[Debatte] BR/175 - Entwurf eines Gesetzes zur Verschärfung des Asylrechtes

  • BR/175 - Entwurf eines Gesetzes zur Verschärfung des Asylrechtes


    Geschätzte Kollegen,


    der folgende Antrag steht nun zur Debatte. Es handelt sich bei dem 'Entwurf eines Gesetzes zur Verschärfung des Asylrechtes' um einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung, welcher nun im ersten Durchgang im Bundesrat behandelt wird. Die Debatte läuft bis zum Sonntag, den 12. März 2023, um 21:00 Uhr.

  • Frau Präsidentin,

    Herr Bundesminister Dr. Gorski,


    mich würde interessieren, in wie fern die aktuelle Gesetzgebung dafür verantwortlich ist, das im Falle einer kriminellen Aktivität Abschiebungen nicht möglich waren? Sofern ich richtig informiert bin, führen eben solche Umstände bereits zu Abschiebungen, richtigerweise selbstverständlich. Nun frage ich mich allerdings wozu es diese Änderung benötigt und in welchen konkreten Punkten sie einen neue Situation erzeugt, in der die sog. Rückführungen dann "konsequenter" möglich wären?


    Herzlichen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

  • Frau Präsidentin,

    Frau Erste Bürgermeisterin Rosenthal,

    gern nehme ich Stellung zu Ihren Fragen. Abschiebungen wurden nach bisherigem Recht bei kriminellen Aktivitäten durchgeführt. Doch mit diesem Entwurf geben wir eine klare rechtliche Linie vor, nach der dann konsequent gehandelt wird. Wer § 12 Absatz 1 Strafgesetzbuch verurteilt wurde, muss damit rechnen, dass seine Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft widerrufen wird. Dies ist ein legitimer Schritt, der vor allem den klaren Regelungen der Genfer Flüchtlingskonvention entspricht und in das deutsche Asylgesetz einfließen lässt. Die Genfer Flüchtlingskonvention sieht nämlich vor, dass ein Geflüchteter, welcher zu einer Gefahr für sein Aufnahmeland wird, zurückgewiesen werden darf, auch in Kriegsgebiete.


    Ein weiterer wichtiger Punkt in diesem Entwurf ist, dass nach §60a die Länder mit ihren obersten Landesbehörden nur in Absprache mit dem Bundesministerium des Innern und für Heimat über Aussetzungen von Abschiebungen entscheiden dürfen. Dies ist ein Schritt, der vor allem die Kommunen eine hohe Entlastung sein wird.