BR/184 - Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Gas- sowie Strompreisebremse und zur Verhinderung von Gas- und Stromknappheit
Geschätzte Kollegen,
wir kommen nun zur Abstimmung über folgende Drucksache. Die Abstimmung dauert bis zum Freitag, den 07. April 2023, um 13:20 Uhr. Es handelt sich bei dem 'Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Gas- sowie Strompreisebremse und zur Verhinderung von Gas- und Stromknappheit' um einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung. Es handelt sich um ein Einspruchsgesetz. Erheben Sie Einspruch gegen das vorliegende Gesetz? Ich bitte die Delegationen der Länder darum, jetzt ihr Abstimmungsverhalten mitzuteilen.
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Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau MinisterpräsidentinLara Lea Friedrich MdBR
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Gas- sowie Strompreisebremse und zur Verhinderung von Gas- und Stromknappheit mit Begründung und Vorblatt.
Federführend sind das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Digitalisierung.
Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um die rechtzeitige Beschlussfassung vor Ablauf der Wahlperiode sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Augstein
Bundeskanzler
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Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Gas- sowie Strompreisebremse und zur Verhinderung von Gas- und Stromknappheit
A. Problem
Durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, seine wirtschaftlichen Auswirkungen, die Einführung von Wirtschaftssanktionen und anderen Faktoren hat sich eine Gasmangellage ausgebildet, die auch auf den Strommarkt Einfluss nimmt. Preiskontrollen, wie sie im Januar diesen Jahres von der Vorgängerbundesregierung eingeführt wurden, sind erfahrungsgemäß ein ungeeignetes Mittel zur Bekämpfung einer Inflation und verstärken hingegen den Prozess der Verknappung. Die Regulierungen sind daher kontraproduktiv- auch mit Blick auf den Bundeshaushaltsplan. Es besteht daher Bedarf zur Neuregelung.
B. Lösung
Die Aufhebung der Gas- und Strompreisbremsen ist angezeigt.
C. Alternativen
Keine.
D. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
Posten Auswirkung auf den Bundeshaushalt 2023 Strompreisbremse + 32 250 000 000 Euro Gaspreisbremse + 30 225 000 000 Euro GESAMT + 62 475 000 000 Euro
Gesetz zur Aufhebung von Gas- sowie Strompreisebremse und zur Verhinderung von Gas- und Stromknappheit
vom ...
Artikel 1
Aufhebung der Strompreisbremse
Das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz - StromPBG) vom 27. Januar 2023 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 3 Absatz 1 werden die Wörter "1. Januar 2024" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.
2. Artikel 3 Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen.
3. In Artikel 4 Absatz 1 Nr. 1 werden die Wörter "1. Juli 2023" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.
4. In Artikel 4 Absatz 1 Nr. 2 werden die Wörter "1. Juli 2023" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.
5. Artikel 4 Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen.
Artikel 2
Aufhebung der Gaspreisbremse
Das Gesetz zur Einführung einer von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG) vom 27. Januar 2023 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 Absatz 1 Nr. 2 werden die Wörter "1. Januar 2024" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.
2. Artikel 1 Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen.
3. In Artikel 2 werden jeweils die Wörter "31. Dezember 2023" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.
4. In Artikel 4 werden jeweils die Wörter "1. Juli 2023" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt zum 1. April 2023 in Kraft.
Begründung:
Die Vorgängerbundesregierung hat für die Einführung von Regulierungen von Strom- und Gaspreisen durch die Einführung entsprechender Strom- und Gaspreisbremsen im Januar 2023 gesorgt. Zur Begründung wurde insbesondere die Entlastung der Endverbraucher in das Feld geführt. Auch diese Bundesregierung ist gewillt, die Inflation und ihre Folgen zu bekämpfen, hält jedoch Preisregulierungen für den falschen Weg. Einerseits sind die Regulierungen - auch im Hinblick auf die Erstattungsansprüche für die jeweiligen Lieferanten - kostenintensiv und erschweren somit im Bereich der Geldpolitik die Bekämpfung der Inflation. Andererseits hat schon die Empirie gezeigt, dass Regulierungen gänzlich ungeeignet für die Bekämpfung der Ursachen einer Inflation sind.
Preise sind in einer Marktwirtschaft nicht nur bloße Zahlen, sondern auch wichtiges Mittel zur optimalen Ressourcenallokation. So zeigt eine hohe Inflation Knappheit an und verleitet die beteiligten Wirtschaftssubjekte zu einem umsichtigeren Umgang mit der fraglichen Ressource. Werden diese Signale der Knappheit nun entfernt, werden nur die Symptome behandelt, jedoch nicht das zu Grunde liegende Problem. Es erscheint beispielsweise widersinnig, bei einem Kessel, in dem zu hoher Druck herrscht, die Druckanzeige zu manipulieren - der Druck besteht fort und der Kessel droht nach wie vor, zu zerbersten, obgleich die Druckanzeige einem etwas anderes anzuzeigen vermag. So verhält es sich auch mit Preiskontrollen: durch die Entfernung der Knappheitssignale kommt es zu erhöhter Nachfrage - gleichzeitig wird es den Versorgern durch verminderte Einnahmen erschwert, die Knappheit zu bekämpfen. Somit führt eine Regulierung nur zur Verschärfung des der Inflation zu Grunde liegenden Problems, während ominöse Erstattungsansprüche nicht zu überzeugen vermögen, haben die Bürger die Last am Ende über Steuerzahlungen doch zu tragen und vermögen vom Staat bemessene Erstattungsansprüche niemals dem tatsächlichen Bedarf der Unternehmen zu entsprechen, weiß dieser doch letztendlich nichts über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Versorger.
Voranstehende Überlegungen beziehungsweise Erwägungen lassen sich durch empirische Beobachtungen bekämpfen. Die 1970er-Jahre waren - ähnlich wie die inflationäre Situation seit 2021 - von hoher Inflation in Verbindung mit wirtschaftlicher Stagnation (sog. "Stagflation") geprägt. Verschiedene europäische Regierungen haben versucht, der Inflation, damals durch Ölkrisen - unter anderem durch den Jom-Kippur-Krieg verursacht - mit Preiskontrollen und anderen Regulierungen entgegenzutreten - so auch die Regierung Nixon. Bis zu ihrer Aufhebung hatte sich das der Inflation zu Grunde liegende Problem, die Ressourcenknappheit, verschärft - es kam mit der Aufhebung erneut zu erheblichen Preissteigerungen. Insoweit ist wie folgt festzuhalten: Wenngleich das Mittel der Regulierung populär sein mag, so ist es doch gänzlich ungeeignetes Mittel zur Inflationsbekämpfung. Vielmehr sind die Bedingungen für eine deutliche Angebotsausweitung zu schaffen; dies stellt schlussendlich die einzige Möglichkeit zur nachhaltigen Inflationsbekämpfung dar.
Alles anzeigenHiermit eröffne ich die Abstimmung.
Sie dauert 72 Stunden.
Alles anzeigenHiermit eröffne ich die Debatte zur Drucksache XV/021.
Sie dauert 72 Stunden.
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Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau MinisterpräsidentinLara Lea Friedrich MdBR
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Gas- sowie Strompreisebremse und zur Verhinderung von Gas- und Stromknappheit mit Begründung und Vorblatt.
Federführend sind das Bundesministerium der Finanzen und das Bundesministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Digitalisierung.
Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig, um die rechtzeitige Beschlussfassung vor Ablauf der Wahlperiode sicherzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Augstein
Bundeskanzler
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Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Aufhebung von Gas- sowie Strompreisebremse und zur Verhinderung von Gas- und Stromknappheit
A. Problem
Durch den völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine, seine wirtschaftlichen Auswirkungen, die Einführung von Wirtschaftssanktionen und anderen Faktoren hat sich eine Gasmangellage ausgebildet, die auch auf den Strommarkt Einfluss nimmt. Preiskontrollen, wie sie im Januar diesen Jahres von der Vorgängerbundesregierung eingeführt wurden, sind erfahrungsgemäß ein ungeeignetes Mittel zur Bekämpfung einer Inflation und verstärken hingegen den Prozess der Verknappung. Die Regulierungen sind daher kontraproduktiv- auch mit Blick auf den Bundeshaushaltsplan. Es besteht daher Bedarf zur Neuregelung.
B. Lösung
Die Aufhebung der Gas- und Strompreisbremsen ist angezeigt.
C. Alternativen
Keine.
D. Auswirkungen auf den Bundeshaushalt
Posten Auswirkung auf den Bundeshaushalt 2023 Strompreisbremse + 32 250 000 000 Euro Gaspreisbremse + 30 225 000 000 Euro GESAMT + 62 475 000 000 Euro
Gesetz zur Aufhebung von Gas- sowie Strompreisebremse und zur Verhinderung von Gas- und Stromknappheit
vom ...
Artikel 1
Aufhebung der Strompreisbremse
Das Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse (Strompreisbremsegesetz - StromPBG) vom 27. Januar 2023 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 3 Absatz 1 werden die Wörter "1. Januar 2024" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.
2. Artikel 3 Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen.
3. In Artikel 4 Absatz 1 Nr. 1 werden die Wörter "1. Juli 2023" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.
4. In Artikel 4 Absatz 1 Nr. 2 werden die Wörter "1. Juli 2023" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.
5. Artikel 4 Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen.
Artikel 2
Aufhebung der Gaspreisbremse
Das Gesetz zur Einführung einer von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz - EWPBG) vom 27. Januar 2023 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 1 Absatz 1 Nr. 2 werden die Wörter "1. Januar 2024" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.
2. Artikel 1 Absatz 2 wird ersatzlos gestrichen.
3. In Artikel 2 werden jeweils die Wörter "31. Dezember 2023" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.
4. In Artikel 4 werden jeweils die Wörter "1. Juli 2023" durch die Wörter "1. April 2023" ersetzt.
Artikel 3
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt zum 1. April 2023 in Kraft.
Begründung:
Die Vorgängerbundesregierung hat für die Einführung von Regulierungen von Strom- und Gaspreisen durch die Einführung entsprechender Strom- und Gaspreisbremsen im Januar 2023 gesorgt. Zur Begründung wurde insbesondere die Entlastung der Endverbraucher in das Feld geführt. Auch diese Bundesregierung ist gewillt, die Inflation und ihre Folgen zu bekämpfen, hält jedoch Preisregulierungen für den falschen Weg. Einerseits sind die Regulierungen - auch im Hinblick auf die Erstattungsansprüche für die jeweiligen Lieferanten - kostenintensiv und erschweren somit im Bereich der Geldpolitik die Bekämpfung der Inflation. Andererseits hat schon die Empirie gezeigt, dass Regulierungen gänzlich ungeeignet für die Bekämpfung der Ursachen einer Inflation sind.
Preise sind in einer Marktwirtschaft nicht nur bloße Zahlen, sondern auch wichtiges Mittel zur optimalen Ressourcenallokation. So zeigt eine hohe Inflation Knappheit an und verleitet die beteiligten Wirtschaftssubjekte zu einem umsichtigeren Umgang mit der fraglichen Ressource. Werden diese Signale der Knappheit nun entfernt, werden nur die Symptome behandelt, jedoch nicht das zu Grunde liegende Problem. Es erscheint beispielsweise widersinnig, bei einem Kessel, in dem zu hoher Druck herrscht, die Druckanzeige zu manipulieren - der Druck besteht fort und der Kessel droht nach wie vor, zu zerbersten, obgleich die Druckanzeige einem etwas anderes anzuzeigen vermag. So verhält es sich auch mit Preiskontrollen: durch die Entfernung der Knappheitssignale kommt es zu erhöhter Nachfrage - gleichzeitig wird es den Versorgern durch verminderte Einnahmen erschwert, die Knappheit zu bekämpfen. Somit führt eine Regulierung nur zur Verschärfung des der Inflation zu Grunde liegenden Problems, während ominöse Erstattungsansprüche nicht zu überzeugen vermögen, haben die Bürger die Last am Ende über Steuerzahlungen doch zu tragen und vermögen vom Staat bemessene Erstattungsansprüche niemals dem tatsächlichen Bedarf der Unternehmen zu entsprechen, weiß dieser doch letztendlich nichts über die wirtschaftlichen Verhältnisse der Versorger.
Voranstehende Überlegungen beziehungsweise Erwägungen lassen sich durch empirische Beobachtungen bekämpfen. Die 1970er-Jahre waren - ähnlich wie die inflationäre Situation seit 2021 - von hoher Inflation in Verbindung mit wirtschaftlicher Stagnation (sog. "Stagflation") geprägt. Verschiedene europäische Regierungen haben versucht, der Inflation, damals durch Ölkrisen - unter anderem durch den Jom-Kippur-Krieg verursacht - mit Preiskontrollen und anderen Regulierungen entgegenzutreten - so auch die Regierung Nixon. Bis zu ihrer Aufhebung hatte sich das der Inflation zu Grunde liegende Problem, die Ressourcenknappheit, verschärft - es kam mit der Aufhebung erneut zu erheblichen Preissteigerungen. Insoweit ist wie folgt festzuhalten: Wenngleich das Mittel der Regulierung populär sein mag, so ist es doch gänzlich ungeeignetes Mittel zur Inflationsbekämpfung. Vielmehr sind die Bedingungen für eine deutliche Angebotsausweitung zu schaffen; dies stellt schlussendlich die einzige Möglichkeit zur nachhaltigen Inflationsbekämpfung dar.
Die Bundesministerin Oxana Koslowska erhält das Wort.