DEBATTE III/06 | Gesetz zur Förderung von Pflegekräften

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    Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    kommen wir zur Aussprache über den Antrag der Staatsregierung mit der Drucksache II/06 - Gesetz zur Förderung von Pflegekräften. Die Debatte geht 48 Stunden.


    Der Ministerpräsident hat das Wort.


    Anwalt ihres Vertrauens


    Verrückter Vogel

  • Da sich die Staatsregierung bislang nicht dazu herabgelassen hat den Antrag von nicht geringen Umfang zu begründen, wird eine erneute Verlängerung der Debatte beantragt.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    geschätzte Kolleginnen und Kollegen,


    der von der Staatsregierung eingebrachte Gesetzesentwurf auf Drucksache III/06 soll Pflegerinnen und Pflegern einen kleinen Gehaltsbonus geben, aber auch Bürgerinnen und Bürgern die Angehörige selbst pflegen eine kleine Aufwandsentschädigung geben.


    Schon lange ist bekannt wie unattraktiv ein Job in der Pflege eigentlich ist. Doch die Corona-Pandemie hat nochmals gezeigt wie wichtig dieser Beruf für unsere Gesellschaft ist. Pflegerinnen und Pfleger waren und sind durch ihren Kontakt mit vielen Menschen einem höherem Infektionsrisiko ausgesetzt. Hinzu kommt, dass viele von ihnen vor allem zu Beginn der Pandemie viele Überstunden gearbeitet haben. Ihr Dienst für unsere Gesellschaft ist hoch anzurechnen, weshalb wir sie hiermit zumindest ein Stück belohnen wollen.


    Aber auch um Anreize für diesen Job in naher Zukunft zu geben ist dieser Entwurf gut. Wir erhoffen uns hierdurch natürlich auch ein Anstieg der Berufstätigen in diesem Sektor.


    Herr Präsident,

    liebe Kolleginnen und Kollegen,


    machen wir Jobs in der Pflege ein Stück attraktiver, ich bitte um Zustimmung.


    Vielen Dank

  • Herr Präsident,

    Kollegen,


    die Staatsregierung verfolgt eigenen Aussagen zufolge die Intention, die Pflegeberufe attraktiver zu machen. Der Anreiz, einen solche Beruf auszuüben, soll erhöht werden. Unabhängig davon, dass man mit Blick auf die wirtschaftspolitische Zwecksetzung des Gesetzesentwurfes mit guten Gründen die Kompetenz des Freistaats Bayern bezweifeln kann, bringt er ein eklatantes Fehlverständnis von der hiesigen Wirtschaftsordnung zum Ausdruck.


    Pfleger sind Arbeitnehmer, die einen sozialen Beruf ausüben. Innerhalb eines sozialen Berufes haben sie naturgemäß einen erhöhten Kontakt zu anderen Menschen. Deswegen, weil sie ein erhöhtes Infektionsrisiko hätten - behauptet die Staatsregierung - sei eine höhere Entlohnung gerechtfertigt. Verkannt wird, dass es sich bei dem Infketionsrisiko infolge von sozialen Kontakts um keine originäre Eigenschaft der Berufe in der Pflege handelt. Auch auf Lehrer und Erzieher, soziale Berufe, trifft das zu. Würde man das Argument der Staatsregierung konsequent weiter verfolgen, müsste man auch all jenen Berufsgruppen eine staatliche Förderung gewähren. Dass dies unterbleibt wirft Gleichbehandlungsprobleme im Hinblick auf Art. 3 GG auf und führt ggf. zu weitergehenden Ansprüchen der von dem Entwurf nicht erfassten Berufsgruppen.


    Fehl geht fernerhin das Argument, Pfleger leisteten einen besonderen Dienst an der Gemeinschaft, der gerade in Corona-Zeiten stärker hervorgehoben werden und monetär entlohnt werden müsse. Richtig ist insoweit, dass Pfleger - genauso wie jede andere Berufsgruppe aber auch - für eine funktionierende Gesellschaft und Wirtschaft benötigt werden. An dieser Stelle wird die wahre Absicht der Staatsregierung, die aktuelle Stimmung in der Hoffnung auf ein paar extra Stimmen auszunutzen, völlig offensichtlich. Wäre man konsequent, müsste man ebenso Polizisten, die ebenso einem erhöhten Infektionsrisiko ausgesetzt sind und in den vergangenen Monaten einen bedeutenden Dienst an der Gemeinschaft geleistet haben - ich erinnere an die Vorfälle in Frankfurt, Stuttgart oder Leipzig -, ein entsprechendes Plus an Vergütung zukommen lassen. Selbiges gilt für Kassierer. Dem Antrag der Staatsregierung ermangelt es an klaren Maßstäben. Die Abgrenzung des berechtigten Personenkreises ist nicht nachvollziehbar und erscheint willkürlich.


    Schließlich möchte ich anmerken, dass es mir mit großem Befremden begegnet, wie nunmehr auch die bayerische Staatsregierung die Mechanismen von Angebot und Nachfrage außer Kraft zu setzen wollen scheint. Angesammelte Überstunden sind kein Argument für einen staatlichen Lohnzuschuss. Diese werden vom Arbeitgeber vergütet, soweit sie nicht arbeitsvertraglich anders abgegolten werden. Die Behauptung einerseits, es bestehe Personalmangel, andererseits sei der Lohn so gering, ist in sich unstimmig. Wäre der Personalmangel so gravierend, würde das Lohnniveau steigen, ohne dass die Branche die Almosen von Herrn Neuheimer nötig hätte.


    Auch in Fragen der Finanzierung überzeugt der Entwurf nicht. Bislang hat die Staatsregierung kein Haushaltsentwurf vorgelegt. Ob und inwieweit sich der Freistaat verschuldet hat, ist aktuell nicht abzusehen. Insoweit möchte die Staatsregierung Art. 109 Abs. 3 GG bitte zur Kenntnis nehmen.


    Nach alledem ist der Antrag abzulehnen.

  • Sehr geehrter Herr Präsident,

    sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,


    am heutigen Tag debattieren wir über ein Gesetz zur Förderung der von Pflegekräfte. In der Coronazeit haben wir unsere Pflegerinnen und Pfleger schätzen gelernt. Wir wollen sie nun fördern, was mit diesem Gesetz nur bedingt geschieht, da es sich hierbei nur um eine Gehaltserhöhung handelt, welche aber vollkommen berechtigt ist. Aber es kann nur der erste Schritt in einem Gesamtkonzept zur Beseitigung der leeren Stellen im Bereich der Pflege sein. So könnte man die Wochenarbeitszeit der Krankenpfleger verkürzen, damit die Berufe im Pflegesektor noch beliebter für Auszubildende werden.


    An dieser Stelle möchte ich Herrn Heidbrink anschließen. Er weißt zu Recht auf die personellen Lücken in der Bildung hin. Auch in der Justiz und bei der Polizei gilt es zahlreiche Lücken zu füllen. Die Bildung unserer Kinder sollte uns mindestens genauso wichtig sein wie unsere Gesundheit. Der Rechtsstaat ist eine der wichtigsten Säulen der Demokratie. Dieses hohe Gut muss gewahrt werden und deshalb muss auch hier das Personalaufgestockt werden. Die Gebiete Bildung und Justiz sind in staatlicher Hand, wo der Freistaat selbst der Arbeitgeber ist. Es lassen sich hier also leichter Lücken schließen als im Bereich der Pflege.


    Es ist wichtig, dass das Personal in der Pflege erweitert werden muss, was durch das zur Debatte stehende Gesetz zum Teil bewirkt wird. Aber wir müssen uns auch um die Baustellen kümmern die schon vor der Coronakrise existierten und diese müssen auch eine hohe Priorität haben. Sie dürfen wegen Corona nicht zur Nebensache werden.

  • Sehr geehrter Präsident liebe Kollegen und Kolleginnen

    In Deutschlands Gesellschaft gibt es immer mehr ältere Menschen die Hilfe benötigen daher ist es sehr wichtig die Pflege zu fördern denn es gibt immer weniger Menschen die diesen Job machen wollen wir brauchen diese Menschen deshalb ist es so wichtig das wir diese Menschen unterstützen das die Knop dieses nicht unterstützen will halte ich für Bedauerlich . Ich gehe ihnen Recht Herr Dr. Lorenz Heidbrink das es noch andere Wichtige Jobs gibt wie die Polizei aber aus meiner

    Sicht dürfen wir die Leute in der Pflege nicht alleine lassen denn wir müssen denen denn Rücken stärken die sich für Schwächere Einsetzen diese sind wertvoll und gehörten personell und Finanziell Unterstützt ich habe höchsten Respekt vor allen Berufen mein Opa war selbst Polizist und gehören genauso Unterstützt.

    Ich stimme diesen Antrag zu.

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    Sehr geehrter Herr Huber,


    tatsächlich hatten Sie 24 Stunden mehr Zeit, als eigentlich üblich. Die Geschäftsordnung gibt jedoch nur 6 Tage der Debatte. Daher ist diese Debatte nun geschlossen. Die Abstimmung wird eingeleitet.

    Anwalt ihres Vertrauens


    Verrückter Vogel