Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Antrag des Kollegen Kohle auf Drucksache X/010 steht für drei Tage zur Debatte. Der Antragsteller hat das Wort.
Alles anzeigenDeutscher Bundestag
Zehnte Wahlperiode
Drucksache X/010
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Helmut Kohle , MdB, Gruppe der CDSUEntwurf eines Gesetzes zur Aufhebung des allgemeinen Tempolimits auf Autobahnen
– Tempolimit-Gesetz –
A. Problem
Das allgemeine Tempolimit auf Autobahnen hat sich in der jetzigen Form nicht bewährt. Es trägt weder zur Reduzierung von Verkehrstoten bei, noch verbessert es die Klimabilanz substanziell. Die Hauptgründe für die Einführung haben sich nicht bestätigt weshalb die Grundlage für die Einführung vom Tempolimit, das einen erheblichen Freiheitsentzug für jeden zweiten Deutschen und somit für rund 46 Millionen Fahrzeugführer darstellt, nicht mehr gegeben ist. Bei dieser speziellen Art des Freiheitentzuges, der insbesondere Erwerbstätige und Pendler betrifft, ist es unerheblich, dass sich manche betroffene Fahrzeugführer durch das Tempo-Limit mehr oder weniger gestört fühlen als andere.
B. Lösung
Durch Änderung des Gesetzes zur Einführung eines Tempolimits auf Autobahnen soll das bisher geltende allgemeine Tempolimit nicht in der Zeit von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr gelten. Demnach würde das Tempolimit in der jetzigen Firm lediglich in der auf Autobahnen hochfrequentierten Zeit von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr gelten.
C. Alternativen
Keine.
D. KostenKeine.