AUSSCHUSS
Die Ausschüsse sind zu baldiger Erledigung der ihnen überwiesenen Aufgaben verpflichtet.
Jede Fraktion hat das Recht ein Mitglied in diesen Ausschuss zu entsenden.
Der Ausschuss bestimmt in Absprache mit dem Ältestenrat seinen Vorsitzenden oder seine Vorsitzende.
Kommt es zu keiner Einigung im Einklang, findet eine geheime Wahl statt.
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Vierte Wahlperiode
Drs. IV/XXX
ANTRAG
der Fraktion des Liberalen Forums, vertreten durch die Abgeordnete Isabelle Yersin
Einsetzung eines Sonderausschusses "Pandemiebekämpfung"
Anlage 1
Isabelle Yersin und Fraktion