DEBATTE | XII/005: Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche

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    AUSSPRACHE
    Zahl und Abgrenzung der Geschäftsbereiche


    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    wir beraten nun über den Antrag des Ministerpräsidenten (siehe Anlage), die Zahl der Geschäftsbereiche sowie deren Abgrenzung durch den Landtag im Sinne des Art. 49 BayVerf zu beschließen. Den Bestimmungen unserer alten Geschäftsordnung entsprechend dauert die Debatte über den Antrag des Ministerpräsidenten zweiundsiebzig Stunden, also bis zum 12. Juni 2022, 23:20 Uhr, an.


    Ich eröffne die Aussprache.


    ***


    gez. Dr. Christ

    - Präsidentin des Bayerischen Landtages -


    Anlage:


  • Sehr geehrte Frau Präsidentin,

    Kolleginnen und Kollegen,


    auch ich hätte eine Frage an den Ministerpräsidenten. Wieso ist die Staatskanzlei ein eigener Geschäftsbereich?

    Ich habe in der Vergangenheit auch für die Staatskanzlei als Geschäftsbereich gestimmt, jedoch ist mir jüngst aufgefallen, dass die Staatskanzlei früher gar kein Geschäftsberich war. Der Staatsminister, der zugleich Leiter der Staatskanzlei war, bekam nicht den Geschäftsbereich "Staatskanzlei", sondern die Sonderaufgabe "Staatskanzlei" übertragen.

    Dass die Staatskanzlei kein Geschäftsbereich ist ergibt sich ferner auch aus § 2 der StRGVV.

    Korrekterweise - finde ich - müsste man die Staatskanzlei also als Geschäftsbereich von diesem Antrag entfernen.

  • Die Präsidentin des Bayerischen Landtages



    Es wird bekanntgegeben, dass die Debattenzeit nicht mehr gehemmt ist und somit wieder weiterläuft. Die Debatte endet am heutigen Tage um 12:25 Uhr.



    gez. Dr. Christ

    - Präsidentin des Bayerischen Landtages -