XIV/016 | Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme

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    Präsident des Deutschen Bundestages

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    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    über nachfolgenden Antrag wird für exakt zweiundsiebzig Stunden debattiert werden:

  • Sehr geehrter Herr Präsident, da die Bundesregierung oder ein Vertreter der darin vertretenen Parteien sich noch immer nicht dazu herablassen konnte, den Gesetzesentwurf zu begründen, beantrage ich hiermit eine Verlängerung der Debatte gemäß §15 4. der Geschäftsordnung.

    Vielleicht kommen Herr Friedländer oder Herr Miller ja auch hier noch vorbei.

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Herr Präsident,

    Werte Mitglieder des Bundestags,


    Seit dem schrecklichen Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine sind die Gas- und Strompreise massiv gestiegen. Trotz zahlreicher Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits umgesetzt hat, verbleiben die Preise für Erdgas und Wärme in Deutschland und Europa sowie die sich daraus ergebenden Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen weiterhin auf sehr hohem Niveau. Zugleich droht ein weiterer Anstieg dieser Preise. Vor diesem Hintergrund sind weitere Maßnahmen erforderlich. Diese Maßnahmen verfolgen nicht nur das Ziel, durch die Ausweitung des Angebots einen weiteren Anstieg der Preise für Erdgas und Wärme zu verhindern. Sie sollen vor allem zu einer spürbaren Entlastung bei privaten, gewerblichen, gemeinnützigen und industriellen Letztverbraucherinnen und -verbrauchern sowie Kundinnen und Kunden führen.


    Deshalb werden wir die Preise für Erdagas und Wärme deckeln und somit den Bürger:innen eine spürbare Entlastung ermöglichen. Kein anderer Staat in Europa investiert in der Krise so massiv, wie Deutschland.


    Wir sind stark, wir werden das zusammen meistern.


    Herzlichen Dank.

  • Sehr geehrter Herr Präsident, da die Bundesregierung oder ein Vertreter der darin vertretenen Parteien sich noch immer nicht dazu herablassen konnte, den Gesetzesentwurf zu begründen, beantrage ich hiermit eine Verlängerung der Debatte gemäß §15 4. der Geschäftsordnung.

    Vielleicht kommen Herr Friedländer oder Herr Miller ja auch hier noch vorbei.

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    Präsident des Deutschen Bundestages

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    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    die Debatte wird nach § 15 Abs. 4 BTGO um zweiundsiebzig Stunden verlängert.

  • 60x60bb.jpgDeutscher Bundestag

    14. Wahlperiode



    Drucksache XIV/XXX


    Änderungsantrag

    der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei



    zum Gesetzentwurf auf Drs. XIV/016


    Anlage 1


    Erstattungsanspruch für Lieferanten


    Der Deutsche Bundestag möge beschließen:


    In den Gesetzentwurf wird neu eingefügt:


    Artikel 8

    Erstattungsanspruch des Lieferanten


    Ein Lieferant, der zu Entlastungen verpflichtet ist, hat in Höhe der sich aus diesen Vorschriften ergebenden Entlastungen, soweit diese an Letztverbraucher oder Kunden gewährt wurden, einen Erstattungsanspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland. Der Erstattungsanspruch tritt an die Stelle der Zahlung des Letztverbrauchers oder des Kunden.






    Jan Friedländer und Fraktion