Gedanken und Anmerkungen zur Allgemeinen Plakatwand

  • Mehr mehr als diskriminierende, rassistische Propaganda hat das FFD ja nicht drauf, wenn es um ernsthafte Sachpolitik geht, dann kriegen Sie und Wildungen ja nichts auf die Reihe.

    Schauen Sie mal in den Bundestag. Da sehe ich nur gute Sachpolitik der Allianz und des FFD. Die anderen Fraktion haben in dieser Legislaturperiode nichts Gescheites auf die Kette gekriegt. Das ist nicht zu leugnen!

    Die Allianz hat mWn kaum was eingebracht. Ihre Fraktion schon deutlich mehr, aber Quanität =/= Qualität: Ihre Fraktion versteht nicht einmal das Grundgesetz.

    Das ist wiederum auch Blödsinn. Sie sind doch völlig verrückt.

    Ich? Nein. Was ist denn zum Beispiel ein (Bundes)Land?

  • Mehr mehr als diskriminierende, rassistische Propaganda hat das FFD ja nicht drauf, wenn es um ernsthafte Sachpolitik geht, dann kriegen Sie und Wildungen ja nichts auf die Reihe.

    Schauen Sie mal in den Bundestag. Da sehe ich nur gute Sachpolitik der Allianz und des FFD. Die anderen Fraktion haben in dieser Legislaturperiode nichts Gescheites auf die Kette gekriegt. Das ist nicht zu leugnen!

    Die Allianz hat mWn kaum was eingebracht. Ihre Fraktion schon deutlich mehr, aber Quanität =/= Qualität: Ihre Fraktion versteht nicht einmal das Grundgesetz.

    Das ist wiederum auch Blödsinn. Sie sind doch völlig verrückt.

    Ich? Nein. Was ist denn zum Beispiel ein (Bundes)Land?

    Vielleicht war das ja im Grundgesetz von 1948 anders gemeint, bevor wir linkslastigen es verwässert haben. ;)

  • Das Grundsetz wurde von DEUTSCHEN für DEUTSCHE verfasst und es waren zun Gro CHRISTEN!!!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

    Einmal editiert, zuletzt von Christian von Wildungen ()

  • Verfassungsrecht war noch nie so die Materie, mit der sich das FFD auskennt, das sieht man hier mal wieder recht deutlich.


    Die Aussage "Von Deutschen für Deutsche" ist in dieser Pauschalität und zumindest so, wie Herr von Wildungen diese Aussage meint, schlicht falsch. Sicher sind viele Regelungen des Grundgesetzes für deutsche Staatsbürger vorgesehen, nicht umsonst gibt es die sog. "Deutschenrechte" im Grundgesetz. Wobei hierbei eben auch deutsche Staatsbürger Grundrechtsträger sind und nicht etwa nur Bürger deutscher Abstammung, wie Herr Wildungen es so gerne hätte oder glaubt. Den Deutschenrechten gegenüber stehen aber die Jedermannsrechte, die allen Menschen zustehen - gleich ob Deutsche oder nicht. Dazu gehören neben einigen anderen etwa die Menschenwürde nach Art. 1 GG, das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit nach Art. 2 GG, der allgemeine Gleichheitsgrundsatz sowie das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 GG und auch die Unverletzlichkeit der Glaubens-, Religions-, und Gewissensfreiheit aus Art. 4 GG. "Von Deutschen für Deutsche" stimmt gewiss, wenn man bedenkt, dass die allermeisten Regelungen im Grundgesetz auf Deutsche Anwendung finden können. Aber gleichermaßen stimmt die Behauptung "von Deutschen für Menschen", "von Deutschen für Muslime" oder etwa "von Deutschen für Homosexuelle" - sie alle haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes bei dessen Entwurf berücksichtigt und ihnen gewisse grundsätzliche Rechte zugesprochen.

  • Das Gruindsetz wurde von DEUTSCHEN für DEUTSCHE verfasset und es waren zun Gro CHRISTEN!!!

    Bestimmte GG-Artikel gelten nur für Staatsbürger und andere für Bewohner dieses Landes ohne unsere Staatsbürgerschaft und Staatsbürger. Ich habe mir das GG nicht ausgedacht, diese Regelungen sind schon seit 1949 in Kraft. Mir überkommt bei Ihrer Ausführung der Anschein, dass Sie nicht verstanden haben, worüber ich hier überhaupt sprach.

    Hustet lautstark


    Soso.

  • Das Gruindsetz wurde von DEUTSCHEN für DEUTSCHE verfasset und es waren zun Gro CHRISTEN!!!

    Bestimmte GG-Artikel gelten nur für Staatsbürger und andere für Bewohner dieses Landes ohne unsere Staatsbürgerschaft und Staatsbürger. Ich habe mir das GG nicht ausgedacht, diese Regelungen sind schon seit 1949 in Kraft. Mir überkommt bei Ihrer Ausführung der Anschein, dass Sie nicht verstanden haben, worüber ich hier überhaupt sprach.

    Hustet lautstark


    Soso.

    Du wirst vom Kollegen Rache hierzu keine Antwort erhalten. Er ist nicht dazu in der Lage, sei es geistig oder aus anderen bisher unbekannten Gründen, sich von den Äußerungen seines Parteivorsitzenden zu distanzieren. Stattdessen scheint er ihn sogar immer wieder bei Wahlen zu wichtigen Positionen innerhalb des FFD zu unterstützen und schweigt wie ein Stein, wenn man ihn auf Wildungens Entgleisungen anspricht.


    Alles in allem ein armseliges Würstchen. Aber das passt auch sehr gut zum FFD.

  • Verfassungsrecht war noch nie so die Materie, mit der sich das FFD auskennt, das sieht man hier mal wieder recht deutlich.


    Die Aussage "Von Deutschen für Deutsche" ist in dieser Pauschalität und zumindest so, wie Herr von Wildungen diese Aussage meint, schlicht falsch. Sicher sind viele Regelungen des Grundgesetzes für deutsche Staatsbürger vorgesehen, nicht umsonst gibt es die sog. "Deutschenrechte" im Grundgesetz. Wobei hierbei eben auch deutsche Staatsbürger Grundrechtsträger sind und nicht etwa nur Bürger deutscher Abstammung, wie Herr Wildungen es so gerne hätte oder glaubt. Den Deutschenrechten gegenüber stehen aber die Jedermannsrechte, die allen Menschen zustehen - gleich ob Deutsche oder nicht. Dazu gehören neben einigen anderen etwa die Menschenwürde nach Art. 1 GG, das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit nach Art. 2 GG, der allgemeine Gleichheitsgrundsatz sowie das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 GG und auch die Unverletzlichkeit der Glaubens-, Religions-, und Gewissensfreiheit aus Art. 4 GG. "Von Deutschen für Deutsche" stimmt gewiss, wenn man bedenkt, dass die allermeisten Regelungen im Grundgesetz auf Deutsche Anwendung finden können. Aber gleichermaßen stimmt die Behauptung "von Deutschen für Menschen", "von Deutschen für Muslime" oder etwa "von Deutschen für Homosexuelle" - sie alle haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes bei dessen Entwurf berücksichtigt und ihnen gewisse grundsätzliche Rechte zugesprochen.

    Das ist doch eine ziemlich oberflächliche Betrachtung. Zu behaupten, das Grundgesetz kenne keine dritte Kategorie, die Schnittmengen mit dem des Deutschenbegriffs hat, aber eben nicht deckungsgleich ist, lässt sich weder mit dem Wortlaut des Art. 116 GG noch mit allgemeinen Erwägungen der Staatslehre vereinbaren. Art. 116 GG stellt neben der Staatsangehörigkeit ausdrücklich auf Flüchtlinge deutscher Volkszugehörigkeit. Schon daraus folgt, dass die Gesamtheit der Deutschen nicht deckungsgleich ist mit dem deutschen Volk. Es handelt sich um zwei verschiedene Begrifflichkeiten. Ihr "Deutscher" im Sinne eines Staatsbürgers ist ein Rechtsbegriff. Art. 116 GG nimmt insoweit blankettartig Bezug auf etwaige Regelungen zum Staatsangehörigkeitsrecht. Derartige Regeln werden durch die konstituierte Gewalt erlassen. Personen, die durch die konstituierte Gewalt erst mit einem Merkmal versehen werden, können denklogisch nicht alleine deswegen Teil der konstituierenden, verfassungsgebenden Gewalt sein. Folgerichtig ist das GG eben nicht Ergebnis eines Schöpfungsakts der Deutschen im Sinne des Art. 116 GG, sondern des deutschen Volkes, wie die Präambel klarstellt. Der Deutsche als Teil des deutschen Volkes ist ein vorrechtlicher, phänomenologisch-kultureller Begriff, der schlicht vorausgesetzt wurde.

  • "Wobei hierbei eben auch deutsche Staatsbürger Grundrechtsträger sind und nicht etwa nur Bürger deutscher Abstammung, wie Herr Wildungen es so gerne hätte oder glaubt."


    Ich wüsste nicht, wo ich etwas behauptete hätte, was Ihren Ausführungen entgegensteht oder gar eine abschließende Aufzählung vorgenommen hätte. Es ging mir vorwiegend darum, aufzuzeigen, dass die deutschen Staatsbürger den in Art. 116 GG erwähnten Deutschen (ich nannte sie Bürger deutscher Abstammung) gleichgestellt sind und auch die Deutschenrechte eben nicht nur für solche Bürger deutscher Abstammung (oder eben "Volkszugehörigkeit") sondern auch für sonstige deutsche Staatsbürger gelten, was der Kollege Wildungen meist nicht so gerne hören mag.

  • Verfassungsrecht war noch nie so die Materie, mit der sich das FFD auskennt, das sieht man hier mal wieder recht deutlich.


    Die Aussage "Von Deutschen für Deutsche" ist in dieser Pauschalität und zumindest so, wie Herr von Wildungen diese Aussage meint, schlicht falsch. Sicher sind viele Regelungen des Grundgesetzes für deutsche Staatsbürger vorgesehen, nicht umsonst gibt es die sog. "Deutschenrechte" im Grundgesetz. Wobei hierbei eben auch deutsche Staatsbürger Grundrechtsträger sind und nicht etwa nur Bürger deutscher Abstammung, wie Herr Wildungen es so gerne hätte oder glaubt. Den Deutschenrechten gegenüber stehen aber die Jedermannsrechte, die allen Menschen zustehen - gleich ob Deutsche oder nicht. Dazu gehören neben einigen anderen etwa die Menschenwürde nach Art. 1 GG, das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit nach Art. 2 GG, der allgemeine Gleichheitsgrundsatz sowie das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 GG und auch die Unverletzlichkeit der Glaubens-, Religions-, und Gewissensfreiheit aus Art. 4 GG. "Von Deutschen für Deutsche" stimmt gewiss, wenn man bedenkt, dass die allermeisten Regelungen im Grundgesetz auf Deutsche Anwendung finden können. Aber gleichermaßen stimmt die Behauptung "von Deutschen für Menschen", "von Deutschen für Muslime" oder etwa "von Deutschen für Homosexuelle" - sie alle haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes bei dessen Entwurf berücksichtigt und ihnen gewisse grundsätzliche Rechte zugesprochen.

    Das ist doch eine ziemlich oberflächliche Betrachtung. Zu behaupten, das Grundgesetz kenne keine dritte Kategorie, die Schnittmengen mit dem des Deutschenbegriffs hat, aber eben nicht deckungsgleich ist, lässt sich weder mit dem Wortlaut des Art. 116 GG noch mit allgemeinen Erwägungen der Staatslehre vereinbaren. Art. 116 GG stellt neben der Staatsangehörigkeit ausdrücklich auf Flüchtlinge deutscher Volkszugehörigkeit. Schon daraus folgt, dass die Gesamtheit der Deutschen nicht deckungsgleich ist mit dem deutschen Volk. Es handelt sich um zwei verschiedene Begrifflichkeiten. Ihr "Deutscher" im Sinne eines Staatsbürgers ist ein Rechtsbegriff. Art. 116 GG nimmt insoweit blankettartig Bezug auf etwaige Regelungen zum Staatsangehörigkeitsrecht. Derartige Regeln werden durch die konstituierte Gewalt erlassen. Personen, die durch die konstituierte Gewalt erst mit einem Merkmal versehen werden, können denklogisch nicht alleine deswegen Teil der konstituierenden, verfassungsgebenden Gewalt sein. Folgerichtig ist das GG eben nicht Ergebnis eines Schöpfungsakts der Deutschen im Sinne des Art. 116 GG, sondern des deutschen Volkes, wie die Präambel klarstellt. Der Deutsche als Teil des deutschen Volkes ist ein vorrechtlicher, phänomenologisch-kultureller Begriff, der schlicht vorausgesetzt wurde.

    Wie viele Semester Jura haben Sie bereits absolviert? Sind das 1. und 2. Staatsexamen bereits erfolgreich beendet? Ich gehe sehr stark davon aus, dass das von Ihnen Vorgetragene über die juristischen Kenntnisse des/der durchschnittlichen deutschen Staatsbürgers/Staatsbürgerin weit hinausgeht. Insofern frage ich mich, welchen Mehrwert Ihr Beitrag für die Allgemeinheit haben kann. Insbesondere frage ich mich, worin (für Sie) der Unterschied zwischen "logisch" und "denklogisch" liegt. Können Sie das allgemein verständlich ausführen, bitte?

  • Verfassungsrecht war noch nie so die Materie, mit der sich das FFD auskennt, das sieht man hier mal wieder recht deutlich.


    Die Aussage "Von Deutschen für Deutsche" ist in dieser Pauschalität und zumindest so, wie Herr von Wildungen diese Aussage meint, schlicht falsch. Sicher sind viele Regelungen des Grundgesetzes für deutsche Staatsbürger vorgesehen, nicht umsonst gibt es die sog. "Deutschenrechte" im Grundgesetz. Wobei hierbei eben auch deutsche Staatsbürger Grundrechtsträger sind und nicht etwa nur Bürger deutscher Abstammung, wie Herr Wildungen es so gerne hätte oder glaubt. Den Deutschenrechten gegenüber stehen aber die Jedermannsrechte, die allen Menschen zustehen - gleich ob Deutsche oder nicht. Dazu gehören neben einigen anderen etwa die Menschenwürde nach Art. 1 GG, das Recht auf freie Persönlichkeitsentfaltung, körperliche Unversehrtheit und Freiheit nach Art. 2 GG, der allgemeine Gleichheitsgrundsatz sowie das Diskriminierungsverbot aus Art. 3 GG und auch die Unverletzlichkeit der Glaubens-, Religions-, und Gewissensfreiheit aus Art. 4 GG. "Von Deutschen für Deutsche" stimmt gewiss, wenn man bedenkt, dass die allermeisten Regelungen im Grundgesetz auf Deutsche Anwendung finden können. Aber gleichermaßen stimmt die Behauptung "von Deutschen für Menschen", "von Deutschen für Muslime" oder etwa "von Deutschen für Homosexuelle" - sie alle haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes bei dessen Entwurf berücksichtigt und ihnen gewisse grundsätzliche Rechte zugesprochen.

    Das ist doch eine ziemlich oberflächliche Betrachtung. Zu behaupten, das Grundgesetz kenne keine dritte Kategorie, die Schnittmengen mit dem des Deutschenbegriffs hat, aber eben nicht deckungsgleich ist, lässt sich weder mit dem Wortlaut des Art. 116 GG noch mit allgemeinen Erwägungen der Staatslehre vereinbaren. Art. 116 GG stellt neben der Staatsangehörigkeit ausdrücklich auf Flüchtlinge deutscher Volkszugehörigkeit. Schon daraus folgt, dass die Gesamtheit der Deutschen nicht deckungsgleich ist mit dem deutschen Volk. Es handelt sich um zwei verschiedene Begrifflichkeiten. Ihr "Deutscher" im Sinne eines Staatsbürgers ist ein Rechtsbegriff. Art. 116 GG nimmt insoweit blankettartig Bezug auf etwaige Regelungen zum Staatsangehörigkeitsrecht. Derartige Regeln werden durch die konstituierte Gewalt erlassen. Personen, die durch die konstituierte Gewalt erst mit einem Merkmal versehen werden, können denklogisch nicht alleine deswegen Teil der konstituierenden, verfassungsgebenden Gewalt sein. Folgerichtig ist das GG eben nicht Ergebnis eines Schöpfungsakts der Deutschen im Sinne des Art. 116 GG, sondern des deutschen Volkes, wie die Präambel klarstellt. Der Deutsche als Teil des deutschen Volkes ist ein vorrechtlicher, phänomenologisch-kultureller Begriff, der schlicht vorausgesetzt wurde.

    Wie viele Semester Jura haben Sie bereits absolviert? Sind das 1. und 2. Staatsexamen bereits erfolgreich beendet? Ich gehe sehr stark davon aus, dass das von Ihnen Vorgetragene über die juristischen Kenntnisse des/der durchschnittlichen deutschen Staatsbürgers/Staatsbürgerin weit hinausgeht. Insofern frage ich mich, welchen Mehrwert Ihr Beitrag für die Allgemeinheit haben kann. Insbesondere frage ich mich, worin (für Sie) der Unterschied zwischen "logisch" und "denklogisch" liegt. Können Sie das allgemein verständlich ausführen, bitte?

    Ich habe erkennbar auf Herrn Dr. Linner repliziert, so dass Fragen nach dem Sinn meines Beitrages nicht nachvollziehbar sind. Welchen Mehrwert die Allgemeinheit daraus zieht, bleibt ihr überlassen. Es schert mich aber auch nicht wirklich.

  • forum.politik-sim.de/index.php?attachment/3733/

    NRW wählt Harald Rache - Einen Direktkandidaten für die Region und seine Menschen!

    Kann mir das mal bitte einer erklären? Ich verstehe dieses Plakat beim besten Willen nicht.

    Man will vermutlich ausdrücken, dass du deine Flichten nicht im Sinne des FFD erfüllst. Deutschland setzt auf das falsche Ferd, so der Subtext.

  • Man will vermutlich ausdrücken, dass du deine Flichten nicht im Sinne des FFD erfüllst. Deutschland setzt auf das falsche Ferd, so der Subtext.

    Hm... Sehr ärgerlich. Aber das da ist ja nicht einmal mein Name. Vielleicht hat Herr Rache ja den accent grave nicht hinbekommen und dann lieber gleich auf den ersten Teil meines Namens verzichtet. Außerdem verwehre ich mich dagegen, dass eine Stimme für Herrn Rache eine Stimme für meine Arbeit ist. Das stimmt nun wirklich nicht. Darüber hinaus ist der offenbar intendierte Reim mehr so... naja. Und das Metrum stimmt auch nicht. Oben ein Jambus, unten ein Knittelvers? Nicht falsch verstehen, ich freue mich immer, wenn das FFD mich kritisiert. Das wirkt immer sehr bestärkend. Aber mit so einem lächerlichen Pappfetzen? Das enttäuscht mich dann schon ein wenig.

  • forum.politik-sim.de/index.php?attachment/3733/

    NRW wählt Harald Rache - Einen Direktkandidaten für die Region und seine Menschen!

    Peinlich. Das trifft es ganz gut.

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    8357-rsz-diebpin-png

    Ministerialdirektorin Dr. Edelgard Fischer

    Persönliche Referentin und Sprecherin der Bundespräsidentin


    Bundespräsidialamt

    Spreeweg 1 | 10557 Berlin

    edelgard.fischer@bpra.bund.de


    Presseanfragen sind via Konversation an mich zu richten!

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  • Jetzt mal den inhaltlichen Nonsense mal ganz außen vor gelassen...


    Es treibt mich in den Wahnsinn, dass es das MFD scheinbar auf Teufel komm raus nicht hinbekommt, dass die Schrift den selben Winkel hat wie die Grafik. Ästhetisch ganz furchtbar. Ein sinnbild für die geballte Kompetenz, für die diese Partei steht.


    EDIT: Heiliger Lukas, im ersten Bild haben die beiden Schriftzeilen nicht mal den gleichen Winkel....