DEBATTE | XVII/031: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 87a)

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    Präsidium des Deutschen Bundestages

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    Sehr geehrte Kollegen und Kollegen,


    über nachfolgenden Antrag wird für exakt zweiundsiebzig Stunden debattiert werden:

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Geschätzte Kollegen,


    die Bundesregierung möchte die Möglichkeit der Schaffung eines einmaligen Sondervermögens mit einem Volumen von 100 Milliarden Euro im Grundgesetz verankern. Mit dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine sehen wir uns schließlich mit der Realität konfrontiert, dass Sicherheit nicht umsonst zu haben ist. Die Bundeswehr stellt hier eine elementare, ja unverzichtbare Säule der Sicherheitsarchitektur dar, die wir mitnichten vernachlässigen dürfen. Dass die Sicherheit unseres Landes gewährleistet wird, ist die (!) Grundlage dafür, dass die Menschen sich hier in Deutschland ein gutes Leben aufbauen können und in Freiheit leben können. Dieser Realität ist man in den letzten Jahren schlechterdings nicht gerecht geworden. Dies gilt es nun zu ändern. Und entsprechend bedarf eines Sondervermögens um den außerordentlichen Finanzbedarf für die Sanierung und Modernisierung unserer Bundeswehr zu decken. Das hatte indes auch die SDP gefordert, wenn ich mich recht entsinne. Bedenken, das Geld werde dann nicht effizient ausgegeben und notwendige Reformen - etwa beim Beschaffungswesen - verschleppt, weise ich hiermit zurück. Es geht zunächst um nur um die Schaffung der Möglichkeit eines Sondervermögens. Die Bundesregierung ist sich selbstredend ihrer Verantwortung bewusst, für eine effiziente Verwendung staatlicher Gelder zu sorgen. Doch für die Schaffung der Grundlage für eine Sanierung der Bundeswehr ist das Sondervermögen nach Auffassung der Bundesregierung von Nöten, weswegen ich hiermit um Zustimmung bitte. Besten Dank!

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Frau Präsidentin,


    die Fraktionen von Grünen und SDP beantragen eine Verlängerung der Debattenzeit.

  • Frau Kollegin Rosenthal,


    ich muss Ihren Antrag leider ablehnen. Wir sind innerhalb der letzten sieben Tage vor der nächsten Bundestagswahl, entsprechend unterliegen Anträge auf Verlängerung der Aussprache den Voraussetzungen des § 15 Abs. 4 Satz 3 Geschäftsordnung, also entweder vier antragstellende Abgeordnete oder zwei Fraktionen. Die SDP-Fraktion besteht aus zwei Abgeordneten und die Grünen werden von Herrn Fürst vertreten, entsprechend sind vier Abgeordnete nicht erreicht. Ebenso handelt es sich bei der Vertretung der Grünen nicht um eine Fraktion. Der Begriff der Fraktion findet ihre Legaldefinition in § 5 Abs. 1 Geschäftsordnung, es handelt sich folglich um "Vereinigungen von mindestens zwei Mitgliedern des Bundestages". Da die Grünen nur durch Herrn Fürst vertreten werden, handelt es sich bei ihnen nicht um eine Fraktion. Folglich sind die Voraussetzungen des § 15 Abs. 4 Satz 3 Geschäftsordnung nicht erfüllt, der Antrag ist nach alledem zurückzuweisen.

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.