(DEBATTE) IX/028 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Gesetz zur Begrenzung der Amtszeit des Bundeskanzlers)

  • Sehr geehrte Damen und Herren,


    folgender Antrag der FFD-Fraktion steht für mindestens 72h zur Debatte:


    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Maximilian von Gröhn () aus folgendem Grund: Änderung aufgrund Übernahme des Allianz-CDSU ÄÄ durch den As selber.

  • Herr Präsident,


    ich beantrage folgende Änderung:

    Grundsätzlich befürworte ich eine Amtszeitbegrenzung für den Regierungschef durchaus. Daher begrüße ich auch den vorliegenden Vorstoß, jedoch erachten wir die Bedeutung der Formulierung, dass der erste Halbsatz nicht für die Übernahme der Geschäfte nach Artikel 67 Absatz 1 und Artikel 68 Absatz 1 Satz 2 gilt, als zweifelhaft. Hieße das, die Personen dürfen kein weiteres mal wiedergewählt werden? Dürften Personen in diesem Fall zusätzlich einmal regulär gewählt und erneut wiedergewählt werden? Oder dürften sie möglicherweise sogar unbegrenzt wiedergewählt werden? Wir sehen hier die Notwendigkeit, den Antrag anzupassen. Der Änderungsantrag regelt, dass jegliche Personen maximal einmal als Kanzler wiedergewählt werden dürfen und die maximale Amtszeit entsprechend 140 Tage beziehungsweise zwei Legislaturperioden beträgt. Eine Amtszeit endet in jedem Fall mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, und natürlich mit jeder weiteren Erledigung des Amtes. Sollte eine Person erstmalig während einer laufenden Legislaturperiode ins Amt kommen, und die Restzeit der Legislaturperiode maximal ein Drittel betragen, wird diese Zeit nicht angerechnet. Des Weiteren wird im Änderungsantrag nochmals festgestellt, dass der Bundespräsident von seinen Rechten und Pflichten nach Artikel 63 Grundgesetz nur Gebrauch machen darf, wenn der Vorgeschlagene oder zu Ernennende die Voraussetzungen der Amtszeitbegrenzung auch erfüllt. Ich würde die Übernahme des Änderungsantrags sehr begrüßen. Vielen Dank!

  • Die Debatte wird rückwirkend ab Einreichung des ÄÄ unterbrochen, die übrigen Stunden werden hinten angefügt.


    Übernimmt der Antragsteller den ÄÄ? Christian von Wildungen  Harald F. Rache



    Sollte bis Samstag 18:00 Uhr keine Mitteilung erfolgt sein, wird davon ausgegangen, dass der ÄÄ nicht übernommen werden soll, dann wird darüber die Abstimmung eingeleitet.

  • Herr Präsident,

    sehr geschätzter Kollege Davis,



    ich halte die Änderung für schlüssig und richtig. Ich befürworte Sie daher vollumfänglich.


    Vielen Dank.