Anfrage IV 02|Amtsantritt der Staatsregierung und Umgang mit der Corona-Pandemie

  • Es wurde eine Anfrage an den Ministerpräsidenten ( Kinfried Wretschmann)


    Eine Antwort ist innerhalb 72 h einzureichen


  • Amtsantritt der Staatsregierung und Umgang mit der Corona-Pandemie


    Wir fragen den Ministerpräsidenten des Freistaates Bayern, Herrn Walter Schaal:


    1. Wann wird der Ministerpräsident sein Kabinett vorstellen?
    Das Kabinett befindet sich im Aufbau, am Wochenende wir es vorgestellt. Ich bitte die dauer zu entschuldigen, allerdings befand ich mich mit dem Bundesverband des Forums in Gesprächen über das Personal.

    1.1 Warum ist der Ministerpräsident seit seiner Vereidigung in der Öffentlichkeit und im Landtag überhaupt nicht in Erscheinung getreten?
    Die Anwort liegt im Organisatorischen aus Antwort 1

    1.2 Wie erklärt sich der Ministerpräsident die bisherige Inaktivität seiner Partei im Landtag in der aktuellen Legislaturperiode?

    Ich werde mich mit der Landtagsfraktion kurzschließen und dieses Problem lösen. Eine Antwort kann ich nicht geben

    1.3 Sieht sich der Ministerpräsident unter den gegebenen Umständen in der Lage eine Alleinregierung seiner Partei anzuführen?

    Ja

    2. Wie bewertet der Ministerpräsident die ergriffenen Maßnahmen und dem Umgang bezüglich bzw. mit der Corona-Pandemie seines Amtsvorgängers?

    Als Gesundheitsminister habe ich ich in den Kabinetten des Kollegen Neuheimer alles mitgetragen. An dieser Position ändert sich nichts. Die Ausbreitung der Pandemie muss gestoppt werden. Ich werde den Kurs von Felix Neuheimer fortführen,

    2.1 Welche in der Vergangenheit ergriffenen Maßnahmen erachtet der Ministerpräsident als sinnvoll, welche als nicht? Bitte auflisten und begründen!

    Siehe Antwort 2

    2.2 Welches Vorgehen plant der Ministerpräsident allgemein? Erachtet der Ministerpräsident einen kompletten Lockdown, wie wir ihn im Frühjahr hatten als sinnvoll? Bitte begründen!

    Ich hoffe, dass wir unter allen Umständen einen Lockdown verhindern können, aber will ehrlich sein: Ich kann das nicht kategorisch ausschlißen, wenn sich die Lage verschärft muss diese Option in Erwägung gezogen werden. Sollte dies der Fall sein werden wir die Gesselschaft und die Wirtschaft besser darauf vorbereiten.

    2.3 Welche Unterstützung plant der Ministerpräsident während seiner Amtszeit für Arbeitgeber, welche für Arbeitnehmer?

    Ich prüfe zZt. weiter Fördergelder zur Entlastung der Wirtschaft, allerding ist unsere Staatskasse nicht unendlich voll. Ich kann jetzt noch nicht sagen, welchen Umfang die Förderungen haben werden. Für die Arbeitnehmer soll wieder eine Krankschreibung per Telefon möglich sein, eine Verschärfung des Kündigungsschutzes wird geprüft genau so wie die Förderung und der Ausbau von HomeOffice-Tätigkeiten.

    2.4 Welches Vorgehen plant der Ministerpräsident bzgl. Schulunterricht?

    Unser Ziel ist es, die Schulen offen zu halten, da diese nicht als Hotspots eingestuft werden und wir so die Eltern entlasten können. Des Weiteren sollten die Schulen auch aus pädagogischer Sicht offen bleiben. Bildung ist mehr als Ausbildung. Der Aspekt des sozialen Treffpunkts Schule darf nicht aus geblendet werden.

    2.5 Welches Vorgehen plant der Ministerpräsident bzgl. Universitäten und Hochschulen?

    So weit wie möglich werden die Hochschulen weiter digital abrbeiten müssen. Wir werden versuchen den Erst-und zweitsemetern einen teil der Präsenzveranstaltungen zu ermöglichen, wollen dabei aber auf die Selbstverwaltung der Hochschulen setzen. Auf Bundesebene werden wir uns eine Ausweitung des BaföGs einsetzen um die Studiernden zu entlasten und ihnen in der Krise das Studium zu ermöglichen

    2.6 Wie steht der Ministerpräsident zu Massentest, wie sie bspw. in der Slowakei gemacht wurden und z. B. auch in Österreich geplant sind?

    Der Freistaat Bayern hat nicht die nötigen Laborkapzitäten für Massentests.


  • Herr Präsident,


    keine Nachfragen, nur der freundliche Hinweis, dass Frage 2.1 nicht vollständig beantwortet wurde, ich erkenne keine Auflistung und Begründung. Ich wäre sehr dankbar, wenn dies noch richtiggestellt werden würde.

    Gruppe_396.png


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    Administrator


    Wünsche, Anliegen, Anregungen gerne hier.

  • Herr Präsident,


    keine Nachfragen, nur der freundliche Hinweis, dass Frage 2.1 nicht vollständig beantwortet wurde, ich erkenne keine Auflistung und Begründung. Ich wäre sehr dankbar, wenn dies noch richtiggestellt werden würde.

    Sehr geehrter Kollege Brandtstätter,


    meine Aussage war eigentlich, dass ich jede einzelne Maßnahme meines Vorgänger unterstützt habe und auch weiterhin unterstützen werde. Wenn Sie es wünschen, kann ich aus jeder einzelnen Verordnung jede einzelne Aufschlüsseln und Argumentieren. Für uns beide wäre es allerdings ein großer Aufwand, den ich uns zu ersparen hoffte


  • Werter Herr Ministerpräsident,


    ich hatte nicht denk Eindruck, die Maßnahmen wären so zahlreich gewesen. Wenn es allerdings tatsächlich so viele Maßnahmen waren, so wäre ich dankbar über die Auflistung der Ihrer Meinung nach 10 wichtigsten Maßnahmen, das reicht dann aus.


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  • Werter Herr Ministerpräsident,


    ich hatte nicht denk Eindruck, die Maßnahmen wären so zahlreich gewesen. Wenn es allerdings tatsächlich so viele Maßnahmen waren, so wäre ich dankbar über die Auflistung der Ihrer Meinung nach 10 wichtigsten Maßnahmen, das reicht dann aus.


    Wollen Sie dann eine Auflistung nach Welle oder die aktuell wichtigsten Maßnahmen? Die Umstände haben sich ja regelmäßig geändert

  • Die Maßnahmen stammen aus dem letzten Beschluss von Bund und Ländern.


    1. Von innerdeutschen Reisen wird abgeraten

    2. Am zweistufigen Warnsystem wird festgehlten. Die Inzidenzwerte von 35 und 50 bleiben unberührt

    3. Bei Überschreiten des ersten Warnwertes (7-Tages-Inzidenz bei >35):

    1. Maskenpflicht wird erweitert auf alle öffentliche Plätze, in denen die Abstandsregelungen nicht einzuhalten sind.
    2. Es wird eine dringende Empfehlung ausgesprochen auch am Arbeitsplatz und in Kultureinrichtungen während der Veranstaltungen einen MNS zu tragen.
    3. Teilnehmergrenzen für private Feiern: im öffentlichen Raum max. 25, im privaten Raum max. 15
    4. weitere Begrenzung von Zusammenkünften und größeren Veranstaltungen --> insbesondere auch keine Zuschauer bei sportlichen Großveranstaltungen


    5. Bei Überschreiten des Schwellenwertes (7-Tages Inzidenz bei >50):

    1. Es greift eine Sperrstunde für die Gastronomie. Diese ist mindestens auf 23:00 Uhr zu legen.
    2. Clubs werden geschlossen.
    3. Bei privaten Veranstaltung gilt folgendes: max. 10 Personen (max. zwei Hausstände).
    4. Veranstaltungen dürfen generell nicht mit mehr als 100 Personen abgehalten werden.
    5. Kontaktbeschränkungen: max. 10 Personen dürfen sich treffen