ANTRÄGE AN DAS BUNDESTAGSPRÄSIDIUM
Themenfremde Beiträge sind zu unterlassen.
ANTRÄGE AN DAS BUNDESTAGSPRÄSIDIUM
Themenfremde Beiträge sind zu unterlassen.
Deutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Drucksache IX/001
Antrag
des Abgeordneten Müller und der Fraktion der SDP
Entwurf einer Geschäftsordnung für den IX. Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge folgenden Entwurf einer Geschäftsordnung für den IX. Deutschen Bundestag beschließen:
Müller und Fraktion
Begründung
Eine Geschäftsordnung ist für das Gewährleisten geregelter parlamentarischer Abläufe unabdinglich.
Deutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
ANTRAG
der Fraktion des Freiheitlichen Forum Deutschlands und des Abgeordneten Harald F. Rache
Einberufung einer Aktuellen Stunde zu den Opfern des Stalinismus
Deutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Drucksache IX/003
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Herbert Müller MdB und der Fraktion der SDP
Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Ergreifung preissenkender Maßnahmen
Herr Präsident,
die Fraktion der SDP übersendet dem Präsidium des Deutschen Bundestags in der Anlage einen Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Ergreifung preissenkender Maßnahmen mit Vorblatt. Eine Begründung wird mündlich erfolgen.
Müller
Parlamentarischer Geschäftsführer
A. Problem / Begründung
Die Inflationsrate für den September 2021 wird mit 4,1 Prozent ausgewiesen, für Oktober 2021 sogar mit 4,5 Prozent. Mit einer Inflationsrate von sage und schreibe 5,0 Prozent rechnet die Bundesbank zum Jahresende. Dies belastet die Wirtschaft schwer, zumal kein nennenswertes Wirtschaftswachstum stattgefunden hat. Dies belastet allerdings auch die Verbraucher - insbesondere die tieferer Einkommens- und Vermögensschichten - schwer. Es droht eine sogenannte Stagflation, die einen Wirtschaftsabschwung zur Folge hätte. Dies gilt es zu verhindern - mit diesem Gesetz soll ein Teil der durch das Bundesministerium der Finanzen und für Wirtschaft angekündigten Maßnahmen umgesetzt werden.
B. Erforderliche Maßnahmen
Temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze auf 14 Prozent für den Regelsteuersatz und auf 4 Prozent für den ermäßigten Steuersatz.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Es ist mit Mindereinnahmen von etwa 9 Milliarden Euro zu rechnen.
Kaiser, Müller und Fraktion
Begründung
Wird mündlich erfolgen.
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei beantragt eine Aktuelle Stunde mit dem Titel: "Engagierte Antifaschistinnen stärken, Rechtsextremismus bekämpfen".
Vielen Dank für die Bearbeitung.
Caroline Kaiser
Fraktionsvorsitzende
Deutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Drucksache IX/005
Antrag
des Abgeordneten Harald Friedrich Rache MdB, Christian von Wildungen MdB und der Fraktion des FFD
Deutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Drucksache IX/007
Antrag
des Abgeordneten Dr. Reichsgraf Christian Schenk von Wildungen MdB und der Fraktion des FFD
Deutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Drucksache IX/008
Antrag
des Abgeordneten Harald Friedrich Rache MdB, Dr. Christian Schenck von Wildungen MdB und der Fraktion des FFD
auf Eröffnung eines Untersuchungsausschusses bzgl. des Vorwurfes von gesteuerten Medien aus dem Bundeskanzleramt
Harald Friedrich Rache MdB, Dr. Christian Schenck von Wildungen MdB und Fraktion
Begründung
Erfolgt mündlich.
Sehr geehrter Herr Präsident,
die Fraktion der Sozialdemokratischen Partei beantragt, gemäß § 18, Ziffer 1 der alten GO-BT einen Sonderausschuss einzusetzen, der mit der Untersuchung von verfassungsfeindlichen, menschenverachtenden Aussagen von Mitgliedern der FFD-Fraktion, insbesondere aber solche des Abgeordneten Dr. Christian von Wildungen, sowie der Evaluation von entsprechenden Konsequenzen betraut wird.
Mit kollegialem Gruße
Müller MdB
Erster Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion der SDP im Deutschen Bundestag
Deutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Drucksache IX/010
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Harald Friedrich Rache MdB, Dr. Christian Schenck von Wildungen MdB und der Fraktion des FFD
Entwurf eines Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Deutschen Bundestages (Abgeordnetengesetz) – Verbot von entgeltlicher Lobbytätigkeit durch Abgeordnete, Verbot von Optionen als Entgelt für Nebentätigkeiten von Abgeordneten und Reform der Transparenzregeln des Bundestages
Begründung
Erfolgt mündlich.
Deutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Drucksache IX/011
Antrag
des Abgeordneten Harald Friedrich Rache MdB, Dr. Christian Schenck von Wildungen MdB und der Fraktion des FFD
Deutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Drucksache IX/012
Gesetzentwurf
des Abgeordneten Harald Friedrich Rache MdB, Dr. Christian Schenck von Wildungen MdB und der Fraktion des FFD
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches − Überführung des § 42 des Bundesdatenschutzgesetzes in das Strafgesetzbuch zum verbesserten strafrechtlichen Schutz von persönlichen Daten
A. Problem
In der jüngeren Vergangenheit ist die Existenz von sogenannten Feindeslisten bekannt geworden. Auf diesen Listen werden (meist mutmaßlich aus rechtsextremen Kreisen) Daten, insbesondere Adressen, von Personen, die als „politische Gegner“ angesehen werden, veröffentlicht und mit Drohungen versehen. Nicht zuletzt der Mord an dem Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke hat gezeigt, dass solche Anfeindungen in reale Gewalt umschwenken kann. Um dieser Gefahr für die Betroffenen entgegenzuwirken, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur zur Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sogenannte Feindeslisten vorgelegt. Die Intention des Entwurfs ist begrüßenswert, jedoch hat die Umsetzung mehrere Schwächen. Diese betreffen sowohl den objektiven wie auch den subjektiven Tatbestand als auch die Frage, welches Rechtsgut primär schützenswert ist. Problematisch ist ferner, dass der Entwurf auch dann eine Strafbarkeit vorsieht, wenn Daten bereits für jedermann öffentlich zugänglich sind.
B. Lösung
Im Nebenstrafrecht existiert mit § 42 BDSG eine Norm, die die Veröffentlichung von nicht öffentlich zugänglichen Daten unter Strafe stellt. Damit kann bereits nach geltendem Recht auch die Veröffentlichung von sogenannten Feindeslisten erfasst werden. Diese Vorschrift ist aufgrund ihrer genaueren Voraussetzungen im objektiven Tatbestand sowie zusätzlicher Voraussetzungen im subjektiven Tatbestand besser geeignet, den Zweck des Gesetzes zu erreichen und dabei eine sicherere strafrechtliche Ausgestaltung zu gewährleisten.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben
Keine.
E. Erfüllungsaufwand
Keiner.
Deutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Drucksache IX/
Antrag
des Abgeordneten Dr. Reichsgraf Christian Schenk von Wildungen MdB und der Fraktion des FFD
Deutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Drucksache IX/001c
Gegenantrag
des Abgeordneten Müller und der SDP-Fraktion
Geschäftsordnung für den neunten Deutschen Bundestag
Anlage 1
Müller und Fraktion
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich
Deutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Drucksache IX/0xx
Antrag
des Abgeordneten Harald Friedrich Rache MdB, Dr. Christian von Wildungen MdB und der Fraktion des FFD
Antiextremistischer Grundkonsens in Politik und Gesellschaft – Rechtsstaat und Demokratie schützen – Antifa ächten
Der Bundestag wolle beschließen:
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
1. Der Deutsche Bundestag bekennt sich zu einem antiextremistischen Grundkonsens und erkennt dazu an, dass der gesellschaftlichen Polarisierung nur effektiv begegnet werden kann, indem man sich gemeinsam und in glaubhafter Form gegen alle extremistischen Strömungen rechter, linker oder islamistischer Art einsetzt.
2. Für einen glaubwürdigen Kampf der Politik gegen gewalttätigen politischen Extremismus distanziert sich daher der Deutsche Bundestag in aller Deutlichkeit von jeglichen Strömungen, die das Demokratie- und das Rechtsstaatsprinzip sowie das staatliche Gewaltmonopol in Verkörperung durch die Polizei-/Sicherheitsbehörden und der Justiz in der Bundesrepublik Deutschland ablehnen.
3. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages distanzieren sich dazu insbesondere innerhalb und außerhalb des Parlaments auch von Strömungen wie der „Antifa“ oder „Antifaschistischen Aktion“, ihrer Symbole und Zeichen wie insbesondere dem „Antifa-Zeichen“, einem schwarzen Rettungsring mit weißer Inschrift „Antifaschistische Aktion“ in Kapitalbuchstaben mit zwei nach links wehenden Fahnen in den Farben Rot und Schwarz sowie Abwandlungen, die für einen objektiven Betrachter eine gedankliche Nähe suggerieren:
a. Sie verzichten zukünftig auf die Verwendung und auf diesbezügliche Sympathiebekundungen in der Öffentlichkeit,
b. ebenso wie auf unmittelbare oder mittelbare aktive Unterstützungshandlungen wie beispielsweise gemeinsame Auftritte oder sonstige politische Maßnahmen der Förderung.
4. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wirken zur Verwirklichung der Ziele dieses Antrags dazu verstärkt auf die Jugendorganisationen ihrer Partei im Rahmen ihrer Vorbildfunktion ein.
5. Der Deutsche Bundestag fordert alle Bürger dazu auf, sich kritischer mit radikalen Protestbewegungen aller Richtungen und deren Akteuren im Hinblick auf eine Unterwanderung oder Instrumentalisierung durch gewalttätige politische Extremisten auseinanderzusetzen.
6. Der Deutsche Bundestag begrüßt eine Durchsetzung des Rechts und stellt sich aus diesem Grund ausdrücklich gegen die gefährliche Tendenz zum „Recht nach Gefühl“ bzw. einer „Moral vor Recht“, wodurch sich Bürger sowie politische Akteure weiter radikalisieren und staatliche Autoritäten zunehmend in Frage stellen.
7. Die freiheitliche demokratische Grundordnung ist zu schützen:
a. Allen staatsgefährdenden Maßnahmen, politischer wie ziviler Akteure, erteilt der Deutsche Bundestag eine klare Absage.
b. Insbesondere den Polizei- und Sicherheitskräften und der Bundeswehr wird zur Stärkung ihres öffentlichen Ansehens das Vertrauen des Deutschen Bundestages in die Integrität ihrer Arbeit und die notfalls erforderliche Fähigkeit zur Selbstkorrektur ausdrücklich zugesprochen.
c. Von einer Unterstellung eines strukturellen Rassismus oder Extremismus jedweder Form in diesen Institutionen nehmen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages ausdrücklich Abstand.
Berlin, den 07. November 2021
Harald Friedrich Rache, Dr. Christian von Wildungen und Fraktion
Ich kümmere mich später darum.
Deutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Drucksache IX/0xx
Antrag
des Abgeordneten Harald Friedrich Rache MdB, Dr. Christian von Wildungen MdB und der Fraktion des FFD
Einberufung einer Aktuellen Stunde zum Theman "Migration ordnen, steuern und begrenzen – Neue Pullfaktoren verhindern – Lukaschenko stoppen"
Der Deutsche Bundestag möge gemäß § 35 der Geschäftsordnung eine aktuelle Stunde zum folgenden Thema abhalten:
Einberufung einer Aktuellen Stunde zum Theman "Migration ordnen, steuern und begrenzen –
Neue Pullfaktoren verhindern – Lukaschenko stoppen"
Deutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Drucksache IX/0xx
Antrag
des Abgeordneten Dr. Reichsgraf Christian Schenk von Wildungen MdB, Harald Friedrich Rache MdB und der Fraktion des FFD
Grenzschutz ist Heimatschutz - Lukaschenko stoppen - Bundeswehr einsetzen
Der Deutsche Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
- Das der Flüchtlingszustrom aus Belarus gestoppt werden muss;
- das sich die Bundesrepublik Deutschland nicht von Diktator Lukaschenko erpressbar machen darf;
- das Geflüchtete nicht als Waffe zur Gefährdung der Rechtstaatlichkeit genutzt werden dürfen;
- das der Art 87 A GG Absatz 3 und 4 dazu entsprechende Maßnahmen vorsieht:
Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen.
Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann die Bundesregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 91 Abs. 2 vorliegen und die Polizeikräfte sowie der Bundesgrenzschutz nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei und des Bundesgrenzschutzes beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
- die Bundeswehr unseren Nachbarn Polen beim Schutz ihrer Staatsgrenze militärisch zu unterstützen;
- gemeinsam mit unseren Nachbarn die Außengrenzen der EU verstärkt zu schützen;
- die Grenze zwischen Deutschland und Polen durch Bundeswehr-Kontrollen undurchlässig für Geflüchtete zu machen.
Deutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Drucksache IX/0xx
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Harald Friedrich Rache MdB und der Fraktion des FFD an den gsf. Bundesminister des Auswärtigen, der Verteidigung und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Außenpolitische Krise - Erpressung durch Belarus
Wir fragen den geschäftsführenden Bundesminister des Auswärtigen, der Verteidigung und für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung:
1. Wie lautet die Position der geschäftsführenden Bundesregierung im Bezug auf die Krise mit Belarus?
2. Haben Sie bereits Gespräche mit der Regierung Polens und Weißrusslands geführt?
3. Wie möchten Sie unsere Außengrenzen der EU zukünftig vor weiteren Menschenmassen schützen?
4. Wie bewerten Sie unsere diplomatischen Beziehungen zu Weißrussland?
5. Fühlen Sie sich von der weißrussischen Regierung erpresst? Sehen Sie dabei möglicherweise die EU in Gefahr?
6. Haben Sie der Regierung Polens Unterstützung zugesagt?
7. Werden Sie einer Aufnahme dieser illegal eingeschleusten Menschen zustimmen?
8. Wie wollen Sie außenpolitisch dafür sorgen, dass man Schleppern das Handwerk legt?
Gez. Harald Rache und Fraktion
16.November 2021
Deutscher Bundestag
Neunte Wahlperiode
Drucksache IX/0xx
Antrag
des Abgeordneten Harald Friedrich Rache MdB, des Abgeordneten Dr. Christian von Wildungen MdB und der Fraktion des FFD
Befragung der geschäftsführenden Bundesregierung
Antrag auf eine Befragung der Bundesregierung
Die Bundestagsfraktion des FFD beantragt hiermit gemäß § 17a der Geschäftsordnung eine Befragung der geschäftsführenden Bundesregierung.