AUSSPRACHE
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des stationären Handels
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir schreiten nun zur Aussprache über den von der Gruppe der BSV eingebrachten (in der Anlage auffindbaren) 'Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des stationären Handels' (Drs. XI/012). Die Dauer der Aussprache beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend - zweiundsiebzig Stunden, d. h., die Aussprache endet am Sonntag, den 29. Mai 2022, 01:46 Uhr.
Ich eröffne die Aussprache.
gez. Dr. Christ
- Präsidentin des Bayerischen Landtages -
Alles anzeigenBayerischer Landtag
Zehnte Wahlperiode
Drucksache XI/12
G e s e t z e n t w u r fder Bayerischen Sozialen Vereinigung und des Abgeordneten Moritz Rehm
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des stationären Handels
A) Problem
Jahr für Jahr konkurriert der stationäre Handel mit dem Online-Handel um Kundschaft. Beflügelt durch geändertes Kaufverhalten, aber auch durch vorübergehende äußere Effekte wie Kontaktbeschränkungen während der COVID-19-Pandemie, erziehlt der Online-Handel immer neue Rekordumsätze. Insbesondere kleine, lokale Einzelhandelsbetriebe stellt die Konkurrenz aus dem Netz vor große Probleme. Versinnbildlicht wird die Problematik durch einen Teil der Kundschaft, der sich im ansässigen Geschäft kostenlos beraten lässt und anschließend die Ware in einem Onlineshop bestellt. Zum anderen halten Onlineshops durch gänzlich fehlende Ladenschlusszeiten für Bestellungen einen unverhaltnismäßigen Wettbewerbsvorteil.
B) Lösung
Eine ganzheitliche Lösung kann nur durch eine umfassende Läden-Initiative der Staatsregierung erzielt werden.
Durch zeitliche Einschränkung der Bestellmöglichkeiten in Onlineshops können bereits jetzt schnell und unbürokratische unverhältnismäßige Wettbewerbsvorteile abgeschwächt werden.
C) Alternativen
Keine.
D) Kosten
Für den Freistaat entstehen keine unmittelbaren Kosten.
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A n l a g e 1