Alles anzeigenAlles anzeigenVorschlag für die Änderung der Go im Bundesrat
In Grün sind Sätze die entfallen und in Rot die eingefügt werden.
Die Reihenfolge wurde von mir der einfachheithalbel abgeändert
§ 18
Abstimmungen und Wahlen
(1) Abgestimmt wird durch Handaufheben. Auf Verlangen eines Landes wird durch Aufruf der Länder abgestimmt. Die Länder werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen.
(2) Abstimmungen dauern 72 Stunden (oder bis zur Abgabe aller Stimmen).
(3) Gibt ein Bundesland bei Abstimmung über die Geschäftsordnung sowie über Gesetze und deren Änderungen nicht innerhalb der 72 Stunden ab, so zählen die Stimmen als Enthaltung
(4) Für Wahlen geht die Dauer 72 Stunden oder bis eine Mehrheit für oder gegen Kandidaten erreicht wurde, ansonsten gelten die Bestimmungen zu Abstimmungen entsprechend
Das wäre dann Sache des BR, dürfte aber indes mit den vDGB vereinbar sein, da § 17 VII vDGB dem Bundesrat die Einschätzungsprärogative zugesteht.
Das mein Entwurf Sache des BR ist weiß ich, aber da dass hier ja erwähnt wurde dachte ich den GO Entwurf mal hier zur Debatte zu stellen^^