DEBATTE | XVIII/007: Entwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes

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    Die Präsidentin

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    Entwurf eines 2. Gesetzes zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes


    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    es wird über nachfolgenden Gesetzentwurf des Kollegen Fürst und des Kollegen Gruensen den Regularien der Geschäftsordnung entsprechend zweiundsiebzig Stunden lang debattiert.


    Die Aussprache ist hiermit eröffnet.


    Koslowska

    - Präsidentin des XVIII. Bayerischen Landtages -

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Frau Präsidentin,

    sehr geehrte Damen und Herrn,


    am 19. September wurde Deutschland zum ersten Mal von Amnesty International als Land eingestuft, in dem die Versammlungsfreiheit eingeschränkt ist. Mit diesem Urteil steht Deutschland auf der gleichen Ebene wie Russland oder die Türkei.


    Amnesty bemängelt unter anderem, dass in Deutschland Protest und Aktivismus von den Behörden und der Politik als Bedrohung gesehen werden. Amnesty zeigt anschaulich am Beispiel des G7 Gipfels im letzten Jahr in Bayern, dass am Tagungsort lediglich 50 Demonstranten zugelassen waren. Gegen den G7 Gipfel hatten damals in München auf einer Kundgebung rund 20.000 Menschen demonstriert und in Garmisch-Partenkirchen wurde von 2.000 Menschen Protest gegen den Gipfel geäußert. Jeder der klar denken kann, bemerkt an dieser Stelle, dass 50 Demonstranten auf keinen Fall den großen Protest gegen diese Veranstaltung widerspiegeln können. Zu allem Überfluss sollten diese 50 Demonstranten, dann auch noch in Polizeibussen zum Kundgebungsort gebracht werden. Ein Beweis dafür, dass diesen Demonstranten wohl mit den diversen Trachtenvereinen gleichgesetzt werden können, die sich kräftig am Rahmenprogramm beteiligten. Wer Demonstranten wie Unterhalter behandelt, der nimmt diesen Protest nicht wahr und zeigt, wie wenig man von legitimen Protest hält.


    Auch ein Blick auf die Lister der künftigen Kabinettsmitglieder gibt bereits einen ersten Hinweis darauf, dass sich an dieser Situation nichts ändern wird. Ein Innenminister, der auf Gezwitscher Gewalt gegen Klimaaktivisten legitimiert, wird die Geisteshaltung gegen Proteste jeglicher nicht verändern können.


    Die Menschen in diesem Land müssen ernst genommen werden und Protest darf keine Gefahr für unsere freiheitliches Bayern sein. Deshalb geht die Fraktion der Grünen gegen einen weiteren Kritikpunkt von Amnesty vor, der die überdimensionale Präventivhaft betrifft.


    Die Befugnisse der bayerischen Polizei müssen in dieser Hinsicht eingeschränkt werden. Es handelt sich nämlich hierbei um Gesetze, die gegen Terrorismus schützen sollten, aber heute vor allem gegen Aktivisten angewandt werden. Aktivisten sind keine Terroristen, auch wenn der bayerische Innenminister nicht müde wird, dies zu betonen.


    Zum einen müssen die Haftzeiten deutlich verkürzt werden und zum anderen darf nicht allein eine mögliche Wiederholungstat ein Aufenthalt von dreißig Tagen im Gefängnis bedeuten. Beide Änderung sieht dieser Gesetzentwurf vor. Die höchstmöglich Haftzeit wird auf das Niveau von anderen Bundesländern herabgesetzt und beträgt künftig nur noch zehn Tage. Auch muss es zukünftig gesicherte Hinweise auf die Begehung einer Straftat geben, damit die Präventivhaft greifen kann. Der alleinige Verdacht reicht künftig nicht mehr aus, um Menschen hinter schwedische Gardinen zu befördern.


    Wir müssen uns überlegen, ob wir ein Land mit eingeschränkter Versammlungsfreiheit sein wollen oder ob wir ein freiheitliches Land sein wollen, in dem jeder seine Meinung auch in Form von Demonstrationen und Protest äußern darf. Für mich ist die Entscheidung klar. Ich setze mich für ein freiheitliches Bayern ein und werde zukünftig Gesetzentwürfe einbringen, die die übermäßige Polizeigewalt ansprechen werden, die Amnesty in ihrem Report ebenfalls bemängelt, wo ebenfalls Vorfälle aus Bayern als Argumentationsgrundlage dienen.


    Unser Land darf nicht länger als das autoritärste Land der Bundesrepublik gelten und darf auf keinen Fall ein Pardebeispiel für die Einschränkung der Versammlungsfreiheit und für Gewaltexzesse von der Polizei gegen friedliche Demonstranten sein.

  • Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    sehr geehrte Damen und Herren,


    ich möchte heute meine Bedenken gegen den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Änderung des Polizeiaufgabengesetzes, initiiert von der Fraktion der Grünen und den Abgeordneten Sebastian Fürst und Magnus Gruensen, zum Ausdruck bringen.


    Es ist wahr, dass Amnesty International Deutschland kritisiert hat, und wir sollten diese Kritik ernst nehmen, denn sie erinnert uns daran, wie wichtig es ist, unsere demokratischen Prinzipien zu verteidigen. Wir sollten jedoch auch bedenken, dass Deutschland im internationalen Vergleich immer noch eine offene und liberale Gesellschaft ist. Es ist unerlässlich, unsere Demokratie stets zu verbessern und zu schützen, aber wir sollten dabei nicht die positiven Aspekte unserer Gesellschaft übersehen.

    Herr Kollege Fürst Sie kamen auf den G7-Gipfel in Bayern zu sprechen. Die begrenzte Anzahl von zugelassenen Demonstranten sind sicherlich problematisch. Wir sollten jedoch auch würdigen, dass Tausende von Menschen friedlich gegen den Gipfel protestieren konnten. Dies zeigt, dass in Deutschland die Meinungsfreiheit und das Recht auf friedlichen Protest gewahrt bleiben.


    Ich möchte aber nicht abschweifen.

    So wie ich diesen Entwurf verstanden habe schlägt dieser vor, die Dauer der Präventivhaft von 30 Tagen auf zehn Tage zu reduzieren und den Gewahrsam, der zur Durchsetzung von Platzverweisen oder ähnlichen Ordnungsmaßnahmen angewendet wird, auf höchstens zwei Tage zu begrenzen. Als Vertreter einer liberalen und weltoffenen Gesellschaft sollten wir diese Auswahl kritisch hinterfragen und auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien achten. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch - wir sollten auch daran erinnert werden, dass die politische Vielfalt in unserem Land eine Stärke ist.

    Die Präventivhaft ist jedoch ein heikles Thema. Es ist wichtig sicherzustellen, dass die Bürger vor möglichen Gefahren geschützt werden, aber gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass die Rechte der Individuen respektiert werden. Es ist wichtig zu betonen, dass die Anwendung der Präventivhaft auf Klimaaktivisten, wie in der Amnesty International Studie erwähnt, ein ernstes Anliegen ist. Dennoch sollten wir diese Problematik separat behandeln und nicht die gesamte Präventivhaft in Frage stellen. Wir könnten alternative Gesetzesinitiativen erarbeiten, um die Anwendung in solchen Fällen besser zu regulieren.


    Wir müssen uns als Gesellschaft immer wieder die Frage stellen, welche Art von Land wir sein wollen. Ein Land, das die Grundrechte und die Meinungsfreiheit respektiert und schützt, oder ein Land, das diese Werte einschränkt. Ich bin überzeugt davon, dass die Mehrheit von uns ein freiheitliches Deutschland anstrebt, in dem die Türen für Diskussionen, Demonstrationen und Toleranz weit geöffnet sind.

    Allerdings müssen wir auch bedenken, dass Freiheit und Verantwortung Hand in Hand gehen. Die Freiheit der einen sollte nicht die Freiheit der anderen beeinträchtigen oder die Sicherheit und den sozialen Frieden gefährden. Wenn Meinungsfreiheit dazu verwendet wird, Hass, Gewalt oder Diskriminierung zu fördern, dann stoßen wir an eine Grenze. In unserer offenen Gesellschaft sollten wir uns daher bewusst sein, dass es notwendig ist, Regeln und Gesetze aufzustellen, um extremistische Ideologien einzudämmen. Dies bedeutet nicht, die Meinungsfreiheit einzuschränken, sondern vielmehr, sicherzustellen, dass sie in einem Rahmen ausgeübt wird, der den Schutz der Menschenrechte und den sozialen Zusammenhalt fördert.


    Insgesamt sollten wir diese Gesetzesänderungen sorgfältig überdenken und sicherstellen, dass wir die Rechte unserer Bürgerinnen und Bürger wahren, ohne die Fähigkeit der Polizei, Terrorismus effektiv zu bekämpfen, zu beeinträchtigen.


    Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

  • Ehrenwerte Frau Präsidentin,

    Hohes Haus,

    Um es kurz zumachen der vorliegende Antrag der Grünen, ist das Papier nicht wert, auf dem es steht!

    Wir haben hierzulanbde, nach langen Ringen, ein gutes Gesetz geschaffen.

    Das es den Grünen missfiel , liegt in der Sache selbst, denn es ist ihr Klientel ,welches dadurch zur Rechenschaft gezogen wird.

    Wir unterscheiden hier deutlich zwischen friedlichen Demonstranten, welche ihr gesetzlich verbrieftes Recht wahrnehmen und

    Randalierern und Wegelagerern, welche das verbriefte Recht missbrauchen!

    oDaher wird NICHTS abgeändert, im GEGENTEIL!

    Noch kurz zum G 7 Gipfel, die Maßnahmen waren völlig richtig, denn was passieren kann, lehrte uns der Fall Hamburg.

    Nur, das wir als tiefschwarzes Land, eben wissen was Zucht und Ordnung bedeuten und wie man jene aufrecht erhält , anders als im roten Hamburg!

    Danke für Ihr Gehör !
    Gott schütze Bayern!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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