Der bisherige Prozess ist so, jede Bewerbung wird grundsätzlich angenommen. Die genaue Prüfung ob dann die Mitgliedschaft und Beiträge passen, prüfen wir/ich erst am Wahl-Donnerstag. Hat für mich den Grund, meist liegt es ja an den Beiträgen ob die erreicht wurden, und wenn sich jemand zwei Wochen vor der Wahl direkt ins Register einträgt, hat er auch nach Annahme der Bewerbung Zeit die notwendigen Beiträge zu erzielen.
Ok, verstehe ich grundsätzlich. Ich muss jedoch sagen, dass ich diese Praxis tatsächlich etwas kritisch sehe, wenn ich mir die Formulierung des § 12 As. 8 anschaue, wo eigentlich steht, dass die genannten Voraussetzungen überhaupt erst zum Eintritt in das Wahlregister berechtigen.
Ich kann natürlich auch direkt ablehnen, aber die Bundeswahlleitung hat genug zu tun und dann ständig bei den abgelehnten Bewerbungen nachzuprüfen ob jetzt doch die Voraussetzungen erfüllt sind wäre auch wieder doppelte Arbeit. Jeder sollte sich eigentlich erst bewerben wenn auch alles passt.