Offener Brief an den bayerischen Ministerpräsidenten

  • Sehr geehrter Herr Stroma Kater,


    mit großer Verwunderung habe ich Ihren Erlass zur Wahrung des Neutralitätsgebots in Schulen zur Kenntnis genommen. Sie wollen politische Werbung in Schulen unterbinden, indem sie die Regenbogenfahne verbieten. Immer mehr Schulen entscheiden sich im Pride Month Farbe zu bekennen. Das Engagement der Schülerinnen und Schüler richtet sich gegen Homo, Trans und Bifeindlichkeit. Es geht um Toleranz, Vielfalt, Respekt und ein friedliches Zusammenleben an der Schule. Ein Gymnasium in Westfalen entschied sich dazu. Die Flagge wurde in einem feigen Brandanschlag nieder gerissen. Die Schülerinnen und Schüler wurden bedroht, der Staatsschutz ermittelte. Wir leben im 21. Jahrhundert. Man möchte meinen, dass Homosexualität, Transidentität und Bisexualität sowie viele verschiedene Ausprägungen der sexuellen Identität heutzutage anerkannt und respektiert werden. Es ist nun mal nicht so. Die community sieht sich mit wachsender Gewalt, physisch und verbal, sowie mit einer zunehmend radikalisierten gesellschaftlichen Debatte konfrontiert. Das haben diese Menschen nicht verdient. Ich weiß, dass Sie Herr Kater ein Problem mit sexueller Vielfalt haben. Sie haben sich mehrfach abschätzig über Transidentität geäußert. Herr Ministerpräsident, es geht dabei aber nicht um Sie. Es geht um die vielen jungen Menschen in diesem Land, die nicht der heterosexuellen Norm entsprechen. Sie fühlen sich sowieso permanent unter Druck gesetzt und viele von ihnen fühlen sich auch einsam. Sie wissen nicht, wie sie mit ihrer Identität und ihrer sexuelle Orientierung umgehen sollen. Sie wissen nicht, wen sie in dieses „Geheimnis“ einweihen können. Manchmal stellen sich auch ganze tiefe und bedeutungsvolle Fragen: Nicht wenige befürchten ungeliebt zu werden, befürchten alleine und einsam zu verbleiben.


    was senden Sie mit diesem Erlass für ein Bild? Erstens, sie tun so als handele es sich bei Fragen der sexuellen Orientierung um ein Politikum. Das ist mitnichten der Fall. Ich bin erschrocken, dass sie dieses Thema scheinbar immer weiter politisieren wollen. Ihnen geht es angeblich darum, einen fairen Wettbewerb der politischen Bewerber zu ermöglichen. Ich frage mich, wo dieser Wettbewerb sein soll? Schwächt es die Allianz, wenn Schülerinnen und Schüler keine Regenbogenfahne mehr aufhängen dürfen? Wenn das der Fall wäre, dann müsste man sich schon fragen, wie stabil und wie zukunftsorientiert ihre Partei agieren möchte. Ihnen geht es aber vermutlich gar nicht darum. Ihnen geht es darum, dass sie mit jungen, engagierten Schülerinnen und Schülern nichts anfangen können, wenn Sie nicht Ihrem Weltbild entsprechen. Was verbieten sie als Nächstes? Schaffen Sie die Schulen gegen Rassismus und Schulen für Courage ab? Weil Rassismus politisch ist? Was ist politisch genug, so dass es nicht auch Schule sein darf? Was ist zum Beispiel mit Fairtrade Schools? Ist fairer Handel vielleicht auch zu politisch? Herr Minister Präsident, ich ärgere mich über diesen Erlass, weil er nicht im Geringsten mit Neutralität zu tun hat. Ihr Bild von Neutralität ist nämlich ziemlich selektiv. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sie als Totengräber für gesellschaftliche Vielfalt an bayerischen Schulen eingehen wollen. Ich konnte mir aber auch nicht vorstellen, wie man so borniert auf transgeschlechtliche Fragestellungen eingehen kann.


    Was verbieten Sie Lehrkräften eigentlich mit diesem Erlass? Was wollen Sie eigentlich? Schwule Lehrer, lesbische Lehrerin - soll das nicht mehr sein? Erwarten Sie von Lehrerinnen und Lehrern darin verbergen, wer sie sind? Sie machen mit diesem Erlass nicht nur das Engagement dieser Schülerinnen und Schülern kaputt, sie vergreifen sich auch an Schutzräumen. Räumen, in denenSchülerinnen und Schüler sein können, wer sie sind.


    Einen ganz bitteren Beigeschmack hat ihr Erlass vor allem auch, wenn man den Berichten zum Koalitionsvertrag im Bund Glauben schenken mag. Ist das etwa der erste Test, um herauszufinden wie stark die Sozialdemokraten sich von Ihnen durch die Manege ziehen lassen? Ist das die Rache für mehr geschlechtliche Vielfalt auf Bundesebene, was bezwecken Sie mit diesem Erlass?


    Herr Kater, nehmen Sie diesen Erlass zurück. Spielen Sie nicht dem Feuer, wenn Sie die Flammen nicht kontrollieren können.

    Mit fassungslosen Grüßen


    Leon Hennekemp

  • Sehr geehrter Herr Hennekamp,


    Es geht ganz klar aus dem heutigen Erlass hervor, dass die Regenbogenflagge und Ähnliches nicht an Schulen verboten werden, lediglich durch die Schule selbst oder durch Lehrperson dürfen diese Symboliken nicht mehr zur Schau gestellt, aufgehängt, etc. werden. Schüler selbst etwa dürften rein theoretisch - ein wenig übertreibe ich jetzt natürlich - die ganze Schule und sich selbst mit solchen Flaggen zukleistern, da es diesen durchaus natürlich erlaubt ist und auch bleiben wird. Was von Ihnen in Ihrem Brief behauptet würde, nämlich das Aufhängen von solchen Flaggen durch Schüler wäre verboten worden, ist nichts als eine dreiste Lüge.


    Das Gleiche gilt für Ihre Aussage, queere Lehrer würden durch diesen Erlass in ihrer sexuellen Freiheit irgendwie beschnitten werden, was offensichtlich nicht haltbar ist, denn dies ist selbstverständlich auch möglich, ohne sich während der Arbeit mit einer "Pride-flag" zu umhüllen. Denn wenn dem nicht so wäre, wäre dies doch nur noch ein Beweis, dass es sich bei dieser Gruppierung nicht um eine bloße sexuelle Orientierung sondern um eine Art Sekte handelt. Dass Schulen übrigens Schutzräume zur Protektion von bestimmten Gruppierungen sein sollten, das ist mir im Übrigen neu und auch äußerst absurd, sollte es sich bei Schulen doch um einen Platz der Meinungspluralität und der Redefreiheit handeln und dies durch einen (nach außen hin) neutralen Lehrkörper gewährleistet werden.


    Mit freundlichen Grüßen,

    Der Ministerpräsident

  • Sie meinen die Lehrer müssten nach Außen hin durch nicht-Zeigen der Regenbogenflagge indirekt zeigen, dass sie auch homophobes Gedankengut akzeptieren, weil das ist ja im Sinne der Meinungspluralität? Das ist wirklich absolut absurd. Ich weiß nicht wie es Ihnen geht, aber ich finde, Homophobie hat in Schulen keinen Platz und das darf man als Schule auch signalisieren.


    Mit der gleichen Logik könnte man das Hissen der EU-Flagge verbieten, weil die Schule könnte damit ja eine pro-europäische Haltung zeigen. Mit Rücksicht auf die nationalistischen EU-Gegner*innen an der Schule und der politischen Neutralitätspflicht wäre also auch das infragezustellen. Wobei ich EU-Skeptizismus ja noch tolerieren würde, Homophobie aber in keinem Fall.

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    Einmal editiert, zuletzt von Dr. Joachim Holler ()

  • Sie meinen die Lehrer müssten nach Außen hin durch nicht-Zeigen der Regenbogenflagge indirekt zeigen, dass sie auch homophobes Gedankengut akzeptieren

    Ein Nicht-Zeigen der Regenbogenflagge ist also Homophobie. Gut, hiermit haben Sie bewiesen, dass der Erlass anscheinend wirklich notwendig war und es sich anscheinend nicht nur um ein politisch konnotiertes Symbol handelt, sondern um reine Ideologie. Und die Definition des Wortes "Homophobie" in dieser Ideologie dürfte wohl eine recht krude sein...


    Hiermit ist diese Diskussion übrigens für mich beendet, da anscheinend nicht die Kompetenz da ist, auf den eigentlichen Inhalt des Erlasses einzugehen und darüber zu diskutieren.

  • Sie meinen die Lehrer müssten nach Außen hin durch nicht-Zeigen der Regenbogenflagge indirekt zeigen, dass sie auch homophobes Gedankengut akzeptieren, weil das ist ja im Sinne der Meinungspluralität? Das ist wirklich absolut absurd. Ich weiß nicht wie es Ihnen geht, aber ich finde, Homophobie hat in Schulen keinen Platz und das darf man als Schule auch signalisieren.


    Mit der gleichen Logik könnte man das Hissen der EU-Flagge verbieten, weil die Schule könnte damit ja eine pro-europäische Haltung zeigen. Mit Rücksicht auf die nationalistischen EU-Gegner*innen an der Schule und der politischen Neutralitätspflicht wäre also auch das infragezustellen. Wobei ich EU-Skeptizismus ja noch tolerieren würde, Homophobie also in keinem Fall.

    Und wehe da sind Kreuze an der Schule! Da würde die Schule ja pro-christliches Verhalten zeigen! Weil es gibt ja unterschiedliche Religionenn und alle Nicht-Christen könnten sich ganz doll angegriffen fühlen.

  • Ein Nicht-Zeigen der Regenbogenflagge ist also Homophobie. Gut, hiermit haben Sie bewiesen, dass der Erlass anscheinend wirklich notwendig war und es sich anscheinend nicht nur um ein politisch konnotiertes Symbol handelt, sondern um reine Ideologie. Und die Definition des Wortes "Homophobie" in dieser Ideologie dürfte wohl eine recht krude sein...

    Sie verstehen es nicht. Durch die Flagge signalisiert die Schule, dass sie gegen Homophobie einsteht. Wenn man der Schule das Hissen der Regenbogenflagge verbietet, dann verbietet man der Schule diese Haltung zu zeigen. Ihrer Ansicht nach ist dieses Verbot notwendig, um die politische Neutralität zu wahren. Ergo schützen Sie in diesem Moment gerade jene, die sich von der Regenbogenflagge möglicherweise belästigt fühlen. Auf jene Leute wollen Sie Rücksicht nehmen. Und ich lehne mich da mal weit aus dem Fenster und sage, dass Menschen, die sich von der Flagge belästigt fühlen, meistens in irgendeiner Weise ein Problem mit der LQBTQ-Community haben.


    Wenn Sie genau gelesen hätten, hätten sie gemerkt, dass ich geschrieben habe die Lehrer müssen "indirekt zeigen, dass sich auch homophobes Gedankengut akzeptieren." Ich habe nicht behauptet, das Nicht-Zeigen der Flagge sei homophob. Woher der Schluss kommt, weiß ich nicht.


    Natürlich steckt hinter der Regenbogenflagge eine Ideologie. Hintergrund der Flagge ist das Ideal einer offenen, toleranten, vielfältigen Gesellschaft. Für mich sollten gerade diese Ideale in einer weltoffenen Schule vermittelt werden. Sie verneinen das offensichtlich, das finde ich wirklich schade.



    Hiermit ist diese Diskussion übrigens für mich beendet, da anscheinend nicht die Kompetenz da ist, auf den eigentlichen Inhalt des Erlasses einzugehen und darüber zu diskutieren.

    Kommen Sie mal runter von Ihrem hohen Ross. Entweder Sie stellen sich hier der Diskussion, oder Sie verziehen sich feige. Ihre Entscheidung.

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  • Man kann in einem freien Land durchaus der (mE gefährlichen) Ansicht sein, eine Schule müsse sich nicht politisch neutral verhalten. Es ist dagegen wenig überzeugend zu behaupten, mit dem Zeigen der "Regenbogenflagge" wären keine politischen Meinungsäußerungen verbunden. Der Aussagegehalt dieses Symbols geht deutlich über die - sicherlich konsensuale - Forderung einer gesellschaftlichen Toleranz gegenüber anderen Lebensformen hinaus. Man mag sich diesen Ansichten persönlich anschließen, der Staat sollte sie insbesondere Heranwachsenden aber nicht aufdrängen.

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.

  • Der Aussagegehalt dieses Symbols geht deutlich über die - sicherlich konsensuale - Forderung einer gesellschaftlichen Toleranz gegenüber anderen Lebensformen hinaus.

    Und zwar?

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  • Beispielhaft sei die Forderung nach bzw. Unterstützung der Ehe für alle genannt.

    Aber die Flagge selbst steht ja nicht für die Unterstützung der Ehe für alle, sondern jene Bewegung hat die Flagge für sich genutzt. Entsprechend "missbrauchen" viele andere politische Bewegungen Flaggen jeder Art für ihre Zwecke, auch wenn die originäre Bedeutung der Flagge eine andere ist.


    Weiter ist die staatliche Neutralitätspflicht nicht absolut, sondern auf den konkreten Fall bezogen zu betrachten. Wie weit diese Neutralitätspflicht im Einzelfall reicht, ist nicht klar definiert. Ein strenger Maßstab gilt, wenn es um die Neutralität bzgl. politische Parteien gilt, wobei mit der Regenbogenflagge weder gegen noch für eine politische Partei "Werbung" gemacht wird, viel mehr wird die Flagge überparteilich genutzt, wenn auch von Anhängern gewisser Parteien unumstritten mehr und von anderen weniger. Im Endergebnis lässt sich hier über die Grenze der staatlichen Neutralitätspflicht mMn zumindest streiten.

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  • Die Schülerinnen und Schüler dürfen also den Klassenraum mit der Regenbogenflagge verschönern? Das zeigt doch wie realitätsfern ihre Regelung hier ist. Dann gibt es eine „besorgte“ Mutter, die das mitbekommt und dann passiert genau was? Wird man dann nicht der Schule vorwerfen können, sie würde sich dem Erlass widersetzen, weil sie diesen Eingriff in die politische Neutralität duldet? Wo verschwimmen dort eigentlich die Grenzen? Das ist doch alles überhaupt nicht hinreichend definiert.


    Dass Sie meinen für nötig zu halten, den Begriff „Sekte“ in diesen Kontext zu stellen zeigt nicht viel weniger als dass von dem sowieso hier alle ausgehen: Es geht nicht um weniger Ideologie an Schulen, es geht darum Ihre Weltanschauung dort unterzubringen und das finde ich besonders schäbig. Scheinbar haben Sie auch keine Ahnung was ein Safe Space ist und dass es für Schülerinnen und Schüler bereichernd, schützend und empowernd sein kann in sicheren Orten auf Gleichgesinnte zu treffen. Hier hat Schule natürlich einen riesigen Einfluss. Dass Sie davon keinerlei Kenntnis haben, zeigt die inhaltlich schlechte Vorbereitung dieses Erlasses und zeigt von ihrem antiquierten Schulbild.

  • Der Aussagegehalt dieses Symbols geht deutlich über die - sicherlich konsensuale - Forderung einer gesellschaftlichen Toleranz gegenüber anderen Lebensformen hinaus.

    Und zwar?

    Beispielhaft sei die Forderung nach bzw. Unterstützung der Ehe für alle genannt.

    Und was ist jetzt mit der Fairtrade School? Warum ist das zulässig? Die Schulen dürfen sich also für Fairen Handel aussprechen, gegen Rassismus sein, aber bitte bloß nicht gegen Homofeindlichkeit?

  • Lustig wie es hier wieder Kritik hagelt.

    Bayern hat durch seine Wahl klar entschieden was es will und was nicht, dass sich jetzt wieder Politiker aus ganz Deutschland einmischen zeigt mir nur, wie gut es ist das es den Föderalismus gibt und der ganze Schwachsinn außerhalb Bayerns hier kein Einfluss hat.

  • Lustig wie es hier wieder Kritik hagelt.

    Bayern hat durch seine Wahl klar entschieden was es will und was nicht, dass sich jetzt wieder Politiker aus ganz Deutschland einmischen zeigt mir nur, wie gut es ist das es den Föderalismus gibt und der ganze Schwachsinn außerhalb Bayerns hier kein Einfluss hat.

    Minderheitenschutz und Freiheitsrechte sind keine Frage der politischen Mehrheit.

  • Lustig wie es hier wieder Kritik hagelt.

    Bayern hat durch seine Wahl klar entschieden was es will und was nicht, dass sich jetzt wieder Politiker aus ganz Deutschland einmischen zeigt mir nur, wie gut es ist das es den Föderalismus gibt und der ganze Schwachsinn außerhalb Bayerns hier kein Einfluss hat.

    Ich bin im Übrigen berufener Bürger im bayerischen Landtag. Bürgerinnen und Bürger wählen Parteien übrigens nicht damit andere Parteien/Abgeordnete nicht kritisieren dürften

  • Lustig wie es hier wieder Kritik hagelt.

    Bayern hat durch seine Wahl klar entschieden was es will und was nicht, dass sich jetzt wieder Politiker aus ganz Deutschland einmischen zeigt mir nur, wie gut es ist das es den Föderalismus gibt und der ganze Schwachsinn außerhalb Bayerns hier kein Einfluss hat.

    Minderheitenschutz und Freiheitsrechte sind keine Frage der politischen Mehrheit.

    Doch das sind sie sehr wohl, vor allem weil es sich hier nicht um unterdrückte sondern lediglich um politische Neutralität handelt.

  • Bayern hat durch seine Wahl klar entschieden was es will

    Sehr oberflächlich. Die wenigsten Wähler*innen werden die Allianz werden Allianz gewählt haben, weil diese Pride-Flaggen an Schulen verbietet. Mithin wurde dieses Ziel gar nicht im Vorfeld der Wahl thematisiert. Auf diesen konkreten Sachverhalt bezogen, können Sie mitnichten behaupten, die Bayerinnen und Bayern hätten das so entschieden.

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  • Lustig wie es hier wieder Kritik hagelt.

    Bayern hat durch seine Wahl klar entschieden was es will und was nicht, dass sich jetzt wieder Politiker aus ganz Deutschland einmischen zeigt mir nur, wie gut es ist das es den Föderalismus gibt und der ganze Schwachsinn außerhalb Bayerns hier kein Einfluss hat.

    Ich bin im Übrigen berufener Bürger im bayerischen Landtag. Bürgerinnen und Bürger wählen Parteien übrigens nicht damit andere Parteien/Abgeordnete nicht kritisieren dürften

    Nein, Bürger wählen Parteien um ihre politische Ausrichtung zu unterstützen, Sie können hier so lange kritisieren wie Sie wollen, Fakt ist Bayern will diese politische Richtung.

  • Beispielhaft sei die Forderung nach bzw. Unterstützung der Ehe für alle genannt.

    Aber die Flagge selbst steht ja nicht für die Unterstützung der Ehe für alle, sondern jene Bewegung hat die Flagge für sich genutzt. Entsprechend "missbrauchen" viele andere politische Bewegungen Flaggen jeder Art für ihre Zwecke, auch wenn die originäre Bedeutung der Flagge eine andere ist.


    Weiter ist die staatliche Neutralitätspflicht nicht absolut, sondern auf den konkreten Fall bezogen zu betrachten. Wie weit diese Neutralitätspflicht im Einzelfall reicht, ist nicht klar definiert. Ein strenger Maßstab gilt, wenn es um die Neutralität bzgl. politische Parteien gilt, wobei mit der Regenbogenflagge weder gegen noch für eine politische Partei "Werbung" gemacht wird, viel mehr wird die Flagge überparteilich genutzt, wenn auch von Anhängern gewisser Parteien unumstritten mehr und von anderen weniger. Im Endergebnis lässt sich hier über die Grenze der staatlichen Neutralitätspflicht mMn zumindest streiten.

    In einer Geisteswissenschaft lässt sich bekanntlich über alles streiten. Ich bin anderer Meinung. Die Diskussion um staatliche Neutralitäts- bzw. Sachlichkeitsgebote findet nicht im luftleeren Raum statt, sondern steht in einer engen Beziehung zum Demokratieprinzip (Art. 20 Abs. 1 GG) und der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG). Die politische Willens- und öffentliche Meinungsbildung soll vom Volk, von unten nach oben ausgehen. Unser Grundgesetz vertraut auf die Kraft der öffentlichen Diskussion, in der sich der Staat grundsätzlich nicht einseitig positionieren und Einfluss auf die Meinungsbildung nehmen sollte. Das ist ein Grundsatz, der im Hinblick auf Parteien und ihre Bedeutung für die Demokratie durch die strikte, aus Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG hergeleitete Neutralitätspflicht des Staates sicher besonders streng gehandhabt werden muss und wird. Im schulischen Bereich kommt aber erschwerend hinzu, dass dort in der eigenen Meinungsbildung noch nicht gefestigte und damit für eine staatliche Einflussnahme besonders empfängliche Menschen (Kinder und Jugendliche) adressiert werden. Das Prinzip der staatsfernen Willensbildung ist an Schulen daher besonders gefährdet.

    24. Bundespräsident der Bundesrepublik Deutschland

    Bundeskanzler a.D.