Präsident des Deutschen Bundestages
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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
über nachfolgenden Antrag wird für exakt zweiundsiebzig Stunden debattiert werden:
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Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Ersten Vizepräsidenten des Bundesrates
Herrn LandesministerDr. Sascha Ende
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft, Verkehr und Digitalisierung
Mit freundlichen Grüßen
Jan Friedländer
Bundeskanzler
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Bundesrat
Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme
A.Problem und Ziel
Seitdem Angriffskrieg von Russland auf die Ukraine sind die Gas- und Strompreise massiv gestiegen. Trotz zahlreicher Maßnahmen, die die Bundesregierung bereits umgesetzt hat, verbleiben die Preise für Erdgas und Wärme in Deutschland und Europa sowie die sich daraus ergebenden Belastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen weiterhin auf sehr hohem Niveau. Zugleich droht ein weiterer Anstieg dieser Preise. Vor diesem Hintergrund sind weitere Maßnahmen erforderlich. Diese Maßnahmen verfolgen nicht nur das Ziel, durch die Ausweitung des Angebots einen weiteren Anstieg der Preise für Erdgas und Wärme zu verhindern. Sie sollen vor allem zu einer spürbaren Entlastung bei privaten, gewerblichen, gemeinnützigen und industriellen Letztverbraucherinnen und -verbrauchern sowie Kundinnen und Kunden führen.
B. Lösung
Mit dem vorliegenden Gesetz werden Preisbremsen zur Entlastung von Letztverbraucherinnen und -verbrauchern von leitungsgebundenem Erdgas sowie Kundinnen und Kunden von Wärme (jeweils zum Beispiel private, gewerbliche oder gemeinnützige) eingeführt. Die Entlastung bestimmt sich nach einem Kontingent des Erdgas- und Wärmeverbrauchs zu einem vergünstigten Preis. Kleine und mittlere Letztverbraucher mit Standardlastprofil (SLP-Kunden) oder Kunden, insbesondere Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen, erhalten von ihren Lieferanten 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde beziehungsweise 80 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 9,5 Cent je Kilowattstunde; Industriekunden erhalten von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 7 Cent je Kilowattstunde oder 70 Prozent ihres Wärmeverbrauchs zu 7,5 Cent je Kilowattstunde. Die Lieferanten erhalten insoweit einen Anspruch auf Erstattung gegen die Bundesrepublik Deutschland.
C. Alternativen
Keine, Die Preisbremsen für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme sind erforderlich zur Abfederung der stark gestiegenen Kosten für diese Energieträger.
Begründung
siehe Vorblatt