Ergänzung §7 Mod AdminGG

  • wird wie folgt ergänzt:



    Begründung: Aktuell besteht eine Lücke, durch die ein Spieler bei Erhalt von über 30 Strafpunkten nicht mehr automatisch ausgeschlossen werden kann. Deswegen schlage ich diese Ergänzung vor, die einen Spieler entsprechend für längere Zeiträume automatisch ausschließt. Sollte der Fall eintreten, dass ein Spieler in der Summe mehr als 60 Strafpunkte erhält, so halte ich es für gerechtfertigt, wenn die Moderation ihn eigenständig bei weiteren Verstößen unmittelbar temporär aus der Sim ausschließen kann. Ich muss ergänzen, dass ich persönlich kein Fan von dauerhaften Ausschlüssen bin, außer in außergewöhnlichen Fällen.

  • Klar geht auch nur gegen meine Person da sich plötzlich einig.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Ich lehne es ab!!!!!!!

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

    7398-verdienstkreuz-ii-jpg0930e48da0.jpg

  • Findet meine Unterstützung!

  • In Anbetracht der Diskussion mit Nathan Lefèvre würde ich dafür werben, daß wir auf die Formulierung "wenn er weitere 10 Strafpunkte erhalten hat und bereits nach Nummer x automatisch ausgeschlossen wurde." verzichten und die Grenzen explizit setzen. Dadurch wird das Gesetzbuch deutlich lesbarer. Entsprechend stelle ich den folgenden Änderungsantrag zur Debatte:





    §7 ModAdminG wird wie folgt gefaßt

    (1) Der Ausschluss auf Zeit erfolgt automatisch oder per gesondertem Beschluss. Die zulässige Höchstdauer eines Ausschlusses auf Zeit beträgt sieben Tage. Für eine Dauer von

    1. einen Tag ist der Spieler automatisch auszuschließen, wenn er kumuliert insgesamt 10 Strafpunkte erhalten hat;

    2. zwei Tagen ist der Spieler automatisch auszuschließen, wenn er kumuliert insgesamt 20 Strafpunkte erhalten hat;

    3. drei Tagen ist der Spieler automatisch auszuschließen, wenn er kumuliert insgesamt 30 Strafpunkte erhalten hat;

    4. fünf Tagen ist der Spieler automatisch auszuschließen, wenn er kumuliert insgesamt 40 Strafpunkte erhalten hat;

    5. zehn Tagen ist der Spieler automatisch auszuschließen, wenn er kumuliert insgesamt 50 Strafpunkte erhalten hat;

    6. zwanzig Tagen ist der Spieler automatisch auszuschließen, wenn er kumuliert insgesamt 60 Strafpunkte erhalten hat.


    Wurde ein Spieler bereits nach Nummer 6 automatisch ausgeschlossen, kann die Moderation bei weiteren Verstößen nach eigenem Ermessen einen Ausschluss von bis zu 3 Tagen pro Verstoß verhängen.


    (1a) Der Ausschluss auf Zeit auf Grund gesonderten Beschlusses ist nur zulässig, wenn dieses Gesetz die Möglichkeit hierzu einräumt.

    (2) Der dauerhafte Ausschluss erfolgt auf Grund eines gesonderten Beschlusses und ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz hierzu einräumt. Dauerhaft ausgeschlossen werden kann, wer wenigstens vierzehn Tage lang rechtskräftig auf Zeit ausgeschlossen wurde. Dabei ist der Grundsatz der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit zu beachten.


    Um weitere Unsicherheiten zu vermeiden, müßte §7 Abs. 1 Punkt 7. vermutlich eine Klausel enthalten, daß dieser Punkt die Strafbestimmungen aus den §§10-16 ModAdminG überschreibt, oder nicht? So war es doch angedacht Emilia von Lotterleben?

  • Was mir gestern noch aufgefallen ist, ist, dass 7(1) eine zulässige Höchstsperre von 7 Tagen beschreibt. Den Satz müsste man dann ggf. Fallen lassen, wenn wir Strafen von bis zu zwanzig Tagen vorsehen.


    Kathrin Hirsch, auf deine Frage antworte ich später noch, ich müsste gleich noch eben nachlesen, was genau in 10 - 16 steht. Ich antworte gerade zwischen zwei Meetings, und bin deswegen gerade etwas kurz angebunden.

  • §7 ModAdminG wird wie folgt gefaßt

    (1) Der Ausschluss auf Zeit erfolgt automatisch oder per gesondertem Beschluss. Für eine Dauer von

    1. einen Tag ist der Spieler automatisch auszuschließen, wenn er kumuliert insgesamt 10 Strafpunkte erhalten hat;

    2. zwei Tagen ist der Spieler automatisch auszuschließen, wenn er kumuliert insgesamt 20 Strafpunkte erhalten hat;

    3. drei Tagen ist der Spieler automatisch auszuschließen, wenn er kumuliert insgesamt 30 Strafpunkte erhalten hat;

    4. fünf Tagen ist der Spieler automatisch auszuschließen, wenn er kumuliert insgesamt 40 Strafpunkte erhalten hat;

    5. zehn Tagen ist der Spieler automatisch auszuschließen, wenn er kumuliert insgesamt 50 Strafpunkte erhalten hat;

    6. zwanzig Tagen ist der Spieler automatisch auszuschließen, wenn er kumuliert insgesamt 60 Strafpunkte erhalten hat.


    Wurde ein Spieler bereits nach Nummer 6 automatisch ausgeschlossen, kann die Moderation bei weiteren Verstößen nach eigenem Ermessen einen Ausschluss von bis zu 3 Tagen pro Verstoß verhängen. Die in §§10-16 ModAdminG Regelungen zu Strafpunkten finden in diesem Fall keine Anwendung mehr.


    (1a) Der Ausschluss auf Zeit auf Grund gesonderten Beschlusses ist nur zulässig, wenn dieses Gesetz die Möglichkeit hierzu einräumt.

    (2) Der dauerhafte Ausschluss erfolgt auf Grund eines gesonderten Beschlusses und ist nur zulässig, soweit dieses Gesetz hierzu einräumt. Dauerhaft ausgeschlossen werden kann, wer wenigstens vierzehn Tage lang rechtskräftig auf Zeit ausgeschlossen wurde. Dabei ist der Grundsatz der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit zu beachten.


    Wäre mein Vorschlag hier, ich bin mir allerdings etwas unsicher in Bezug auf die Formulierung.