Stimmen Sie über den Antrag auf Drs XI/20 ab. 11
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Zustimmung (8) 73%
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Ablehnung (3) 27%
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Enthaltung (0) 0%
Verehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir kommen nun zur Abstimmung über den Antrag der Drs XI/020.
Die Abstimmung dauert 3 Tage. [Ende:16.05.2022 - 09:50 Uhr]
Bitte geben Sie nun ihre Stimme ab.
Alles anzeigenVerehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir debattieren über den Antrag der Bundesregierung auf Drs XI/020 Entwurf zur Abschaffung der Sanktionen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.
Die Debatte ist auf 3 Tage angesetzt. [12.05.2022 - 11:45]
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Bundesrat
Sehr geehrter Herr Bundestagspräsident,
der Bundeskanzler hat dem Bundesrat den nachstehenden Entwurf am 02. Mai 2022 zugeleitet, damit dieser die Möglichkeit zur Stellungnahme nach Art. 76 II GG hat.
Der Bundesrat hat sich nach Aussprache dazu entschieden keine Stellungnahme abzugeben, daher übersende ich Ihnen beiliegend den Gesetzesentwurf.
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Bundesrepublik Deutschland
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ersten Bürgermeister
Marius Wexler
Sehr geehrter Herr Präsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der Bundesregierung beschlossenen Entwurf zur Abschaffung der Sanktionen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Familie, Generationen und Gleichstellung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Matthias Linner
Bundeskanzler
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Drucksache BR/XXX
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf zur Abschaffung der Sanktionen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch
A. Problem und Ziel
Laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts v. 5.11.2019 I 2046 - 1 BvL 7/16 ist der § 31a Abs. 1 Satz 1, 2 u. 3: nach Maßgabe der Entscheidungsformel mit Art. 1 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG unvereinbar.
Das Arbeitslosengeld II stellt in unserem Land die finanzielle Grundsicherung. Ein Wegfall dieser Grundsicherung ist, wie im zitterten Urteil des Bundesverfassungsgerichts entschieden, unmenschlich und verletzt die Würde unserer Bürgerinnen und Bürger.
Um dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Folge zu leisten, soll § 31a gestrichen werden, womit § 31b obsolet wird und ebenfalls gestrichen werden kann.
B. Lösung
Streichung § 31a und § 31b SGB II.
C. Alternativen
Keine.
Begründung
siehe Vorblatt
Berlin, den 06. Mai 2022
Hochachtungsvoll
Sebastian Fürst
Vizepräsident des Bundesrates