ANFRAGE III/12 | Thema: Flaggenverbotspläne der Staatsregierung und weitere Symbole

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    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

    Herr Ministerpräsident,


    folgende Anfrage der KonP-Fraktion ist zu beantworten.


    Anwalt ihres Vertrauens


    Verrückter Vogel

  • sitzt auf Ihrem Platz in der Fraktion der SDP und ruft als Abgeordnete:


    Man man man, was ein Schmierentheater schon wieder! Peinlich!


  • Peinlich ist eher Ihre Beteiligung an der ohnehin bescheidenen Regierungsführung der Staatsregierung.

  • Was ist das bitte für eine Anfrage? Nehmen Sie sich selbst ernst? Ich denke nicht!

  • 320px-Bayerischer_Landtag_Logo.svg_1.pngBayerischer Landtag

    Dritte Wahlperiode




    Drucksache III/12


    Beantwortung der Anfrage auf Drs.12

    durch den bayerischen Ministerpräsident



    Flaggenverbotspläne der Staatsregierung und weitere


    Die Staatsregierung beantwortet ihre Frage wie folgt:


    - Alle Vorhaben werden vorher in der Staatsregierung besprochen, also ja.

    - Wie auch in der Pressemitteilung wir die Flagge vermehrt von rechtsextremen Gruppen verwendet.


    - Nein

    - *


    -Nein

    -**


    - Nein

    - Ja, sie wird jedoch nicht von rechtsextremistischen Gruppierungen in Deutschland genutzt.


    - Nein

    -**

    - Ja und keine.


    - Nein

    - *


    - Nein

    -**


    - Nein

    -**


    - Die Staatsregierung plant auf dem Gebiet weitere Maßnahmen, welche noch im Kabinett erörtert werden.


    - Die Staatsregierung plant auf dem Gebiet weitere Maßnahmen, welche noch im Kabinett erörtert werden.



    - Die Staatsregierung plant auf dem Gebiet weitere Maßnahmen, welche noch im Kabinett erörtert werden.

    - Durchaus.


    - Die Staatsregierung beobachtet die Verwendung von Symbolen genauestens. Weitere Maßnahmen werden im Kabinett diskutiert, allerdings sind wir zuversichtlich, dass Bayern auch ohne große Verbote durch die Zukunft kommt. Die Staatsregierung regierte mit dem Erlass nötiger Weise auf die vergangen Ereignisse in der Bundesrepublik, in denen sich Verfassungsfeinde unter besagten Flaggen versammelten und das Herz der Bundesdeutschen Demokratie angegriffen haben.


    -Weil die Flagge von Gruppierungen genutzt wird, die gegen Demokratie und Freiheit sind.

    - Das ist Situationsabhängig.


    - Hoch, Bremen und Bayern haben das Flaggenverbot gut begründet.

    -Ja

    -freiheitlich

    -freiheitlich


    - Mag sein.

    - Wir können ruhig zeugen, dass wir gegen Extremisten entschlossen vorgehen.




    * = Diese Flagge/das Symbol wird nicht von rechtsextremen Gruppen verwendet und steht nicht für eine Antidemokratie.

    ** = Diese Flagge/das Symbol wird nicht von rechtsextremen Gruppen verwendet.


  • SimOff: Es reicht langsam. Was ist dein Problem? Kopier doch einfach die Fragen mit und schreib die Antworten drunter.


    Macht es dir Spaß Mitspieler zu ärgern?
    Ich hatte extra drum gebeten, weil es einfach übersichtlicher ist. Warum machst du es dann absichtlich trotzdem nicht?


    Wenn du dich weigerst werde ich die Anfrage neu einbringen bist du fair antwortest. Das Spiel wirst du nicht gewinnen. Spiel fair bitte, Felix.

  • SimOff: Es reicht langsam. Was ist dein Problem? Kopier doch einfach die Fragen mit und schreib die Antworten drunter.


    Macht es dir Spaß Mitspieler zu ärgern?
    Ich hatte extra drum gebeten, weil es einfach übersichtlicher ist. Warum machst du es dann absichtlich trotzdem nicht?


    Wenn du dich weigerst werde ich die Anfrage neu einbringen bist du fair antwortest. Das Spiel wirst du nicht gewinnen. Spiel fair bitte, Felix.

  • Was habe ich mit der Verteilung der Geschäftsbereiche zu tun? Ich weiß noch nicht mal worum es geht.


    Ich hab da weder was geschrieben noch habe ich das verfolgt.


    Ich will einfach ganz normal transparente Antworten auf meine Anfragen

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    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    hier ist, wie bereuts vorher schon erwähnt, kein Diskussionschannel. Ferner möchte ich hervorheben, dass beide Seiten sich an die Formvorgabe halten sollten. Dann wäre Diskussion auch garnicht nötig. Der Ministerpräsident sollte jedoch in der Lage sein, die Frage, trotzdessen dass eine Numerierung fehlt, zu kopieren und mit Dickschreibung hervorzuheben.


    Die Mittel von Personen oder Fraktionen des Landtages sind, so die Staatsregierung ihrer verfassungmäßigen Pflicht der Beantwortung von Anfragen nachgeht, nicht zu bewerten und soll auch nicht in die Art und Weise wie beantwortet wird eingreifen.


    Die Beantwortung der Frage ist erneut, ordnungsgemäß und wie in der Geschäftsordnung festgelegt ( § 32 Abs. 5) vollumfänglich, zu erfolgen.


    Anwalt ihres Vertrauens


    Verrückter Vogel