XV/012 Entwurf eines Gesetzes zur strafrechtlichen Behandlung klimaaktivistischer Blockaden

  • Hiermit eröffne ich die Debatte zur Drucksache XV/012.

    Die Debatte dauert 72 Stunden.


    Ich erteile dem Bundesminister Paul Fuhrmann das Wort.


  • Herr Präsident,

    geehrte Damen und Herren Abgeordnete,


    zunächst bitte ich die Verspätung zu entschuldigen. Die Reise von Bonn hierher nach Berlin wurde einmal wieder verzögert durch die Aktionen der sog. Letzten Generation, wodurch mir die Notwendigkeit der hier vorgeschlagenen Gesetzesänderung einmal erneut vor Augen geführt wurde.


    Angesichts der umfangreichen schriftlichen Begründung des Entwurfes möchte ich mich kurz fassen. Das Blockieren von Straßen ist tatbestandlich eine Nötigung im Sinne des § 240 StGB. Hierzu besteht eine gefestigte Rechtsprechungslinie, an der festgehalten werden soll. Rechtswidrig ist diese Nötigung, wenn die Tat als verwerflich anzusehen ist. Die Versammlungsfreiheit entfaltet hier regelmäßig keine Steuerungskraft, weil die Versammlungen unter bewusster Umgehung von Anmeldeerfordernissen abgehalten und deutliche Ansätze einer Behinderungsblockade aufweisen. Schon jetzt machen sich die Teilnehmer solcher Ver- bzw. Ansammlungen regelmäßig strafbar.


    Die öffentlich gewidmete Straße dient nicht nur der Fortbewegung, sondern auch dem kommunikativen Verkehr. Insoweit ist es richtig, dass Versammlungen grundsätzlich auch auf Straßen stattfinden können. Allerdings müssen die gegenläufigen Interessen an der Nutzung der Straße von der Ordnungsbehörde im Voraus (!) abgewogen und geordnet werden. Auf Straßen fahren wir zur Arbeit, auf Straßen werden Güter transportiert und schließlich gelangen auf Straßen Rettungskräfte zu Notfällen. Es leuchtet unmittelbar ein, dass sich Einzelne nicht das Recht herausnehmen können, diese eminenten Funktionen gewidmeter Straßen ihren eigenen politischen Zielen unter zu ordnen.


    Wenn sich die Protestaktionen nur in der Beeinträchtigung des Gemeingebrauchs erschöpften, müsste wohl nicht über eine Strafschärfung nachgedacht werden. Immerhin bietet der bisherige § 240 Abs. 1 StGB hinreichend Möglichkeit, diesen Unrechtsgehalt zu erfassen und eine Aburteilung zu ermöglichen. Neben einer unglaublichen Belästigung für die Allgemeinheit sind die Blockadeaktionen aber auch gefährlich! Sie sind gefährlich für die Autofahrer, weil sie nicht mit Menschen rechnen müssen, die auf die Straße laufen und infolgedessen etwa scharf abbremsen müssen. Sie sind gefährlich, weil sich aus dem fließenden Verkehr plötzlich ein Stauende entwickelt. Sie sind gefährlich, weil es keine hinreichende Gewähr dafür gibt, dass die Straße für Rettungskräfte nutzbar bleibt. Aus diesem Grund hat sich die Koalition entschlossen, eine Qualifikation der Nötigung zu beschließen, der dem konkret verwirklichten Unrecht besser Rechnung trägt, wenn es tatsächlich zu einer konkreten Gefahr kommt. Eine konkrete Gefahr liegt schon im Falle eines sog. Beinahe-Unfalls vor. Diese Konzeption trägt dem Rechtsgüterschutz Rechnung und beschränkt sich auf eine schuldadäquate Erfassung des tatsächlich verwirklichten Unrechts. Freilich gilt diese Neuregelung, aufgrund des Verbots des Einzelfallgesetzes, nicht nur für Aktionen der Letzten Generation, sondern für alle Straftaten, die aus einer Versammlung heraus begangen werden. Die konkrete ideologische Positionierung der Verantwortlichen spielt insofern für die Bundesregierung keine Rolle.


    Ich möchte insofern um Zustimmung werben. Besten Dank!

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    verehrte Kolleg*innen,


    an dieser Stelle kann ich mich recht kurz fassen. Der Klimawandel ist eine der größten Bedrohungen unserer Zeit. Und ich vermisse seitens der Bundesregierung Pläne und Konzepte für die nötigen Schritte, um diesem zu begegnen. Die sog. letzte Generation hat in den vergangenen Monaten mit beispiellosen Aktionen für Aufmerksamkeit gesorgt, doch komplett am Thema vorbei. Das ist eine vertane Chance und zu bedauern.


    Gewalt und Straftaten dürfen in einem demokratischen Rechtsstaat niemals legitime Mittel sein, um eigene politische Interessen zu verfolgen und durchzusetzen. Ich möchte insbesondere in den vorletzten Satz des Herrn Ministers große Hoffnungen setzen, dass man in dieser angestrebten Konsequenz auch gewalttätigen Neonaziaufmärschen und allen anderen entsprechenden Fällen begegnet. Zusätzlich darf ein Vorgehen gegen das Symptom "Klimaaktivisten" nicht als Ausrede herhalten, nicht gegen Ursache "Menschengemachter Klimawandel" vorzugehen. Wir werden dahingehend die Arbeit der Bundesregierung aufmerksam verfolgen.


    Insofern begrüße ich diesen Gesetzentwurf.


    Vielen Dank.

    Vorsitzender der Regenbogenfreunde e.V.

  • Toni Kamm

    Hat das Thema geschlossen