Alles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenAlles anzeigenNur es zeigt, dass die Mehrheit zum SK bestimmt hat, dass man in weiten Teilen der Partei eben kein Problem mit seinen Äußerungen zu haben scheint, was sich zwangsläufig auf die Gesamtpartei niederschlägt.
Viele haben sicher den Grundtenor seiner Aussage geteilt. Aber auch in der Partei kann man kontrovers diskutieren und seine Aussagen thematisieren. Ihn zum SK zu wählen bedeutet aber nicht, dass die IL eine undemokratische Partei ist. Unsere Satzung bekennt sich klar zur FDGO und zum GG und daran kann niemand vorbeireden.
Was in der Satzung steht und was die Partei tatsächlich macht, sind zwei Paar Schuhe, gute Frau.
Dann insinuieren Sie also, wir missachten unsere eigene Satzung. Das nehme ich an, weise ich aber zurück. Jedes Mitglied hat bei seinem Eintritt und während der Mitgliedschaft die Pflicht, die Satzung einzuhalten und sie zu achten. Wer dem nicht nachkommt wird entsprechend sanktioniert.
Wo bleibt dann die Sanktionierung des Herrn Meier?
Ich sehe keine Sanktionswürdige Äußerung, die er gemacht haben soll. Natürlich hat er polemisiert und populistisch seinen Ansichten Ausdruck verliehen, aber Zensur ist kein Mittel einer demokratischen Partei zu Wahrung der innerparteilichen Ordnung.
Sie haben gesagt, nur, wer auf dem Boden der fdGO steht, hält die Satzung ein. Dann hat Herr Meier mit seiner Aufforderung zum Rechtsbruch mehrere Grundfesten der fdGO - Rechtsstaatsprinzip und Volkssouveränität etwa - missachtet und müsste dann eigentlich, wenn man konsequent wäre, sanktioniert werden. Jetzt sagen Sie, seine Äußerungen seien nicht sanktionswürdig. Entweder, Sie widersprechen sich gerade selbst, oder Sie haben es doch nicht so mit der fdGO.
Herr Meier hat lediglich gesagt, Niemand müsse Polizist sein und im selben Atemzug auch gesagt, niemand müsse daher Abschiebungen vornehmen. Das ist korrekt, denn nur unsere Polizei als Hoheitsträger kann diese durchführen. Was auch immer Sie ihm anrichten wollen, undemokratisch zu sein, weise ich zurück. Seine Aussagen kann man kritisieren, das tue auch ich, aber nicht so.
Stimmt, niemand müsse Polizist sein, entscheidet man sich aber dazu Polizist zu sein, ist die Entscheidungsmöglichkeit über die Durchführung von Abschiebungen passé. Weil das kann ich dann nicht mehr entscheiden. Erst recht nicht, bei juristisch entschiedenen Abschiebungen.
Auch Polizist*innen können aufhören, ihren Beruf auszüben. Servicetweet by Enrico Meier.
Nö - Polizisten können nicht kündigen. Sie können allenfalls um Entlassung bitten. Und damit kann ausschließlich der Dienstherr über Fortführung oder eben Nicht-Fortführung des Berufs entscheiden. Servicetweet mit sachlich korrektem Inhalt by Wilhelm Montgomery - gern geschehen.