BKAmt | Bundeskanzler zu geplanten Arbeitslagern in Bayern

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    – Pressemitteilung




    IIIIIIIII Bundeskanzler zu geplanten Arbeitslagern in Bayern




    Im Zuge seiner Reise zum G20-Gipfel sprach Bundeskanzler Friedländer mit mitreisenden Journalisten auch über eine weitere sehr ernste innenpolitische Angelegenheit Deutschlands. So äußerte er sich zu den Bestrebungen der Bayerischen Staatsregierung, sogenannte Remigrationszentrenen einrichten zu wollen.


    "Diese neueste Entwicklung im Freistaat Bayern besorgt mich persönlich sehr. Aber sie trifft mich nicht völlig überraschend. Sie wurde bereits angekündigt und soll nun entsprechend in die Tat umgesetzt werden. Es dürfte völlig außer Frage stehen, dass diese Bundesregierung diese Pläne aufs aller deutlichste verurteilt. Es dürfte wohl keine Zufall sein, dass beim Lesen des Antrags direkte Assoziationen zu den barbarischen Konzentrationslagern der Nazis kommen. Ich kann es nun wirklich niemandem verübeln, der hier an so etwas Furchtbares denken muss. Natürlich gibt es hier keine Öfen in den Menschen verbrannt werden sollen, es geht nicht um die organisierte die Auslöschung von Menschen aber es geht klar um deren Entwürdigung.


    Ich möchte an der Stelle an die Charta der Grundrechte der Europäischen Union erinnern: "Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten. Menschenhandel ist verboten." Ich erinnere ebenfalls an unser Grundgesetzt: "Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht." Ich zitiere hier nicht zufällig geltendes Bundesrecht. Wir alle sollten wissen, Zwangsarbeit wird es in Deutschland nicht geben und es ist völlig egal welche verrückten Phantasien die Bayerische Staatsregierung hier umzusetzen gedenkt, der Bund wird das schlichtweg nicht passieren lassen. Der Bayerische Landtag wird nun erst einmal darüber befinden. Sollte er das Gesetz verabschieden, sollte es Realität werden und sollte es zum Vollzug kommen, dann wird es eine klare Antwort darauf geben: Der Bundeszwang als absolute ultima ratio. Die Bundesregierung wird nicht zulassen, dass ein Gliedstaat der Bundesrepublik Deutschland seine Bundestreue verletzt und unser Grundgesetzt und das Bundesrecht nicht umsetzt. Bevor wir jedoch diesen schweren Schritt gehen, appelliere ich an die Landtagsabgeordneten in Bayern, diese offenkundig verfassungsfeindlichen Bestrebungen konsequent abzulehnen.



  • Dass einem sog. "Bundeskanzler" Gesetze, die in einem Bundesland erlassen werden, nicht belieben, kann vor dem Hintergrund horizontaler Gewaltenteilung freilich keine hinreichende Legitimation für einen Bundeszwang nach Art. 37 GG darstellen. Vielmehr muss die Nichtanwendung oder Verletzung von Bundesrecht evident sein - die Bundesregierung darf sich vor dem Hintergrund vertikaler Gewaltenteilung nicht die Rolle des OG zu Eigen machen. Demgemäß lässt sich die Anwendung des Bundeszwangs nicht mit bloßen Behauptungen und subjektiven Wertvorstellungen eines linksgerichteten Politikers verfassungsrechtlich rechtfertigen. Entsprechend besteht bei, so wie hier, nicht geklärten Fällen - der Kanzler hat sich wohl schlecht beraten lassen - die Notwendigkeit, den Rechtsweg vor dem OG zu beschreiten. Sollte der Bundeskanzler seine linksfaschistoiden Bestrebungen zur de facto-Aufhebung der horizontalen Gewaltenteilung tatsächlich verfolgen, wird der Freistaat Bayern dies selbstredend nicht unbeantwortet lassen.

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Vielmehr muss die Nichtanwendung oder Verletzung von Bundesrecht evident sein

    Also bisher scheint die Verletzung ja evident. Ich habe kein einziges Argument gehört, warum der Gesetzentwurf nicht verfassungswidrig sein soll. Ich warte gerne noch die Rede Ihres Kollegen ab, aber gemäß des bisherigen Auftritts Ihrer Partei scheinen Sie ja selbst keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung zu haben.

  • Stellt als in Bali anwesender Journalist dem Bundeskanzler Jan Friedländer eine Frage.


    Herr Bundeskanzler, es geht das Gerücht um, der russische Außenminister Lawrow können nicht wie geplant am G20-Gipfel teilnehmen, da er sich in einem Spital befinden würde. Von russischer Seite aus wurde dies dementiert, können Sie bestätigen, dass dieses Gerücht unwahr ist, oder nicht? Sollte die Berichte stimmen, gehen Sie davon aus, dass dies eine gezielte Tätigkeit (etwa mit Gift) war, um Herrn Lawrow außer Gefecht zu setzen, sollten sie nicht stimmen, wie werden Sie mit Herrn Lawrow beim G20-Gipfel den Ukrainekrieg besprechen?

    Lucifer Media

    Leiter des Ressorts Außenpolitik

    Stellvertretender Chefredakteur

    Für Whistleblowing und sonstige Anfragen hier klicken.

  • Stellt als in Bali anwesender Journalist dem Bundeskanzler Jan Friedländer eine Frage.


    Herr Bundeskanzler, es geht das Gerücht um, der russische Außenminister Lawrow können nicht wie geplant am G20-Gipfel teilnehmen, da er sich in einem Spital befinden würde. Von russischer Seite aus wurde dies dementiert, können Sie bestätigen, dass dieses Gerücht unwahr ist, oder nicht? Sollte die Berichte stimmen, gehen Sie davon aus, dass dies eine gezielte Tätigkeit (etwa mit Gift) war, um Herrn Lawrow außer Gefecht zu setzen, sollten sie nicht stimmen, wie werden Sie mit Herrn Lawrow beim G20-Gipfel den Ukrainekrieg besprechen?

    Da der russische Außenminister neben mir stand und augenscheinlich am Gipfel teilnimmt, erübrigen sich alle weiteren wilden Spekulationen dazu. Bilaterale sind nicht geplant, nein.

  • Vielmehr muss die Nichtanwendung oder Verletzung von Bundesrecht evident sein

    Also bisher scheint die Verletzung ja evident. Ich habe kein einziges Argument gehört, warum der Gesetzentwurf nicht verfassungswidrig sein soll. Ich warte gerne noch die Rede Ihres Kollegen ab, aber gemäß des bisherigen Auftritts Ihrer Partei scheinen Sie ja selbst keine verfassungsrechtliche Rechtfertigung zu haben.

    Es sind ja bayerische Bedingungen zur Immigration. Niemand muss nach Bayern, ergo ist der Arbeitsdienst freiwillig und fällt nicht unter sog "Zwangsarbeit" iSd Art 12 GG

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Es sind ja bayerische Bedingungen zur Immigration. Niemand muss nach Bayern, ergo ist der Arbeitsdienst freiwillig und fällt nicht unter sog "Zwangsarbeit" iSd Art 12 GG

    Sie scheinen wirklich noch weniger vom Grundgesetz zu verstehen als gedacht. Netter Versuch, leider absolut haltlos.

    Abseits davon, wenn man es denn als Arbeitszwang betrachten möchte, so fiele die diese ausdrücklich unter Art. 12 III GG. Lesen ist manchmal ein Allheilmittel - und nein, Ihre Ideologie ist nicht mit dem Grundgesetz gleichzusetzen.

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Abseits davon, wenn man es denn als Arbeitszwang betrachten möchte, so fiele die diese ausdrücklich unter Art. 12 III GG. Lesen ist manchmal ein Allheilmittel - und nein, Ihre Ideologie ist nicht mit dem Grundgesetz gleichzusetzen.

    Frau Dr. Koslowska, Paul Foxowitz von Lucifer Media hier, ich hätte eine Frage!

    Sie sagen, Herr Dr. Linner würde seine Ideologie mit dem Grundgesetz gleichsetzen wenn er argumentiert, das Remigrationsgesetz würde Arbeitszwang bedeuten. Ein betreffender Artikel darin ist jedoch eindeutig so formuliert. Wie kommen Sie also zu dem Schluss, dass es sich hierbei nicht um Zwang handelt, ist die Anwendung von Gesetzen doch nicht freiwilliger Natur?

    Lucifer Media

    Leiter des Ressorts Außenpolitik

    Stellvertretender Chefredakteur

    Für Whistleblowing und sonstige Anfragen hier klicken.

  • Abseits davon, wenn man es denn als Arbeitszwang betrachten möchte, so fiele die diese ausdrücklich unter Art. 12 III GG. Lesen ist manchmal ein Allheilmittel - und nein, Ihre Ideologie ist nicht mit dem Grundgesetz gleichzusetzen.

    Hä? Zwangsarbeit ist verboten, Art. 12 Abs. 2 GG. Die Ausnahme des Abs. 3 ist für den Entwurf ja offenkundig nicht anzuwenden, handelt es sich ja um keine gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung. Sie machen es mit jedem Versuch schlimmer. ^^

  • Abseits davon, wenn man es denn als Arbeitszwang betrachten möchte, so fiele die diese ausdrücklich unter Art. 12 III GG. Lesen ist manchmal ein Allheilmittel - und nein, Ihre Ideologie ist nicht mit dem Grundgesetz gleichzusetzen.

    Hä? Zwangsarbeit ist verboten, Art. 12 Abs. 2 GG. Die Ausnahme des Abs. 3 ist für den Entwurf ja offenkundig nicht anzuwenden, handelt es sich ja um keine gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung. Sie machen es mit jedem Versuch schlimmer. ^^

    Art. 104 II GG regelt dies. Lesen hilft, werter grüner Hobbyjurist.

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    XVIII. Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland

    Parteivorsitzende der Liberal-Konservativen Allianz


    XII. und XIV. Bundesministerin der Finanzen a. D.

  • Nochmal, ihre Drohungen schmettern ab.

    Migranten sind also eine Drohung? Wie menschenfeindlich und xenophobisch.

    Und selbst wenn dem so ist, das ist keine Drohung sondern eine Ankündigung. Die Flieger sind gechartert, die Passagiere warten schon in München, morgen um 11 Uhr hebt der DeSantis-Gedächtnisjet ab.

    Ich identifiziere mich als Milliardär, Pronomen gimme/money

  • Nochmal, ihre Drohungen schmettern ab.

    Migranten sind also eine Drohung? Wie menschenfeindlich und xenophobisch.

    Und selbst wenn dem so ist, das ist keine Drohung sondern eine Ankündigung. Die Flieger sind gechartert, die Passagiere warten schon in München, morgen um 11 Uhr hebt der DeSantis-Gedächtnisjet ab.

    Hören Sie auf mit diesen Lächerlichkeiten und fangen Sie an Erwachsenenpolitik zu betreiben.

  • Nochmal, ihre Drohungen schmettern ab.

    Migranten sind also eine Drohung? Wie menschenfeindlich und xenophobisch.

    Und selbst wenn dem so ist, das ist keine Drohung sondern eine Ankündigung. Die Flieger sind gechartert, die Passagiere warten schon in München, morgen um 11 Uhr hebt der DeSantis-Gedächtnisjet ab.

    Dann unterhalten wir uns an anderer Stelle wieder!