DEBATTE | XI/012: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des stationären Handels

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    AUSSPRACHE
    Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des stationären Handels


    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wir schreiten nun zur Aussprache über den von der Gruppe der BSV eingebrachten (in der Anlage auffindbaren) 'Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des stationären Handels' (Drs. XI/012). Die Dauer der Aussprache beträgt - den Regularien unserer Geschäftsordnung entsprechend - zweiundsiebzig Stunden, d. h., die Aussprache endet am Sonntag, den 29. Mai 2022, 01:46 Uhr.


    Ich eröffne die Aussprache.


    gez. Dr. Christ

    - Präsidentin des Bayerischen Landtages -

  • Sehr geehrtes Präsidium,

    werte Abgeordnete,


    wenn Sie aus einer Kleinstadt kommen, werden Sie das Bild sicher kennen: abgedecktes Schaufenster nach abgedecktem Schaufenster, viele kleine und lokale Läden müssen schließen. Der Konkurrenzdruck von großen Ladenketten und Onlineshops macht dem Erhalt unserer Innenstädte, wie wir sie kennen, zu schaffen. Dieser Trend zeichnet sich schon seit längerer Zeit ab, doch hat er einen traurigen Höhepunkt während der Lockdowns in den beiden vergangenen Jahren erreicht. Durch die Umsatzausfälle in dieser Zeit können viele Detailgeschäfte auch heute noch nur so gerade durch die Überbrückungshilfen der Bundesregierung und Kurzarbeit überleben. Der aktuelle Zustand ist desolat. Viel zu lange wurde dieses Thema von vergangenen Staatsregierungen außer Acht gelassen, es ist also höchste Zeit das Thema in den Fokus zu rücken.


    Doch nur im Parlament zu palavern oder auf Wahlkampfveranstaltungen alles Mögliche zu versprechen, ist nicht mein Politikstil. Selbst die Hand anlegen, ist gefragt!

    Entsprechend ist diese Debatte verbunden mit einem Antrag, der womöglich ungewöhnliche Wege geht. Ladenschluss für Onlineshops? Einige von Ihnen werden sich sicher die Augen reiben. Doch liegt es eigentlich auf der Hand: Durch die permanente Verfügbarkeit 24/7, 366 Tage im Jahr haben Onlineshops einen unglaublichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den lokalen Läden. Bauen wir diesen Vorteil, zumindest ein wenig, ab, überlegen sich Kunden vielleicht nochmal, ob nicht ein Besuch vor Ort sinnvoller ist. Ganz so revolutionär wie es scheinen mag, ist dieses Vorgehen auch nicht. So ist das zeitliche Abschalten bereits Gang und Gäbe, bei Shops von Charedim am Sabbat oder am Sonntag in Teilen der Niederlande.


    Klar ist zwar, eine umfassende Strategie ersetzt dieser Antrag nicht, doch ist er als erster Schritt einen Versuch wert.


    Herzlichen Dank!

  • Sehr geehrte Frau Prsäidentin,

    sehr geehrte Damen und Herren,


    der Antrag des Kollegen Rehm verdient Zustimmung.


    Ich gebe zu, als ich begann, den Gesetzesentwurf zu lesen, habe ich befürchtet, es ginge mal wieder um die ausgelutschte Idee, die Ladenöffnungszeiten des stationären Einzelhandels zu verlängern und stellte mich schon mal darauf ein, alle Argumente, die dagegen sprechen, vorzutragen. Doch bekanntermaßen geht dieser Antrag genau in die gegenteilige Richtung und statt die Ladenöffungszeiten der herkömmlichen Geschäfte zu verlängern, wird die Verkaufszeit im Online-Handel eingeschränkt. Eine wirklich pfiffige Idee, Herr Rehm, mein Kompliment.


    Die Problemlage haben Sie ja vollkommen richtig dargestellt, der Online-Handel läuft den kleinen Geschäften zunehmend den Rang ab, und diese haben nicht die Möglichkeiten gegenzusteuern. Eine Angleichung der Öffnungszeiten dient dem fairen Wettbewerb und beugt ein Aussterben der Innenstädte vor.


    Ich bitte daher um Zustimmung.


    Vielen Dank.

  • Frau Präsidentin,
    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    zweifelsohne hat sich das Konsumverhalten der Bürgerinnen und Bürger in den letzten Jahren erheblich verändern und selbstverständlich haben viele Bürgerinnen und Bürger während der Corona-Pandemie die Vorteile und Vorzüge des Online-Shoppings für sich entdeckt. Diese veränderte Marktsituation stellt für den Einzelhandel eine große Herausforderung dar. Nicht wenige lokale Geschäfte stehen deshalb vor einer Existenzkrise - das ist unbestreitbar.


    Doch bevor ich auf den Antrag an sich zu sprechen komme, möchte ich aber auf das Thema Online-Shopping generell eingehen: So lobenswert der Ruf nach der Belebung der Ortszentren sein mag, ich glaube eine künstliche Verlängerung der Lebenszeit der lokalen Geschäfte ist weder notwendig noch gerechtfertigt. Die Entwicklung, dass die Bürgerinnen und Bürger vermehrt online einkaufen werden, wird sich auch durch - zugegebenermaßen äußerst merkwürdige - Maßnahmen wie Öffnungszeitbegrenzungen für Online-Shops nicht aufhalten lassen. Wir leben in einem digitalen Zeitalter und es erscheint mit nicht verständlich, warum wir dieser Entwicklung entgegenwirken sollten - sie wird sich nicht aufhalten lassen.


    Ich glaube, wie setzen hier an der ganz falschen Stelle an, geschätzte Kolleginnen und Kollegen. Natürlich haben Online-Shops im Vergleich zum stationären Handel einen Wettbewerbsvorteil. Aber es ist nicht Aufgabe des Staates, innovative Konzepte zu bremsen um Altgedientes zu retten. Der Vorteil von Onlineangeboten ist schließlich auch nicht auf den Handel beschränkt, sondern erstreckt sich mittlerweile auf quasi alle Lebensbereiche. Es liegt an den Unternehmerinnen und Unternehmern, die Zeichen der Zeit zu erkennen und sich fit für die Zukunft zu machen. Wenn wir die Ortszentren wieder beleben wollen, dann brauchen wir auch hier innovative Ideen, die an die heutige Zeit angepasst sind. Wir müssen in der Gegenwart leben, liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht in der Vergangenheit. Auch deshalb finde ich, dass dieser Antrag an der ganz falschen Stelle ansetzt.


    Abseits davon ist der hier vorgelegte Antrag ohnehin gänzlich unpraktikabel. Ich weiß beim besten Willen nicht, Herr Rehm, wie Sie sich das vorstellen. Sollen die Betreiber der Online-Shops genau für Bayern das Ermöglichen der Tätigung von Bestellungen unterbinden? Eine solche Vorstellung ist nicht nur realitätsfern, sondern in meinen Augen technisch auch gar nicht mit vertretbarem Aufwand umsetzbar. Ich wäre äußerst gespannt zu erfahren, wie Sie sich das gedacht haben. Weiter stellen sich mir hier noch ganz andere Fragen. Wer soll diese Öffnungszeiten kontrollieren? Was soll bei Nichteinhaltung passieren? Der Antrag in dieser Form ist daher nicht nur unpraktikabel sondern auch wirkungslos. Zudem erscheint mir die Idee, Öffnungszeitbegrenzungen in Online-Shops auf Länderebene durchsetzen zu wollen, absolut nicht umsetzbar. Ich plädiere daher dafür, diesen Antrag abzulehnen.


    Vielen Dank!

  • Wertes Präsidium,

    sehr geehrtes Hohes Haus,

    zunächst einmal vielen Dank für Ihre Redebeiträge. Es ist schön, dass kurz vor Ende der Legislaturperiode noch einmal Schwung in das Plenum kommt. Das war ja die letzten Wochen leider etwas zu vermissen.


    Herr Linner,

    vielen Dank für Ihren Beitrag. Ihre angebrachten Bedenken möchte ich gleich ausräumen, doch zuvor möchte ich etwas anmerken. Es enttäuscht mich, dass Sie in Ihrem Beitrag nur Kritik anbringen und keine Alternativen bieten. Dabei ist es doch als Regierung gerade Ihre Verantwortung aktiv zu werden. Stattdessen sagen Sie den Menschen im Detailhandel: "Tja, Pech gehabt, hätten Sie halt was anderes gelernt." Würden Sie das auch den Menschen so auf der Straße ins Gesicht sagen? "Ihre Lebensgrundlage und Altersvorsorge steht auf dem Spiel? - Tja, das lässt sich halt nicht aufhalten. Wären Sie halt innovativer gewesen." Das ist doch kein gutes Regieren, werte Abgeordneten! Als Staatsregierung sind es auch Ihre Innenstädte, die hier auf dem Spiel stehen. Und dann lehnen Sie sich zurück und sagen sinngemäß: "Der Markt regelt das schon." Sehr ironisch übrigens, dass das von dem Kanzler kommt, der mit SDP und I:L regiert.


    Aber nun zu Ihren Bedenken. Wie Sie sicherlich wissen, ist das Regeln der Ladenöffnungszeiten Ländersache, daher macht es natürlich Sinn, dass der Beschluss im Freistaat und nicht im Bund oder in der EU gefasst wird. Ob dann dieses Recht in anderen Ländern angewendet wird, ist dann Sache der Betreiber. Es betrifft uns hier im Freistaat ja auch nicht, wie andere Länder das regeln. Sie sprachen auch die Ausführung und eine mögliche Nichteinhaltung des Gesetzentwurfes an. Wenn Sie noch einmal den Antrag lesen, werden Sie feststellen, das auch das geregelt ist. Zwar steht es nicht explizit drin, allerdings verweist der Entwurf eindeutig auf das geltende Ladenschlussgesetz, in dem bereits ausführlich festgehalten wird, was und wie auszuführen ist. Letztlich kommen wir zu Ihren technischen Bedenken. Auch diesbezüglich kann ich Sie beruhigen. Wie erwähnt, ist die Idee - weltweit betrachtet - nichts Neues. Entsprechend muss kein unverhältnismäßig großer Aufwand betrieben werden, um den rechtlichen Vorgaben gerecht zu werden. Bei Webseiten auf Wordpress-Basis beispielsweise reicht ein kostenloses Plug-In und ein paar Klicks, um die nötigen Schließzeiten einzurichten.


    Wertes Haus, werte Staatsregierung,

    es steht fest, dass etwas für unsere Innenstädte getan werden muss. Aussitzen und auf Alternativen warten bringt den Freistaat nicht voran. Es wird Zeit, dass wir uns diesem Problem in der einen oder anderen Form annehmen. Entsprechend bitte ich um Ihre Zustimmung zu diesem Antrag!


    Vielen Dank!

  • Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    wie auch der Kollege Linner muss ich Bedenken anmelden.

    Ich denke, dass eine solche Regelung möglicherweise besser auf Ebene der Europäischen Union anzusiedeln wäre. Aber das schöne an Europa, das schöne an Deutschland ist ja - wie heißt es so schön - "Einheit in Vielfalt", was selbstverständlich auch vielfältige verschiedene Regelungen in Bezug auf Ladenöffnungszeiten mit einschließt. Grundsätzlich sollten dort also keine Differenzen bestehen.


    Der Herr Kollege Rehm sagt es selbst, man kann z.B. bei WordPress mit ziemlich geringem Aufwand vieles anpassen. Mit ähnlich geringem Aufwand - und Kosten, die für jeden mittelständischen Betrieb zu verkraften sind - kann man sich doch dann auch einen WordPress-Onlineshop aufbauen, nicht?

    Ich sehe aber auch praktische Probleme bei der Umsetzung: wenn denn - nehmen wir mal den bekannten Onlineshop - Amazon seine Tore für Bayern schließt, verhindert das nicht die Benutzer die VPNs auch im innereuropäischen Ausland benutzen. Das sollte für Bürger, die - aus welchen Gründen auch immer - die Dienstleistungen Amazons bei "Ladenschluss" in Kauf nehmen wollen kein Problem sein.


    Daneben sehe ich die Definition des Onlineshops für dieses Gesetz kritisch. Nach meinem Verständnis schließt dies z.B. mindestens teilweise Streaminganbieter wie Netlifx oder - um beim vorherigen Beispiel zu bleiben - Amazon Prime mit ein. Schließlich kann ich mir Waren - Filme - ansehen und diese gegen Geld erwerben, wodurch ich einen Vertrag abschließe. Zumal das Ladenschlussgesetz für Kinos - das Äquivalent auf lokaler Ebene - meines Wissens ja gar nicht gilt. Dabei finde ich auch sind Streaminganbieter und Kinos heutzutage nicht mehr miteinander zu vergleichen. Dabei möchte ich keines von beiden schlechter reden: beide haben ihre Berechtigung und das ist gut so. Aber genau weil sie eben nicht genau das gleiche anbieten, so limitiert solch eine Vereinbarung doch


    Eine andere Sache fällt mir aber auch auf: Ich habe bis jetzt nur über die großen Player auf dem Markt geredet. Was ist denn mit den mittelständischen Unternehmen?

    Einerseits gibt es viele, die ihre eigenen Onlineshops betreiben, auch um für Kunden während und nach den normalen Ladenöffnungszeiten weiterhin da zu sein. Ja, wo Onlineshops und die Einsicht in Produkte auch insbesondere außerhalb der normalen Ladenschlusszeiten eine Entlastung für den Betrieb sein kann - unter bestimmten Umständen übrigens auch für's Klima.

    Andererseits sind Onlineshops - auch die großen - gleichzeitig auch Vertriebsplattform für den Mittelstand. Ob die möglicherweise entstehenden Umsatzeinbußen durch stationären Einzelhandel überhaupt wieder eingewirtschaftet werden können steht auf einem ganz anderen Blatt.


    Ich muss dem Kollegen Rehm wie so oft aber auch etwas zu Gute halten: Das Gesetz findet größtenteils nur Anwendung, an den etwa 52 Sonntagen im Jahr und den gesetzlichen Feiertagen.

    Destotrotz werde ich den Antrag ablehnen, da ich finde, dass wir damit das falsche Signal senden.

    Ich finde nicht, dass es irgendwie sinnvoll ist hier eine Situation von Onlineshops gegen Einzelhandel entstehen zu lassen. Die bayerische Wirtschaft wird und muss sich anpassen, um alte wie neue digitale und analoge Konzepte miteinander zu verbinden, um das eigentliche Ziel zu erreichen: dem Kunden zu ermöglichen die beste Kaufentscheidung zu treffen, damit er das findet, was er sucht.


    Vielen Dank!

  • Frau Präsidentin,

    Geschätzte Damen und Herren,


    nachdem Herr Kratzer hier noch einen sehr interessanten Gedanken ins Spiel gebracht hat, möchte ich noch ein paar ergänzende Worte zu der Thematik verlieren.


    Zunächst aber zu Herrn Rehm. Tatsächlich glaube ich, dass die überwiegende Verantwortung in dieser Thematik ganz einfach bei den Bürgerinnen und Bürgern selbst liegt. Es sind doch wir, die aus Bequemlichkeit lieber bei Amazon bestellen, statt in lokalen Geschäften zu kaufen. Wenn das Angebot der lokalen Geschäfte nicht mehr angenommen wird, ist es in meinen Augen auch nicht Aufgabe des Staates, Online-Shops künstlich zu bremsen.


    Wie Herr Kratzer ausführt, ist ein pauschales Bremsen aller Online-Shops auch gar nicht angezeigt. Ich stimme zu, dass die extreme Verlagerung der Kauftätigkeit auf einzelne große Online-Unternehmen problematisch ist. Deswegen ist es in meinen Augen auch wichtig, dass wir in diesem Zuge endlich über eine gerechte Besteuerung dieser Unternehmen reden - denn das verschafft ihnen tatsächlich einen erheblichen ungerechtfertigten Vorteil! Ich fände es in diesem Zuge auch richtig, über Steuersenkungen bei den kleinen und mittelständischen Unternehmen im Handel nachzudenken, denn dadurch ließe sich der große Preisdruck mindern und der bestehende Nachteil der Öffnungszeitenbegrenzungen könnte zum Teil auf anderem Wege kompensiert werden.


    Weiter konnten Sie, Herr Rehm, auch meine Bedenken in keiner Weise ausräumen. Das Ladenöffnungszeitenrecht ist Ländersache, ja. Mithin ist Bayern das einzige Bundesland, das kein eigenes Ladenöffnungsgesetz verabschiedet hat. Dennoch erscheint mir diese Regelung auf Länderebene absolut absurd zu sein. Ich soll dann in Bayern am Sonntag auf Amazon nichts bestellen können, in Baden-Württemberg oder Hessen aber schon. Das ist - bei aller Liebe - ein Gedanke, mit dem ich mich beim besten Willen nicht anfreunden kann. Auch die technischen Bedenken konnten Sie noch nicht ausräumen. Selbst wenn, wie Sie behaupten, die Implementierung eines solchen Plug-Ins bei einigen Online-Shops einfach funktionieren würde - wie kann zweifelsfrei sichergestellt werden, dass sich der Käufer oder die Käuferin in Bayern befindet? Was, wenn ein VPN benutzt wird, um diese Regelung zu umgehen? Mir erscheint das noch nicht schlüssig und wasserdicht, liebe Kolleginnen und Kollegen.


    Schließlich mache ich auch noch einmal auf die Bedenken des Herrn Kratzer aufmerksam, dass die Definition von Onlineshops in dem hier vorliegenden Antrag zu weitläufig ist und spezifiziert werden müsste, um Rechtsklarheit zu erreichen.


    Ich glaube insgesamt aber weiterhin, dieser Antrag ist ein schritt Rückwärts, ein Schritt in die falsche Richtung. Anstatt Innovation zu fördern, wollen wir diese bremsen. Viel mehr muss es unser Ziel sein, Innovation auch in die kleinen und mittelständischen Unternehmen zu bringen. Wir müssen dafür sorgen, dass diese Unternehmen etwas bieten können, was die großen Online-Shops nicht bieten können. Das wird man nicht durch die Sonntagsschließung von Amazon und Co. erreichen. Niemand wird plötzlich wieder lokal einkaufen, nur weil er am Sonntag nicht bestellen kann. Wir brauchen hier andere Ansätze und müssen dieses Problem größer denken.


    Nach wie vor kann ich diesem Antrag daher nur wenig abgewinnen. Nicht, dass der Grundgedanke bzw. das Ziel des Antrages ein falsches wäre. Aber mit diesem Antrag werden wir dieses Ziel weder erreichen, noch ihm einen Schritt näherkommen.


    Vielen Dank!

  • Wertes Präsidium,

    geehrte Abgeordnete,


    angesichts der fortgeschrittenen Debattendauer werde ich mich kurz fassen, möchte aber dennoch aif die Bedenken der Herren der anderen Fraktionen eingehen.

    Bezüglich der Rechtsklarheit bestehen wenige Zweifel. Klar ist zwar, dass die Grenzen zu den klassischen Läden in Zeiten von Streaming-Anbietern und Mikrotransaktionen verwischen, dennoch lässt sich ein Vertragsabschluss à la § 312b BGB immer noch klar ausmachen.

    Ich soll dann in Bayern am Sonntag auf Amazon nichts bestellen können, in Baden-Württemberg oder Hessen aber schon.

    Herr Linner, nochmal: was außerhalb Bayerns geschieht, ist nicht Aufgabe des hiesigen Landtags. Wenn Plattformen wie Amazon es schaffen, die Bestellschranke nur auf Bayern anzuwenden, dann ist dem nichts zu entgegensetzen. Wenn die Bestellschranke auch außerhalb Bayerns angewandt wird, ist es ebenfalls nicht Aufgabe des Landtags oder anderer Landtage. Es wäre doch reichlich absurd, wenn Landesregierungen Amazon oder andere Portale anweisen würden, Bestellungen entgegenzunehmen.


    Was, wenn ein VPN benutzt wird, um diese Regelung zu umgehen?

    Es geht hier ja nicht darum, die Verbrauchenden zu schickanieren, sondern für mehr Marktgerechtigkeit zu sorgen sowie die Natur von Sonn- und Feiertagen zu schützen. Sehen Sie es so: Schon jetzt kann man sonntags über die Grenze nach Tschechien fahren und dort nach Herzenslust einkaufen gehen. Sollten wir deswegen eine Mauer an der Grenze hochziehen, um das zu verhindern?

    Also bleiben wir einmal auf dem Teppich.


    Mir ist bewusst, dass durch den Antrag allein, das zugrunde liegende Problem nicht umfassend gelöst werden kann und er allenfalls eine kleine Stellschraube wäre. Dennoch bin ich der Überzeugung, dass er in Verbindung, z.B. mit den von Herrn Linner angesprochenen Punkten, wie Steuerneuverteilungen, etwas bewirken kann.


    Herzlichen Dank!