Gesetz zur Änderung des vDeutschen Gesetzbuches

  • Gesetz zur Änderung des vDeutschen Gesetzbuches


    vom ...


    Artikel 1

    Änderung des vDeutschen Gesetzbuches


    In § 5a Absatz 3 des vDeutschen Gesetzbuches in der Fassung vom 28. April 2020, das zuletzt durch das Gesetz vom 08. August 2022 geändert worden ist, wird ein Satz 2 angefügt, der wie folgt gefasst wird:


    "Satz 1 gilt für Richter der SimOn-Kammer des Obersten Gerichts entsprechend."


    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt mit am Tage nach seiner Beschlussfassung in Kraft.


    Begründung:


    Drei Richter sind für inaktiv erklärt worden - ob das mit Blick auf den Telos rechtens ist, kann man drüber streiten -, weil sie im Gerichtsforum zwei Wochen lang keinen Sinnlosbeitrag geschrieben haben. Bei mir war das irgendwann Anfang der August der Fall. Momentan gibt es sehr wenig Klagen, entsprechend zerbombt diese Regel bei wortlautgetreuer Auslegung, gerade in Zeiten, wo wenig geklagt wird, das OG, obwohl es aktiv war, so wie jetzt.

  • Dann stelle ich auch mal Folgendes in den Raum:


    Gesetz zur Änderung des vDeutschen Gesetzbuches


    vom ...


    Artikel 1

    Änderung des vDeutschen Gesetzbuches


    In § 5a des vDeutschen Gesetzbuches in der Fassung vom 28. April 2020, das zuletzt durch das Gesetz vom 08. August 2022 geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:


    "Der Verlust jeglicher Ämter erfolgt durch vierzehntägige Inaktivität. Inaktiv ist, wer vierzehn Tage nicht eingeloggt war."


    Artikel 2

    Inkrafttreten


    Dieses Gesetz tritt mit am Tage nach seiner Beschlussfassung in Kraft.

  • Dann könnte man das Vereinshaus auch wieder als Sim-On deklarieren. Aktuell sind ja nicht nur das Preuß und die Clubs und Hotels, sondern auch alle Vereine gemäß Regeln Sim-Off. Auch wenn das kaum jemand so handhabt ^^


    Dann könnte man unter § 12 Absatz 8, sofern man die Regelung behalten möchte, gab ja teils auch andere Stimmen, auch die letzten Wörter ("als Sim-On Beiträge") streichen ...


    Dass bei Sim-Off-Ämtern / Richter- bzw. Nebenaccounts die Aktivität kontenübergreifend zählt, kann man ja (aus der aktuellen Fassung und dem ersten Beitrag) trotzdem beibehalten.

  • Dann könnte man das Vereinshaus auch wieder als Sim-On deklarieren. Aktuell sind ja nicht nur das Preuß und die Clubs und Hotels, sondern auch alle Vereine gemäß Regeln Sim-Off. Auch wenn das kaum jemand so handhabt ^^

    Also wenn § 5a die einzige Norm ist, die das Vereinshaus als SimOff deklariert, dann würde das wohl nicht mehr fortgelten, da es ja eben nicht in einem als SimOff zu erkennendes Forum drin steckt. Das hatte ja wohl auch nur insoweit einen Sinn, als dass es eben nicht ausreichen soll, Clubs, Hotels o. Ä. für einen Beitrag heranziehen zu können. Zudem können ja auch durchaus sinnvolle Sachen über das Vereinshaus, Stiftungen oder dergleichen, gemacht werden. Die haben ja durchaus auch eine politische Wirkung im rL. Das ganz auszuschließen, halte ich für falsch. Und eine stetige Einzelfallbewertung recht aufwändig. Wir sollten zumindest diskutieren, wie wir es dahingehend halten, um dem Spannungsverhältnis Wahlleichen verhindern vs. möglichst viel Geltung verleihen gerecht zu werden.


    Darüber hinaus sollten wir tendenziell zusehen, dass wir Regeln eher auf das notwendige Maß vereinfachen. Gerade am Beispiel der Aktivitätsregelung sieht man es gut, dass zu viele Beschränkungen und Ausnahmen nicht dem Ziel dienen, Regeln einfach durchzuführen und bestmögliche Aktivität zu gewährleisten.

  • Ja, sonst ist es auch gemäß § 12 Absatz 8 Sim-Off. Würde aber auch ausreichen, wenn man dort nur schreibt, dass die Beiträge zum entsprechenden Zweck einfach nicht zählen, nicht dafür gewertet werden. Sofern man die Regel behalten möchte.