TH 003/009 Absenkung des Wahlalters - zurrückgezogen

  • Folgender Antrag wurde eingereicht:

    Hiermit eröffne ich die Debatte.

    Die Debatte dauert 72 Stunden und endet 20.11.2020 um 18:10 Uhr.

    Der Antragsteller hat das Wort.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    Liebes Kollegium,


    In bereits vielen Bundesländern in Deutschland ist es gang und gebe, dass Jugendliche und junge Erwachsene zu Wahlen zugelassen sind. Auch die jetzige Landesregierung hat sich mit diesem Thema beschäftigt. Die Volljährigkeit, die bisher als Wahleintrittsalter galt, ist für uns zu hoch. Denn viele Derjenigen die ihre Ausbildung angefangen haben oder der höheren Bildung nachgehen, leisten dadurch einen Beitrag zur Gesellschaft. mag er materiell oder immateriell sein. Daraus folgt, wer zur Gemeinschaft beiträgt, soll in dieser auch mitbestimmen dürfen, was in dieser Geschieht. Diesen Grundsatz vertritt die Landesregierung und möchte daher um ihre Zustimmung bei dieser Gesetzesänderung werben. Geben sie den Jugendlichen nicht nur eine Stimme, sondern auch das Recht dass diese zählt! Und da ich den folgenden Angriffen des Herren auf der rechten Außenseiten zuvorkommen möchte, führe ich kurz aus: Die Reife der Menschen lässt sich nicht so einfach an ihrem Alter bestimmen und an dem was sie wählen. Wir dürfen unsere Entscheidung nicht zum eigenen Vorteil treffen, es muss die sachlich richtige sein. Lassen sie uns keine Altersdiskriminierung betreiben und kosntruktiv diskutieren.


    Danke.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    hohes Haus,


    weshalb wollen wir den anderen hinterher hecheln und deren falschen Weg folgen.

    Bewahren wir ,als Bundesland Thüringen unsere Eigenständigkeit.

    Wenn Jugendliche nun schon einmal wählen dürfen, dann bitte soll es bei dem jetzigen Wahlalter bleiben.

    Früher war man ab dem 21. Lebensjahr wahlberechtig, diejenigen welche mich kennen, wissen das es mir lieber wäre , wir kehrten dorthin zurück, aber ich sehe ein das es dafür keine Mehrheit gibt. so appelliere ich an ihren gesunden Menschenverstand , an ihre Vernunft, belassen Sie das Wahlalter wie es derzeit ist.

    Wollen sie alle zwei-drei Jahre das Wahlalter herabsetzen bis es gen 0 tendiert? Das ist doch Schwachsinn!

    Der Jugendliche an sich, ist mit 16 Jahren menschlich , moralisch und politisch unreif. erst mit der Volljährigkeit verschwinden bei den meisten, gewisse utopische Schwärmereien. Doch genau dieser Unsinn wird , wenn man mit 16 wählen lässt, zur reellen Gefahr für dieses unser Land und nicht nur für Thüringen, sondern für ganz Deutschland.

    Solange ein Jugendlicher die Beine unter dem Tisch des elterlichen Hauses hat, hat er zu gehorchen, genau so in der Lehre. Daheim die Eltern, in der Ausbildung der Lehrherr, welche bestimmen, aber an der Wahlurne , soll der Jugendliche allein entscheiden, Unfug, sage ich sehr deutlich!

    Weisen Sie den Antrag ab und lassen Sie alles so wie es! Ich sage hier zwar nicht es sei gut so wie es momentan ist, aber besser den Spatz in der Hand, als die Taube auf dem Dach!

    Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit , Gott schütze Sie.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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    Einmal editiert, zuletzt von Christian von Wildungen ()

  • William McKenzie

    Hat den Titel des Themas von „TH 003/007 Absenkung des Wahlalters“ zu „TH 005/002 Absenkung des Wahlalters“ geändert.
  • Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren,


    ich werde mich bei diesem Antrag der Stimme enthalten. Ich möchte auch ein paar Worte dazu sagen, wieso ich dies tue.


    1. Ich finde dieser Antrag kommt überhastet und in einer Situation, in der unser Land ganz andere, vor allem größere, Probleme hat. Er wirkt wie eine Reaktion auf Entscheidungen anderer Bundesländer.

    2. Als Folge von Punkt 1 ist der Antrag für mich auch unausgegoren. Als einzige Begründung für die Absenkung des Wahlalters wird im Prinzip nur gesagt "wer arbeitet darf auch wählen". Das ist mir persönlich zu wenig. Ich würde mir da mehr Substanz wünschen.

    Des weiteren wird nur allgemein von einer Absenkung des Wahlalters geredet. Bezieht sich das jetzt nur auf das aktive Wahlrecht oder auch auf das passive. Hier wäre eine Konkretisierung angebracht.

    Ein weiterer Punkt ist der der Kosten. Natürlich verursacht dies Kosten. Wir haben zusätzliche Wähler, die mit Wahlunterlagen versorgt werden müssten, die ins Wahlregister eingetragen werden müssen etc....All dies verursacht Kosten, auch wenn sie Ihnen marginal erscheinen mögen.


    Abschließend möchte ich noch sagen, das ich einer Absenkung des aktiven Wahlalters durchaus wohlwollend gegenüber stehe. Aber dieser Antrag kommt zur falschen Zeit, er wurde hastig verfasst und ist deshalb substanzlos und unausgegoren. Daher meine Enthaltung.


    Ich danke für die Aufmerksamkeit.

  • Sehr geehrter Herr Ahner,


    Ich kann nochvollziehen, dass so eine Änderung etwas kontroverses ist und die Umsetzung darüber kontrovers diskutiert werden kann. Ich halte es jedoch nicht für richtig aufgrund einer Krise wichtige Änderung vorzuenthalten. Die Kosten welche dadurch entstehen können, sind in Verwaltungskosten bereits kalkuliert, jedoch plant die Landesregierung mit langfristigen Mehrinvestitionen, die allerdings nicht an dieses Gesetz gekoppelt sind. Aktuell sollten die bisherigen Mittel aber ausreichen.


    Der §13 beschreibt bislang bereits das passive und aktive Wahlrecht und wir ändern den entsprechenden Passus nur, dementsprechend ist die Frage beantwortet. Ich halte es nicht für unausgegoren, diesen Antrag so einzubringen denn meiner Meinung nach sind es absolut die richtigen Gründe. Die Jugendlichen tragen jetzt schon Entscheidungen für ihr ganzes Leben im Alter von 16, wie ihren Ausbildungsplatz bzw. ihre Weiterbildung, sollten sie etwaige Gegenargumente haben freue ich mich über eine rege Diskusion.

  • William McKenzie

    Hat den Titel des Themas von „TH 005/002 Absenkung des Wahlalters“ zu „TH 003/009 Absenkung des Wahlalters“ geändert.
  • Herr Präsident,

    meine Damen und Herren,


    der Thüringer Landtag berät in diesen Tagen über einen Entwurf der Landesregierung zur Herabsetzung des zur Erlangung des passiven Wahlrechts erforderlichen Alters. Entgegen der Auffassung des Antragstellers würde mit Beschluss der beantragten Gesetzesänderung lediglich die Altersgrenze für das aktive Wahlrecht, nicht aber für das passive Wahlrecht herabgesetzt. Letzteres ist in § 16 Satz 1 Nr. 1 ThürLWG normiert und nicht Inhalt des vorliegenden Antrages.


    Zur Sache. Die durch die Landesregierung abgegebene Begründung der Notwendigkeit einer Änderung des Wahlalters überzeugt mich nicht. Zunächst führt der Ministerpräsident als vermeintliches Argument für die Senkung des Wahlalters an, dass sich bereits 16-Jährige in einem Betrieb ausbilden lassen und dadurch einen Anteil am Steueraufkommen des Staates haben würden. Das ist inhaltlich nicht falsch, eignet sich jedoch nicht als Kriterium für das Wahlrecht. Der Argumentationslogik des Ministerpräsidenten, das Wahlrecht an die steuerlich relevante Erwerbstätigkeit zu knüpfen, folgend, müsste beispielsweise Arbeitslosen das Wahlrecht verwehrt werden. Ich hatte eigentlich gehofft, diese mittelalterlichen Vorstellung, das Wahlrecht an die Frage des Einkommens zu knüpfen, im 21. Jahrhundert nicht mehr hören zu müssen. Auch lässt sich aus diesem Erklärungsansatz heraus nicht erklären, warum weiterhin 15-Jährigen Auszubildenden das Wahlrecht verwehrt bleiben sollte, gleichzeitig aber 16-Jährige, die weder die Schule besuchen noch eine Ausbildung absolvieren, wählen dürfen sollten.


    Insgesamt verkennt die Landesregierung, dass die Wahlberechtigung nicht von der Leistung des einzelnen Staatsbürgers abhängt. Unser Grundgesetz kennt kein leistungsabhängiges Wahlrecht. Wahlen sind idealerweise auf eine öffentliche, sachlich geführte, Debatte zwischen und Wählern und zu Wählenden zurückzuführen. Dafür ist die Fähigkeit erforderlich, an dem Kommunikationsprozess mit hinreichendem, eigenen Verständnis teilzunehmen. Ob diese Fähigkeit bei Minderjährigen hinreichend sicher vorausgesetzt werden kann, möchte ich bezweifeln. Jedenfalls kann es nicht reichen, dafür auf die Grundrechtsausübung einer Minderheit der 16- und 17-Jährigen während der Schulzeit - in der ja gerade die angesprochene Diskursfähigkeit beigebracht werden soll - abzustellen. Auch der Verweis auf ein gestiegenes Interesse der Jugendlichen an Politik überzeugt vor sich genommen nicht. Politikinteressierte Jugendliche sind nach wie vor eine Minderheit in ihrer Altersgruppe. Ein eindeutiger gegenteiliger Trend ist den zu dieser Frage bestehenden Statistiken nicht zu entnehmen. Im Vergleich zu 2015 ist das Politikinteresse junger Menschen sogar leicht gesunken.

    Ganz unabhängig von Statistiken will ich aber deutlich machen: Das reine Interesse an Politik ersetzt - wie aufgezeigt - nicht die zu fordernde Fähigkeit, an dem mit einer Wahl verbundenen Kommunikationsprozess zwischen Wähler und zu Wählenden teilzunehmen.


    Meine Damen und Herren,

    der Landesgesetzgeber und auf Bundesebene der Verfassungsgeber haben sich dafür entschieden, das aktive und passive Wahlrecht an die Volljährigkeit zu knüpfen. Aus meiner Sicht überzeugt diese Entscheidung. Unsere Rechtsordnung macht an verschiedenen Stellen deutlich, dass Minderjährige grundsätzlich noch nicht fähig sind, Träger aller Rechte und Pflichten eines Bürgers zu sein. Das zeigt sich beispielsweise bei der Geschäfts- und Deliktsfähigkeit. Bisher konnte noch kein Argument vorgebracht werden, dass an dieser Einschätzen ernsthafte Zweifel wachsen lässt. Sicher, bei irgendeinem Alter muss der Gesetzgeber eine Grenze ziehen und keine Grenze wird von jeglichen Willkürvorwürfen frei sein. Nichtsdestotrotz halte ich es für vernünftig und beibehaltenswert, das Wahlrecht, wie auch viele andere Rechte und Pflichten, an die Volljährigkeit zu knüpfen, und werbe deshalb für die Ablehnung des Antrages der Landesregierung!

  • Herr Präsident,

    Herren Abgeordnete,


    es sorgt für den fachkundigen Beobachter schon für Irritation, wenn der Herr Ministerpräsident proklamiert, ihm liege das Minderjährigenwahlrecht am Herzen und gleichzeitig einen derart schlampigen Gesetzesentwurf präsentiert. Nicht nur erfasst der Entwurf, wie der Abgeordnete Marshall zutreffend aufgezeigt hat, nicht das Regelungsprogramm, das uns die Landesregierung hier vorgetragen hat. Vor allem steht die geplante Änderung im offensichtlichen Widerspruch zu höherrangigem Recht, in diesem Fall Landesverfassungsrecht. Dies hätte, wie sogleich gezeigt werden soll, mit einer einfachen Internetrecherche geklärt werden können. Entweder hat die Landesregierung diesen Entwurf selbst verfasst oder ihre Mitarbeiter waren, aus welchem Grund auch immer, unfreundlich wider ihre Dienstherren gestimmt. Anders kann ich mir diese Fehler nicht erklären. Es offenbart jedenfalls, dass es der Landesregierung keineswegs um die Beteiligung Jugendlicher geht, sondern um die Aufbesserung ihres eigenen Wahlergebnisses. Jedenfalls sieht echte Wertschätzung, darin sind wir uns vielleicht einig, anders aus.


    Ich komme zurück auf die angesprochenen verfassungsrechtlichen Bedenken und zitiere, mit Ihrer Erlaubnis Herr Präsident, aus der Landesverfassung des Freistaats Thüringen. In Artikel 46 Absatz 2 heißt es: "Wahl- und stimmberechtigt sowie wählbar ist jeder der Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und seinen Wohnsitz im Freistaat hat." Artikel 46 bezieht sich unter anderem auf Artikel 49, der sich mit der hier in Rede stehenden Landtagswahl beschäftigt. Ein Minderjährigenwahlrecht ist also nur durch eine Änderung der Landesverfassung möglich. Vor diesem Hintergrund ist es die staatsbürgerliche Pflicht jedes Abgeordneten, die Vorlage abzulehnen. Widrigenfalls verletzen und missachten Sie vorsätzlich die Landesverfassung!


    Im Übrigen gebietet es das Demokratieprinzip, dass ein Gesetz über die Änderung des Wahlrechts erst für die Wahl des übernächsten Landtags gilt. Folglich muss zwingend das Datum des Inkrafttretens geändert werden. Es wäre ja noch schöner, wenn sich die aktuelle Landesregierung ein Wahlrecht nach ihrem Belieben schaffen und wirksam werden lassen könnte, um ja auch wieder gewählt zu werden. Meine Herren, so geht es nicht!

  • Sehr geehrte Kollegen,


    Zuerst möchte ich mich für den Hinweis zu einer fehlenden Verfassugsänderung bedanken, welche selbstverständlich beantragt werden muss.

    Zudem bestimmt der §13 nicht das passive Wahlrecht, das wurde durch mich so falsch komuniziert.


    Widersprechen muss ich ihnen jedoch trotzdem in einigen Punkten. Die Landesregierung koppelt kein Wahlrecht an Besitz oder Einkommen. Abgesehen dass dies durch etwaige Verfassungen nicht möglich ist, war dies gar nicht das Argument. Es geht darum, dass Menschen, die dazu befähigt und berechtigt sind, einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten, auch miteinscheiden können, was mit dem Gemeinsamen Eigentum der Gesellschaft geschieht. Zudem geht es nicht darum ob bestimmte Bevölkerungsteile sich aktiv in Wahlen oder Entscheidungen integrieren, sondern ob sie das Recht dazu haben sollten und dem ist nach Auffassung dieser Landesregierung so. Es ergibt sich auch, dass das Alter 16 aufgrund des i.d.R. erhaltenen Hauptschulabschlusses ein besonderes ist. Auch die nötige Bildung sehen wir als besonderen Grund dessen an, dass man mit 15 noch nicht wählen darf, sondern erst die nötige Bildung mit 16 Jahren erhalten hat, mag sie auch in der Ausbildung geschehen. Möglich ist natürlich auch, dass der Schulabschluss schon früher errungen wurde, hier steht aber natürlich die emotionale und politische Reife in Frage, in wie weit die Entscheidung im noch sehr jungen Alter von dem Elternhaus abhängig ist.

    Auch wenn ich eine andere Auffassung des Demokratieprinzips habe, Herr Wolff, werde ich ihr Anligen überprüfen. Keineswegs geht es jedoch darum, die Wahlergebnisse irgendwelcher Parteien zu verbessern, darum sollte es in einer solchen Diskusion auch gar nicht gehen.

    Ich werde diesen Antrag zurückziehen, um die fehlenden Stellen der Landesverfassung zu ergänzen und in kurzer Zeit einbringen.


  • William McKenzie

    Hat den Titel des Themas von „TH 003/009 Absenkung des Wahlalters“ zu „TH 003/009 Absenkung des Wahlalters - zurrückgezogen“ geändert.