XV/018 Entwurf eines Gesetzes zur Verschärfung des Asylrechtes

  • Hiermit eröffne ich die Debatte zu folgendem Antrag:


    Die Debatte dauert 72 Stunden.


    Der Bundesminister Dr. Georg Gorski hat das Wort.

  • geht von der Regierungsbank zum Rednerpult


    Herr Präsident,

    meine sehr geehrten Damen und Herren,

    mit diesem Entwurf nehmen wir eine wichtige Weichenstellung im Asylrecht vor. Wir als Bundesregierung haben uns zum Ziel genommen, das Asylrecht zu verschärfen und klare Grenzen zu setzen, wenn es um Straftaten geht und eine entsprechende Verurteilung erfolgte. Wer sich geltendem Recht widersetzt muss künftig mit dem im Asylgesetz formulierten Konsequenzen rechnen. Wie ich finde, eine längst überfällige Maßnahme. Und wie ich schon im Bundesrat ausgeführt habe, entspricht dieser Entwurf den klaren Regeln der Genfer Flüchtlingskonvention.


    Doch dabei ist es in diesem Entwurf allein nicht geblieben. Mit § 60a gibt es eine neue Regelung, wenn es um Aussetzungen von Abschiebungen geht. Diese Entscheidungen werden künftig nicht mehr allein von den obersten Landesbehörden der Länder getroffen, sondern im Benehmen mit dem Bundesministerium des Innern. Es kann nicht sein, dass einzelne Bundesländer konsequent diejenigen abschieben, die kein Bleiberecht mehr haben und andere Länder diese Notwendigkeit nicht sehen und sogar Abschiebungen ohne vernünftigen Grund aussetzen.


    Die Zuständigkeit der Bundespolizei ist ebenso in § 71 Abs. 3a an diesen Entwurf angepasst und findet bei Verabschiedung des Gesetzes zum 01. April 2023 Anwendung.


    Vielen Dank!