. I S. 2631) geändert worden ist, wird aufgehoben.

    Artikel 4

    Inkrafttreten



    Dieses Gesetz tritt zum 01. April 2021 in Kraft.



    Jan Friedländer und Fraktion





    Begründung


    Aus Verkehrssicherheitsgründen sowie zur Verbesserung der Luft, zur Lärmminderung und zum Klimaschutz ist die Einführung eines Tempolimits von 130 km/h auf Autobahnen sinnvoll und erforderlich. Ein allgemeines Tempolimit auf bundesdeutschen Autobahnen ist geeignet, zur Verbesserung der europaweiten Verkehrsverhältnisse beizutragen, den Kraftstoffverbrauch sowie klimaschädliche Emissionen zu reduzieren und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Auf rund 70 Prozent der Autobahnen besteht derzeit keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Insofern hätte ein Tempolimit von 130 km/h einen nicht unerheblichen Rückgang der von Pkw auf Bundesautobahnen verursachten CO2-Emissionen und anderer Schadstoffemissionen (insbesondere Stickoxide) zur Folge. Deutschland ist das einzige Land in Europa, in dem Raserei auf den Autobahnen keinen Grenzen kennt. Untersuchungen zeigen, dass die Verringerung der Durchschnittsgeschwindigkeit um fünf Prozent zu einer Minderung der Unfälle um zehn und sogar zu einer Reduzierung der tödlichen Unfälle um 20 Prozent führt. Alle europäischen Staaten praktizieren längst eine allgemeine Höchstgeschwindigkeit auf ihren Autobahnen. Zuletzt haben sich die Niederlande aus Gründen des Umwelt und Klimaschutzes dazu entschieden, tagsüber eine Geschwindigkeitsgrenze von 100 km/h einzuführen. Deutschland bildet dagegen eine seltsame, aus der Zeit fallende Ausnahme und lässt auf seinen Autobahnen zum Teil Geschwindigkeiten zu, die besser auf reinen Rennstrecken zu Hause wären. Es gibt keinen rationalen Grund dafür, diesen verkehrspolitischen Weg weiter fortzusetzen.





  • Deutscher Bundestag

    Fünfte Wahlperiode





    Drucksache V/XXX



    Antrag

    des Abgeordneten Jan Friedländer und der Fraktion VORWÄTS!





    Wir beantragen die Einrichtung einer Aktuellen Stunde zu den jüngsten Verfassungsbrüchen durch die Bundespräsidentin mit dem Titel: Demokratie schützen! Rechtsstaatlichkeit durchsetzen!

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    Fünfte Wahlperiode



    Drucksache V/XXX


    Antrag

    der Abgeordneten Maria Cortez, Jan Friedländer, Sebastian Fürst, Timo van Gayer, Elke Kanis, Dr. Michaela Keil-Karrenberg, Theresa Klinkert, Elias Lewerentz, Nils Neuheimer, Charly Roth, Mitja Russ, Tom Schneider, Emmi Seidel


    Antrag auf Erhebung einer Anklage gegen die Bundespräsidentin gemäß Art. 61 Abs. 1 GG aufgrund vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes


    Anlage 0


    Antrag auf Erhebung einer Anklage gegen die Bundespräsidentin gemäß Art. 61 Abs. 1 GG aufgrund vorsätzlicher Verletzung des Grundgesetzes


    Der Deutsche Bundestag möge feststellen:


    Die Bundespräsidentin der Bundesrepublik Deutschland, Isabelle Yersin, hat vorsätzlich das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verletzt.



    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    1. Der Deutsche Bundestag erhebt gemäß Artikel 61 Absatz 1 Grundgesetz Anklage gegen die Bundespräsidentin der Bundesrepublik Deutschland, Isabelle Yersin, vor dem Obersten Gericht. Dies geschieht gemäß § 25 Absatz 1 Oberstes-Gericht-Gesetz durch Einreichung der Anklageschrift in Anlage 1.
    2. Der Präsident des Deutschen Bundestages fertigt gemäß § 25 Absatz 2 Oberstes-Gericht-Gesetz die Anklageschrift in Anlage 1 aus und übersendet sie binnen einer Woche, besser alsbald möglich, dem Obersten Gericht.
    3. Der Bundestag beauftragt gemäß Artikel 61 Absatz 1 Satz 4 Herrn Dr. Joachim Holler mit der Vertretung der Anklage des Deutschen Bundestages.




    Anlage 1


    Bundesprasidentenanklage.pdf


    Richter am Obersten Gericht

    Bundeskanzler a.D.

    Administrator