[Debatte] XI/006 - Entwurf eines Gesetz bezüglich des umfassenden Wirtschafts- und Freihandelsabkommens (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016

  • Verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    wir debattieren nun über den Antrag der Allianz-Fraktion.

    Die Debatte ist auf drei Tage beschränkt (Ende: 14.04.2022 - 13:10 Uhr)


    Das Wort hat zunächst die Kollegin Katharina von Habsburg


    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|

  • Marko Kassab

    Hat den Titel des Themas von „[Debatte] XI/005 - Entwurf eines Gesetz bezüglich des umfassenden Wirtschafts- und Freihandelsabkommens (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016“ zu „[Debatte] XI/006 - Entwurf eines Gesetz bezüglich des umfassenden Wirtschafts- und Freihandelsabkommens (CETA) zwischen Kanada und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits vom 30. Oktober 2016“ geändert.
  • Herr Präsident,

    verehrte Kolleginnen und Kollegen,


    wir haben hier einen richtungsweisenden Antrag vorliegen. Mit dem CETA haben wir die Chance, unsere Beziehungen mit Kanada noch weiter zu vertiefen. Ein vollständig ratifiziertes Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada – bei dem rund 98% aller Zölle zwischen Kanada und EU abgeschafft werden – würde riesige Vorteile mit sich bringen. Darauf werde ich gleich noch eingehen.

    Traurigerweise haben seit der Unterzeichnung am 30. Oktober 2016 erst 15 EU-Mitgliedsstaaten und das Vereinigte Königreich dieses Abkommen auf nationaler Ebene ratifiziert. Deutschland gehört bislang leider noch nicht zu den Ländern, die dieses Abkommen ratifiziert haben. In der Vergangenheit waren es vor allem linke Parteien, die diesem Abkommen ablehnend gegenüber standen. Vielleicht hat die amtierende Regierung ja jetzt den Mut mehr Globalisierung und Austausch zu wagen.

    Und auch in Richtung FFD kann ich nur sagen, dass wir durch mehr Handel noch stärker wachsen können und nicht durch irgendwelche Exportverbote.


    Meine Damen und Herren,

    dabei hätten Konsumenten eine größere Auswahl und niedrigere Preise zu erwarten und wir würden zudem ein riesiges Wachstum in der EU durch mehr Investitionen und mehr Arbeitsplätze sehen.

    Natürlich werden mit dem Freihandelsabkommen auch vulnerable Gruppen, wie Künstler und Innovatoren geschützt. Dafür wird Kanada seine Regelungen bezüglich des geistigen Eigentums an die EU-Regelungen anpassen und diese auch streng durchsetzen.

    Zudem wird Kanada seine Grenzen generell strenger kontrollieren, um gefälschte Waren zu bekämpfen.


    Also: Stimmen Sie diesem Antrag zu, wenn Sie für eine Vertiefung der europäisch-kanadischen Beziehung sind. Für eine Globalisierung mit fairen Regeln!


    Vielen Dank!

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    verehrte Damen und Herren,


    es ist mir eine Ehre als parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium der Finanzen und für Wirtschaft hier im Bundestag reden zu dürfen. Doch ich möchte an dieser Stelle nicht um den heißen Brei herum schwafeln, wie man so schön sagt, sondern im Namen der Bundesregierung Stellung zu dem Antrag der Abgeordneten von Habsburg und der Fraktion der Allianz zum Beschluss eines nach Artikel 59 Absatz 2 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland für Teile des CETA-Abkommens zwischen Kanada und der Europäischen Union notwendigen Ratifizierungsgesetzes beziehen.


    Werte Frau von Habsburg,


    die Aspekte, die Sie hier vorgetragen haben, lassen das CETA-Abkommen bei oberflächerlicher Betrachtung in einem positiven Lichte dastehen. Betrachtet man das Abkommen und dessen Bestandteile jedoch genauer, so wird eine Vielzahl an Problemen ersichtlich. Erstens: das Abkommen wurde ohne Beteiligung der Parlamente im Geheimen ausgehandelt – die Volksvertreter*innen haben nur die Wahl, 'Ja' oder 'Nein' zu sagen, ohne in weitergehendem Maße die Interessen der Bürger*innen vertreten zu können. Das geht so nicht. Zweitens: Es soll einen sogenannten „gemischten Ausschuss“ geben, dessen Entscheidungen für alle Vertragsstaaten bindend wären. So könnten das ganze Abkommen umgekrempelt werden – ohne Zustimmung des Parlaments. Das Bundesverfassungsgericht hat im März in seiner Entscheidung zur vorläufigen Inkraftsetzung Bedenken gegen dieses Ausschusswesen angemeldet. Drittens: Verbraucher*innenschutz-, Umweltschutz- und Lebensmittelsicherheitsstandards, die durchaus zu den „nicht-tarifären Handlungshemmnissen“, die CETA abbauen will, gehören, könnten jederzeit durch Beschlüsse der vorgesehenen Ausschüsse gesenkt werden – nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Das wäre dann umzusetzen – jeder Verstoß würde einen Verstoß gegen das Völkerrecht bedeuten, was nicht tragbar wäre, zumal solche Entscheidungen im Einvernehmen mit Kanada zu fällen wären. Letzten Endes wird durch dieses Abkommen der Markt vor allem für Großkonzerne geöffnet, die dann im Rahmen des Wettbewerbes wichtige Verbraucher*innenschutzstandards für den Wettbewerbsvorteil aushebeln könnten – die „Kleinen“ bleiben hingegen außen vor.


    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    das Ansinnen, die Beziehungen zu Kanada zu verbessern und Vorteile für die jeweiligen Volkswirtschaften rauszuholen, ist lobenswert. Aber wenn, dann für alle, und nicht mit der Gefahr der Aushebelung wichtiger Verbraucher*innenschutzstandards und unter Einbezug der nationalen Vertreter*innen. Das Abkommen ist in dieser Fassung keineswegs tragbar – die Koalitionsfraktionen lehnen den Gesetzesentwurf ab. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

  • Herr Präsident,

    meine Damen und Herren,


    ich möchte meine Rede hier starten, in dem ich zuerst einmal der Fraktion der Allianz danke, dass sie dieses wichtige Thema CETA erneut auf die Tagesordnung hier im Parlament setzen. Um aber vielleicht auch gleich die aufkommende Euphorie in der Allianz zu dämpfen, ich danke ihrer Fraktion nicht, weil das Abkommen ein grandioses Abkommen wäre. Nein, ich danke der Allianz, weil wir hier im Bundestag nun die Gelegenheit haben werden, CETA letztgültig und endlich auf Eis zu legen, meine Damen und Herren! Meine Vorrednerin, die Staatssekretärin Christ hat schon auf die großen Mängel hingewiesen, die das Abkommen zwischen der EU und Kanada aufweist. Und ich möchte daran anknüpfen, diese Mängel offenzulegen.


    Mich wundert es wirklich, dass die Allianz blind die Augen verschließt vor den großen Problemen des Abkommens. Sie wollen hier ein Abkommen beschließen und ratifizieren, dass das Vorsorgeprinzip schwächen, ein Abkommen, in welcher es unfaire und schleierhafte Paralleljustiz geben und ein Abkommen, welches die Handlungsfreiheit der Kommunen einschränken soll. All das ignorieren sie offenbar und sind in Ihrer Rede nicht einmal darauf eingegangen, rau Kollegin von Habsburg! So kann das nicht funktionieren. Die Augen schließen vor offenkundigen Mängeln ist auf keinen Fall die Lösung, nein, das ist das Problem! Sie wollen hier ein Abkommen ratifizieren, welches nur so vor Fehlern und Rückschritten bei Umwelt- und Sozialstandards strotzt. Das habe ich ehrlicherweise nicht einmal von der Allianz erwartet.


    Meine Damen und Herren,


    CETA ist an sich wirklich ein Abkommen, welches uns näher an die Seite Kanadas bringen kann, aber dieses Abkommen, welches vorliegt, das kann nicht unseren Ansprüchen an freien Handel, Umweltverträglichkeit und Verbraucherschutz genügen. CETA ist kein Handelsabkommen, welches für die Europäische Union ein Wachstumsmotor werden kann, CETA ist ein Abkommen, welches unsere sozialökonomisch und -ökologische Entwicklung nach hinten werfen wird und daher werden wir diesen Antrag klar ablehnen.


    Herzlichen Dank.

  • Herr Präsident,

    Meine Damen und Herren


    Zwar hat schon meine geschätzte Staatssekretärin die Position der Bundesregierung dargelegt, allerdings möchte ich die Position der Bundesregierung zum CETA-Abkommen und dem Freihandel im Allgemeinen detaillierter darlegen.


    Lassen sie mich zuerst mit einer Feststellung starten.

    Freihandel ist eine gute Sache.

    Der Abbau von Barrieren und Hindernissen beim gegenseitigen Handel hat zwar einige Herausforderungen wie potenzielles Lohn- und Regulierungsdumping insbesondere im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes, allerdings überwiegen klar die Vorteile.

    So hat der europäische Freihandel mit seinen offenen Grenzen und den harmonisierten Normen und Regularien dazu geführt, dass zusätzlicher Wohlstand geschaffen wurde.

    So verdient der durchschnittliche Deutsche laut der Bertelsmann-Stiftung zusätzliche 1046 Euro im Jahr und trug dazu bei das Produkte billiger werden wie zum Beispiel Autos.

    So hat ein VW Polo der ersten Generation mit Grundausstattung ohne Tankanzeige nach

    heutiger Währung im Jahr 1975 12000 Euro gekostet, der größere Dacia Sandero hingegen kostet gerade mal 9300 Euro und dafür bekommt neben eine Tankanzeige noch einen Bordcomputer, Sicherheitsgurte, Airbags, ABS und ESP.

    Dementsprechend ist diese Bundesregierung prinzipiell auch für mehr Freihandel offen, allerdings nur unter der Voraussetzung, das sowohl soziale, ökologische und demokratische Standards dabei eingehalten werden.


    Meine Damen und Herren,

    Das Freihandelsabkommen CETA, welches zwischen der Europäischen Union und Kanada ausgehandelt wurde, erfüllt in dieser Form definitiv nicht Letzteres.

    Der Grund dafür liegt vor allem im sogenannten Investitionsschutz.

    So sieht dieser vor, dass Investoren und Unternehmen, die ihre Investition durch neue Gesetze oder Regularien der in diesen Abkommen angehörigen Staaten geschädigt oder zerstört sehen, vor einem sogenannten Schiedsgericht auf Entschädigung klagen.

    Dabei geht es nicht um kleine Millionenbeträge, sondern häufig um Beträge in hoher dreistelliger Millionenhöhe.

    So waren 2015 in Kanada Klagen in Wert von 5 Milliarden US-Dollar anhängig, die Eingereichten werden konnten, da das NAFTA-Abkommen solche Schiedsgerichte bereits vorsieht.

    Wir würden das noch akzeptieren, wären diese Gerichte wie unsere eine ordentliche demokratische Legitimation besitzen würden.

    So sind diese Gerichte nicht einem Staat oder einer supranationalen Institution, wie es die EU ist Rechenschaft schuldig, sondern werden allenfalls von Organisationen wie dem ICC oder der SCC unterstützt, welche private Organisationen sind.


    Meine Damen und Herren,

    Niemand weiß wirklich, wie unabhängig die Richter für diese Verfahren sind, da diese häufig auch als Parteivertreter in solchen Verfahren auftreten.

    Niemand weiß wirklich, wie die Verhandlungen konkret ablaufen, da diese unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, auch wenn diese im Nachhinein meistens abrufbar sind.

    Niemand weiß wirklich, unter welchen Gesichtspunkten, was als Rechtsverletzung gilt und unter welchen Umständen die Richter zu einem Urteil kommen.

    Was aber jeder weiß ist, dass es keine Revisionsgerichtsbarkeit gibt, wenn einmal ein Urteil gefällt worden ist, kann es nicht mehr angefochten werden.


    Daher ist die Bundesregierung zu der Überzeugung gelangt, dass sie diesem Abkommen erst dann zustimmen kann, wenn dieser Punkt reformiert wird und dadurch auch ein demokratischer Freihandel stattfinden kann.


    Vielen Dank

  • *tritt ans Rednerpult und nimmt einen Schluck Wasser*


    Sehr geehrter Herr Präsident,

    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    Bei CETA handelt es sich, wie beim TTIP-Abkommen mit den USA, um ein Handelsabkommen der neuen Generation. Das heißt, im Gegensatz zu klassischen Freihandelsabkommen spielen Zölle nur noch eine Nebenrolle. Diese sind zwischen Kanada und der EU ohnehin bereits auf sehr niedrigem Niveau.

    Vielmehr geht es um den Abbau so genannter nicht-tarifärer Handelshemmnisse; also um unterschiedliche Regulierungen und Zulassungsverfahren, von denen man annimmt, dass sie den Waren- und Dienstleistungshandel behindern. Dabei geht es allerdings nicht nur um Produktregulierungen wie die Farbe von Autoblinkern, sondern auch und vor allem um Regeln des Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitnehmerschutzes. Diese sollen im Sinne von Konzerninteressen geschleift werden. Zwar befassen sich einige Kapitel in CETA mit nachhaltiger Entwicklung, Umwelt und Arbeitnehmerrechten. Verbindliche, einklagbare Schutzrechte sind jedoch nicht enthalten.


    Starke Durchsetzungsmöglichkeiten gibt es hingegen im Bereich der besonders umstrittenen Investorenrechte (Kapitel 8). Die vereinbarten Marktzugangsregeln für Investoren untersagen unter anderem die Bevorzugung kommunaler Anbieter bei der öffentlichen Auftragsvergabe, die Verweigerung von Konzessionen für große Ketten zum Schutz lokaler Einzelhändler, staatliche Subventionen, bspw. zur Gewährleistung eines öffentlichen Bildungsangebotes usw. Sollten diese Regeln verletzt werden, hätten Investoren die Möglichkeit, vor Schiedsgerichten Schadensersatz einzuklagen. Die Erfahrung mit bestehenden Abkommen hat gezeigt, wie willkürlich derartige Klagerechte eingesetzt werden, um Umweltstandards, Arbeitnehmerrechte und Verbraucherschutz zu attackieren.

    Auch öffentliche Dienstleistungen geraten durch die Investorenrechte und weitere Liberalisierungsvorschriften in Gefahr. Zwar gibt es im Anhang eine Liste mit ausgenommen Bereichen. Diese ist allerdings als Negativliste aufgebaut, was bedeutet, dass alle Bereiche erfasst sind, die nicht explizit ausgenommen werden – auch Bereiche, die erst in Zukunft entstehen, unterliegen so automatisch den CETA-Regeln. Vereinbarungen, nach denen öffentliche Unternehmen profitorientiert arbeiten müssen, erhöhen zudem den Privatisierungsdruck. So genannte Sperrklinkenklauseln machen es extrem schwer, einmal privatisierte Dienstleistungen wieder zu vergesellschaften. Das könnte gerade im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge zu einem großen Problem werden.


    Die Internationale Linke lehnt derartige Abkommen ab. Wir stehen für eine Neuausrichtung der EU-Handelspolitik. Arbeitnehmer-, Umwelt- und Verbraucherschutz müssen Vorfahrt haben, vor privaten Profitinteressen. Wir begrüßen eine Intensivierung von internationalen Beziehungen, aber nicht um jeden und schon gar nicht für den falschen Preis.


    Ich danke Ihnen.

  • Herr Präsident,

    hohes Haus,

    auch wir lehhnen diese abkommen ab, allerdings aus anderen Gründen.

    nicht das wir gegen den freien handel wären, aber wir sagen auch wehret den anfängen,so lange die noch möglich.

    Wor mussten schon unseren hohen deutschen Standart, auf dem Ramschtisch des vermaledeiten "Moloch zu Brüssel", genannt EU , opfern und weiteaus niederigen Standart annehmen das würde sich mit den Freihandelsabkommen sowohl der USA ,als auch Kanadas verschärfen.

    Beide Staaten, könnten dann hier Waren in Umlauf bringen, welche unter normalen Bedingungen, da sie nicht unter den hohen deutschen Standart fallen, niemals auf den Markt kommen würden. Dies ist insbesondere auf dem Gebiet der Lebensmittel arg bedenklich.

    So ,in beiden Abkommen nicht nachgebessert und zwar nicht nach EU-Müll ,sondern nach deutschem Standart, werden wir unsere Zustimmung verweigern.

    Danke für Ihre Aufmerksamkeit ,es lebe Deutschland.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Hiermit ist die Debattenzeit zu diesem Antrag beendet.

    Die Abstimmung wurde eingeleitet.

    | Präsident des Deutschen Bundestages a.D. (11. + 15. LP) |

    | Stellvertreter der Bundeskanzlerin a.D. |

    | Bundesminister für Wirtschaft und Energie / Arbeit und Soziales / des Auswärtigen a.D. |

    | Minister für Wirtschaft und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen a.D.|

    | Landtagspräsident Nordrhein-Westfalen a.D. (12.LP)|