[DEBATTE] IX/037 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung verkehrsrechtlicher Bestimmungen

  • Sehr geehrte Abgeordnete,


    der folgende Antrag steht für exakt 72 Stunden zur Debatte:


  • Herr Präsident,


    durch den vorliegenden Antrag werden Änderungen am Bundesfernstraßenmautgesetz und an der Fahrerlaubnis-Verordnung vorgenommen. In Artikel 1 wird geregelt, dass mit einer Verabschiedung des Entwurfs auch Fernbusse in die Maut einbezogen werden. Die Ausnahmeregelung für Kraftomnibusse, die für den Verkehr gemäß § 42a Personenbeförderungsgesetz bestimmt sind, wird gestrichen, da schwere Fahrzeuge in besonderem Maße Kosten für den Bau, die Unterhaltung sowie den Betrieb von Bundesstraßen verursachen. Dies trifft auf die Nutzfahrzeuge im Güterkraftverkehr und im Personenverkehr in gleicher Weise zu. Die Einbeziehung der Fernbusse sorgt 2022 für Mehreinnahmen von etwa 180 Millionen Euro. Durch diese Anpassung werden auch die Wettbewerbsbedingungen für Straßen- und Schienenverkehre harmonisiert. Zudem wird eine Absenkung des Mautteilsatzes der Infrastrukturkosten und eine geringfügige Anhebung des Mautteilsatzes der Luftverschmutzungskosten vorgenommen. Die Infrastrukturkosten werden um die Kosten der Verkehrspolizei bereinigt, um somit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs Rechnung zu tragen, welches der Klage einer polnischen Spedition stattgab und entschied, dass diese Kosten nicht angelastet hätten werden dürfen. Durch diese erforderliche Anpassung sind im Jahr 2022 Mindereinnahmen von etwa 100 Millionen Euro zu erwarten.


    Zu guter Letzt wird durch den vorliegenden Antrag bundeseinheitlich der Mopedführerschein mit 15 Jahren eingeführt. Bereits von 2013 bis 2020 lief der erfolgreiche Modellversuch 'Moped mit 15' in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen. In Sachsen-Anhalt verzehnfachte sich in diesem Zeitraum die Zahl der jungen Mopedführerschein-Absolventen. Auch in den anderen Ländern wurde das Angebot sehr gut angenommen. Eine Erhöhung der Unfallzahlen konnte nicht festgestellt werden. Mopedfahrer mit 15 gehörten nicht zu den auffälligen Gruppen. Nach dem Auslaufen des Modellversuchs entschied jedes Bundesland für sich, ob es von der Herabsetzung des Mindestalters auf 15 Jahre Gebrauch macht oder nicht. Diese unterschiedliche Handhabung führt allerdings zu einem unübersichtlichen Flickenteppich - das Fahren in anderen als dem ausstellenden Bundesland wird momentan als Fahren ohne Fahrerlaubnis beurteilt, solange der Fahrer das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der Antrag dient dazu, insbesondere die Mobilität im ländlichen Raum zu fördern - gerade auf dem Land haben Jugendliche den Wunsch nach unabhängiger Mobilität - und er bereitet dem unübersichtlichen Flickenteppich ein Ende. Jugendliche können im Falle der Annahme des Antrags künftig in allen Bundesländern bereits mit 15 die Klasse AM erwerben und überall im Inland fahren.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    sehr geehrte Damen und Herren,


    sie wollen allen Ernstes die durch einen Richterspruch des EUGH entstehenden Kosten durch eine Einführung der Maut von Fernbussen beseitigen? Und das, obwohl es unser Ziel sein muss Individualverkehr zu reduzieren. Wir sollten so eine Maßnahme nach Möglichkeit bleiben lassen, denn die Folge durch die Erweiterung dieser Maut sind nur mehr Autos auf den Straßen und damit verbunden mehr Unfälle und längere Staus.


    Diese Maßnahme wird hier nur ins Spiel gebracht, weil erstens die Legislatur so gut wie vorbei ist und die Allianz noch auf den letzten Metern hier ein paar Aktivitätspunkte sammeln möchte und weil der Allianz auch nach der kommenden BTW Zuwendungen von der Autolobby haben will. Diese Antrag bewirkt nämlich, dass insgesamt mehr Autos oder Motoräder gekauft werden. Die vorgezogene Fahrerlaubnis für Mofas geht in diese Richtung, die aber hier durch den Verweis auf die Uneinheitlichkeit geschickt vertuscht wird und die Einführung der Maut für Fernbusse bewirkt durch steigende Preis bei Fernbusfahrten auch eine Zunahme des Kaufs von Autos, sodass auch hier die Rede von einer Gewinnoptimierung für die Automobilindustrie gesprochen werden kann. Dem zu Folge Frage ich die Allianz, ob Ihnen BMW oder Volkswagen diesen Gesetzentwurf ans Herzen gelegt hat.


    Der Wille zur Schließung der entstehenden Haushaltslücke ist aber grundsätzlich durch aus vernünftig. Die Grünen würden die Haushaltslücke viel lieber mit einer Erhöhung der LKW-Maut schließen. Die Erhöhung würde meiner Meinung so hoch ausfallen, dass zum einen die Haushaltslücke gestopft werden könnte zum anderen könnte der andere Teil der neuen LKW-Maut zur Senkung der Trassenendgelder im Schienenverkehr genutzt werden, damit zum einen die Gefahr, die durch LKWs erzeugt wird, auf den deutschen Autobahnen reduziert werden kann und damit die Verlagerung vom Güterverkehr auf die Schiene beschleunigt werden kann. Langfristig muss die Schiene nämlich für Logistikunternehmen genau so attraktiv sein wie die Straße.


    Warum das dringend Notwendig ist möchte ich an dem Vergleich zwischen den Kosten für einen Kilometer auf der Autobahn mit einem Kilometer auf der Schiene vergleichen. Der LKW (30 t) kostet auf der Autobahn rund 1,6 Euro pro km + rund 26 Cent Maut (Ansetzung des höchstmöglichen Mautsatzes) nach den aktuellen Tarifen, während die Bahn bei gleicher Masse rund 3 Euro pro km (günstigster Tarif der deutschen Bahn) kostet. Sie sehen also, dass die Autobahn viel zu günstig ist, wenn wir den Güterverkehr von der Straße auf die Schiene verlagern wollen.


    Der hier vorliegende Gesetzentwurf erhöht nur die Zahl an Autos auf der Straße und die Stunden, die wir im Stau stehen, sodass hier eindeutig Arbeit für die Autolobby erledigt wurde. Dieser Gesetzentwurf trägt also auch zur Verfehlung jeglicher Klimaziele bei, da hier ordentlich durch mehr PKWs und Mofas viel mehr CO2 ausgestoßen wird. In Sachen Klimaverträglichkeit schießt die Allianz hier mal wieder den Vogel ab.

  • Herr Präsident,


    ich möchte schon mal ankündigen, dass ich gerne noch im Laufe der Debatte auf den Beitrag des Fürsten antworten werde, aber ich möchte schon mal festhalten, dass das gerade einer der absurdesten Redebeiträge war, den ich bislang hier im Bundestag hören dürfte. Ich habe mich wirklich köstlich amüsiert ^^

  • Herr Präsident,

    hohes Haus

    Herr Abgeordneter Fürst,


    Sie beginnen ihre Rede also nicht wie es dem Haus angenessen, von deutschem Recht zu sprechen, sondern katzbuckeln liebdienerisch vor dem Moloch zu Brüssel und dessen Schergen! Was interessiert uns hier der EUGH, es sei wir sind , wie stets vermutet , doch nur eine Kolonie Brüssels.

    Ich allerdings, finde den Beitrag des Abgeordneten Fürst nicht zum Lachen ,sondern eher zum Heulen.

    Der Mann beführtwortet , dass Arbeitsplätze, gleich in mehren Bereichen vernichtet werden, alles zu Gunsten einer abtrusen Ideologie!

    Denn mit Klimaschutz hat das ganze nichts zu tun!

    Es lebe Deutschland.

    Dr. Christian Theodor Felix Reichsgraf Schenk von Wildungen

    Vizepräsident des Deutschen Bundestages,

    Präsident des bayrischen Landtages a.D.

    Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Umwelt a.D.

    Staatssekretär im Staatsministerium der Finanzen und für Heimat des Freistaates Bayern a.D.

    Ministerpräsident des Freistaates Bayern a.D.


    "Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."

    Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

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  • Herr Präsident,


    die Kosten der Absenkung des Mautteilsatzes der Infrastrukturkosten werden nicht durch die Einbeziehung der Fernbusse in die Maut beseitigt. Es hat sich allerdings meiner Ansicht nach angeboten, beide Maßnahmen in einem Antrag zusammenzufassen. Ich hätte aber natürlich auch problemlos drei unterschiedliche Anträge für die Absenkung des Mautteilsatzes der Infrastrukturkosten, die Einbeziehung der Fernbusse in die Maut und für die bundeseinheitliche Einführung des Mopedführerscheins ab 15 Jahren einbringen können.


    Dass es unser Ziel sein muss, Individualverkehr einzuschränken, ist die persönliche Meinung des Abgeordneten, die ich keinesfalls teile. Unabhängig davon, bezweifele ich allerdings auch, dass erheblich mehr Autos durch die Einbeziehung der Fernbusse in die Maut auf den Straßen unterwegs wären. Durch die Maut werden sich die Fahrtkosten je Fahrgast maximal um zwei Euro auf einer Strecke von 500 Kilometern erhöhen, wenn die Kosten 1 zu 1 auf die Fahrgäste umgeschichtet werden. Ich denke, eine entsprechende Anpassung wäre moderat und würde sicherlich in den meisten Fällen kein Argument darstellen, das Auto statt den Fernbus zu verwenden - insbesondere nicht, wenn ohnehin kein eigenes Auto vorhanden ist und dieses dann erst angeschafft werden müsste. Diese Maßnahme wird jedenfalls nur aus einem Grund ins Spiel gebracht: Weil sie äußerst sinnvoll ist. Auch die Verkehrsministerkonferenz und die Vorgängerpartei der Grünen - jedenfalls zumindest einzelne Landesverbände - haben in der Vergangenheit eine Maut für Fernbusse gefordert.


    Dass durch diese Maßnahme deutlich mehr Autos angeschafft werden würden, ist unwahrscheinlich. Es wäre mir auch nicht bekannt, dass die sogenannte Autolobby für die Einführung der Maut für Fernbusse wirbt. Falls doch, wüsste ich nun immerhin besser über die Beziehungen ihrer Vorgängerpartei Bescheid. Da aber die meisten Busmarken zu großen Automobilkonzernen gehören dürften und die meisten Nutzer der Angebote der Fernbusketten, die bisher über kein eigenes Auto verfügen, mutmaßlich nicht unbedingt Neuwagen erwerben würden, wäre es nicht unbedingt logisch. Wer sich hingegen bekanntlich für die Einführung der Fernbusmaut einsetzt, ist die Bahnlobby, insbesondere die Allianz pro Schiene. Der Name liegt die Verbindung zu unserer Partei natürlich auch schon nahe, ... Aber falls auch die Autolobby dieses Vorhaben unterstützt, werde ich da wohl nochmal anklopfen müssen. Vielleicht können ja die Vertreter der Vorgängerpartei der Grünen den Kontakt herstellen. Doch zurück zum Text: Die Erhöhung der LKW-Maut stellt jedenfalls keine Option dar und sie würde auch der Maßnahme, den Mautsatz um die Kosten der Verkehrspolizei zu bereinigen, zuwiderlaufen. Es handelt sich dabei schließlich um keine willkürlich festgelegten Werte, sondern um die Zahlen aus dem aktuellen Wegekostengutachten, welches europaweit ausgeschrieben wird und sich streng an die EU-Richtlinien halten muss. Vielleicht wäre aber eine Senkung der Trassenpreise sinnvoll. Es gibt ja schließlich immer zwei Richtungen, in die man die Preise angleichen kann.


    Die Kritik am Mopedführerschein ab 15 ist für mich auch keinesfalls nachvollziehbar. Mit Bayern, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen erlauben diesen bereits jetzt elf Bundesländer. Alle Länder, die am Modellversuch beteiligt waren, haben ein positives Fazit gezogen und die Regelung entsprechend dauerhaft übernommen. Eine bundeseinheitliche Regelung bietet sich hier an und ist überaus sinnvoll. In den anderen Bundesländern fangen die Jugendlichen aktuell ein Jahr später direkt mit dem 125er-Führerschein an oder auch bereits mit fünfzehn Jahren alternativ mit dem Mofa. Das Moped mit 15 ist jedoch deutlich attraktiver. Das Modell trägt dazu bei, Fahrerfahrungen zu sammeln und Gefahren und Risiken frühzeitig kennenzulernen und einzuschätzen. Die Moped-Ausbildung ist auch deutlich umfangreicher als die bei der Mofaprüfbescheinigung, wodurch ein wesentlicher Beitrag zu der Erhöhung der Verkehrssicherheit geleistet wird. Der Moped-Führerschein ab 15 Jahren ist für viele Jugendliche ein Baustein für mehr individuelle Mobilität und ein Stück persönliche Freiheit – gerade in ländlichen Gebieten mit häufig nur unzureichenden ÖPNV-Angeboten. Und das ist äußerst positiv zu bewerten.

  • Der Präsident des Deutschen Bundestages


    Die Debatte wird von Amts wegen um 72 Stunden verlängert, da offensichtlich noch fraktionsübergreifender Redebedarf zum Antrag besteht und die Verlängerung eine rechtzeitige Beschlussfassung nicht zu vereiteln droht.



    Berlin, den 8. Januar 2022


    Dr. von Gröhn

  • Herr Präsident,


    ich bitte darum folgende Ergänzung vorzunehmen. Vielen Dank!

    Durch die Ergänzung wird lediglich die Ermächtigung der Landesregierungen gestrichen, durch Rechtsverordnung das Mindestalter für die Klasse AM auf 15 Jahre herabzusetzen, da diese Regelung im Falle der Verabschiedung des Antrags überflüssig wäre.

  • Die Änderung wurde antragsgemäß eingefügt.


    Die Debatte wird bis morgen 17:20 Uhr fortgesetzt.