Anträge an das Landtagspräsidium

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    Neunte Wahlperiode





    Drucksache: TH009/08






    G e s e t z e n t w u r f


    Der Staatsregierung, vertreten durch das Ministerium für Sport Bildung und Kultur





    Gesetzentwurf zur Förderung für denn Einbau von Luftfilteranlagen in Bildungsstätten im Freistaat Thüringen










    A) Problem

    Die Corona Pandemie ist auch für unsere Schüler und Schülerinnen und für Lehrer und Lehrerinnen sehr gefährlich. Die Bildungseinrichtungen bieten ein hohes Infektionsrisiko.







    B) Lösung

    Deshalb möchte die Landesregierung im Freistaat Thüringen denn Einbau von Luftfilteranlagen in Bildungsstätten fördern und Verpflichten. Wir sind uns bewusst dass der Einbau sehr Teuer und das dieser Einbau nicht in einem Jahr zu bewerkstelligen ist . Aber wir möchten unsere Schüler und Schülerinnen schützen und wir sind überzeugt davon dass diese Luftfilteranlagen einen großen Beitrag dazu leisten denn Schulalltag sicherer zu machen.









    C) Alternativen


    Die Einrichtungen im Freistaat Thüringen so belassen das wäre aber keine Lösung da das Problem nicht gelöst wäre










    D) Kosten

    Der Freistaat Thüringen wird für das Projekt eine Summe von 30 Millionen Euro bereitstellen









    Gesetzesentwurf




    Gesetzentwurf zur Förderung für denn Einbau von Luftfilteranlagen in Bildungsstätten im Freistaat Thüringen

    (GzFfdEvLaiBiFT)

    vom X X . X X . 2 0 2 1




    I.
    Allgemeine Regelungen










    §1 Verpflichtung zum Einbau der Luftfilteranlagen

    (1) Der Einbau von Luftfilteranlagen in Bildungsstätten im Freistaat Thüringen verpflichtend.


    ( 2) In allen Räumen in denn der Tägliche Schulalltag stattfindet muss eine Luftfilteranlage eingebaut werden. Das sind die Klassenräume sowie Lehrerzimmer, Kantinen sowie die Fachräume . Flure und Sanitäranlagen sind davon ausgenommen.

    (3) Die örtlichen Kommunen haben sicher zu stellen, dass durch die Baumaßnahmen zum Einbau der Luftfilteranlagen, kein Unterricht ausfällt.






    §2 Finanzierung


    ( 1) Der Freistaat Thüringen wird für die Finanzierung der Geräte finanzielle Unterstützung bereitstellen, diese soll eine Summe von 30 Millionen Euro sein




    (2) Die kosten sollen zur Hälfte die Kommunen tragen und zur Hälfte der Staat




    (3) Beantragen können die Kommunen denn Geldbetrag über ein Online-Formular das an das zuständige Finanzamt zu gesendet wird




    (4) Finanziert wird das Projekt durch Steuergelder die der Staat eingenommen hat







    § 3

    Inkrafttreten



    (1) Dieses Gesetz tritt nach Verkündung in Kraft.










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    Neunte Wahlperiode



    Antrag

    der Staatsregierung



    Drucksache TH 010 /09



    Aktuelle Stunde im Thüringer Landtag zum Thema Radikalisierung der Querdenker Szene



    Die Staatsregieung beantragt hiermit eine Aktuelle Stunde zum Thema Radikalisierung der Querdenker Szene

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    Gesetzesentwurf

    9. Wahlperiode Drucksache TH-009/10


    der Staatsregierung, vertreten durch den Minister für Sport und Bildung und Kultur Jonas Knull



    Gesetzentwurf zur Förderung der Teststrategie an Schulen



    A)Problem

    Die Corona Pandemie ist weiterhin sehr ernst und Schadet immer mehr den Schulen. Die Pandemielage an den Schulen wird immer schlimmer.






    B) Lösung

    Deshalb möchte die Staatsregierung im Freistaat Thüringen die Teststrategie an den Schulen Landesweit verbessern





    C )Alternartive Keine





    Kosten. Die Staatsregierung stellt dafür 3 Millionen Euro zur Verfügung.




    Gesetzesentwurf







    Gesetzentwurf zur Förderung der Teststrategie an Schulen




    I.




    Allgemeine Regelungen


    §1 Testpflicht


    ( 1 Ab einem Pandemie Wert von unter 50 wird es Testangebote für alle Schulen geben.

    Ab einen Pandemie Wert von über 50 können es die Schulen selbst bestimmen

    (2 Ab einem Pandemie Wert von 100 wird es eine Testpflicht geben. Ausnahmen sind Grundschulen Förderschulen und Schulen für Menschen mit Geistiger und Körperlicher Behinderung Dort bleibt es ein Angebot

    (3 Ab einem Pandemie Wert von 150 gibt es für alle Eine Testpflicht. Es gilt auch eine Testung 3-mal pro Woche.


    § 2




    Inkrafttreten, Außerkrafttreten




    • (1 Dieses Gesetz tritt nach seiner Verkündung in Kraft.

    (2 Dieses Gesetz tritt am 01. April 2022 außer Kraft




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    Neunte Wahlperiode



    Drucksache: TH009/11





    G e s e t z e n t w u r f

    des Ministeriums für Umwelt und Energie









    Entwurf eines Gesetzes zum Erhalt und Schutz der Wälder in Thüringen





    A) Problem

    Durch Klimawandel, Dürreperioden und den erneuten Befall durch den Borkenkäfer sind die thüringischen Wälder massiv gefährdet. 80% der Bäume gelten in Thüringen als krank. Auch wenn das eine positive Entwicklung gegenüber der vergangenen Jahre bedeutet, sind diese Zahlen alarmierend und zwingen die Regierung zum Handeln.





    B) Lösung

    Die Landesregierung stellt Mittel zu Verfügung, um präventive Maßnahmen gegen Schädlingsbefälle und Hitzewellen zu treffen und ein Aufforstungsprogramm auflegen, durch welches Monokulturen durchbrochen werden. Dafür wird ein Fond eingreichtet, der durch die ThüringenForst verwaltet wird.





    C) Alternativen

    Keine.





    D) Kosten

    Die Kosten werden sich auf 180 Millionen Euro belaufen und in einem Fond bis zum Jahr 2036 zu Verfügung stehen.




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    A n l a g e 1

    Entwurf eines Gesetzes zum Erhalt und Schutz der Wälder in Thüringen

    (ErSchuWald - Gesetz)

    vom 24 . 1 2 . 2 0 2 1






    Artikel 1

    Fondeinrichtung





    (1) Das Land errichtet in Zusammenarbeit mit der ThüringenForst einen Fond von 180 Millionen Euro.

    (2) Der Fond dient dem Erhalt, dem Umbau und dem Schutz der Wälder. Der Fond trägt den Namen "Wiederbewaldung und Waldumbau".

    (3) Bei der ThüringenForst können Förderungen beantragt werden.

    (4) Ziel ist es insbesondere, die abgestorbenen Waldflächen (45.000 Hektar), wieder zu errichten oder neu zu errichten..









    Artikel 2

    Förderungsberechtigung





    (1) Antragsberechtig für eine Förderung durch den Fond "Wiederbelebung und Waldumbau" sind alle juristischen Personen, die Waldflächen innerhalb Thüringens besitzen.

    (2) Über die Höhe der Fördermittel entscheidet im Rahmen der finanziellen Mitteln des Fonds die ThüringenForst.

    (3) Die korrekte Verwendung der Mittel für die in Artikel 1 genannten Ziele ist durch die ThüringenForst zu überprüfen.

    (4) Forstämter sind dazu angehalten, benötigte Fördermittel zu beantragen und präventive Maßnahmen zum Waldschutz zu treffen, sowie entstandene Schäden zu beheben.









    Artikel 3

    Inkrafttreten





    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

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    Neunte Wahlperiode



    Drucksache: TH009/12





    G e s e t z e n t w u r f

    der Regierung









    Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung ausgleichender Maßnahmen für finanzielle Einbrüche während der Coronapandemie für Soloselbstständige





    A) Problem

    In den Zeiten der Pandemie leidet die Kunst- und Kulturszene stark. Viele können ihren Lebensunterhalt so nicht mehr bestreiten und müssen ihre Berufe aufgeben. Um ein Aussterben unserer Kulturszene zu verhindern, müssen entsprechende Maßnahmen getroffen werden.





    B) Lösung

    Die Landesregierung stellt Mittel zu Verfügung, um ein Aussterben der Hautp- und Nebenberuflichen Künstlerinnen und Küsntler zu verhindern.





    C) Alternativen

    Keine.





    D) Kosten

    Die Kosten bewegen sich im Rahmen von bis zu 10 Millionen Euro pro Monat bis März 2022 ab dem November 2021. Zusätzlich werden 5 Millionen Euro für eine Veranstaltungsreihe zu Verfügung gestellt, die sich selbst refinanzieren soll.



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    A n l a g e 1

    Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung ausgleichender Maßnahmen für finanzielle Einbrüche während der Coronapandemie für Soloselbstständige

    (EsGzSamffEwdCfs)

    vom 28 . 12 .2 0 2 1






    Artikel 1

    Förderung





    (1) Ab einem nachweisbarem Rückgang des finanziellen Einkommens aufgrund der Coronapandemie von mindestens 25% sind Soloselbstständige dazu berechtigt, einen Antrag auf einen finanziellen Ausgleich beim Land Thüringen zu stellen und zu erhalten.

    (2) Den Antragsstellenden werden Ausgleichszahlungen in Höhe von bis zu 2000€ im Monat gewährt.

    (3) Die Förderung kann einmalig beantragt werden und läuft autmatisch in monatlicher Auszahlung weiter.. Sie läuft bis spätestens den 31.03.2021.

    (4) Antragsberechtigt im Sinne des Gesetz ist, wer seinen Wohnsitz oder seinen Arbeitsplatz in Thüringen hat und finanzielle Einbußen durch die Coronapandemie in der Höhe von mindestens 25% zu erleiden hatte.

    (5) Die Förderung ist rückwirkend ab dem Monat November des Jahres 2021 beantragbar.









    Artikel 2

    Veranstaltungsreihe





    (1) Das Land Thüringen finanziert eine Verantsltungsreige für die Kunst- und Kulturbranche.

    (2) Die Veranstaltungsreihe trägt den Namen "Buntes Thüringen".

    (3) Ziel ist es, möglichst viele Kunst- und Kulturschaffende zu beschäftigen und eine möglichst große Vielfalt an Musik, Malereien, Theater, Schauspiel und weiteren Kunstformen zu generieren.

    (4) Die Organisation übernimmt die Kulturstiftung des Freistaates Thüringen.

    (5) Es soll sowohl online verfügbare Programme, als auch in Präsenz durchgeführte Veranstltungen geben.

    (6 In den Monaten Mai und Juni des Jahres 2022 sollen mehrere Live-Veranstltungen stattfinden.

    (7) Über den Inhalt entscheidet die Kulturstiftung des Freistaates Thüringen.

    (8) Zur Finanzierung stellt das Land Thüringen 5 Millionen Euro zu Verfügung. Die Vernatsltung sollte sich durch ausgleichende Maßnahmen selbst finanzieren.

    (9) Alle Mittel, die durch die Veranstaltungsreihe erwirtschaftet werden, sowie übrig gebliebene Mittel, werden nach Veranstaltungsende wieder an das Land Thüringen gezahlt.









    Artikel 3

    Inkrafttreten





    Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.



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    Antrag auf Einrichtung eines Ausschusses für Corona,Pandemie,Gesundheit


    Antragssteller: Winfried Kretschma


    Sehr geehrtes Landtagspräsidium,


    Ich beantrage einen Ausschuss für Corona, Pandemie, Gesundheit. Die Aufgabe vom Ausschuss soll sein über Maßnahmen zu diskutieren, die gegen den Kampf gegen Corona und weiteren Pandemien verhängt werden. Der Ausschuss soll gucken wie das Krisenmanagement in Thüringen funktioniert und wie man sich vorbereiten kann auf weitere Krisen.


    Erfurt, den 12. Januar 2022

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    2 Mal editiert, zuletzt von Winfried Kretschma ()

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    Neunte Wahlperiode

    Drucksache: TH009/15


    Die Freien Thüringer beantragen eine Aktuelle Stunde mit dem Titel "Aktuelle pandemische Lage im Freistaat Thüringen"

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    Neunte Wahlperiode


    Drucksache: TH009/16


    G e s e t z e n t w u r f

    der Regierung


    Gesetzentwurf zur Ermöglichung einer Impfkampagne in Bildungsstätten



    A) Problem

    Das Coronavirus gefährdet unsere Schüler und Schülerinnen nach wie sind die Kinder ungeimpft und besonders gefährdet.



    B) Lösung

    Die Staatsregierung möchte deshalb denn Kindern ab 12 Jahren die Impfung, während dem Schulbetrieb ermöglichen und die Impfung denn Kindern näherbringen



    C) Alternativen Keine


    D) Kosten keine



    Entwurf eines Gesetzes zur Ermöglichung einer Inpfkampange in Bildungsstätten


    (EeIkiBS-Gesetz)

    vom 31.01. 2022



    §1 Allgemeines


    (1) Schüler und Schülerinnen können sich ab dem 12. Lebensjahr für eine Impfung anmelden


    (2) Benötigt wird hierfür eine Einverständniserklärung der Erziehungsberichtigten sowie der Impfpass ausgenommen sind Bürger über 18 außerdem muss der Personalausweis vorgezeigt werden.


    (3) Die Schulen können sich über ein Formular, das der Freistaat Thüringen zu Verfügung stellt bei den Gesundheitsämtern anmelden.


    (4) Die Impfungen können in Schulsporthallen in Impfbussen oder in zur Verfügung gestellten Klassenzimmer verimpft werden.


    (5) Nach Empfehlung der ständigen Impfkomisson (Stiko) darf nur der Impfstoff des Vakzins der Firma BioNTech Pfizer verimpft werden.




    §2

    Inkrafttreten


    Das Gesetz tritt nach Seiner Verkündung in Kraft





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    Drucksache: TH009/17


    Antrag zur Aktuellen Stunde zum Gedenken der Opfer von Rheinland-Pfalz


    Die Staatsregieung beantragt eine Aktuelle Stunde mit dem Titel

    Gedenken der Opfer von Rheinland-Pfalz


  • Antrag des Innenministeriums zur Erhöhung des Haushalts zur Aufnahme der Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine


    Drucksache: TH009/18


    l: Das Innenministerium wird vom Landtag Thüringen dazu verpflichtet Kapazitäten zur Aufnahme der Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine bereitzustellen.


    ll: Für die Aufnahme der Kriegsflüchtlingen wird der Haushalt des Innenministeriums um 4.000.000 Euro erhöht


    Kosten: 4.000.000 Euro


  • Die Fraktion der Internationalen Linken beantragt:


    Änderung der Geschäftsordnung des Landtages


    § 9 Debatten


    1. Debatten dauern 3 Tage.

    1. Debatte dauern 2 Tage.


    2. Debatten können auf Aufforderung des Antragsstellers oder eines Abgeordneten auf sechs Tage verlängert werden. Der Antrag auf die Verlängerung der Debatte ist innerhalb der regulären Debattenzeit abzugeben. Das Präsidium kann zudem die Debattenzeit eigenmächtig verlängern, wenn am Ende der Debattenzeit offenkundig noch eine angeregte Debatte besteht.



    3. Falls kein weiterer Aussprachebedarf besteht, kann die Debatte nach einer Mindestdauer von einem Tag durch einen Antrag auf sofortige Abstimmung unter der Voraussetzung beendet werden, dass:


    a. der Antragssteller alle Fragen des Plenums beantwortet hat,


    b. zwischen der letzten inhaltlichen Frage und dem Antrag zur sofortigen Abstimmung mindestens 24 Stunden liegen und


    c. sich eine einfache Mehrheit der Abgeordneten für eine sofortige Abstimmung ausspricht.



    § 10 Kandidaturen


    1. Die Kandidaturenphase zur Wahl eines Amtes dauert 3 Tage.


    1. Die Kandidaturenphasen zur Wahl eines Amtes dauert 2 Tage.



    2. Kandidaturen nach Ablauf der in § 10 Absatz 1. genannten Frist sind unzulässig, wenn zuvor bereits gültige Kandidaturen eingereicht wurden.



    3. Zulässige Kandidaturen bestehen aus eigenen Absichtserklärungen sowie von betreffenden Personen bestätigten Vorschlägen, welche durch die vorgeschlagenen Kandidaten bestätigt werden müssen.



    4. Findet sich innerhalb der in § 10 Absatz 1 genannten Zeit kein Kandidat, wird die Kandidaturphase automatisch um 2 weitere Tage verlängert.



    5. Auf Wunsch von der Hälfte der Abgeordneten kann die Kandidaturphase unter den in § 10 Absatz 5 genannten Bedingungen auf 24 Stunden verkürzt werden. Dies gilt nicht für die Wählen des Ministerpräsidialamts.


    § 11 Abstimmungen


    1. Abstimmungen dauern 3 Tage. Sollte dem Präsidium während dieser Frist bekannt sein, dass die notwendige Mehrheit bereits feststeht, beziehungsweise nicht mehr erreicht werden kann oder die maximale Anzahl von möglichen Stimmen erreicht worden ist, kann die Abstimmung vorzeitig beendet werden.


    1. Abstimmungen dauern 2 Tage. Sollte dem Präsidium während dieser Frist bekannt sein, dass die notwendige Mehrheit bereits feststeht, beziehungsweise nicht mehr erreicht werden kann oder die maximale Anzahl von möglichen Stimmen erreicht worden ist, kann die Abstimmung vorzeitig beendet werden.



    2. Ein Antrag gilt als angenommen, wenn er eine einfache Mehrheit auf sich vereinigen kann. Enthaltungen werden dabei nicht gewertet.



    3. Ein Antrag über die Änderung der Verfassung oder der Geschäftsordnung gilt als angenommen, wenn er eine Zweidrittelmehrheit aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann. Enthaltungen werden dabei nicht gewertet.



    4. Alle Abstimmungen sind öffentlich zu vollführen. Sprich es muss erkennbar sein, wer wie abgestimmt hat.



    5. Sollten Unbefugte bei einer Abstimmung teilgenommen haben, so muss die Stimme dieser unbefugten Person aus dem Ergebnis abgezogen werden.



    § 12 Wahlen


    1. Wahlen dauern 3 Tage. Sollte dem Präsidium während dieser Frist bekannt sein, dass die notwendige Mehrheit bereits feststeht beziehungsweise nicht mehr erreicht werden kann oder die maximale Anzahl von möglichen Stimmen erreicht worden ist, kann die Wahl vorzeitig beendet werden.


    1. Wahlen dauern 2 Tage. Sollte dem Präsidium während dieser Frist bekannt sein, dass die notwendige Mehrheit bereits feststeht beziehungsweise nicht mehr erreicht werden kann oder die maximale Anzahl von möglichen Stimmen erreicht worden ist, kann die Wahl vorzeitig beendet werden.



    2. Ein Kandidat ist dann gewählt, wenn er die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen kann.



    3. Alle Wahlen, außer die des Ministerpräsidenten, sind öffentlich zu vollführen.



    4. Sollten Unbefugte bei einer Wahl teilgenommen haben, so muss die Stimme dieser unbefugten Person aus dem Ergebnis abgezogen werden.


    *alt

    *neu

    Einmal editiert, zuletzt von Susanne Wagenknecht ()

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    die FT Fraktion und die SDP Fraktion schlagen Herrn Jonathan Schmidt als Ministerpräsident vor.


    Mit freundlichen Grüßen


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    Zehnte Wahlperiode



    Drucksache: TH010/10

    Der Ministerpräsident des Freistaates Thüringen



    Bestätigung der Staatsminister und Staatsministerinnen





    Ich berufe




    Herrn Jonathan Schmidt

    Minister für Gesundheit , und Finanzen



    Herrn Winfried Kretschma

    Stellvertretender Ministerpräsident, Minister für Inneres und Justiz und Digitalisierung



    Frau Dr. Anja Merkel

    Ministerin für Bildung, Arbeit und Soziales


    Herrn Mijat Russ

    Minister für Umwelt und Energie



    Herrn Chris Matterson Minister für Verkehr






    Ich bitte um die Vereidigung des Kabinetts







    Jonathan Schmidt

    Ministerpräsident des Freistaats Thüringen

  • Zur Kenntnis genommen.

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    Zehnte Wahlperiode

    Antrag

    des Ministerpräsidenten des Freistaates Thüringen


    Drucksache TH 010/11


    Aktuelle Stunde im Thüringer Landtag zur Abgabe einer Regierungserklärung



    Ich beantrage hiermit eine Aktuelle Stunde zur Angabe der Regierungserklärung


    Der Ministerpräsident des Freistaates Thüringen Jonathan Schmidt

  • Die Fraktion der Internationalen Linken beantragt eine


    Aktuelle Stunde "Was tut die Staatsregierung dafür, das den ukrainischen Flüchtlingen geholfen wird"

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    Antrag auf Einrichtung eine

    Ausschusses zum Thema Flucht aus der Ukraine


    Antragssteller: Die Staatsregierung


    Sehr geehrtes Landtagspräsidium,


    Ich beantrage einen Ausschuss für die Flüchtlingshilfe aus der Ukraine gemeinsam wollen wir mit der Opposition Maßnahmen besprechen wie wir mit denn Menschen besser helfen wollen