ANTRÄGE AN DAS BUNDESTAGSPRÄSIDIUM
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Übersendung des Bundesgesetzesentwurfes der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen und zur Änderung des Grundgesetzes
Bundesrat
Sehr geehrter Herr Alterspräsident Neuheimer,
hiermit übersende ich Ihnen folgenden Gesetzesentwurf der Bundesregierung, bei dem der Bundesrat auf eine Stellungnahme verzichtet hat, zur weiteren Bearbeitung:
Alles anzeigenBundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Tom Schneider
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen und zur Änderung des Grundgesetzes mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Verkehr, Infrastruktur und Innovation.
Mit freundlichen Grüßen
Theodor Leybrock
Bundeskanzler
ZitatAlles anzeigenB u n d e s r a t
Drs. BR/XXX
GESETZENTWURF
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen und zur Änderung des Grundgesetzes
A. Problem und Ziel
In der öffentlichen Verwaltung gibt es immer noch Probleme in der elektronischen Datenverarbeitung. E-Government-Lösungen müssten dafür massiv ausgeweitet werden und es mangelt an bundesweiten Anknüpfungspunkten. Innovative Projekte werden meistens gestoppt oder Regelungen im Bereich der IT-Sicherheit sind noch nicht ausgereift. Daher brauchen wir ein verbessertes System.
B. Lösung
Ein bundesweiter Portalverbund ermöglicht kompatible und umfassende E-Government-Lösungen, die einen strukturierten und möglichst umfassenden Zugang ermöglichen. Dabei werden Regelungen zur Datenverarbeitung und IT-Sicherheit festgeschrieben und sichergestellt sowie ein möglichst effizientes System.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Es ist mit Kosten in Höhe von mehreren Millionen Euro zu rechnen.
Anlage 1
Begründung
erfolgt mündlich
Berlin, den 09. November 2020
Mit freundlichen Grüßen
Tom Schneider
Präsident des deutschen Bundesrates
Deutscher Bundestag
Vierte Wahlperiode
Drs. IV/001
ANTRAG
der Fraktion der Vorwärts! und des Abgeordneten Jan Friedländer
Beschluss einer Geschäftsordnung
Anlage 1
Jan Friedländer und Fraktion
Begründung
[optional]
Deutscher Bundestag
Vierte Wahlperiode
Drs. IV/003
GESETZENTWURF
der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei und der Abgeordneten Charly Roth, Tom Schneider, Jonathan Schmidt, Kai Baum und Dr. Theresa Klinkert
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes und des Bundeswahlgesetzes (Absenkung des Wahlalters)
A. Problem und Ziel
Viele Jugendliche befinden sich mit einem Alter von 16 Jahren bereits in einer Ausbildung, zahlen Steuern und übernehmen Verantwortung. Gleichzeitig werden diese Jugendlichen aber vom Wahlrecht für den Deutschen Bundestag ausgeschlossen. Dadurch können Sie ihren Interessen keinen Ausdruck verleihen und auch nicht über die Verwendung der von Ihnen gezahlten Steuergelder entscheiden. Sie werden auf diese Weise vom politischen Prozess ausgeschlossen und können nicht partizipieren. Doch gerade Jugendliche sollten wir für die Politik gewinnen, weil es um Ihre Zukunft geht und Sie am längsten mit den Konsequenzen heutiger Entscheidungen leben müssen. Spätestens seit der Fridays-for-future-Bewegung ist zudem klar, dass junge Menschen sich nicht von der Politik vertreten fühlen und sich stärker in die Politik einbringen möchten. Dies wird durch das derzeitige Bundeswahlrecht, dass Jugendliche und junge Erwachsene unter 18 Jahren vom passiven Bundeswahlrecht ausschließt, aber verhindert.
B. Lösung
Das passive Wahlalter wird auf Bundesebene auf 16 Jahre gesenkt, in dem das Grundgesetz und das Bundeswahlgesetz geändert werden. Junge Menschen werden so ermutigt, für ihre Interessen einzustehen und ihr Interesse an der Politik und ihr Engagement für die Demokratie werden stärker gefördert.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Pro Bundestagswahl entstehen für die Durchführung der Wahl Mehrkosten von maximal vier Millionen Euro.
Anlage 1
Begründung
Siehe oben. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.
Berlin, den 22. November 2020
Tom Schneider und die SDP-Fraktion
Sehr geehrter Herr Christian von Wildungen,
im Namen des Präsidiums möchte ich Sie darum bitten, in Zukunft die Formvorlage zu verwenden.
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Christian von Wildungen,
im Namen des Präsidiums möchte ich Sie darum bitten, in Zukunft die Formvorlage zu verwenden.
Vielen Dank
Das habe ich doch, habe das Ding kopiert und ausgefüllt.
Sehr geehrter Herr Christian von Wildungen,
im Namen des Präsidiums möchte ich Sie darum bitten, in Zukunft die Formvorlage zu verwenden.
Vielen Dank
Das habe ich doch, habe das Ding kopiert und ausgefüllt.
Nein. Sie haben lediglich die Anlage kopiert. Der obere Teil sollte auch übernommen werden.
Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß §6 Absatz 2 der GO Teile ich Ihnen schriftlich die Bildung der Fraktion "PNS im Bundestag" unter dem Vorsitz von Dame Emilia von Lotterleben mit.
Mitglied ist Emilia von Lotterleben,
Des weiteren bitte ich das Präsidium darum, die Herren von Wildungen und Schneider darauf aufmerksam zu machen, dass sie sich in Ihren Anträgen auf formell non-existente Fraktionen beziehen, da die Bildung einer Fraktion gemäß §6 Absatz 2 einer schriftlichen Mitteilung an das Präsidium bedarf, was in diesen Fällen bisher nicht geschehen ist.
Deutscher Bundestag
Vierte Wahlperiode
Drs. IV/005
GROSSE ANFRAGE
der Fraktion PNS im Bundestag und der Abgeordneten Emilia von Lotterleben
Vorgehen der geschäftsführenden Bundesregierung Leybrock zur Covid-19-Pandemie
Anlage 1
Emilia von Lotterleben, Fraktion PNS im Bundestag
Bemerkungen
--
Deutscher Bundestag
Vierte Wahlperiode
Drs. IV/006
GESETZENTWURF
der Fraktion der VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten und des Abgeordneten Jan Friedländer
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes
A. Problem und Ziel
Das Konstrukt der „Rasse“ dient seit dem 18. Jahrhundert als Rechtfertigung von Sklaverei und kolonialer Herrschaft. Schließlich wurden auch die „Rassentheorien“ als Zentrum der nationalsozialistischen Ideologie dazu verwendet, den planmäßigen Massenmord an Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma und zahlreichen anderen Menschengruppen zu rechtfertigen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert, dass die Verwendung des Begriffs „Rasse“ im Grundgesetz Vorstellungen von der Existenz menschlicher „Rassen“ gesetzlich darstellt. Dem ist natürlich nicht so. Es gibt keine Menschlichen Rassen. Der Begriff Rasse muss demzufolge aus unseren Gesetzen verschwinden.
B. Lösung
Streichung des Begriffs „Rasse“ und Einfügung des Begriffs „rassistisch“ sowie einer Schutz- und Förderklausel gegen rassistische Diskriminierungen in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes.
C. Alternativen
Keine
D. Kosten
Für die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen und für die sonstigen Kosten haben die Grundgesetzänderungen keine unmittelbaren Folgen.
Anlage 1
Begründung
Durch die vorgeschlagene Änderung wird ein schon lange thematisierter Widerspruch im Grundgesetz aufgelöst. Denn nach dem gegenwärtigen Wortlaut von Artikel 3 Absatz 3 GG müssen Betroffene im Falle rassistischer Diskriminierung geltend machen, aufgrund ihrer „Rasse“ diskriminiert worden zu sein; sie müssen sich quasi selbst einer bestimmten „Rasse“ zuordnen und sind so gezwungen, rassistische Begrifflichkeiten zu verwenden. Damit wird die Vorstellung von der Existenz menschlicher Rassen rechtlich vorausgesetzt. Die bloße Streichung des Begriffs Rasse wäre nicht zielführend, da die Existenz von Rassismus es gerade erforderlich macht, diesen beim Namen zu nennen, um so gegen ihn vorgehen zu können. Damit die diskriminierende Wirkung des Wortes „Rasse“ vermieden wird, wird hier daher der Begriff der „rassistischen Benachteiligung“ vorgeschlagen. Dabei bietet das Wort „rassistisch“ den Vorteil, dass es im Gegensatz zum Wort „Rasse“ bereits ein Unwerturteil enthält. Es grenzt sich von der Vorstellung, es gäbe „Rassen“ von Menschen, deutlich ab und zugleich wird deutlich gemacht, dass derartige Fehlvorstellungen gesellschaftlich nicht akzeptiert werden.
Deutscher Bundestag
Vierte Wahlperiode
Drs. IV/007
GESETZENTWURF
der Fraktion der VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten und des Abgeordneten Jan Friedländer
Entwurf eines Gesetzes zur Abschaffung der sachgrundlosen Befristung
Anlage 1
Jan Friedländer und Fraktion
Begründung:
Bestandteil der fatalen Agenda 2010 war auch die zunehmende Liberalisierung des Arbeitsmarktes. In Folge dessen breiteten sich in den Jahren danach bis heute Niedriglöhne, prekäre Beschäftigung und Tarifflucht aus. Die von Gewerkschaften über Jahrzehnte erstrittenen Erfolge für Arbeitnehmer wurden zurückgedreht, um den Wirtdschaftsstandort Deutschland gegenüber anderen Ländern für Arbeitgeber attraktiver zu machen – und zwar auf Kosten der Beschäftigten. Wir haben uns mit billigen Löhnen und dem Abbau der Arbeitnehmerrechte gebrüstet und die Zerstörung durch neoliberale Kräfte viel zu lange hingenommen. Unter dem Joch des gnadenlosen Kapitalismus müssen viele Menschen leiden. Der Staat hatte sich zurückgezogen, aber zum Glück findet inzwischen ein Umdenken statt. Zwar wurden inzwischen auch wieder viele Fehler der Agenda 2010 korrigiert, aber die sachgrundlose Befristung konnte bis heute nicht abgeschafft werden. Die Zahl der befristeten Arbeitsverträge hat sich inzwischen verdoppelt. Rund 3,2 Millionen befristete Arbeitsverträge gab es im Jahr 2018 in Deutschland. Gut 8 Prozent der Beschäftigten sind damit nur auf Zeit angestellt. Mit sachgrundlosen Befristungen wird Beschäftigten eine langfristige Perspektive verweigert. Arbeitnehmer:innen brauchen jedoch ein Mindestmaß an Sicherheit, um sich gesellschaftlich zu engagieren oder eine Familie zu gründen. Nur ein gesichertes Arbeitsverhältnis bietet ein geeignetes Fundament, um gute Arbeitsbedingungen einfordern zu können. Wer auf eine Entfristung oder einen Anschlussvertrag hofft, wird eher nicht auf die Bezahlung seiner Überstunden bestehen und scheut sich, auch andere ihm zustehenden Rechte wahrzunehmen. Nachweislich schneiden durchweg alle relevanten Arbeitsbedingungen, insbesondere Lohnhöhe sowie Aufstiegs- und Weiterbildungsmöglichkeiten bei befristeten Beschäftigten deutlich schlechter ab als bei Unbefristeten.
Wir wollen die sachgrundlose endlich vollständig abschaffen und damit die Rechte der Arbeitnehmer:innen stärken.
Deutscher Bundestag
Vierte Wahlperiode
ANTRAG
der Fraktion UWL und des Abgeordneten Dr. Schenk von Wildungen
Misstrauenstrag gegen die Regierung Leybrock
Begründung=
Seine Exzellenz der Herr Bundespräsident, musste bereits intervenieren, da mehre Minister ihren Amtsgeschäften nicht mehr nachkommen.
Wenn es bereits so weit gekommen ist das der BP eine „Notregierung" zusammenstellen muss , dann hat Kanzler Leybrock gänzlich die Kontrolle verloren und abgewirtschaftet.
Sehr geehrter Christian von Wildungen,
ich weiß ihren Antrag zurück. Nach Paragraph 31 unserer GO muss der Antrag von mindestens 2 Fraktionen oder 4 Mitgliedern des Bundestages unterstützt werden. Außerdem benötigt es einen Wahlvorschlag für einen neuen Kandidaten. Ihr Antrag ist also unzulässig.
Es steht ihnen offen, den Antrag nach Beseitigung der Mängel neu einzureichen. Außerdem bitte ich erneut darum, die Formvorlage zu verwenden.
Deutscher Bundestag
Vierte Wahlperiode
Drs. IV/008
KLEINE ANFRAGE
der Fraktion der VORWÄRTS! - Die Linksdemokraten und des Abgeordneten Jan Friedländer
Aktuelle Maßnahmen zur Bewältigung de Corona-Pandemie
Anlage 1
Herzlichen Dank für die Beantwortung unserer Fragen,
Jan Friedländer und Fraktion
Deutscher Bundestag
Vierte Wahlperiode
Drs. IV/XXX
GESETZENTWURF
der Fraktion des Liberalen Forums
Entwurf eines sechsten Gesetzes zur Änderung des Europawahlgesetzes
A. Problem und Ziel
Jugendliche mit 16 Jahren besitzen in Deutschland nun ein aktives Wahlrecht bei Bundestagswahlen. Die SDP hatte dieses Recht durch den Antrag auf Drucksache IV/003 durchsetzen können. Wir, das Liberale Forum, fordern dieses aktive Wahlrecht für Jugendliche ab 16 Jahren nun auch bei Europawahlen. Man traut den Jugendlichen das "Wählen gehen" zu, warum also auch nicht in Europa? In jüngster Zukunft haben diese oft bewiesen, dass Sie dazu fähig sind.
B. Lösung
Europawahlen auch für Jugendliche ab 16 Jahren.
C. Alternativen
Keine.
D. Kosten
Keine.
Anlage 1
Felix Neuheimer und Fraktion
Deutscher Bundestag
Vierte Wahlperiode
Drs. IV/010
ANTRAG
der Fraktion der Christlich-Konservativen Liste [CKL] und der Abgeordneten Emmelie Seidel
Paris, Nizza & Wien - Schluss mit dem Wegsehen Europas!
Anlage 1
Emmelie Seidel und Fraktion
Begründung
erfolgt mündlich
Deutscher Bundestag
Vierte Wahlperiode
ANTRAG
der Fraktion der UWL und des Abgeordneten Herrn Dr. Schenk von Wildungen
Wiedereintritt in den öffentlichen und politischen Alltag in Deutschland
A. Problem und Ziel
Deutschland verlässt die Angstzone!
Es wird öffentlich nicht mehr über Corona geredet. Den Medien, sprechenden ,wie schreibenden wird jeglicher Artikel darob streng untersagt.
B. Lösung
Alle Maßnahmen werden mit sofortiger Wirkung zurückgefahren!
C. Alternativen
Keine
D. Nutzen
Groß, da der wirtschaftliche und emotionale Schaden begrenzt und abgewendet wurde.
E. Kosten
Keiner
Begründung:
Das Land wurde faktisch stillgelegt und muss wieder auf die Beine kommmen!
Corona existiert ja, mehr aber auch nicht.
Angstkampanien und German Angst helfen dem Land nicht weiter!
Daher ein Neustart!
Fraktion der UWL und des Abgeordneten Herrn Dr. Schenk von Wildungen
Deutscher Bundestag
Vierte Wahlperiode
Drs. IV/XXX
GESETZENTWURF
der Fraktion der VORWÄRTS! und des Abgeordneten Jan Friedländer
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Mindestlohngesetzes
Anlage 1
Jan Friedländer und Fraktion
Begründung
Die Einführung des Mindestlohns in Deutschland war eine hart erkämpfte Maßnahme. Neoliberale politische Kräfte haben den Untergang der Deutschen Wirtschaft an die Wand gemalt. sollte es jemals so weit kommen, dass wir in Deutschland einen Mindestlohn haben. Heute müssten auch diese Vertreter eine gänzlich andere Meinung haben. Der Mindestlohn war erfolgreich. Er zeigt Wirkung! Studien und alle arbeitsmarktpolitischen Untersuchungen verweisen mehrheitlich darauf, dass die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns die Lohnentwicklung insgesamt verbessert, die Ungleichheit in der Lohnentwicklung verringert und keine negativen Auswirkungen auf die Beschäftigung hat. Gleichzeitig sind negative Effekte ausgeblieben. Doch wir wissen auch, der aktuelle Mindestlohn schützt noch immer nicht vor Altersarmut. Obwohl er grundsätzlich positiv zu bewerten ist, liegt er auch 5 Jahre nach seiner Einführung immer noch unterhalb der Niedriglohnschwelle. Rund 7,7 Millionen und damit mehr als 1/5 aller Beschäftigten in Deutschland verdienten im Jahr 2018 weniger als 11,40 Euro brutto je Arbeitsstunde und arbeiteten damit im Niedriglohnsektor. Der Mindestlohn liegt auch heute noch unterhalb dieser Grenze. Er führt Menschen also nicht aus der Armut. Menschen, die zum Mindestlohn arbeiten, sind immer noch stark armutsgefährdet im Alltag und später im Alter. Seit der Deutschen Wiedervereinigung ist der Niedriglohnsektor um gut 60 Prozent gewachsen – in keinem anderen europäischen Land mit vergleichbarer Wirtschaftsleistung nimmt der Niedriglohnsektor ein solches Ausmaß an. Inzwischen haben einige Branchen ihr Geschäftsmodell auf niedrigen Löhnen aufgebaut. Besonders stark betroffen sind davon die ostdeutschen Bundesländer.
Das größte Problem dabei ist, für zu viele Menschen ist dieser Niedriglohnsektor eine Sackgasse. Eine Studie hat das wissenschaftlich untersucht und folgende Ergebnisse zu Tage gebracht. Für die Hälfte der Niedriglohnbeschäftigten hat sich die Hoffnung eines Aufstiegs in besser bezahlte Tätigkeiten für die nicht erfüllt. Etwa 50 Prozent von ihnen verharrten auch vier Jahre nach Beginn des Beobachtungszeitraums noch im Niedriglohn, jeder Zehnte wurde arbeitslos oder war nicht mehr am Arbeitsmarkt aktiv. Lediglich 27 Prozent gelang der Sprung über die Niedriglohnschwelle.
Ein weiterer wichtiger Punkt muss in diesem Zusammenhang noch angesprochen werden, über den die deutsche Politik mal grundsätzlich debattieren müsste. Dazu ein Zitat aus der Studie:
Zitat von Jörg Dräger, Vorstand der Bertelsmann Stiftung
"Der Niedriglohnsektor hat die Arbeitslosigkeit reduzieren können. Allerdings zu einem hohen Preis: Niedrige Löhne dienen nicht mehr dem bloßen Einstieg in den Arbeitsmarkt, sondern sind häufig ein Dauerzustand. Sie sind dann kein Sprungbrett, sondern eine Sackgasse."
Und damit kommen wir zur aktuellen Situation. Die Coronakrise hat die größten Probleme offenbart. Berufe, die wir im Frühjahr als "systemrelevant" beklatscht haben, sind zum Großteil Tätigkeiten aus diesem Niedriglohnbereich. Im Jahr 2018 waren immerhin mehr als die Hälfte der Niedriglohnbeschäftigten im Groß- und Einzelhandel, in der Transport- und Nahrungsmittelindustrie sowie in den Bereichen Bildung, Gesundheits- und Sozialwesen tätig. Wir haben sie im Frühjahr beklatscht und gefeiert, aber mehr als warme Worte hatten wir bis heute nicht für sie übrig. Das falsch und unmoralisch. Es ist unehrlich. Es wird Zeit, dass den warmen Worten auch endlich Taten folgen und deshalb wird es Zeit, für eine signifikante Erhöhung des Mindestlohns auf 13 Euro je Arbeitsstunde. Damit sagen wir dem Niedriglohnsektor den Kampf an und bauen gegen Altersarmut vor. Die Verkäuferin und der Busfahrer, sie seien nur stellvertretend genannt, sie haben mehr verdient als sie bisher erhalten haben. Wir werden zeigen, das Land und die Politik stehen an eurer Seite.