Folgender Antrag wurde eingereicht:
Alles anzeigenDritte Wahlperiode
Drucksache: TH004/XXX
G e s e t z e n t w u r fder Regierung und des Ministerpräsidenten Mijat Russ
Entwurf eines Gesetzes zur Absenkung des Wahlalters
A) Problem
Vermehrt setzen sich Jugendliche und junge Erwachsene für politische Themen ein, beteiligen sich an Diskusionen und bestimmen die öffentliche Debatte. Ein Großteil dieser Personen leisten durch ihre Ausbildung oder andere Arbeiten einen Beitrag zur Gesellschaft
B) Lösung
Das Wahlalter für Landtagswahlen wird auf 16 herabgesetzt.
C) Alternativen
Keine.
D) Kosten
Keine.
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A n l a g e 1
Entwurf eines Gesetzes zur Absenkung des Wahlalters
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(ThürLWG)
vom 16. 11. 2020
Artikel 1
Beschluss
(1) Das Thüringer Landeswahlgesetz 9. November 1993, zuletzt geändert am 22.03.2012 wird geändert. Dabei wird die Bezeichnung in §13, "18" durch das Wort "16" ersetzt.
Artikel 2
Formulierung
§ 13 WahlrechtWahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag
1. das 16. Lebensjahr vollendet haben,
2. seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihren Wohnsitz haben oder sich dort ge-wöhnlich aufhalten,
3. nicht nach § 14 vom Wahlrecht ausge-schlossen sind.
Bei Inhabern von mehreren Wohnungen im Sinne des Melderechts wird der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz vermutet. Personen nach Satz 2, deren Hauptwohnung nach § 15 Abs. 2 Satz 2 des Thüringer Meldegesetzesnicht innerhalb Thürin-gens liegt, sind auf Antrag wahlberechtigt, wenn sie am Ort der Nebenwohnung in Thüringen seit min-destens drei Monaten ihren Lebensmittelpunkt haben und dies glaubhaft machen. Der Antrag ist spätestens am 50. Tag vor der Wahl bei derGe-meinde am Ort der Nebenwohnung zu stellen (Ausschlussfrist). Die Entscheidung trifft der Kreis-wahlleiter spätestens am 35. Tag vor der Wahl. Er gibt die Entscheidung dem Antragsteller unverzüg-lich bekannt. Gegen die Entscheidung kann der Antragsteller binnen einer Woche nach Bekanntga-be Beschwerde einlegen, über welche der Lan-deswahlleiter spätestens am 21. Tag vor der Wahl entscheidet. Bei der Fristberechnung ist der Tag der Wohnungs-oder Aufenthaltsnahme in die Frist einzubeziehen.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Hiermit eröffne ich die Debatte.
Die Debatte dauert 72 Stunden und endet 20.11.2020 um 18:10 Uhr.
Der Antragsteller hat das Wort.